Herbert Leuninger ARCHIV KIRCHE
1976

ARBEITEN DÜRFEN
Christliche Überlegungen zu einer sozialethischen Forderung


INHALT

Prognosen die Fülle. Jede Woche eine neue: Trotz Aufschwung bleibt die Arbeitslosigkeit. Schmerzhaft hohe Arbeitslosigkeit noch 1980. Bis 1979 600.000 Erwerbslose im Jahresdurchschnitt. Andere sprechen von 700.000. Die jüngste Untersuchung der Commerzbank schließt die Zahl 800.000 nicht aus. Dies ein kleiner Ausschnitt kompetenter Prophezeiungen. Zahlen und Zeiten stimmen nicht überein. Im entscheidenden Punkt gibt es aber keine Unterschiede. Danach hat sich mit der Wirtschaftskrise die Landschaft verändert. Auch wenn die Konjunkturlage sich erheblich verbessert, werden in den nächsten Jahren nicht Arbeitnehmer gesucht, sondern Arbeitsplatze. Mittelfristig haben wir es mit einer Massenarbeitslosigkeit zu tun. Man nennt dies einen "hohen Sockel" von Erwerbslosen.

Die Unheilspropheten scheinen sich mit dem Inhalt ihrer Ankündigungen abgefunden zu haben. Danach wäre Arbeitslosigkeit fast eine Naturkatastrophe, auf die Menschen keinen Einfluss haben. Kann - oder muß eine Gesellschaft sich damit abfinden, daß es einen Aufschwung gibt und trotzdem hunderttausende Menschen, die arbeiten können und wollen, ohne Arbeit dastehen ?

IG-Metall-Vorsitzender Loderer hat auf einer Gewerkschaftskonferenz gewarnt: "Wir können nicht einfach mit einigen hunderttausend Arbeitslosen leben". Heinz-Oskar Vetter, Vorsitzender des Deutschen und des Europäischen Gewerkschaftsbundes hat an die Sozialpartner der EG-Staaten appelliert, es nicht zu einer Dauerarbeitslosigkeit in Europa kommen zu lassen. Für ihn ist die Vollbeschäftigung das "prioritäre und existenzielle Ziel jeder Europapolitik". Die Gewerkschaften würden sich - so sagte Vetter - nicht mit jenem "Sockel an Arbeitslosigkeit" abfinden, der angeblich unvermeidlich sei. Also doch kein Naturereignis oder gar ein Naturgesetzl

arbeitslos - ein Privileg? -

Vor 10 Jahren hat der junge englische Physiker und Schriftsteller Nigel Calder kommende Massenarbeitslosigkeit als unumgänglich hingestellt. Automation, Rationalisierung, Computer und neue Technologien machten den arbeitenden Menschen weitgehend überflüssig. Die Idee der Vollbeschäftigung sei dann eine Illusion. Man könne natürlich - so meinte er damals - diese Illusion aufrecht erhalten, um jedem einen Arbeitsplatz zu besorgen. Er nennt auch die Maßnahmen. Man lässt junge Menschen länger die Schulbank drücken, entläßt ältere Menschen früher in den wohlverdienten Ruhestand, verkürzt die wöchentliche Arbeitszeit und erfindet neue Arbeiten wie etwa die Weltraumforschung.

Calder ist gegen diese Maßnahmen. Sie gingen davon aus, daß Arbeitslosigkeit unter den neuen Bedingungen mit dem Verlust persönlicher Werte verbunden sei. Die Vorstellung von der Bedeutung der Arbeit müsse ausgemerzt werden. Sie sei eine fixe Idee, die die Menschheit seit der Erfindung des Ackerbaus verfolge. Sein Vorschlag für die seelische Bewältigung der Arbeitslosigkeit: Der einfache arbeitslose Mensch müsse aufgewertet werden. Man solle ihn auf die Stufe eines privatisierenden Gentleman im England Eduards des VII heben. Arbeitslosigkeit nicht als Schande, sondern als gesellschaftliches Privileg! Ein Freizeitproblem!

Noch ist es nicht soweit. Ob wir jemals dahin kommen? Arbeitslos sein, länger arbeitslos sein, wird weiterhin als Deklassierung gewertet und empfunden. Das gilt trotz der weitgehenden wirtschaftlichen Absicherung. Nachweislich ruft Arbeitslosigkeit seelische Schäden hervor. Ist sie von größerer Dauer, verändert sie einen arbeitslosen Menschen. Seine Einstellungen sind nicht mehr die gleichen. Enttäuschung und Bitterkeit prägen sie. Fertigkeiten verkümmern. Die Selbstdisziplin leidet. Erinnerungen an diese unproduktive Zeit verlieren sich im späteren Leben nicht mehr. Der deutschen Gesellschaft ist es im Grunde nicht anders ergangen. Die Weltwirtschaftskrise der 20er Jahre mit Millionen Arbeitslosen ist der kollektiven Erinnerung noch nicht entschwunden. Arbeiten dürfen, hat-gesellschaftlich und individuell gesehen - einen hohen Rang.

Das Recht auf Arbeit

Dieser Rang zeigt sich darin, daß mittlerweile von einem weiteren Grundrecht gesprochen wird: Von dem Recht auf Arbeit. Noch wird dieses Recht spärlich reklamiert. Hessens Gewerkschaften haben zum 1. Mai das Grundrecht auf Arbeit gefordert. Der DGB-Vorsitzende Vetter hat zum gleichen Tag in seiner Fernsehansprache alle Arbeitnehmer aufgerufen, sich in den Gewerkschaften zusammenzuschließen, um das Recht auf sichere und angemessene Arbeitsplätze zu verwirklichen. SPD-Parteitag des Bezirks Hessen-Süd vom April dieses Jahres: Antragsmaterie: Das Grundrecht auf Arbeit. Die Begründung: Sie bedeutet für den Einzelnen eine wichtige Möglichkeit sich selbst zu verwirklichen, zur Entwicklung der Gesellschaft beizutragen und die Existenzgrundlage zu sichern. Weiter heißt es, daß das Grundrecht Arbeit unter anderem das Recht auf einen Arbeitsplatz einschließe.

Forderung und Begründung, wie sie Papst Paul VI in seinem Lehrschreiben Octogesima Adveniens 1971 formuliert, wenn er an Kardinal Maurice Roy schreibt: "Nach dem letzten Konzil hat die Kirche ausdrücklich betont: Wurzelgrund, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen ist und muß sein die menschliche Person." Darum habe jeder Mensch das Recht auf Arbeit, auf Gelegenheit, die ihm eigenen Anlagen und seine Persönlichkeit in Ausübung seines Berufes zu entfalten, sowie auf gerechten Lohn, der ihm gestatte, "sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten". In einem neuen Buch mit dem Titel "Arbeit - Ethik - Menschenrecht" kann der Autor Heinrich Hamm nachweisen, daß diese Aussage eine, wenn auch nicht allzu lange, Tradition in kirchenamtlichen Dokumenten habe. So erhebt Pius XI 1931 die Forderung: "Denen nämlich, die arbeiten können und wollen, soll Arbeitsgelegenheit geboten werden".

Streng genommen ist hier noch nicht von einem Recht die Rede, es ist mehr ein ernster Appell. Der Nachfolger, Pius XII hat 1941 die Forderung seines Vorgängers wiederholt und in einer späteren Radiobotschaft hinzugefügt: "Der naturgegebenen persönlichen Arbeitspflicht entspricht folgerichtig das naturgegebene persönliche Recht, durch Arbeit für das eigene Leben und das Leben der Seinen Vorsorge zu treffen". Wenn dies nicht, so Pius XII, von den Sozialpartnern selbst garantiert werden könne, sei es Aufgabe des Staates, einzugreifen sowohl in den Einsatz wie in die Verteilung der Arbeit.

Verfolgen wir die Linie weiter. Anfang der 60er Jahre betont Johannes XXIII in seiner Friedensenzyklika, die Pflicht des Staates, "durch vorbeugende Maßnahmen den Eintritt von Massenarbeitslosigkeit wirksam zu verhindern". An dieser Stelle sei noch einmal wiederholt, was Paul VI 1971 sagte: wonach jeder Mensch das Recht auf Arbeit habe, und zwar nicht nur, um sein Dasein zu fristen, sondern um die Gelegenheit zu haben, die ihm eigenen Anlagen und damit seine Persönlichkeit zu entfalten. Somit basiert das Recht auf Arbeit keineswegs nur auf dem Recht der Daseinssicherung. Arbeit und Beruf sind in ethischer und in christlicher Sicht mehr als nur Einkommensquelle oder Grundlage der äußeren Lebensführung für den Einzelnen und die Familie. Dieser Satz stammt aus dem Jahre 1975 und ist dem Beschlußtext "Kirche und Arbeiterschaft" der Gemeinsamen Deutschen Synode von Würzburg entnommen. Für die katholische Synode sind Arbeit und Beruf zugleich Dienst an der Gemeinschaft. "In ihnen soll der Mensch auch seine Anlagen und Fähigkeiten verwirklichen. Arbeit und Beruf sollen zur Sinngebung und -erfüllung des gesamten menschlichen Lebens beitragen."

Aufruf zur Solidarität

Stellungnahmen der Kirche zur Massenarbeitslosigkeit in unserem Land sind spärlich. Der evangelische Landesbischof von Bayern, Hanselmann, glaubt, daß die Kirche gegen die derzeitige Arbeitslosigkeit materiell wenig tun könne. Sie müsse sich aber um die persönliche und soziale Diskriminierung der Arbeitslosen kümmern. Auch dürften hierbei die ausländischen Arbeiter und ihre Familien nicht vergessen werden. Die Gremien, Verbände und Organe der Kirche rief der verstorbene Kardinal Döpfner von München zur gesteigerten Aktivität in materieller und geistiger Hinsicht zu Gunsten der Arbeitslosen auf.

Ein Stück weiter geht das Präsidium der Diözesanversammlung von Limburg. Es fordert die solidarische Bewältigung der Arbeitslosigkeit. Diese dürfe nicht einseitig auf Minderheiten, wie junge Menschen, ältere Arbeitnehmer, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und auch nicht auf die ausländischen Arbeitnehmer abgewälzt werden. Die Gemeinden werden aufgerufen, sich über die Arbeitslosigkeit in ihrem Bereich zu informieren, Bildungsveranstaltungen für die Arbeitslosen zu organisieren und Hilfen für die Überwindung seelischer Not zu leisten. Bei den drei zitierten kirchlichen Äußerungen steht die eingetretene menschliche Not der Arbeitslosen im Vordergrund. Eine sicher notwendige, aber auch charakteristische Reaktion, die die politische Dimension außer acht lässt. Schließlich geht as darum, Dauerarbeitslosigkeit zu verhindern, bzw. zu überwinden. Hier brauchen die aufgeschlossenen Sozialpolitiker Rückendeckung für Programme, die in entscheidenden Punkten unpopulär sein werden.

Arbeit verteilen

Wie schon gesagt, reicht die Hoffnung auf den Aufschwung keineswegs aus. Daher sind auch eine ganze Reihe anderer Vorschläge auf dem Markt. Sie ähneln denen, die der Engländer Calder vor Jahren gemacht hat. Die Vorschläge gehen davon aus, daß sich die Arbeitsplätze nicht in dem erforderlichen Maße vermehren lassen. Der Druck auf den Arbeitsmarkt könnte gemildert werden, dadurch, daß die Schul- und Ausbildungszeiten verlängert werden, daß man das Rentenalter herabsetzt, Überstunden und Sonderschichten abbaut, den Urlaub verlängert, den Bildungsurlaub besser ausnutzt und den Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer aufrecht erhalt. Von vielen Seiten wird auch der Vorschlag unterbreitet, noch mehr Gastarbeiter zurückzuschicken. Bei diesen Vorschlägen fällt auf, daß sich einige gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen wenden, So z.B. gegen die Jugendlichen, gegen die Älteren und vor allem auch gegen die Ausländer. Es sind gesellschaftlich schwache Gruppen, die ohnehin bei einer großen Arbeitslosigkeit die größten Lasten zu tragen haben.

Längere Schul- und Ausbildungszeiten werden für möglich gehalten und in Nordrhein-Westfalen bereits im gewissen Umfang praktiziert. Die ausländischen Arbeiter werden mit einer Selbstverständlichkeit ohnegleichen als eine Restgröße kalkuliert und in Rückwanderungsprogramme großen Stils einbezogen. Viele Betriebe praktizieren bereits die vorzeitige Pensionierung ihrer Betriebsangehörigen. Das Arbeitsamt Frankfurt warnt Firmen davor, älteren Angestellten etwa ein Jahr vor der Pensionierung im gegenseitigen Einverständnis zu kündigen und ihnen den Differenzbetrag zwischen Arbeitslosigkeit und dem letzten Gehalt auszuzahlen. Aufgeschnappter Gesprächsfetzen im Rüsselsheimer Wald: Eine ältere Dame zu ihrem Begleiter "Was, dem zahlen die 16.000 DM um ihn loszuwerden !?" In die gleiche Linie gehören die Rückkehrprämien für Gastarbeiter. Solidarität heißt Verbundenheit, besonders mit den Schwächeren und keinesfalls Verbesserung für die Chancen der Stärkeren, der Gesunden, Kräftigen, Jungen, Flexiblen, Ausgebildeten, Sprachgewandten, Deutschen. Vielleicht sogar such noch der Männer vor den Frauen.

Die Verkürzung der Arbeitsphase im Leben eines Menschen, sei es, daß man ihn später in den Arbeitsprozess eintreten läßt, sei es, daß man ihn vorzeitig herausnimmt, ist nach unserer Definition vom gültigen Sinn der Arbeit eine Minderung der Persönlichkeit und der Lebenschancen. Wenn der Aufschwung nicht ausreicht für neue Arbeitsplatze, wenn Beschäftigungs- und Ausbildungsprämien nicht den gewünschten Effekt haben, wenn direkte Arbeitsbeschaffungsprogramme das Arbeitsplatzdefizit nicht auszugleichen vermögen, wenn alle vermeidbaren Überstunden und Sonderschichten abgeschafft sind, bleibt immer noch das Instrument der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung. Relativ einfache Formen der indirekten Verkürzung waren die Verlängerung des Urlaubs und die verstärkte Ausnutzung des Bildungsurlaubs. Letztlich geht es aber um die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um mehrere Stunden. Konnte man sie bei Lohnausgleich und ohne volkswirtschaftlichen Schaden einführen, wäre das Problem sicher nicht sehr groß. Ohne Lohnausgleich, oder nur mit einer retardierten Lohnangleichung, gilt sie noch nicht als durchsetzbar.

Ganz gleich, wie diese Frage entschieden wird, sie muß im Blick auf alle Arbeitsuchenden in der Bundesrepublik angegangen werden. "Arbeit ist ein knappes Gut geworden", sagt Norbert Blüm, engagierter Vertreter der Sozialausschusse der CDU. "Wir stehen vor der Alternative, ob wir die knapper werdende Arbeit für einen Teil der Arbeitnehmer reservieren. Die anderen waren dann arbeitslos." Das bezeichnet Blüm als einen neuen Klassenkampf, der entstehen könnte und zwar zwischen den Arbeitsbesitzern und den Arbeitslosen. Es klingt gefahrlich. So wie die Kräfteverhältnisse im Augenblick liegen, könnten sich die Arbeitsbesitzer gegenüber den Arbeitslosen durchsetzen. Denn die Arbeitslosen sind unter dem Gesichtspunkt der Arbeitslosigkeit nicht organisiert. Als Jugendliche und Ausländer sind sie kein Wählerpotential. Auch das Mittel der Arbeitsversagung im Sinne eines Streiks entfällt als Kampfinstrument. Das Recht auf Arbeit werden die Arbeitsbesitzer durchsetzen müssen: Aus Solidarität, aber auch aus dem Gedanken heraus, daß sie die Arbeitslosen von morgen sein könnten.


Sendemanuskript für HESSISCHER RUNDFUNK, Frankfurt/M., 2.Hörfunkprogramm, 7.9.1976 - Redaktion Norbert Kutschki