Herbert Leuninger

ARCHIV MIGRATION
1976


Frankfurter Rundschau
vom 5. April 1976

"Ein Akt der Diskriminierung"

Herbert Leuninger aus Hofheim, Teutonenstraße 13, äußert sich zu dem Bericht „Für Zuzugssperren" vom 26. März. Er meint:

.Bei seinem kürzlichen  Besuch im Eschborner Vereinshaus International hat sich der sozialdemokratische Bundestagskandidat Karsten Voigt für Zuzugssperren bei ausländischen Arbeitern ausgesprochen.

Diese Zuzugssperren - eine solche gilt seit dem 1.4.1975 auch für Frankfurt.- werden von den ausländischen Arbeitern als ein schwerwiegender Akt der Diskriminierung angesehen.

Sie bedeuten die Einschränkung der Freizügigkeit und stellen damit einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Art. 13, Abs. 1), der Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 4, Art. 2, Abs. 1) und dem Internationalen Pakt über staatsbürgerliche Rechte (Art 12, Abs. 1) hat jeder, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, das Recht, sich dort frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Natürlich gibt es Klauseln, die es ausländerfeindlicher, nationalistischer und kirchturmspolitischer Einstellung erlauben, dem Buchstaben des Gesetzes auszuweichen; dem Geist der Menschenrechte entkommt man allerdings nicht."