Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL 1994

EIN JAHR GRUNDGESETZÄNDERUNG

Bilanz der deutschen Asylpolitik


INHALT

A:BILANZ ***

  • Abschottung ***
  • Abschiebung ***
  • Abschreckung ***

B: REAKTIONEN ***

  • Kirchenasyl ***
  • Perspektiven ***

A:BILANZ

"Neues Asylrecht trägt zum inneren Frieden bei - Deutlich weniger Bewerber, mehr Abschiebungen", so faßt dpa die Bilanz der Asylpolitik zusammen, die Bundesinnenminister Manfred Kanther am 9.März bei der Vorlage seines Erfahrungsberichts über die am 1.Juli 1993 in Kraft getretenen Neuregelungen des Asylrechts zieht. Ausschlaggebend für die Trendumkehr bei den Asylanträgen sind nach Kanther vor allem die neu eingeführten Regelungen über sichere Dritt- und Herkunftsstaaten. Sie hätten im Zusammenwirken mit einer verbesserten Grenzsicherung große praktische Bedeutung. Die "niedrigere Aufgriffsquote" bei illegalen Einreisen nannte der Minister bemerkenswert. Allerdings dürfe die Asylneuregelung nicht dadurch unterlaufen werden, daß "an die Stelle der mißbräuchlichen Berufung auf das Asylrecht eine illegale Zuwanderung über die grüne Grenze tritt".

Wenn mit dem Rückgang der Asylbewerberzahlen tatsächlich der innere Friede erhalten wurde, dann ist dieser sicher mit einem zu hohen Preis erkauft. Dieser Preis besteht aus den ungezählten Opfern von Gewalt, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschlands Grenzen nicht mehr erreichen, dort zurückgewiesen oder auch gnadenlos ausgewiesen werden. Außerdem wird dieser Friede mit einer an Verachtung grenzenden Behandlung von Asylbewerbern erreicht. Ein solcher Friede könnte sich als Scheinfrieden herausstellen, wie es sich in einer verschärften Kampfansage gegenüber sozial schwachen Gruppen bereits abzeichnet.

Die neue Asylpolitik ist eine Politik der Abschottung, der Abschiebung und der Abschreckung. Sie ist schnell und knapp als das konzertierte "AB" zu umschreiben.

Abschottung

Die Grenzsicherung wurde in der letzten Zeit erheblich verbessert. Der Bundesgrenzschutz - so heißt es im Kanther-Report - operiert an den Ostgrenzen in zwei gestaffelten Linien. Unmittelbar entlang der Grenze sind die Überwachungskräfte tätig, deren Aufgabe sich auf den Aufgriff illegal eingereister Ausländer konzentriert. Die Folgebearbeitung findet durch die Kräfte in der zweiten Linie statt, so daß der vordere Absicherungsring stets geschlossen bleibt.

Nachdem eine Erprobung erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erfolgt seit Juli 1993 der Einsatz von 66 Wärmebildgeräten zur Erkennung von unerlaubten Grenzübertritten. Sie stammen aus Beständen der NVA. Der Endausbau ist auf insgesamt 105 Geräte geplant.

Mit insgesamt 200 Diensthunden, die je nach der Verfügbarkeit auf dem Markt beschafft werden, soll ein zusätzliches Instrument polizeilicher Aufgabenbewältigung eingesetzt werden. Die Tiere sind im Rahmen des Eigenschutzes, zur Aufspürung und zur Durchsetzung polizeilicher Anordnungen vorgesehen. Diese Grenzsicherung hat einen Namen, einen Hundenamen: "Aron vom Haus Breunig". Der Schäferhund wurde anfangs des Jahres vom Grenzpolizeipräsidium München dem Innenministerium zur Belobigung vorgeschlagen, weil er fünf illegale Grenzgänger samt Fluchthelfer (Amtssprache "Schleuser") gestellt hatte.

Die Dramen, die sich an den Grenzen abspielen dürften, spielen sich weitgehend im Dunklen ab, im Dunkel der Nacht. Sie werden kaum erhellt vom Lampenlicht einer bürgerrechtlichen Aufmerksamkeit. Hierfür fehlen die Kontrollmöglichkeiten, aber auch die Kapazitäten. Man kann nur durch die offizielle Beschreibung des Sicherungsapparates, durch die vorgelegten statistischen Angaben, inszenierte Fernsehbilder oder durch den einen oder anderen bekannt gewordenen Fall erahnen, wie der "Asylanten-Feind" aufgespürt, gejagt und zurückverfrachtet wird.

Aufgrund der Drittstaatenregelung wurden im 2.Halbjahr 1993 1.306 Personen an den Land- und Seegrenzen die Einreise trotz eines Asylgesuches verweigert. Dazu zählen auch die, welche nach illegalem Grenzübertritt festgenommen und zurückgeschoben wurden. Insgesamt sind aber im gleichen Zeitraum 91.000 Personen an den Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden. Wie viele dieser Menschen einen Asylschutz oder wenigstens einen Schutz als Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge hätten beanspruchen können, entzieht sich unserer Kenntnis und gehört in die Dunkelzone der Abschottung.

Trotz der verstärkten Abschottung gelingt es Asylbewerbern immer noch das Bundesgebiet heimlich zu erreichen. So gelten etwa 12.000 der 13.000 Menschen, die im Januar einen neuen Asylantrag in der Bundesrepublik stellten, als "illegal" eingereist.

Die Abschottung findet allerdings im wesentlich größeren Umfang weit vor den Grenzen der Bundesrepublik statt. Der erste Wall, der legal gesehen unüberwindlich ist, ist schon seit Jahren die äußerst restriktive Visaerteilung, die in den Schengen-Staaten bzw. in der EU für mehr als hundert Staaten gilt, vor allem für die, aus denen möglicherweise Flüchtlinge kommen könnten.

Dann sind es die diversen Rücknahmeübereinkommen, die Deutschland mit seinen östlichen Nachbarn geschlossen hat. Sie führen bei diesen zu ähnlichen Abschottungsmaßnahmen, die sich als Domino-Effekt auswirken. Weißrußland hat zur Bekämpfung illegaler Grenzübertritte im Grenzgebiet zu Polen wieder speziell bewachte Grenzzonen wie in der sowjetischen Zeit eingerichtet hat. Die polnische Zeitung "Gazeta Wyborcza" berichtete(am Sonnabend,, betroffen seien drei Kreise, darunter ein Teil des Stadtgebietes von Brest. Die Einwohner dieser Gebiete erhielten besondere Stempel in ihren Personalausweisen. Gäste müßten Genehmigungen des Innenministeriums einholen, wenn sie die Grenzstreifen betreten wollten. Grund für diese Maßnahme sei der Andrang von Flüchtlingen aus Asien, die versuchten, mit gefälschten Papieren oder auf andere Weise illegal über die polnische Grenze und dann weiter in den Westen zu gelangen. Brest sei ein Umschlagplatz für illegale Emigranten aus Pakistan, Afghanistan, Vietnam und anderen asiatischen Ländern.

Abschiebung

Eine besondere Funktion kommt in der neuen Asylpolitik die Abschiebepraxis. Sie ist verknüpft mit der Ablehnung von Abschiebestopps für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten und der Einrichtung von Abschiebehaftlagern. Zu dieser Politik gehört auch das Auslaufen der Bleibemöglichkeiten für kroatische Kriegsflüchtlinge wie der vorerst mißglückte Versuch, abgelehnte Asylbewerber aus Restjugoslawien über Temesvar abzuschieben. Wurden im Jahr 1990 noch 5.600 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben, so stieg diese Zahl in 1993 auf 36.000 an.

Ein Schlüsseltext für die staatlichen Vorstellungen, die hinter der forcierten Abschiebepolitik stehen, ist vielleicht das Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministeriums Eduard Lintner an den Oberbürgermeister von Bielefeld, Eberhard David (9. November 1993). Dieser hatte sich gegenüber Minister Manfred Kanther für einen zeitlich befristeten Abschiebestopp für Kosovo-Albaner eingesetzt und ein Bleiberecht für diesen Personenkreis gefordert, solange die Unterdrückungssituation im Heimatland fortbestehe.

Der Staatssekretär schreibt in seinem Brief zur Situation in Rest-Jugoslawien:

" Es ist sicherlich zutreffend, daß in Serbien und Montenegro für die Kosovo-Albaner ebenso wie für andere ethnische Minderheiten und auch die muslimische Bevölkerungsgruppe eine sehr bedrängte Lage besteht, welche auch von Repressalien und Diskriminierungen gekennzeichnet ist."

Diese Einschätzung deckt sich im Wesentlichen mit der, wie sie Menschenrechtsorganisationen und Gerichte seit geraumer Zeit vortragen. Aufgrund der übereinstimmenden Beurteilung der Lage wäre ein Abschiebestopp angezeigt. Diesen lehnt aber die Bundesregierung nach wie vor mit folgender Begründung ab:

"Da derzeit nicht absehbar ist, wann es künftig den Minderheiten in Serbien und Montenegro wieder möglich sein wird, frei von Repressalien und Diskriminierungen zu leben, ist auch nicht absehbar, wann ein jetzt beschlossener Abschiebestopp wieder aufgehoben werden könnte. Ein Abschiebestopp würde aus diesem Grund nicht nur eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, sondern die Eröffnung einer Zuwanderungsmöglichkeit für unbestimmte Zeit bedeuten."

Ein Abschiebeschutz basiert auf den national und international geltenden Prinzipien, nach denen Menschen weder der Gefahr für Leib und Leben, noch der der Folter und anderer menschenrechtswidrigen Behandlung ausgesetzt werden dürfen. Nun erklärt die Regierung, daß diese Prinzipien kein Geltung mehr haben, wenn in realer Einschätzung der Zukunftsentwicklung Menschen solange ein Schutz gewährt werden müßte, der ihnen wiederum unter menschenrechtlicher und humanitärer Betrachtung ein dauerndes Bleiberecht schaffen könnte. Diese indirekte Einwanderung soll aber mit allen Mitteln, auch unter der Preisgabe wesentlicher Grundlagen unserer Verfassung verhindert werden. Denn, das ist eine der politischen Maximen der Vergangenheit. "Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland". Wir haben es hier mit dem Konflikt zwischen nationalstaatlichen Interessen und denen der Wahrung humanitärer Verfassungsgrundlagen und universalgültiger Menschenrechte zu tun. Die Position der Bundesregierung zeigt deutlich, daß sie in diesem Konflikt bereit ist, humanitäre Prinzipien preiszugeben. In diesem

Auseinanderklaffen kommt letztlich die in der Bevölkerung weit verbreitete Stimmung zum Tragen, deren schlichter Ausdruck "Deutschland den Deutschen" und deren fremdenfeindliche Artikulation "Ausländer raus!" heißt.

Nachdem einige SPD-Länder nach einer monatelangen Auseinandersetzung einen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei erlassen haben - ich hoffe, daß sich NRW nach der Präsidentenwahl anschließt - , hat Kanther dies als einen Bruch des Asylkompromisses bezeichnet. Das läßt im Zusammenhang damit, daß er von einer indirekten Ermutigung zur Einwanderung sprach, darauf schließen, daß über den Wortlaut des Kompromisses hinaus ein Einvernehmen darüber erzielt wurde, daß nach Kräften abgeschoben werden solle, um Einwanderung zu verhindern. Es würde die bisherigen Blockaden hinsichtlich von Abschiebestopps bei der SPD leichter erklären. Vielleicht ist es aber auch nur eine sehr extensive Auslegung der Übereinkunft, daß die Zuwanderung nach Deutschland begrenzt und gesteuert werden muß. Zu welchen extremen Entscheidungen die Bundesregierung in dieser Frage fähig ist, hat sich allerdings auch bei der Frage gezeigt, ob ein paar Flüchtlinge aus Ruanda ein Visum für die Bundesrepublik erhalten können. Dies ist selbst der Berliner Redaktion der New York Times aufgefallen. Die diesbezügliche Diskussion hat nach der Menschenhatz auf Afrikaner in Magdeburg einen fast rassistischen Beigeschmack.

Abschreckung

Auf dem Flughafen Rhein-Main bündeln sich die Probleme der neuen Asylpolitik und ihres Abschreckungscharakters wie in einem Brennglas. Sie seien stellvertretend für das benannt, was verfahrensrechtlich in der Bundesrepublik vor sich geht. Die Flughafenregelung im §18a des Asylverfahrensgesetzes ist neben der Einführung der sicheren Drittstaaten und der sicheren Herkunftsländer ein wichtiger Bestandteil des neuen Asylrechts. Es setzt dem Bundesgrenzschutz, dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, den Anwälten und Richtern kurze Fristen für die Verfahren von Asylbewerbern. In 48 Stunden sollen Asylanträge beschieden werden, die Einspruchsfrist dauert drei Tage, die Gerichte haben zwei Wochen Zeit. Um Stunden geht es, wenn die "Zurückschiebung" eines Asylbewerbers in ein "sicheres" Durchreiseland verhindert werden soll. Eine Datenleitung versorgt das Bundesamt mit aktuellen Informationen aus der Nürnberger Zentrale, Kuriere sausen zwischen Frankfurt und Wiesbaden hin und her, um Archivmaterial beizubringen, Anwaltskanzleien arbeiten bis tief in die Nacht, um Klagen und Einsprüche zu begründen, Richter setzen Urteile handschriftlich ab, um sie anschließend an den diensthabenden Leiter des BGS zu faxen, Bundesverfassungsrichter greifen zum Telefon, um in letzter Minute zu verhindern, daß ein Flüchtling mit dem nächsten Flugzeug ins "sichere" Drittland und von da in sein Verfolgerland zurückverfrachtet wird.

Dem Streß bundesdeutscher Rechtspflege entspricht ein noch größerer der betroffenen Asylbewerber. Kaum aus dem Flugzeug, sind sie von Polizisten umringt, werden scharf kontrolliert und in ein Gebäude verbracht, das hermetisch abgeschlossen ist. Anhörungen beim Bundesgrenzschutz und dem zuständigen Bundesamt folgen fast auf dem Fuße. Wohl dem, der schnell genug einen Rechtsanwalt findet, der kompetent ist, über die nötige Zeit verfügt und nicht gleich - was durchaus legitim wäre - aufs Geld schaut.

Unter der Oberfläche hektischen Funktionierens stehen entscheidende Fragen der Rechtsstaatlichkeit an. Zu befinden ist u.a. darüber, ob das neue Asylrecht mit der Einführung sogenannter sicherer Drittstaaten verfassungsgemäß ist, ob Gerichte entgegen dem Wortlaut des Begleitgesetzes die "Zurückschiebung" in ein Durchreiseland verhindern können, ob der allseitige Termindruck mit Erfordernissen der Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen ist. Dabei ist vor allem auch zu klären: Ist der internierte, psychisch derangierte und desinformierte Flüchtling im Transitbereich das für die Wahrnehmung seiner Interessen rechtsfähige Subjekt?

Es stellen sich die weiteren Fragen nach der rechtsstaatlich unbedenklichen Gestaltung des Gewahrsams, nach der beschränkten Zugangsmöglichkeit rechtskundiger Personen, nach der allzu schnellen Abqualifizierung eines Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" und der damit verbundenen Verkürzung des Rechtswegs, nach der beschränkten richterlichen Kontrolle von Behördenentscheidungen und nach dem generellen Ausschluß einer mündlichen Verhandlung im Eilverfahren. Viele Fragen, zu viele eigentlich für einen wirklichen Rechtsstaat!

B: REAKTIONEN

Kirchenasyl

Bis vor drei Wochen war ich der Auffassung, um die rigide Asylpolitik von Bund und Ländern zu irritieren, bedürfe es nicht nur des politischen Instruments des Kirchenasyls, sondern seiner in hundertfacher Form. Hier erst, so war meine Analyse, würden die Medien stark genug einsteigen, kämen die Kirchen nicht an deutlichen Stellungnahmen vorbei, und fühlten sich die Politiker, denen Ruhe und Ordnung vor den Wahlen von ausschlaggebender Bedeutung ist, hinreichend herausgefordert.

Es ist alles sehr viel schneller und überraschender verlaufen. Wenn ich dies richtig sehe, hat die Gewährung des Kirchenasyls in der katholischen Gemeinde Gilching für eine kurdische Familie ein überwältigendes Medienecho ausgelöst. Dazu kamen als verstärkende Elemente die Diskussion um die Abschiebung von Kurden, denen bei den Autobahnblockaden Gewalttaten vorgeworfen wurden, die kontroversen Berichte über Folterungen von abgeschobenen kurdischen Menschen in der Türkei, die Auseinandersetzung um den Einsatz deutschen Kriegsgerätes im Südosten der Türkei und die sich überschlagenden Berichte über als inhuman angesehene Abschiebungen oder drohende Abschiebungen von Familien, schließlich eine sich in kirchlichen Gemeinden zeigende Unruhe über die Rücksichtslosigkeit behördlicher Entscheidungen sowie die Hartnäckigkeit von Länderregierungen. All dies, nicht zuletzt auch die Bildung eines bundesweiten Netzes von Kirchenasyl-Initiativen hat dazu beigetragen, daß das Thema Kirchenasyl zu einem Top-Thema der öffentlichen Diskussion werden konnte. Jetzt war es, wie nie zuvor, möglich, die neue Asylpolitik in ihren bedenklichen Auswirkungen für ein Massen-Publikum vermittelbar zu machen.

Das Ergebnis dieser Diskussion ist ebenso bedeutsam wie ihr Verlauf. Vom Ergebnis her haben die Kirchen, trotz gewisser Schwankungen vor allem der katholischen Seite, in einer Weise das Kirchenasyl stabilisiert, wie man sich es von Seiten der Flüchtlingssolidarität kaum besser wünschen kann. Die evangelische Kirche hatte an dieser Stelle theologisch und von der Beschlußlage her bereits vorgearbeitet und konnte auf gewisse Eckpunkte zurückgreifen. Die katholische Kirche mußte in den etwas versteckteren Fundus früherer Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche greifen, um der Gewissensentscheidung zum Schutz der Menschenwürde den erforderlichen Rückhalt zu bieten. Einen wichtigen Beitrag hierzu hat der konservative Kardinal von Berlin Gerhard Sterzinsky geleistet, als er sich zur völligen Überraschung der Berliner Regierung hinter das Kirchenasyl stellte, als es um die Abschiebung von Menschen nach Angola ging. Diese Stellungnahme dürfte es dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz Lehmann erleichtert haben, im Spiegel seine klare Position zugunsten eines Kirchenasyls zu vertreten. Daß ihm sein eigenes Sekretariat in Bonn danach in den Rücken fiel, dürfte eher mit der Unruhe in CDU und CSU zu erklären sein als damit, daß der Theologieprofessor den Pfad der Rechtgläubigkeit verlassen hätte.

Bereits im März hatte sich eine gemeinsame Linie der beiden großen Kirchen abgezeichnet. In einer Erklärung hatten sie Bund und Länder dringend gebeten Abschiebestopps für Flüchtlinge aus Ländern, in denen sie um Leib und Leben fürchten müssen, zu erlassen. Sie verweisen auf Gewissensbelastungen von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie von bedrohlichen Abschiebungen erführen. Sie kämen in einen ernsten Konflikt zwischen der Bindung ihres Gewissens und ihrer Treue zum Gesetz. Die Bischöfe plädieren dafür entsprechende Gewissensentscheidungen als Anfragen an Inhalt und Form demokratischer Entscheidungen ernst zu nehmen. Das Kirchenasyl als solches erwähnen sie in dem Schreiben nicht.

Konfliktpartner in Sachen Kirchenasyl sind sowohl Bundesinnenminister Kanther als auch der nordrhein-westfälische Innenminister Schnoor und sein bayerischer Kollege Beckstein. Sie pochen auf die ausnahmslose Geltung rechtsstaatlich korrekter, vor allem auch gerichtlicher Entscheidungen.

Dennoch stärken die Kirchen alle, die sich für ein Kirchenasyl entscheiden. Über Pfingsten waren es die Hamburger Bischöfin Jepsen, der Kirchenpräsident von Hessen und Nassau Steinacker und der Bischof von Limburg Kamphaus, die sich für die Legitimität eines Kirchenasyls einsetzen. Zu beachten ist auch die Position des Münchener Kardinals Wetter. Er lehnt den Begriff Kirchenasyl ab, weil es ein solches in unserer Rechtsordnung nicht gebe. Gleichzeitig erklärt er aber, Staatsbürger hätten das Recht und die Pflicht, sich gegen mögliches und schweres Unrecht des Staates zu stellen. Es sei weder sittlich erlaubt noch nach staatlichem Recht zulässig, Menschen in Folter und Tod abzuschieben. Wenn sich in einem solchen Fall Bürger gegen eine staatlich geplante Maßnahme stellten, verstießen sie nicht gegen den Rechtsstaat. Sie trügen dazu bei, daß der Staat nicht gegen seine eigenen Grundsätze verstieße. Vor allem ist hier die Diskussion um das Kirchenasyl in einen bürgerrechtlichen Rahmen gestellt. Es geht also nicht um ein in einem demokratischen Rechtsstaat nicht vorhandenen rechtsfreien Raum, sondern um eine bürgerrechtliche Verpflichtung und Kompetenz. Das Kirchenasyl wird somit zu einer Chiffre für einen zivilen Ungehorsam, der für jede Demokratie von herausragender Bedeutung ist und sich als Gegenteil einer Politikverdrossenheit darstellt.

Die FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) hat kürzlich eine Rezension des Buches von Heinz Kleger, Der neue Ungehorsam mit der Überschrift "Der Bürger als Gesetzesbrecher" veröffentlicht. In der wissenschaftlichen Arbeit wird davon gesprochen, daß sich der neue Ungehorsam gegen die Widersprüche der Zivilisationsdynamik und die notorischen Mängel ihrer sozialen und politischen Verarbeitung richte. Der Autor setzt sich für eine lernfähige Demokratie ein. Dies sei sie nur, wenn sie von Bürgern getragen werden, die durch Ungehorsam und Widerstand bereit seien, Lernprozesse anzustoßen - bei anderen, aber auch bei sich selbst. Mir reicht die Zeit nicht, um die Lernprozesse zu beschreiben, die dort vor sich gehen, wo ein Kirchenasyl gewährt wurde. Diese fanden gerade auch in Gilching statt, wo schließlich 400 Bürgerinnen bereit waren, einen Sicherungskordon um die Kirche zu bilden, ein Vorgang, den AP in einem weltweit verbreiteten Korrespondentenbericht über Kirchenasyl in Deutschland als bemerkenswert herausstellte.

Kleger kommt ähnlich wie die kirchlichen Stellungnahmen zu dem Schluß, daß der Bürger persönlich für die Kosten seines Handelns aufkommen müsse. Wenn er dennoch in einigen Fragen keine Kosten und Mühen scheut, so sei dies ein starker Indikator dafür, daß es ihn (den Bürger) jenseits aller spättechnokratischen Politikkonzeptionen und selbstreferentiellen Systemperspektiven doch noch gibt: den Bürger, der darauf besteht, in letzter Instanz über seine Geschichte selbst zu verfügen.

Eine fränkische Schloßherrin erbittet dieser Tage die Adresse eines Rechtsanwalts für einen jungen Albaner aus dem Kosovo. Die adelige Dame, Frau eines früheren Botschafters, will sich für den Verbleib dieses Mannes einsetzen. Sie ist der Auffassung, daß ihm bei seiner Rückkehr Folter und Tod drohen. Sollte der Flüchtling dennoch ausgewiesen werden, wäre sie bereit ihn zu verstecken. Wir hätten es dann mit einer neuen Variante zivilen Ungehorsams zu tun. Statt von Kirchenasyl müßte man in diesem Fall von einem Schloßasyl sprechen, ein Faktum. das für Bayern und darüber hinaus sicher noch mehr Aufmerksamkeit erregen würde als das kürzliche Asyl in einer katholischen, bayerischen Kirche. Es paßt aber in den bürgerrechtlichen Kontext, der es nicht ausschließt, daß auch Gewerkschaftshäuser, Universitäten, Schulen oder Vereinshäuser zu Orten des Asyls werden.

Perspektiven

Insgesamt haben die Asyl-Gruppen ihre Lähmung überwunden in die sie durch die Änderung des Asylrechts geraten waren. Mit den Hiobsbotschaften, die aus der ganzen Republik eintreffen, sind vielfach auch die Informationen darüber verbunden, daß sich neue Initiativen bilden und die bestehenden sich der Kraft der Vernetzung bewußter werden. Die Gruppen und Initiativen haben sich auf schwierige Aufgaben eingelassen. Dabei geht es nicht nur um die Verhinderung unmenschlicher Abschiebungen, sondern auch um den Protest gegen die Unterversorgung der Flüchtlinge nach den neuen Leistungsgesetzen. Es hat ja nicht nur eine Kürzung der Sozialhilfe und eine Umstellung auf Sachleistungen stattgefunden. Es wurde ein ganzes Bündel von Gesetzen geändert, um Asylbewerber schlechter zu stellen. Geändert wurden das Bundeserziehungsgeldgesetz, das Bundeskindergeldgesetz und das Unterhaltsvorschußgesetz. Die Änderungen der früheren Jahre seine hier nicht einmal aufgeführt. Ein weiteres Feld für die Intervention sind die kritikwürdigen Bedingungen, unter denen Flüchtlinge, die in Abschiebehaft genommen wurden, leben müssen.

Dabei darf in keinem Augenblick vergessen werden, daß das, was Flüchtlingen widerfährt, - darauf wurde in der Auseinandersetzung um das Grundrecht auf Asyl immer wieder hingewiesen - ihnen exemplarisch widerfährt. So geht es nicht nur die Fremden im staatsrechtlichen Sinne, sondern um alle "Fremdlinge", die als randständig eingestuft werden und nicht in den nationalen Bezugsrahmen des Standorts Deutschland passen. Entsprechende Warnungen im Zusammenhang mit der Asylrechtsänderung sind nur von einzelnen Gruppierungen verstanden worden. Weder sie noch wir konnten allerdings voraussehen, wie schnell und rücksichtslos soziale und individuelle Grundrechte zur Disposition gestellt wurden.

Es ist wichtig, den derzeitigen Umgang mit Flüchtlingen in einen größeren gesellschaftspolitischen Kontext zu stellen. Dann wird deutlicher, daß unsere Auseinandersetzung mit der Politik kein isoliertes und nur unter dem Sündenbockmotiv abzuhandelndes Phänomen ist, sondern Teil eines Prozesses, in dem universale Vorstellungen von den Menschenrechten zugunsten nationaler und partikulärer Interessen aufgegeben werden. In dieser Auseinandersetzung, die vielleicht nur an der Oberfläche national drapiert ist, wird Minderheiten, die aus den wirtschaftlich und politisch destabilisierten Zonen der Welt flüchten, die Rechtfertigung für ihr Kommen abgesprochen, sie werden in einer Konsequenz, die mit der Hartherzigkeit von Innenministern allein nicht erklärbar ist, abgewiesen, dehumanisiert und abgeschoben.

Dieser Prozeß wird so lange weitergehen, wie die Wählermehrheit von dem Recht auf eine nationale Privilegierung überzeugt ist und in den Flüchtlingen die Boten für die Forderung nach einer Umverteilung globalen Ausmaßes sieht; sie als diejenigen einschätzt, die in geradezu unverschämter Weise an den mühsam erarbeiteten und durchaus gefährdeten Errungenschaften Westeuropas teilhaben wollen.

Wir befinden uns in einer Phase, in der die Partikularisierung der Menschenrechte und damit ihre Aushöhlung vorangetrieben werden. Dabei ist das Asylrecht untrennbarer Teil einer menschenrechtlichen Sicht des Individuums. Gegen diese Entwicklung sind auf absehbare Zeit keine Mehrheiten mehr zu mobilisieren. Wir müssen im Gegenteil davon ausgehen, daß der Abbau von Rechten, die sich auf Flüchtlinge beziehen, noch nicht an sein Ende gelangt ist. Günter Renner, Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat in einer Analyse über die ersten Erfahrungen mit dem Asylrecht 1993 weitere Verfassungsänderungen zur endgültigen Beseitigung des Asylrechts nicht ausgeschlossen. Eine breite Mehrheit der Wähler wehre sich gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Er meint, daß die Parlamentarier den einmal eingeschlagenen Weg fortsetzen müßten, um nicht endgültig ihre Glaubwürdigkeit zu verspielen. Renner: "Dabei läuft die Humanität mehr und mehr Gefahr, auf der Strecke zu bleiben."

Gruppen, die an dem bisherigen Werte-Kanon festhalten, müssen sich ihrer Minderheitenposition bewußt werden und diese auch aushalten. Eine schnelle Veränderung wird es nicht geben, wenn es denn überhaupt in absehbarer Zeit noch einmal zu einer solchen kommt. Wer sich auf die Solidarität mit Flüchtlingen eingelassen hat, braucht einen langen Atem und eine Bereitschaft zum Handeln, die kaum eine Hoffnung läßt, dennoch aber für das eigene moralische und politische Überleben, für das nackte Überleben der Flüchtlinge und für die Revitalisierung bisher geltender Werte unerläßlich ist. Gesellschaftsanalytiker verweisen darauf, daß Minderheiten mehr denn je die ebenso schwierige wie notwendige Aufgabe haben, die Elemente eines gesellschaftlichen Wertekonsenses gegen alle Widerstände lebendig zu erhalten, exemplarisch durchzusetzen und politisch anzumahnen. Der Flüchtlingssolidarität kommt hierbei eine spezifische Aufgabe zu, die sich aus eigener Kompetenz ergibt. Sie rührt her aus dem direkten Kontakt mit Flüchtlingen und deren Willen zum Leben und zu einer lebenswerten Zukunft, aber auch von deren Vorstellungen und Erwartungen an eine gerechte und menschenwürdige Behandlung.


Referat von Herbert Leuninger, Sprecher on PRO ASYL auf der Tagung des FORUM MENSCHENRECHTE am 25. Mai 1994 in Bonn