CABIN-POWER-Gespräch
mit
Herbert Leuninger
Über den Wert des Rechtes
auf Asyl
Am 26. April 1998
wurde In der Frankfurter St. Galluskirche
der diesjährige Walter-Dirks-Preis an die
Brüder und katholischen Pfarrer Ernst und
Herbert Leuninger für Ihre langjährigen
Verdienste auf dem Gebiet der Sozial- und
Asylpolitik verliehen. CABIN POWER hatte
Gelegenheit, mit einem der Preisträger
ein ausführliches Gespräch zu führen, welches
wir hier in gekürzter Fassung wiedergeben.
CP: Herr Leuninger, seit der Änderung des Grundgesetzes
auf Asyl im Jahre 1993 ist die Zahl der Asylbewerber in Deutschland
erheblich zurückgegangen. Woran liegt das? Greift die Abschreckung,
so daß ,,Scheinasylanten" jetzt wegbleiben?
Leuninger: Die Zahl der Asylbewerber ist dramatisch zurückgegangen.
1992 waren es noch 440 000 Menschen, die in Deutschland Asyl gesucht
haben, 1997 dagegen etwas über 100 000. Maßgeblichen
Anteil an dieser Entwicklung trägt die sogenannte Drittstaatenregelung.
Das bedeutet, wenn ein Flüchtling über ein Nachbarland
in die Bundesrepublik einzureisen versucht, verliert er seinen
Anspruch auf Asyl und wird wieder in das Durchreiseland zurückgeschickt.
CP: Das heißt also, selbst wenn ein Flüchtling in
seinem Heimatland politisch verfolgt würde, wird das gar
nicht mehr überprüft?
Leuninger: Danach wird nicht mehr gefragt. Aufgrund der Drittstaatenregelung
wird gesagt: Wir sind nicht mehr zuständig für dich,
das Grundrecht auf Asyl trifft auf dich nicht mehr zu.
CP: Ist das nicht ein formaler Trick?
Leuninger: Natürlich ist es das. Und das Zweite, was den
Rückgang der Asylbewerberzahlen bewirkte, ist die drastische
Bestrafung der Fluggesellschaften, welche Flüchtlinge ohne
ausreichende Reisedokumente befördern. Das Dritte schließlich
sind die verschärften Kontrollen der Oder-Neiße Grenze,
über die viele Flüchtlinge nach Deutschland zu gelangen
versuchen. Mittlerweile ist die Ostgrenze Deutschland die bestbewachte
ganz Europas.
CP: Spielt hier nicht auch die Frage nach dem kommerziellen Interesse
der berüchtigten Schieberbanden eine Rolle? Welche Vorstellung
muß man sich davon machen?
Leuninger: Wir haben es mit einer Mafia zu tun. Solange es aber
keine Menschenrechtsorganisationen gibt, die den Transport dieser
Menschen übernehmen, sind Flüchtlinge auf Gedeih und
Verderb Organisationen ausgeliefert, die sich solche Dienste natürlich
teuer bezahlen lassen.
CP: Das bedeutet aber doch, daß jemand, der in Deutschland
das Grundrecht auf Asyl wahrnehmen will, fast zwangsläufig
in kriminelle Zusammenhänge gedrängt wird.
Leuninger: Ja, oder er wird in korrupte Strukturen verstrickt,
wenn er etwa versucht, in seinem Heimatland ein Visum zu erlangen.
Mittlerweile gibt es in der EU eine Liste visapflichtiger Länder.
Das sind etwa 130, und zwar genau die Länder, aus denen möglicherweise
Flüchtlinge kommen könnten.
CP: Fällt denn, wer ein Visum hat, noch unter das Asylgesetz?
Leuninger: Ja selbstverständlich. Das Visum regelt nur die
Einreise, damit diese legal erfolgen kann.
CP: Ist es denn nicht so, daß mit dem neuen Asylgesetz
die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge abgeschreckt werden?
Leuninger: Nein. Man schraubt aber die Versorgung der Flüchtlinge
auf ein niedriges Niveau herunter, weil man meint, damit die von
materiellen Interessen geleiteten Asylbewerber abschrecken zu
können. Aber wir haben schon vor zehn Jahren gesagt, daß
angesichts des großen Fluchtzwanges, der in vielen Ländern
besteht, die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge eine völlig
untergeordnete Rolle spielen. Außerdem ist das Bild von
Westeuropa und Deutschland für die meisten Flüchtlinge
noch ein überwiegend positives. Sie können sich nicht
vorstellen, wie sie hier behandelt werden.
CP: Spricht sich so etwas nicht herum?
Leuninger: Nein. Die Attraktivität Deutschlands für
politisch Verfolgte ist nach wie vor gegeben.
CP: Werden denn alle ,,Deportees" die wir an Bord haben,
in ihrer Heimat verfolgt?
Leuninger: Hier müssen Sie unterscheiden: Nur ein Teil der
Abgeschobenen sind abgelehnte Asylbewerber. 1996 waren nur 45%
der abgeschobenen Ausländer Asylbewerber Die anderen waren
Menschen, die kein Aufenthaltsrecht mehr hatten, oder die illegal
in Deutschland waren.
CP: Also keine politisch oder religiös Verfolgten.
Leuninger: Diese Leute ergeben sich ihrem Schicksal. Was wir
mit abgewiesenen Asylbewerbern erleben, das ist etwas anderes.
Diese Menschen haben entsetzliche Angst. Die müssen eine
Abschiebung wirklich fürchten. Hier müssen wir differenzieren.
CP: Für uns sind diese Unterscheidungen aber kaum möglich.
Leuninger: Lassen Sie mich ein Beispiel erzählen: Vor einigen
Tagen war ein kurdischer Familienvater aus der Türkei bei
mir, dessen Asylantrag endgültig abgelehnt worden war und
suchte Hilfe. Der Mann lebt seit 13 Jahren hier. Und ich mußte
ihm sagen, daß es aus meiner Sicht keine Chance mehr gibt,
seine Abschiebung zu verhindern. Das gilt für alle Flüchtlinge,
die nicht mehr unter einen Abschiebestopp fallen.
CP: Heißt das, daß grundsätzlich erst einmal
abgeschoben wird, unabhängig davon, wie die Zustände
in den Herkunftsländern sind?
Leuninger: Nein. Es wird immer erst ein Asylverfahren durchgeführt.
Aber die Anerkennungskriterien sind mittlerweile so eng, daß
die Mehrheit der Flüchtlinge abgelehnt wird, obwohl sie aus
unserer Sicht einen Asylschutz verdienen.
CP: In welchen Ländern sind die Verfolgungen politisch Andersdenkender
besonders schlimm?
Leuninger: Ich muß hier die Länder Irak, Iran, Türkei,
Syrien, Afghanistan, den Kosovo, Sri Lanka und Nigeria nennen,
wobei die Anerkennungsquote bei Nigeria besonders niedrig ist.
CP: Was heißt Anerkennungsquote?
Leuninger: Es bedeutet den Prozentsatz der Flüchtlinge,
die sich um Asyl beworben haben und anerkannt wurden. Diese Anerkennungsquoten
sind unterschiedlich hoch, aber nie so hoch, wie wir meinen, daß
sie sein müßten.
CP: Wie läuft denn das Verfahren für einen Asylantrag
ab?
Leuninger: Es gibt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge, das in Deutschland verschiedene Dependancen
hat. Dort wird der Asylantrag gestellt. Danach wird eine Befragung
durchgeführt, in welcher der Antragsteller die Chance hat,
seine Fluchtgründe zu benennen. Sie ist die Grundlage für
die Entscheidung.
CP: Wer sind denn diese Entscheider?
Leuninger: Das sind Beamtinnen und Beamte, Verwaltungsleute,
die in einer bestimmten Phase zu dieser Aufgabe abgeordnet wurden,
als sehr große Zahlen von Anträgen bewältigt werden
mußten. Normalerweise können sie sich freiwillig dazu
melden.
CP: Und wenn deren Entscheidung negativ ausfällt?
Leuninger: Dann kann der Flüchtling, so er das Geld und
die Kontakte hat, gegen diese Entscheidung gerichtlich angehen.
In vielen Fällen ist dies erfolgreich. Durch die Gerichte
kann die Anerkennungsquote durchaus vergrößert werden.
CP: Das Asylgesetz gewährt politisch Verfolgten Schutz.
Wird es aber nicht auch von Menschen in Anspruch genommen, die
der Armut entfliehen wollen und ist damit der eigentliche Sinn
des Gesetzes nicht verfehlt?
Leuninger: Der Mißbrauch eines Gesetzes hebt nicht das Recht
auf seinen sinnvollen Gebrauch auf. Unser Problem mit dem Asylrecht
ist, daß durch die vielen Einschränkungen ein Großteil
der Menschen, die eigentlich Asylschutz brauchen, dieses Recht
in der Bundesrepublik nicht mehr bekommen.
CP: Auf welche Fälle trifft das zu?
Leuninger: Nehmen Sie die Beispiele von Flüchtlingen aus
Somalia, aus Afghanistan, oder früher aus Bosnien. Sie wurden
oder werden nicht als Flüchtlinge anerkannt, weil in diesen
Ländern keine staatliche Autorität mehr bestand. In
der Vorstellung des geltenden Rechts bedeutet ,,politische Verfolgung"
aber Verfolgung durch den Staat. Wo es aber, wie in den genannten
Beispielen, keinen regulären Staat mehr gibt, kann die Menschenrechtsverletzung
noch so gravierend sein, es liegt trotzdem keine ,,politische"
Verfolgung vor. Das ist eine Einschränkung des Asylrechts,
die aus der Sicht der Genfer Flüchtlingskonvention, die ja
auch für die Bundesrepublik verbindlich ist, nicht richtig
ist. Danach müßten auch Flüchtlinge aus Somalia
oder Afghanistan, anerkannt werden, wenn sie nachweisen können,
daß sie aus ethnischen, religiösen oder politischen
Gründen von dritter Seite verfolgt werden.
CP: Warum interpretiert die Bundesrepublik die Genfer Flüchtlingskonvention
hier anders?
Leuninger: Das hängt damit zusammen, daß wir in der
Verfassung das Grundrecht auf politisches Asyl haben, was es in
dieser Form in anderen Ländern nicht gibt. Das führt
aber leider nicht dazu, daß Asyl in Deutschland großzügiger
gewährt, sondern, daß dieses Grundrecht nun enger ausgelegt
wird.
CP: Braucht Deutschland ein Einwanderungsgesetz?
Leuninger: Für
mich ist nicht so sehr ein Einwanderungsgesetz notwendig, sondern
ein sicherer rechtlicher Rahmen für die ausländischen
Menschen, die bereits hier leben. Das gilt auch für Menschen,
die zum Teil jahrelang illegal in Deutschland leben und arbeiten.
Man könnte für sie etwa alle zehn Jahre eine ,,Legalisierungskampagne"
durchführen.
CP: Wo wäre da der Unterschied zu einem Einwanderungsgesetz?
Leuninger: Ein Einwanderungsgesetz geht von dem Gedanken aus,
man könne durch Quoten Zuwanderung steuern. Das ist eine
Illusion. Wir müssen akzeptieren, daß wir es mit neuen,
nur begrenzt steuerbaren Migrationsbewegungen zu tun haben. Solange
die Verhältnisse in den Herkunftsländern so sind, wie
sie sind, wird sich an dieser unkontrollierbaren Migration auch
wenig ändern.
CP: Was sagen Sie zu der häufig geäußerten Angst
vor unkontrollierter Einwanderung? Viele sagen, unsere Kapazitäten
zur Hilfe seien erschöpft.
Leuninger: Als die Bosnienkrise auf ihrem Höhepunkt war,
haben wir in Deutschland eine Welle der Bereitschaft gehabt, Flüchtlinge
von dort aufzunehmen. Die Bevölkerung ist durchaus bereit,
Flüchtlingen zu helfen, wenn die nötigen Informationen
und eine emotionale Betroffenheit da sind. Wenn es uns gelingt,
durch Informationen die gleiche Betroffenheit zu wecken, dann
kann sich diese Hilfsbereitschaft auch auf andere Flüchtlinge
erstrecken.
CP: Was sagen Sie zu dem Begriff "Scheinasylanten"?
Leuninger: Das ist für uns ein bedenklicher politischer Kampfbegriff
zur Ablehnung von Flüchtlingen. Das hängt damit zusammen,
daß in der politischen Diskussion die niedrige Anerkennungsquote
die Mehrheit der Flüchtlinge automatisch zu Scheinasylanten
macht. Nach unserer Einschätzung verdienen alle Flüchtlinge
aus Kriegs- und Krisengebieten Asyl- oder Abschiebeschutz.
CP: Wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn einem ,,renitenten
Abschübling" während des Fluges etwas zustößt?
Leuninger: Während des Fluges gelten für einen ,,Deportee"
die gleichen Beförderungsbestimmungen wie für jeden
anderen Passagier einer zivilen Luftverkehrsgesellschaft. Die
Besatzung unter der Führung des Kapitäns übernimmt
hier, wie in jedem Normalfall, die Verantwortung für das
Wohl des Passagiers. Wenn dann von Seiten des Begleitpersonals
Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, um einen ,,renitenten
Abschübling" ruhig zu stellen, wird die Sache für
den Flugkapitän schwierig. Er wird sicher oft vor dem Flug
schon sagen können: Das Risiko ist mir zu groß.
CP: Sind die Fluggesellschaften gezwungen, ,,Deportees"
mitzunehmen?
Leuninger: Wenn jemand ein gültiges Ticket hat, dann ist
die Fluggesellschaft ja grundsätzlich verpflichtet, diesen
Passagier auch mitzunehmen. Da machen auch Deportees keine Ausnahme.
Es besteht allerdings keine Verpflichtung, einen abgewiesenen
Flüchtling unter allen Umständen mitzunehmen, wenn Gefahr
für seine Gesundheit oder die anderer Fluggäste besteht.
CP: Was hat ein abgeschobener Asylbewerber in seinem Heimatland
zu erwarten? Haben Sie Informationen über das Schicksal der
Abgeschobenen?
Leuninger: In Diktaturen, wo es keine freien Informationen gibt,
ist es schwer, etwas über den Verbleib von Abgeschobenen
zu erfahren. Menschenrechtsorganisationen sind dort oft nicht
zugelassen und wir sind auf die Nachrichten von Verwandten, Freunden
oder Anwälten der Betroffenen angewiesen. Was wir erfahren,
ist in der Regel deprimierend. Wir haben immer wieder Nachrichten
von Verhören unter schwerer Folter. Meistens verliert sich
die Spur irgendwann und wir können nur noch Vermutungen anstellen,
was aus den Leuten geworden ist.
CP: Jedes Land der Erde beansprucht für sich das Recht,
die Einreise zu kontrollieren. Was sagen Sie zu den Einreisekontrollen
in Deutschland?
Leuninger: Es ist nicht an uns, sorgfältige Grenzkontrollen
zu kritisieren. Aber wir sind gegen überzogene Kontrollmaßnahmen.
Ich fliege häufig nach London und wenn ich dann nach Deutschland
zurückkehre, erlebe ich die Kontrolle, die auf dem Vorfeld
stattfindet. Sie wird nach rein äußeren Merkmalen,
also nach der Hautfarbe durchgeführt und das hat etwas äußerst
Diskriminierendes.
CP: Mehr als die Hälfte der Deutschen sind der Meinung,
in Deutschland lebten zu viele Ausländer. Haben Sie mit Ihrer
Meinung nicht einen schweren Stand bei der Bevölkerung?
Leuninger: Es ist immerhin interessant, daß diese Meinung
vor allem dort auftritt, wo nur wenige Ausländer leben.
Wir haben die größte Fremdenfeindlichkeit mittlerweile
in den neuen Bundesländern, wo der Ausländeranteil in
keinem Verhältnis zu dem von Großstädten wie etwa
Frankfurt steht. Es ist ein uraltes Schema, in Krisenzeiten die
Fremdenfeindlichkeit zu aktualisieren. Dann wird die Stimmungslage
in der Bevölkerung von den wirklichen Problemen abgelenkt
und es werden Minderheiten als Sündenböcke gesucht.
CP: Es gibt Leute, die Fremdenfeindlichkeit als etwas Natürliches
ansehen, was dem Menschen sozusagen in der Natur liegt. Was sagen
Sie dazu?
Leuninger: Die Angst vor dem Fremden mag biologisch gegeben oder
nicht gegeben sein, sie bedarf auf jeden Fall einer politischen
und kulturellen Überformung. Gesellschaften, die aufnahmefähig,
flexibel und multikulturell sind, haben größere Zukunftschancen
als jene, die sich abschotten. Es ist eigentlich beachtlich, wie
normal das Leben in Frankfurt, bei allen Reibereien verläuft,
wo doch ein Drittel der Einwohner ausländischer Herkunft
ist. Das ist eine kulturelle Leistung.
CP: Viele Menschen haben Angst, mit dem Zustrom von Asylbewerbern
könne auch die Kriminalität steigen. Ist diese Angst
begründet?
Leuninger: Man darf normale Menschen nicht mit kriminellen Organisationen
verwechseln, die aus dem Ausland kommen und gegen die natürlich
vorgegangen werden muß. Bedenklich ist auch die Korruption3
die in unserem Land bis in die höchsten Ebenen hineinreicht.
CP: Bei einigen westeuropäischen Fluglinien sollen "Abschüblinge"
mit einer Art Maske an Bord gebracht werden, die ihnen Sicht und
Sprechen unmöglich macht. Ist Ihnen eine solche Praxis bekannt?
Leuninger: Eine Schweizer Fluggesellschaft verwendet einen Helm
und eine Art Zwangsjacke, in die "renitente Abschüblinge"
gesteckt werden. Der Bundesgrenzschutz benutzt mittlerweile wohl
auch eine Art Motorradhelm für denselben Zweck. Problematischer
scheint mir die Verabreichung von Beruhigungsmitteln zu sein,
was ja unabwägbare Risiken in sich birgt.
CP: Welche Ziele haben Sie für die Zukunft? Gibt es Entwicklungen
in diesem Land, denen Sie besonders entgegenwirken möchten?
Leuninger: Ehrlich gesagt, hoffen wir auf eine neue Bundesregierung,
mit der wir eine Verbesserung des Asylrechtes erreichen können.
Wir möchten das Asylrecht an die internationalen Standards
angleichen. Deutschland bleibt hinter der Genfer Flüchtlingskonvention
wie auch hinter der Europäische Menschenrechtskonvention zurück
und das wollen wir geändert sehen.
CP: Sind Sie ein ,,Gutmensch"?
Leuninger: Ich bemühe mich nur, unsere Verfassung und die
Menschenrechte ernst zu nehmen. Wenn diese Parteinahme für
die Menschenrechte verspottet wird, muß ich das in Kauf
nehmen.
CP: Brauchen wir eine neue Wertediskussion?
Leuninger: Ich habe manchmal den Eindruck, daß alles getan
wird, um humanitäre Werte zu zerstören. Inhaltlich wäre
die Kapitalismuskritik ein wichtiges Thema. Wir dürfen nicht
den Rest an humanitären Werten verlieren und am Ende nur
noch den wirtschaftlichen Erfolg gelten lassen. Eine demokratische
Gesellschaft, die ihre humanitären Werte aufgibt, gibt sich
selbst auf.
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