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KIRCHE 1977 | ||
Integration und Ausländergesetz | ||
KONFERENZ DER CARITASVERBÄNDE HESSENLimburg, den 8. Februar 1977 An den Betr.: Integration ausländischer Mitbürger
Sehr geehrter Herr Minister Clauss ! Wir hatten mit Schreiben vom 9,12.1976 darauf hingewiesen, daß der o.g. Entwurf zur Verabschiedung in Bundesgremien ansteht. Das Bundeskabinett hat am 6. Januar 1977 diese Verwaltungsvorschrift verabschiedet und mit der Bitte um Zustimmung des Bundesrates an diesen weitergeleitet. Der Bundesrat wird sich bei seiner 443. Sitzung am 4.3.1977 damit befassen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Diakonische Werk der EKD und der Deutsche Caritasverband haben sich inzwischen darum bemüht, einen Aufschub der Behandlung im Bundesrat zu erreichen, bis eine Entscheidung der anstehenden Gesamtkonzeption der Ausländerpolitik gefallen ist. Die Schreiben des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes sind leider erst nach Abschluß der Beratungen des federführenden Ausschusses für Innere Angelegenheiten in Bonn eingegangen, der dem Bundesrat empfohlen hat, der Änderung zuzustimmen. Daher gibt es nur noch die Möglichkeit, daß eines der im Bundesrat vertretenen Länder eine Verschiebung der Entscheidung beantragt. Wir bitten Sie, die Hessische Landesregierung davon zu überzeugen, daß dies notwendig ist, um die hessische Integrationspolitik fortsetzen zu können. Wir werden durch unsere Vertreter im Landesausschuss diesen auf seiner nächsten Sitzung am 15. Februar 1977 ersuchen, diese unsere Bitte zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Josef
Frank, (Entwurf: H. Leuninger als Mitglied der Konferenz) |