ARCHIV - Materialheft

TAG DES FLÜCHTLINGS 1994

 

Herbert Leuninger

Der lange Atem

(veröffentlicht in: PRO ASYL (Hrsg.), Gewissen läßt sich nicht abschieben, Materialheft zum Tag des Flüchtlings 1994, S. 4f)

Die Asyl-Gruppen scheinen ihre Lähmung überwunden zu haben, in die sie durch die Änderung des Asylrechts geraten waren. Mit den Hiobsbotschaften, die aus der ganzen Republik eintreffen, sind vielfach auch die Informationen darüber verbunden, daß sich neue Initiativen bilden und die bestehenden sich der Kraft der Vernetzung bewußter werden. So registrierte der Ökumenische Asylarbeitskreis Main-Taunus auf seiner letzten Sitzung ein volles Haus, die Referentin des Caritas-Verbandes Limburg berichtet von großer Beteiligung beim Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz, das Protokoll der 281. Sitzung des Flüchtlingsrates Berlin braucht 18 engbeschriebene Zeilen, um alle Sitzungsteilnehmerlinnen aufzuführen. Die Kirchenasyl-Tagung in der Evangelischen Akademie Mülheim war total überfüllt und endete mit einer bundesweiten Vernetzung. Die Pax-Christi-Gruppe Berlin berichtet von einer ähnlichen Erfahrung.

Die bundesweite Vernetzung der Kirchenasyl-Initiativen weckt Hoffnungen, daß es doch noch zu einer Bewegung kommen könnte, die die rigorose Abschiebepolitik irritiert. Es ist schwer zu sagen,  wie viele Gemeinden es sein müßten, die ein politisches Einlenken erreichen könnten, zumindest, was einen auf dem Grund- und Ausländergesetz beruhenden Schutz vor Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete angeht.

Dabei darf in keinem Augenblick vergessen werden, daß das, was Flüchtlingen widerfährt, - darauf wurde in der Auseinandersetzung um das Grundrecht auf Asyl immer wieder hingewiesen - ihnen exemplarisch widerfährt. So geht es nicht nur um die Fremden im staatsrechtlichen Sinne, sondern um alle "Fremdlinge", die als randständig eingestuft werden und nicht in den nationalen Bezugsrahmen des Standorts Deutschland passen. Entsprechende Warnungen im Zusammenhang mit der Asylrechtsänderung sind nur von kleinen Gruppen linksorientierter Bürgerinnen und Bürger verstanden worden. Weder sie noch wir konnten allerdings voraussehen, wie schnell und rücksichtslos soziale und individuelle Grundrechte zur Disposition gestellt wurden.

Es ist wichtig, den derzeitigen Umgang mit Flüchtlingen in einen größeren gesellschaftlichen Kontext zu stellen. Dann wird deutlicher, daß unsere Auseinandersetzung mit der Politik kein isoliertes und nur unter dem Sündenbockmotiv abzuhandelndes Phänomen ist, sondern Teil eines Prozesses, in dem universale Vorstellungen von den Menschenrechten zugunsten nationaler und partikulärer Interessen aufgegeben werden. In dieser Auseinandersetzung, die vielleicht nur an der Oberfläche national drapiert ist, wird Minderheiten, die aus den wirtschaftlich und politisch destabilisierten Zonen der Welt flüchten, die Rechtfertigung für ihr Kommen abgesprochen, sie werden in einer Konsequenz, die mit der Hartherzigkeit von Innenministern allein nicht erklärbar ist, abgewiesen, dehumanisiert und abgeschoben.
Dieser Prozeß wird so lange weitergehen, wie die Wählermehrheit von dem Recht auf eine nationale Privilegierung überzeugt ist und in den Flüchtlingen die Boten für die Forderung nach einer Umverteilung globalen Ausmaßes sieht; sie als diejenigen einschätzt, die in geradezu unverschämter Weise an den mühsam erarbeiteten und durchaus gefährdeten Errungenschaften Westeuropas teilhaben wollen.

Als ich kürzlich im Mittagsmagazin von ARD und ZDF die derzeitige Abschiebepolitik als Vorstufe der "ethnischen Säuberung" bezeichnete, erhielt ich den Anruf eines Redakteurs einer kirchlichen Nachrichtenagentur. Er hielt mir vor, daß ich mit einem solchen, völlig überzogenen Ausdruck kontraproduktiv gehandelt habe. Wie könne man das, was in Bosnien-Herzegowina geschieht, nur im geringsten mit dem vergleichen, was rechtsstaatlich korrekt in der Bundesrepublik vor sich gehe. Unser Gespräch verlief in ruhigem Ton, obwohl mir dafür normalerweise die Geduld fehlt. Die Argumente, die mir der Redakteur entgegenhielt, konnte ich als solche eines wohlmeinenden Zeitgenossen einordnen, der täglich die FAZ liest. Ich habe bei dem Telefonat zugestanden, den Ausdruck mit einer gewissen Hemmung benutzt zu haben, nicht weil ich ihn für falsch, sondern für die Massenkommunikation für verfrüht halte. Ich versuchte meinem Telefonpartner gegenüber zu erläutern - dies war nicht ganz einfach, weil er mich kaum zum Reden kommen ließ -, daß meine Analyse von bestürzenden Erfahrungen der letzten Wochen gespeist sei, in denen ich täglich mit Meldungen über eine gnadenlose Abschiebepraxis aus der ganzen Bundesrepublik konfrontiert war. Es hätte so auf mich gewirkt, als bräche eine sich auf die Prinzipien der Humanität berufende Kultur zusammen, als würde rechtsstaatlich korrekt das Motto "Deutschland den Deutschen" umgesetzt. Aber, wie soll ich das einem Menschen verdeutlichen, der nicht über ähnliche Erfahrungen wie ich verfügt. Mein Gesprächspartner akzeptierte es, daß ich mich vor diesem Hintergrund geäußert hatte, ohne damit meine Analyse zu rechtfertigen. So war dieses Gespräch ein weiterer Beleg dafür, daß Einschätzungen, die in erster Linie auf persönlichen Erfahrungen beruhen, schwer zu vermitteln sind. Damit muß eine politische Wertung, wie ich sie vorgenommen habe, für das Gros der Medien-Konsumenten unverständlich und überzogen klingen. Nur von einem Bruchteil mag sie zwar als überraschend, aber nach kurzer Überlegung auch als zutreffend empfunden werden.

Ein Schlüsseltext

Ein Schlüsseltext für die staatlichen Vorstellungen, die hinter der forcierten Abschiebepolitik stehen, ist vielleicht das Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium Eduard Lintner an den Oberbürgermeister von Bielefeld, Eberhard David, vom 9. November 1993. Dieser hatte sich gegenüber Minister Manfred Kanther für einen zeitlich befristeten Abschiebestopp für Kosovo-Albaner eingesetzt und ein Bleiberecht für diesen Personenkreis gefordert, solange die Unterdrückungssituation im Heimatland fortbestehe.

Der Staatssekretär schreibt in seinem Brief zur Situation in Rest-Jugoslawien:
"Es ist sicherlich zutreffend, daß in Serbien und Montenegro für die Kosovo-Albaner ebenso wie für andere ethnische Minderheiten und auch die muslimische Bevölkerungsgruppe eine sehr bedrängte Lage besteht, welche auch von Repressalien und Diskriminierungen gekennzeichnet ist."

Diese Einschätzung deckt sich im wesentlichen mit der, wie sie auch von PRO ASYL vorgenommen wird, um damit einen differenzierten Abschiebestopp für alle Minderheiten, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer nach Rest-Jugoslawien zu fordern.(1) Noch weiter ist zwei Tage vor dem geplanten Beginn der großen Abschiebe-Aktion nach Serbien und Montenegro der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in Schleswig gegangen (Aktenzeichen 3 L 84/91). In einer entsprechenden dpa-Meldung heißt es u.a.:
"Kosovo-Albaner sind in ihrer Heimat allein wegen ihrer ethnischen Abstammung der Gefahr politischer Verfolgung durch den serbischen Staat ausgesetzt. Wegen dieser Gruppenverfolgung bestehe damit für sie unabhängig von individuellen Verfolgungsgründen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte."
 

"Das Gericht begründete das Urteil am Mittwoch damit, daß die Albaner, die im Kosovo 90 Prozent der Bevölkerung ausmachten, in einem von den überlegenen serbischen Sicherheitskräften und paramilitärischen Einheiten ausgehenden Klima der Feindseligkeit, Unterdrückung und Angst lebten. Jeder Kosovo-Albaner müsse damit rechnen, Opfer gewalttätiger Übergriffe von Serben zu werden. Der serbische Staat sei nicht nur bemüht, die Autonomiebestrebungen der Albaner mit allen Mitteln zu verhindern, sondern strebe offenbar auch an, zumindest einen Großteil der Albaner aus dem Kosovo zu vertreiben."


Nach dieser weitgehenden Übereinstimmung in der Einschätzung der Lage müßte eigentlich mit einem umfassenden Abschiebestopp zu rechnen sein. Einen solchen lehnt aber die Bundesregierung nach wie vor mit folgender Begründung ab:
"Da derzeit nicht absehbar ist, wann es künftig den Minderheiten in Serbien und Montenegro wieder möglich sein wird, frei von Repressalien und Diskriminierungen zu leben, ist auch nicht absehbar, wann ein jetzt beschlossener Abschiebestopp wieder aufgehoben werden könnte. Ein Abschiebestopp würde aus diesem Grund nicht nur eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, sondern die Eröffnung einer Zuwanderungsmöglichkeit für unbestimmte Zeit bedeuten. " (2).

Ein Abschiebeschutz basiert auf den national und international geltenden Prinzipien, nach denen Menschen weder der Gefahr für Leib und Leben, noch einer solchen der Folter und anderer menschenrechtswidriger Behandlung ausgesetzt werden dürfen. Nun erklärt die Regierung, daß diese Prinzipien keine Geltung mehr haben, wenn - in durchaus realer Einschätzung der Zukunftsentwicklung - Menschen solange ein Schutz gewährt werden müßte, bis ihnen im Rahmen einer fortgeschrittenen Integration ein dauerndes Bleiberecht zustünde. Diese indirekte Einwanderung, die über eine zeitlich begrenzte humanitäre Aufnahme erfolgt, soll aber mit allen Mitteln, auch unter der Preisgabe wesentlicher Grundlagen unserer Verfassung, verhindert werden. Damit hat eine der politischen Maximen der Vergangenheit, nämlich die, daß die Bundesrepublik kein Einwanderungsland ist, absoluten Vorrang erhalten. Wir haben es mit dem Konflikt zu tun, daß die Interessen der nationalen Wahlbevölkerung mit denen der Wahrung universalgültiger Menschenrechte konkurrieren. Die Position der Bundesregierung zeigt deutlich, daß sie in diesem Konflikt bereit ist, humanitäre Prinzipien preiszugeben.

Kompetenz

Wir befinden uns in einer Phase, in der die Partikularisierung der Menschenrechte und damit ihre Aushöhlung vorangetrieben werden. Dabei ist das Asylrecht untrennbarer Teil einer menschenrechtlichen Sicht des Individuums. Gegen diese Entwicklung sind auf absehbare Zeit keine Mehrheiten mehr zu mobilisieren. Wir müssen im Gegenteil davon ausgehen, daß der Abbau von Rechten, die sich auf Flüchtlinge beziehen, noch nicht an sein Ende gelangt ist. Günter Renner, Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, hat in einer Analyse über die ersten Erfahrungen mit dem Asylrecht 1993 weitere Verfassungsänderungen zur endgültigen Beseitigung des Asylrechts nicht ausgeschlossen. Eine breite Mehrheit der Wähler wehre sich gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Er meint, daß die Parlamentarier den einmal eingeschlagenen Weg fortsetzen müßten, um nicht endgültig ihre Glaubwürdigkeit zu verspielen. Renner: "Dabei läuft die Humanität mehr und mehr Gefahr, auf der Strecke zu bleiben."

Gruppen, die an dem bisherigen Werte-Kanon festhalten, müssen sich ihrer Minderheitenposition bewußt werden und diese auch aushalten. Eine schnelle Veränderung wird es nicht geben, wenn es denn überhaupt in absehbarer Zeit noch einmal zu einer solchen kommt. Vielleicht ist sie erst nach einer gesellschaftlichen Katastrophe möglich, wie sie sich in dem regional begrenzten Raum des ehemaligen Jugoslawien bereits abzeichnet. Dabei scheint diese sich auf alle anderen Konfliktzonen Osteuropas auszuweiten. Die Schwäche des Westens ist dabei keine militärische, sondern eine politisch-moralische. Es ist längst analysiert, daß dieser ethnische Konflikt Prototyp künftiger Verteilungskämpfe sein könnte und damit alle hehren Ideale, die Grundlage des neuen Europa sein sollten, nachhaltig verdunkelt.

Wer sich auf die Solidarität mit Flüchtlingen eingelassen hat, braucht einen langen Atem und eine Bereitschaft zum Handeln, die kaum eine Hoffnung läßt, dennoch aber für das eigene moralische und politische Überleben, für das nackte Überleben der Flüchtlinge und für die Revitalisierung bisher geltender Werte unerläßlich ist. Gesellschaftsanalytiker verweisen darauf, daß Minderheiten mehr denn je die ebenso schwierige wie notwendige Aufgabe haben, die Elemente eines gesellschaftlichen Wertekonsenses gegen alle Widerstände lebendig zu erhalten, exemplarisch durchzusetzen und politisch anzumahnen. Der Flüchtlingssolidarität kommt hierbei eine spezifische Aufgabe zu, die sich aus der eigenen Kompetenz ergibt. Sie rührt her aus dem direkten Kontakt mit Flüchtlingen und deren Willen zum Leben und zu einer lebenswerten Zukunft, aber auch deren Vorstellungen und Erwartungen an eine gerechte und menschenwürdige Behandlung.

(1) Albanern aus dem Kosovo droht im Falle ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung in Form der Gruppenverfolgung. Die Albaner, die in der Provinz Kosovo über 90% der Bevölkerung ausmachen, sind in ihrer Gesamtheit das Opfer einer Verfolgung durch den serbischen Staat. Dieser verfolgt in Anknüpfung an die ethnische Abstammung die Mitglieder dieser Gruppe mit den Mitteln der Einschüchterung, Unterdrückung, Willkür und andauernden gewaltsamen Repressionen.
Abschiebeschutz gebührt allen Angehörigen ethnischer Minderheiten wie Ungarn und Kroaten aus der Vojvodina und Muslimen aus dem Sandschak. Diese Menschen sind einem ganz erheblichen menschenrechtswidrigen Vertreibungsdruck ausgesetzt oder werden in unerträglicher Form von serbischer Seite terrorisiert.
Für Roma ist ein Abschiebestopp für das gesamte Gebiet des ehemaligen Jugoslawien erforderlich. Als immer schon diskriminierte Minderheit sind sie dem ethnischen Vertreibungsdruck von allen Seiten ausgesetzt.

(2) aus: Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium Eduard Lintner an den Oberbürgermeister von Bielefeld, Eberhard David, vom 9. November 1993.