Herbert Leuninger ARCHIV ASYL
1987

PRO ASYL
Presseerklärung vom 12. August 1987

Eigenes Asylsozialhilferecht -
Ein Zweiklassenrecht

Berliner Initiative

Frankfurt/Hofheim. Gegen den heute bekannt gewordenen Plan, die Sozialhilfe für Asylbewerber gesetzlich zu verringern, wendet sich die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL. So wollen sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf ihrer Konferenz am 16. -18.-September mit einer Beschlußvorlage des Berliner Sozialsenators Fink befassen, ein eigenes Gesetz zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Asylbewerber zu schaffen. Mit einer solchen gesetzlichen Regelung würden die Asylbewerber aus den Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes herausgenommen, das jedem Menschen in der Bundesrepublik einen Rechtsanspruch gibt, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Auch wenn die Berliner Beschlußvorlage davon ausgeht, daß durch ein neues Gesetz keine Leistungsminderung gegenüber der jetzigen Gesetzeslage eintritt, befürchtet PRO ASYL, daß das Gesetz zu keinem anderen Zweck geschaffen werden soll, als die sozialen Leistungen für Asylbewerber noch weiter zu verringern. Versuche dieser Art waren bisher an der Rechtsprechung gescheitert, die Kürzungen der Leistungen aus dem Bundessozialhilfegesetz nur nach Prüfung des Einzelfalls für statthaft erklärte.

Befürchtungen von PRO ASYL

Die Befürchtungen von PRO ASYL beruhen auf den vorausgegangenen Überlegungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Asyl- und Ausländerrecht vom Mai, die Leistungen für Asylbewerber unter dem Leistungsniveau der Sozialhilfe festzulegen. Dafür spreche, daß der Bedarf von Asylbewerbern grundsätzlich geringer angesetzt werden könne, da eine Integration in der Bundesrepublik vor der Anerkennung als Asylberechtigter nicht anzustreben sei. Noch unverhohlener hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen im Januar in die politische Diskussion eingeschaltet und erklärt, daß die Asylbewerber aus Herkunftsländern mit einem in der Regel niedrigeren Lebenshaltungsniveau stammten.

Angriff auf den Sozialstaat

PRO ASYL, in dem Experten aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen, außerdem Vertreter regionaler Flüchtlingsräte zusammengeschlossen sind, hält es für einen Angriff auf den Sozialstaat, wenn eine Personengruppe aus dem Bundessozialhilfegesetz herausgelöst wird. Wer dies

will oder zuläßt, muß wissen, daß damit auch bei anderen Sozialhilfeempfängern Tür und Tor für Leistungsminderungen geöffnet wird. PRO ASYL weist außerdem darauf hin, daß die derzeitigen Leistungen für Asylbewerber bereits auf ein Existenzminimum reduziert sind, zumal der sogenannte Warenkorb, nach dem die Hilfe zum Lebensunterhalt bemessen wird, trotz einer gewissen Anpassung nur noch eine Armutsversorgung auch für deutsche Sozialhilfeempfänger zuläßt.

Das größte Bedenken aber hat PRO ASYL dagegen, daß mit einem eigenen "Asylsozialhilferecht" zwei Klassen von Menschen geschaffen werden.

Sprecher:
Herbert Leuninger
Wolfgang Grenz