Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL
1998

9. November 1998
Gedenkveranstaltung
am Platz der ehemaligen Synagoge
am Höchster Markt (Frankfurt/M)

MENSCHENRECHTE SIND FÜR ALLE DA!

INHALT

In der Hitlerzweit hat die Bevölkerung den Entzug der Menschenrechte bei ihren jüdischen Nachbarn, der nach und nach erfolgte, schweigend hingenommen.

Wir erleben seit 1977 den schrittweisen Abbau Rechten für Flüchtlinge. 1993 schliesslich beschloss der Bundestag die weitgehende Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Das war der Abschied von einer zentralen historischen Verpflichtung, die sich aus dem Holocaust ergeben hatte.

 

Der Flüchtling und Dichter Heinrich Mann, Bruder von Thomas Mann, hat in den November-Pogromen von 1938 einen von Hitler beabsichtigten Zweck gesehen und zwar den einer "Erziehung der gesamten Umwelt zur Unmenschlichkeit, vermittels der Gewöhnung an ihren Anblick"

Entmenschung sei die einzige Lehre des Nationalsozialismus. Sein eigentlicher Lehrsatz bestehe in der Botschaft, dass der Mensch kein Recht "auf Freiheit und Würde" habe. Selbst das Leben habe er nur, solange es der Führer ihm schenkt.

Das Flugblatt, mit dem zu dieser Gedenkveranstaltung eingeladen wurde, belegt es. Durch eine Flut von Verordnungen und Befehlen wurde die Entmenschung und Entrechtung der jüdischen Bevölkerung vollzogen.

Das ging vom Verbot Haustiere zu halten, den deutschen Wald zu betreten, über den Verlust von Telefonanschlüssen und Radioapparaten, die Enterbung, das Besuchsverbot von Kinos, Theatern und Konzerten, den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, der Zuweisung von Zwangsnamen bis zur Einführung des Judensterns.

Es muss - in meiner Rekonstruktion - der 10. April 1938 gewesen sein. Damals stand die Wahl zum sogenannten "Großdeutschen Reichstag", dem nationalsozialistischen Einparteienparlament an. Gleichzeitig ging es um eine allgemeine Volksabstimmung als Zustimmung zu dem Einmarsch der Wehrmacht in Österreich am 12. März 1938 und dessen Anschluß an das Reich. Mein Vater, wir wohnten seinerzeit in Köln, ging zur überwachten Stimmabgabe ins Schillergymnasium. Anschliessend besuchte er zusammen mit mir damals Fünfjährigem die jüdische Familie Gebhardt, die schräg gegenüber der Schule wohnte. Ich nehme an, dass dies von meinem Vater ein Akt der Solidarität mit Menschen, denen jegliches Wahlrecht, wie auch immer manipuliert, entzogen war. Juden waren in dieser Sicht keine ReichsbürgerInnen mehr.

War es bei dieser oder bei anderer Gelegenheit, jedenfalls hat mein Vater das Ehepaar beschworen, Deutschland zu verlassen. Gebhardts konnten sich das Schreckliche, was noch auf sie zukam, nicht vorstellen. Gott sei Dank folgten sie dem Rat des Freundes und emigrierten in die USA.

Die Bevölkerung hat den Entzug der Menschenrechte bei ihren Nachbarn, der nach und nach erfolgte, schweigend hingenommen; sie hat sich an den Anblick der Unmenschlichkeit gewöhnt. Nur wenige haben geahnt, dass am Ende alle Menschenrechte entzogen werden, sogar das Recht auf Leben.

Mit dem Grundgesetz hat sich die Bundesrepublik auf die Geltung der Menschenrechte in ihrem Hoheitsgebiet verpflichtet. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 wurde weitgehend in nationales Recht gegossen. Dazu zählte auch das Menschenrecht auf Asyl. Es wurde individuelles, einklagbares Recht, einmalig und erstmalig in der internationalen Rechtsgeschichte. Dies geschah auf dem Hintergrund des Holocaust und der Flucht von 700.000 Menschen aus dem Reichsgebiet. Nie sollten Menschen, die politisch verfolgt waren, an der Grenze der Bundesrepublik zurückgewiesen werden.

Und was mussten wir seit 1977 erleben? Den schrittweisen Abbau von Zugangs-, Lebens- und Verfahrensrechten für Flüchtlinge. Fast 40mal wurden Gesetze und Verordnungen verändert, um das Menschenrecht auf Asyl wieder einzuschränken.

1993 schliesslich beschloss eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages die weitgehende Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Das war aus meiner Sicht der Abschied von einer zentralen historischen Verpflichtung.

Aber nicht genug damit: Neben dem Bundessozialhilfegesetz gibt es ein eigenes Leistungsgesetz für Asylbewerber. Flüchtlinge im Verfahren werden schlechter versorgt als andere Empfänger der Sozialhilfe. U.a. erhalten sie Gutscheine, mit denen sie an jeder Ladenkasse als zweitklassige Käufer gebrandmarkt sind. Das inzwischen noch weiter verschärfte Gesetz schafft Menschen zweiter Klasse inklusive Lagerunterbringung und Versorgung unter der Armutsgrenze. An den Grenzen Deutschlands und der Europäischen Union sorgen Nachtsichtgeräte, Staffeln deutscher Schäferhunde, Hubschrauber und Schnellboote dafür, dass möglichst keine Flüchtlinge in die Festung Europa gelangen. Im offiziellen Sprachgebrauch ist das Wort Flüchtling durch den illegalen Zuwanderer ersetzt. Wir haben ein neues Feindbild.

Rot-Grün hat sich nicht darauf verständigt, hier etwas zu verbessern. Dabei kann es nicht bleiben. Die Einschränkungen im Asylrecht sind Teil der sozialen Demontage in der Bundesrepublik. Wer dies korrigieren will, muss es in der ganzen Breite der Menschenrechte tun. Die Pogromnacht entlässt niemanden aus dieser Pflicht.