Herbert Leuninger ARCHIV ASYL
1994

Herbert Leuninger

Kirchenasyl als Lernprozess

für: PAX CHRISTI, Probleme des Friedens, 4/95 "Kirchenasyl"

Das Kirchenasyl als Folge einer Lernhemmung

Als das Grundrecht auf Asyl geändert wurde, konnten die Kirchengemeinden nicht ahnen, was auf sie zukommt. Wohl war absehbar, daß sich der Schutz für Flüchtlinge erheblich verschlechtern würde. Das ganze Ausmaß der Entrechtung und ihre Folgen übersahen am Vorabend der Bundestagsentscheidung aber nur wenige.

Dabei hatte die Asylrechtsbewegung in der Bundesrepublik nichts unversucht gelassen, gerade auch die Kirchen und ihre Gemeinden für einen Einsatz gegen eine Änderung des Grundrechts auf Asyl zu gewinnen. Es wurden Aufrufe lanciert, bekannte Persönlichkeiten als Erstunterzeichnerinnen gewonnen, Annoncen geschaltet, Faltblätter verteilt, Informationen zum Tag des Flüchtlings an die Gemeinden verschickt. Über Monate und Jahre zog sich in der Öffentlichkeit eine Diskussion hin, in der alle Argumente, gerade auch die für Christen relevante, in nötiger Klarheit und Schärfe ausgetauscht wurden. Niemand konnte sagen, er habe nicht wissen können, um was es ging. In vielen Gemeinden dürfte die Diskussion auch in die Predigtentwürfe Eingang gefunden haben. Juristische Fachleute legten bildungswilligen Gemeindemitgliedern in Vorträgen ihre Argumente gegen eine Änderung des Asylrechts dar. Unvergessen waren die engagierten und zahlreichen Stellungnahmen der Kirchen, ihrer Wohlfahrtsverbände und anderer kirchlicher Organisationen zur Flüchtlingsfrage aus den vergangenen Jahren.

Ziel der umfangreichen Kampagne war es, Gemeinden und Kirchenbasis so in Bewegung zu bringen, daß Kirchenleitungen und Bundestagsabgeordnete beeindruckt würden. Es galt auf demokratische Weise die geplante Verfassungsänderung von unten zu verhindern. Die politische Auseinandersetzung verlief auf einem populistischen Niveau und fand ein breites, überwiegend zustimmendes Echo in der Bevölkerung. Es hätte zu einer Gegenbewegung aus den Gemeinden kommen müssen.

Dazu kam es nicht. Die Kirchenleitungen wähnten sich vielmehr legitimiert, dem Asylkompromiß von CDU/CSU FDP und SPD im Vorhinein die Absolution zu erteilen. Sie taten dies in der für sie charakteristischen Zweideutigkeit, also in einer Sprache, die sie nicht festlegte. Die entscheidenden Aussagen waren so geschickt formuliert, daß die politische Seite sofort verstand, was gemeint war. Nämlich die Kirchen haben unser Gesetzesvorhaben im Prinzip abgesegnet. Nur sollte es die Politik bei den Änderungen nicht zu toll treiben!

Die kirchliche Zustimmung war nur möglich, weil selbst der für diese Frage aufgeschlossene Teil der Kirchenbasis in seinem Lernverhalten offenkundig überfordert war. Ein prophylaktisches Lernen, ein Lernen zur Vermeidung des Ernstfalls ist qesellschaftlich unterentwickelt. Wirklich gelernt wird erst. wenn die Katastrophe eingetreten ist. Dies ist ein Lernen aus dem Schock. Es ist allerdings mit dem großen Nachteil behaftet, daß es für eine vernünftige Vorsorge oder die Verhütung irreparabler Schäden zu spät kommt. Wir haben es mit dem Lernen zu tun, das immer erst einsetzt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Auch die Gemeinden haben ihre Asyllektion nicht rechtzeitig gelernt. Dabei lagen wie etwa in Umweltfragen alle erforderlichen Informationen vor. Es war also nicht ein Mangel an Wissen, sondern an der nötigen Lernmotivation. Dies hing einmal damit zusammen, daß die Gesetzesmaterie, die verhandelt wurde, reichlich abstrakt war. Auch wurde den politischen Wortführern allzu gern geglaubt, das Asylrecht bliebe trotz der vorgesehenen Änderung in seinem Wesen unangetastet, es ginge nur um die Verhinderung des Mißbrauchs. Als hätte es nicht schon andere Mißbrauchsdebatten gegeben, bei denen es darum ging, den normalen Gebrauch und nicht nur den Mißbrauch zu beschränken. Schwarzmaler und Unheilspropheten, die vor bedenklichen Folgen warnten, waren nicht sonderlich gefragt. Hinter der allzu großen Bereitschaft der Politik zu vertrauen, steckte allerdings als besonders wirkmächtig eine große gesellschaftliche Angst. Sie wurde mit den Hinweisen geschürt, ohne eine Änderung des Asylrechts würden die Asylbewerberzahlen ins Unendliche steigen. Damit sahen weite Teile der Bevölkerung ihren Wohlstand bedroht.

Mit dieser Angst sind auch die Gemeinden einer kollektiven Lernhemmung erlegen. Sie hat sie weitgehend unfähig gemacht, dem christlichen Anspruch gemäß auf die Politik Einfluß zu nehmen. Dabei zeigte es sich, daß das kirchliche Milieu in beiden Großorganisationen dem allgemeinen gesellschaftlichen Klima stärker verhaftet ist, als den eigenen weltanschaulichen Grundlagen. Nur die Einsichten spielen letztlich eine Rolle, die in der Gesellschaft als maßgeblich ausgegeben werden.

Wirkliches Lernen scheint es nur dort zu geben, wo eigene Interessen und Emotionen im Spiel sind, wo die eigene Existenz berührt wird. Normalbürgerinnen und NormalchristInnen fühlten sich ihrem Lebensgefühl davon betroffen, daß Jahr für Jahr Hunderttausende Menschen in der Bundesrepublik Schutz suchten und Unterkunft und Versorgung benötigten. Daß die hierfür nötigen Aufwendigen nur einen Bruchteil der Mittel ausmachten, die durch die deutsche Vereinigung erforderlich wurden, und daß der Schutz von Flüchtlingen im Vergleich mit anderen wichtigen politischen Aufgaben ziemlich weit oben zu rangieren hät te, das war weiten Teilen der Bevölkerung und damit auch weiten Teilen der Kirche nicht zu vermitteln. Es herrschte nicht nur eine einfache Lernhemmung, die sich künftiges nur schwer vorstellen kann, sondern hier war bereits eine pathologische Lernblockade im Spiel, die das nötige Lernen ablehnte. Damit ließ sich treffliCh Politik machen.

Das Kirchenasyl als Lernhilfe

Das Kirchenasyl ist ein Lernen, das einsetzt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dabei gab es das Kirchenasyl, wie an anderer Stelle dargelegt, bereits vor der Asylrechtsänderung. Es hat aber mit den neuen Gegebenheiten eine andere Dimension erhalten.

Zuerst haben wir es mit einem Lernen aus dem Schock zu tun. Anders gesprochen, das Kirchenasyl ist in seiner jetzigen Weise notwendig geworden, weil die Kirchen das politische Asyl in seinem bisherigen Rang nicht ernst genug genommen haben. Nur kann das Kind, das im Brunnen ertrunken ist, nicht mehr wiederbelebt werden. Wir können über seinen Tod nur noch trauern. Wenn jetzt aber der Brunnenrand gesichert, oder der Brunnen ganz abgedeckt wird, ist dies die bescheidene Folge eines Schocks über das Unglück. Demnach hat ein Lernen aus dem Schock Unwiederbringliches versäumt. Dennoch verbleiben wichtige Lernchancen, die zu positiven Veränderungen im Denken und Verhalten führen können.

Genau dies trifft auch auf das Kirchenasyl unserer Tage zu. Das Grundgesetz und seine Begleitgesetze sind geändert. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu Änderungen zwingen, der frühere Zustand würde sicher nicht wiederhergestellt. Selbst in einem solchen Falle könnten wir das Schicksal ungezählter Flüchtlinge, die in der Zwischenzeit Opfer dieses Asylrechts geworden sind, nicht mehr wenden. Auch ein Kirchenasyl, mit dem eine Reihe von Flüchtlingen vor der Abschiebung bewahrt wird, kann dieses Unrecht nicht aufwiegen. Schließlich geht es um Abertausende, die die Bundesrepublik entweder nicht mehr erreichten oder durch einen fehlenden Abschiebeschutz aus Deutschland vertrieben wurden.

Lernen aus dem Schock ist dennoch ein Prozeß, der positiv bewertet werden muß. Das gilt im hohen Maß auch vom Kirchenasyl. Dort beginnt das Lernen mit dem persönlichen Kontakt zu Menschen, die in der Gemeinde oder in der Nachbarschaft wohnen. Auslöser ist ein Erschrecken über den behördlichen Umgang mit Menschen, Familien, Kindern, die zum eingenen Nahbereich gehören und zu denen eine positive emotionale Beziehung besteht oder sehr leicht geschaffen werden kann. Ihnen droht mit der Abschiebung in ein Kriegs- und Krisengebiet ein Schicksal, das spontan als unmenschlich empfunden wird. Das ist nicht mehr ein abstraktes Massenschicksal, sondern betrifft Menschen, deren Gesichter von der Straße oder vom Einkauf her vertraut sind, die vielleicht in Haus und Garten geholfen haben, deren Kinder im Kindergarten mit den eigenen Kindern spielten oder die in der Schule Freundinnen und Freunde gewonnen haben. Diesen Menschen, die einen Namen haben, droht eine polizeiliche Abschiebung in die Heimat, aus der das Fernsehen abends Bilder der Zerstörung und unvorstellbarer Grausamkeiten geliefert hat. Jetzt offenbart das bis dahin abstrakte Asylrecht seine inhumane Dimension. Geradezu typisch sind die Äußerungen von Gemeindemitgliedern, wenn sie kopfschüttelnd sagen, das hätten sie nicht für möglich gehalten, ja sie könnten es sich nicht vorstellen, daß es in der Bundesrepublik ein solches Recht gäbe. In vielen Fällen stürzt ein oft naives Konstrukt vom humanitären Rechtsstaat wie ein Kartenhaus zusammen. Bestürzung tritt an die Stelle des demokratischen Vertrauens gegenüber Behörden und Politik.

Ein charakteristisches Beispiel für diesen Schockeffekt bietet kein geringerer als der ehemalige bayerische Justizminister August Lang (CSU). Der Landtagsabgeordnete Lang, der auch Innen- und Wirtschaftsminister war, ist mittlerweile als Anwalt tätig. Dabei vertrat er einen jungen Kroaten aus dem zerstörten Vukovar im bosnisch-serbischen Grenzgebiet. Der Vater tot, die Mutter nicht mehr auffindbar, hatte sich der junge Mann zu Verwandten nach Deutschland durchgeschlagen und einen Asylantrag gestellt. Nach der Ablehnung seines Antrags wurde er so schnell abgeschoben, daß keine juristische Hilfe mehr möglich war. Lang war empört und sprach öffentlich von einer Vollstreckungsmaschine. Er empfindet die Asylpraxis mittlerweile und nachdem er den konkreten Fall erlebt hatte als unmenschlich. Dabei hatte er seinerzeit die Asylrechtsänderung politisch mitgetragen. Am Einzelfall - so Lang jetzt - würden die krassen Auswirkungen sichtbar, die für ihn bei der Reform des Asylrechts nicht absehbar gewesen seien. Er gesteht mittlerweile ein, daß er bei der Gesetzesänderung besser hätte aufpassen müssen. Immerhin will er jetzt versuchen, Parteifreunde für eine Änderung des Asylrechts zu gewinnen (vgl. Die Tageszeitung, Berlin vom 10.8.1995 und die Frankfurter Rundschau, Frankfurt/M. vom 15.8.1995).

Wenn dies einem Mitglied der politischen Klasse widerfährt, ist die Unkenntnis über die Konsequenzen der neuen Asylgesetze bei einfachen Kirchenmitgliedern erst recht verständlich. Wie bei dem CSU-Politiker steht am Anfang des Umdenkens die unmittelbare und konkrete Erfahrung. Humanität, aus den Gesetzen immer mehr verbannt, hat anfänglich auf der emotionalen und nicht auf der rationalen Ebene die stärkste Unterstützung. Das gibt dem Kirchenasyl eine besondere Kraft und Dynamik.

Die nächsten Schritte dienen dem Versuch, sich mit einschlägigen Informationen zu versorgen. Es entsteht ein regelrechter Heißhunger auf ein fundiertes und umfangreiches Wissen. In dieser Phase sammelt die Gemeinde alle erreichbaren Informationen über das Geschick der Betroffenen, über die Lage im Herkunftsgebiet und über die rechtlichen Möglichkeiten, die den Flüchtlingen noch verblieben sind. Dabei weitet sich nicht nur der Horizont für die Beteiligten in einem erstaunlichen Umfang. Die Art, wie Informationen beschafft werden, wie mit Rechtsanwälten, Journalisten, Pfarrern und Sozialarbeitern bisher ungenutzte Quellen des Wissens erschlossen werden, bekommt eine neue Qualität. Dies kann so weit gehen, daß die den nationalen Rahmen sprengenden Recherchen sogar den Fundus vorhandener Informationen bei Gerichten und Parlamenten anreichern. Manche Gemeindemitglieder werden im Laufe der Tage oder Wochen geradezu zu Experten auf dem Gebiet der Informationsbeschaffung. Der Nachrichtenkonsument wird auf diese Weise aus einer passiven zu einer aktiven Rolle gedrängt, die sein mediales Verhalten auf Dauer verändern könnte.

Jetzt werden Gemeinden und ihre Repräsentanten kompetente Partner von Presse, Funk und Fernsehen. Sie treten aus dem Dornröschenschlaf des Pfarrblattdenkens heraus, wer den Informationsgeber lokaler, nationaler, ja sogar internationaler Medien. Sie lernen im Schnellverfahren, wie Redaktionen mit aktuellen Nachrichten versorgt werden wollen und beginnen das Nachrichtengeschehen zu steuern. Öffentlichkeit wird als die, ja vielleicht als die einzige Chance erkannt und genutzt, um Menschen zu retten. Schlagartig wird Gemeinden und Pfarrerinnen bewußt, wie interessant konsequentes kirchliches Tun sein kann und welche Einflußpotentiale in der Kirche schlummern.

Eine Politisierung aller Beteiligten ist mit dem Kirchenasyl naturnotwendig verbunden. Das Kirchenasyl zielt nicht nur auf den öffentlichen, sondern vermittels des öffentlichen auf den politischen Raum. Dabei ist meistens die Barriere zu überwinden, eine Gemeinde dürfe sich nicht parteipolitisch engagieren. Diese Hemmung dürfte es stärker in katholischen als in evangelischen Gemeinden geben. Letztere haben öfter als die katholische Seite mit dem parteipolitische Engagement ihrer Pfarrerin oder ihres Pfarrers Erfahrungen gemacht, während die katholischen Kollegen, die überwiegend den C-Parteien nahestehen, ihre parteipolitischen Präferenzen eher indirekt zum Ausdruck bringen. Beim Kirchenasyl muß nun Politik gemacht werden, die vom Ansatz her nicht Parteipolitik ist, aber gegen Parteien, ja u.U. sogar gegen die bevorzugte Partei gerichtet sein kann. Dabei wird deutlich, daß das humanitäre Engagement von Kirche immer auch eine politische, wenn auch nicht unbedingt eine parteipolitische Dimension hat.

Das Heraustreten der Gemeinde aus dem binnenkirchlichen in den öffentlich-politischen Raum ist sowohl für die politische Seite wie für die Leitung der Kirchen von besonderer Brisanz. Sie ergibt sich einmal aus dem autonomen Ansatz des Kirchenasyls wie aus der Grenzüberschreitung, die mit dem zivilen Ungehorsam verbunden ist. Menschen und Gemeinschaften verlassen einen Verhaltenskodex, der sie berechen- und steuerbar gemacht hat. Dies muß jede Autorität beunruhigen. Tatsächlich birgt dieses Überschreiten von Grenzen nicht nur vermeintliche, sondern wirkliche Gefahren für den Rechtsstaat. Sie können nur dadurch kompensiert werden, daß die kirchliche Aktion auf die gesellschaftlichen und christlichen Grundwerte bezogen bleibt und die prinzipielle Loyalität zum demokratischen Rechtsstaat nicht aufkündigt. Dabei muß gerade im Kontext des Asyls deutlich gemacht werden, daß die absolut größere Gefahr für den Rechtsstaat aus der schleichenden und gesetzlich gerechtfertigten Aufkündigung seiner humanrechtlichen Fundamente kommt.

Die Kirchenleitung, die sich als die eigentliche Repräsentanz der Institution Kirche gegenüber Regierungen und Parlament betrachtet, wird, ob sie es will oder nicht, zu Entscheidung und Engagement gedrängt. Damit muß sie in ungewohnter und gerade für das katholische Kirchenverständnis besonders problematischen Weise Steuerungskompetenz an die unterste Ebene abgeben. Bisher sind die Kirchenleitungen mit den Fällen des Kirchenasyls erstaunlich gut zurecht gekommen. Offensichtlich ist es den Gemeinden gelungen, ihr Anliegen und ihre christliche Motivation überzeugend nach oben zu vermitteln. Außerdem dürfte es eine Rolle gespielt haben, daß in den Kirchen ein Umdenkungsprozeß im Gange ist darüber, was sie mit ihrer bedingten Zusage zum Asylkompromiß angerichtet haben. In den offiziellen Stellungnahmen scheint ein uneingestanden schlechtes Gewissen mitzuschwingen.

Das nachträgliche Lernen durch das Kirchenasyl ist nicht gering zu veranschlagen. Wie weit seine politische Kraft reicht und welche Auswirkungen es auf die Gesellschaft haben könnte, wenn es sich als Einrichtung verstetigt, ist noch nicht abzuschätzen. Politisches Ziel muß es sein, zu einer Gesetzgebung zu kommen, die die schlimmen Auswüchse des neuen Asylrechts beseitigt. Es ist zu bezweifeln, daß dies ohne deutliche Korrekturvorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gelingen könnte. Mit dem Kirchenasyl nach der Grundrechtsänderung ist aber, verstärkt durch ein beachtliches Medieninteresse, ein Kirchenverständnis in den Vordergrund getreten, das sich wieder deutlicher vom Staat abzusetzen weiß, dafür aber dem Gemeinwesen und dem Individuum gegenüber verantwortlicher sein will. Es steht vom Ansatz her für eine neue Dynamik, die dem politischen Geschehen mehr basisdemokratisches und bürgerrechtliches Lebens einhauchen könnte. Nutznießer dieses Prozesses sind nicht nur einzelne bedrohte Menschen, der Staat oder die Gesellschaft, sondern am ehesten die Kirchen selbst.