Herbert Leuninger

ARCHIV MIGRATION
1978

  

BISCHÖFLICHES ORDINARIAT LIMBURG
DEZERNAT KIRCHLICHE DIENSTE
Referent für kirchliche Ausländerarbeit

DIE GASTARBEITERFRAGE AUS DER SICHT EINES DEUTSCHEN SEELSORGERS

Referat vor dem Wilhelm-Böhler-Klub, Bonn und Mitgliedern des Kath. Arbeitskreises für Fragen ausländischer Arbeitnehmer beim Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Bonn am Mittwoch, den 18.1.1978

INHALT

Vorstellungen und Forderungen der Kirche *

Die künftige Ausländerpolitik von Bund und Ländern *

Die Kirche als Anwalt *

Eine neue politische Perspektive *

Anmerkungen

Frankfurter Rundschau *

 

Das Bundeskabinett hatte in den letzten Tagen des vergangenen Jahres im Umlaufverfahren Änderungen der Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Ausländergesetzes zu behandeln. die der Bundesrat aller Voraussicht nach am 17. Februar billigen wird (1). Mit dieser Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen, da die neuen Verwaltungsvorschriften, die der Verfestigung des aufenthaltsrechtlichen Status des Ausländers dienen sollen, als Kernstück einer zukünftigen Ausländerpolitik betrachtet werden, die in einer Bund-Länder-Kommission gegenseitig abgestimmt wurde (2).

Seit November 1973 verfügt die katholische Kirche in der Bundesrepublik über ein Grundsatzdokument, das die gemeinsame Synode beschlossen hat. Sie gab ihm die Überschrift "Die ausländischen Arbeitnehmer - eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft" (3). Zur Verwirklichung des soziales Rechtsstaates, sowie im Interesse des Gemeinwohls und der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien, hat die Synode gefordert, daß von den Verantwortlichen ein Gesamtkonzept entwickelt wird, welches neben wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Aspekten auch anderen Aspekten des Gemeinwohls starke Beachtung schenkt. Dieser Vorstellung ist im Prinzip mit der "Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption einer Ausländerbeschäftigungspolitik" entsprochen. Von großem Interesse bleibt aber die Frage, inwieweit sich die für die Kirche verbindlichen Vorstellungen, die sie in dem genannten Synodenbeschluß formuliert hat, in der neuen Konzeption wiederfinden. Von der Beantwortung dieser Frage wird es abhängen, wie sich die katholische Kirche zur künftigen Ausländerpolitik in der Bundesrepublik stellt.

Vorstellungen und Forderungen der Kirche

Der einschlägige Synodenbeschluß, mit überwältigender Mehrheit angenommen, beruft sich an entscheidenden Stellen auf die päpstlichen Sozialenzykliken. Damals zeichneten sich bereits starke Tendenzen ab zur Reduzierung der Ausländerbeschäftigung und des Familiennachzugs. Von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern war die Idee der Rotation propagiert worden.

Die Synode kritisiert, daß die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer "bisher zu sehr unter wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten gesehen" worden sei. Der Mensch müsse aber wirklich als Mensch und dürfe nicht als bloße Arbeitskraft behandelt werden. Vorrang gebühre den Belangen des Gemeinwohls des Aufnahmelandes und der Entsendeländer, und den Rechten von Menschen und Familien,

Die katholische Kirche geht davon aus, daß "dem ausländischen Arbeitnehmer und seiner Familie ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, ein größtmögliches Maß an eigener Entscheidungsfreiheit und Mitwirkung, volle Gleichheit der Chancen und sozialen Sicherung, kulturelle und religiös-kirchliche Eigenständigkeit gewährleistet" werden. Es solle ihm ein Leben ermöglicht werden, das der "Würde des Menschen entspricht".

Die Synode lässt eine Festschreibung oder Verringerung der Zahl der ausländischen Arbeitnehmer nur durch Beschränkung der Anwerbung zu und verwirft eine erzwungene Rückkehr der bereits hier ansässigen Ausländer: Rotation widerspräche im hohen Maße der Würde des Menschen.

Sehr differenziert hat sich die Synode bereits vor mehr als vier Jahren zu der heiß diskutierten Frage geäußert, ob die Bundesrepublik ein Einwanderungsland sei oder nicht. Da die Bundesrepublik kein Einwanderungsland im klassischen Sinne des Wortes sei, habe man die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer die längste Zeit nicht als Einwanderung verstanden. Inzwischen werde aber offensichtlich, "daß sich ein Teil der ausländischen Arbeitnehmer bei uns endgültig niederlassen will und im Hinblick auf den Zeitablauf billigerweise auch nicht daran gehindert werden darf."

Für diese sei die Bundesrepublik faktisch zum Einwanderungsland geworden. Auf dem Hintergrund der kirchlichen Vorstellung von der Menschenwürde und der sich abzeichnenden faktischen Einwanderung fordert der Synodenbeschluß wesentliche Änderungen des 1965 vom Bundestag verabschiedeten Ausländergesetzes.

Unter anderem wird gefordert

  1. ein Recht auf Daueraufenthalt,
  2. das Recht auf Zuzug von Ehepartnern, Kindern und in Härtefällen von sonstigen Angehörigen,
  3. die Erleichterung der Arbeitserlaubnis für die Familienmitglieder,
  4. Normierung der sogenannten erheblichen Belange, die eine Ausweisung rechtfertigen,
  5. nur missbräuchliche Erlangung der Sozialhilfe als Ausweisungsgrund,
  6. keine Ausweisung bei leichteren Straftaten.

Dies sind einige der wichtigen Forderungen der Synode, die zusammengenommen als ein konsequentes Integrationsprogramm anzusehen sind. Verwässert wurde dieses Programm durch Hinweise auf die Notwendigkeit, die Rückkehr, und zwar die freiwillige Rückkehr der ausländischen Arbeitnehmer in ihr Heimatland vielmehr als bisher zu fördern. Nach eigenen Aussagen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Josef Stingl, der der Synode und der entsprechenden Kommission angehörte, hat er dafür gesorgt, daß die Rückkehrförderung noch in den Beschluß hineingeschrieben wurde.

Die künftige Ausländerpolitik von Bund und Ländern

Bei dem ausländerpolitischen Bund-Länder-Konzept geht es in erster Linie um die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien aus Nicht-EG-Ländern. Offiziell wird immer wieder betont, daß diesem Bevölkerungsteil ein sicherer aufenthaltsrechtlicher Status eingeräumt werden soll. Nach dem mir vorliegenden Entwurf, der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes" des Bundesinnenministeriums vom 27. Juni 1977 lauten die wichtigsten Bestimmungen wie folgt:

  1. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel bei der erstmaligen Erteilung auf ein Jahr zu befristen und anschließend jeweils um 2 Jahre zu verlängern,
  2. nach einem 5-jährigen, rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik ist ausländischen Arbeitnehmern in der Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen,
  3. Ausländern ist nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren auf Antrag in der Regel eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen.

Die Neuregelung stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis dar, nicht aber unbedingt gegenüber der bisherigen Rechtslage. So wird die unbefristete Aufenthaltserlaubnis außer an das zeitliche Erfordernis eines 5-jährigen Aufenthalts an weitere Voraussetzungen gebunden, was eine Verschlechterung des Aufenthaltsrechtes darstellt. Hinsichtlich der Aufenthaltsberechtigung erlaubt das geltende Recht eine Erteilung bereits nach 5-jährigem Aufenthalt.

Der ausländische Arbeitnehmer erhält die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nur, wenn er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständlich machen kann, wenn ihm und seinen Familienangehörigen eine Wohnung zur Verfügung steht, die den am Aufenthaltsort geltenden Maßstäben für die Angemessenheit einer Wohnung entspricht, wenn er die besondere Arbeitserlaubnis nach § 2 der Arbeitserlaubnisverordnung besitzt und wenn die hier lebenden Kinder der gesetzlichen Schulpflicht nachkommen.

Hat sich ein ausländischer Arbeiter darüber hinaus in das wirtschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland eingefügt, und kann er einen rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren nachweisen, dann erhält er die Aufenthaltsberechtigung, die ihn stärker vor Ausweisung schützt.

Die einzelnen Bedingungen für die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung können restriktiv ausgelegt werden, so daß u.U. nur ein kleiner und privilegierter Teil der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen in den Genuas besserer aufenthaltsrechtlicher Absicherung kommt. So ist es durchaus möglich, einen beliebigen Anteil der Antragsteller bei der Beurteilung der Sprachkenntnisse auszuscheiden.

Aber selbst dann, wenn die Bedingungen wunschgemäß erfüllt sind, fehlt ein Rechtsanspruch auf Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann zudem nach geltendem Recht jederzeit befristet werden.

Nicht aufgenommen, weil von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits abgelehnt, ist die Möglichkeit für Familienangehörige in den aufenthaltsrechtlichen Status des meistbegünstigten Familienmitgliedes einzutreten.

Ein Recht auf Daueraufenthalt - wie es sich die Synode gewünscht hat - ist damit nicht geschaffen worden.

b) Sehr intensiv ist bei Bund und Ländern die Begrenzung des Familiennachzugs diskutiert und von starken politischen Kräften erwogen worden. Hier haben die KSZE-Schlußakte, Einsprüche des Bundesinnenministeriums und der FDP und nicht zuletzt massive Einwände der Kirchen eine restriktive Regelung verhindern können.

c) Im Forderungskatalog der Kirche steht auch die Erleichterung der Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder.

Nach dem Protokoll der 49. Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 25.4.1977

  • sollte die Arbeitserlaubnis für Jugendliche nur verlängert werden, wenn hinreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Jugendliche, die nach dem 31.12.1976 im Rahmen des Familiennachzugs in das Bundesgebiet eingereist sind, erhalten keine Arbeitserlaubnis.
  • Der abgeleitete Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis wird für Ehegatten aufgehoben.
    Geblieben sind die restriktiven Anweisungen,
  • daß nach dem Schnellbrief der Bundesanstalt für Arbeit vom 13.11.1974 die erstmalige Erteilung der Arbeitserlaubnis grundsätzlich zu versagen ist. Das gilt auch für Jugendliche, die sich bereits vor diesem Termin in der Bundesrepublik aufgehalten haben. Ihnen kann eine erstmalige Arbeitserlaubnis erteilt werden "wenn diese unter Anlegung eines strengen Maß-tabes nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes vertretbar ist".

Ohne auf weitere vorhandene Erschwernisse für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis - gerade an ausländische Jugendliche - einzugehen, kann festgestellt werden, daß auch hier die Forderung der Kirche nicht erfüllt wurde.

d) Die Festlegung der Ausweisungstatbestände und deren Beschränkung ist nicht einmal in Erwägung gezogen worden. Was das heißt, möchte ich nur an dem Beispiel der türkischen Familie aus Friedberg/Hessen erläutern, die deswegen ausgewiesen werden soll, weil ihre beiden strafunmündigen Kinder bei Ladendiebstählen ertappt worden sind. Damit waren "erheblich Belange der Bundesrepublik" tangiert.

Wenn die als Verbesserung gedachten Bestimmungen hier so kritisch beleuchtet werden, dann deswegen, weil sie in einem politischen Kontext stehen, nach dem die Bundesrepublik Deutschland kein Einwanderungsland sei. Das ist Grundposition 1 der Bund-Länder-Übereinkunft. Danach ist die Bundesrepublik "ein Aufenthaltsland für Ausländer, die in der Regel nach einem mehr oder weniger langen Aufenthalt aus eigenem Entschluß in ihre Heimat zurückkehren." Was politisch damit gemeint ist, wird verdeutlicht in der Grundposition 4. Dort heißt es: "Die Rückkehrbereitschaft und Rückkehrfähigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien sollte verstärkt werden". Das ist die eine Seite, auf der anderen Seite ist in den Grundpositionen davon die Rede, daß die hier lebenden ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen können sollten, und man sich künftig besonders den Problemen der zweiten Generation annehmen müsse.

Förderung der freiwilligen Rückkehr und Rückkehrbereitschaft und die Förderung der Integration sind zwei sich gegenseitig ausschließende Zielprojektionen der derzeitigen Ausländerpolitik. Man könnte sie als "integrierende Entwurzelungspolitik" bezeichnen.

Zudem darf nicht vergessen werden, daß die künftige Ausländerpolitik sich weiterhin als Ausländerbeschäftigungspolitik versteht.

Der grundsätzlich Vorrang deutscher Arbeiter auf dem Arbeitsmarkt wird nicht nur aufrechterhalten, sondern verstärkt. Daher bedeutet auch Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung in Wirklichkeit Dezimierung. Nach wie vor werden die ausländischen Arbeitnehmer als Restgröße kalkuliert. Ebenso krass wie klar hat es Bundesfinanzminister Apel im Dezember 1974 der Bild-Zeitung gegenüber ausgedrückt: "Wir werden aber schrittweise die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer um etwa eine Million reduzieren". Im September 1976 konnte die Bundesanstalt für Arbeit feststellen: "Von September 1973, dem Höchststand der Ausländerbeschäftigung, ist die Zahl der ausländischen Beschäftigten bis Dezember 1975 um 662.400 oder 25,5% zurückgegangen. Erstmals seit 1971 wurde damit die 2 Millionen-Grenze unterschritten." Eine Siegesmeldung! Über Zukunftsvorstellungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Stingl, berichtet die Stuttgarter Zeitung im Juli 1977. Danach solle die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer von derzeit 1,9 Mio. auf 1,5 Mio. abgebaut werden. Mittlerweile sind es also mehr als 700.000 ausländische Arbeitnehmer, die ihre Arbeit verloren haben, die ganz gezielt vom Arbeitsmarkt abgedrängt wurden, oder sogar für alle Zeit davon ausgeschlossen sind. Ein beispielloser Vorgang in der Geschichte deutscher Sozialpolitik, der gemeinsam verantwortet wird von dem Bundesarbeitsministerium, von der Bundesanstalt für Arbeit, von den Gewerkschaften und von den Arbeitgebern. Die Synode sagt, "die Ausländer sind keine Ware", die je nach Konjunkturlage gehandelt werden kann, und eine Reduzierung ihrer Zahl dürfte nur durch die Beschränkung der. Neuanwerbung erfolgen. Auch eine nachhaltige Arbeitslosigkeit sollte nicht durch eine Abdrängung ausländischer Arbeitnehmer erfolgen, so spätere kirchliche Äußerungen.

Die Kirche als Anwalt

Über das Formulieren von Forderungen hinaus versteht sich die Kirche hinsichtlich der ausländischen Arbeitnehmer als Anwalt. Im einschlägigen Text erklärt sie: Die Kirche ist verpflichtet, sich zum Anwalt jener Menschen zu machen, deren Rechte und Freiheit durch gesellschaftliche Verhältnisse in ungerechter Weise eingeengt oder beschnitten werden". Diese Aufgabe habe gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Kirche will ihre Anwaltschaft in einer solidarischen Einstellung wahrnehmen: "Die Kirche macht sich die Leiden und Anliegen der Randgruppen und Unterdrückten zu eigen und tritt als Anwalt und Verteidiger ihrer Rechte auf". Jeder Christ und die Kirche in all ihren Gliederungen wird aufgerufen, "die Rechte der Ausländer zu verteidigen und ihre Chancengerechtigkeit in Kirche, Staat und Gesellschaft durchzusetzen".

Von ihrem Selbstverständnis her, von ihrer Größe und ihrer gesellschaftspolitischen Macht her, gibt es sicher - außer den Gewerkschaften- kaum eine andere Institution wie die Kirche, die gegenüber den Politikern in so idealer Weise Anwaltsfunktionen ausüben kann.

Was ist nun vom November 1970 bis heute geschehen ?

Ich habe von den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen eine sicher unvollständige Zusammenstellung gemacht und dabei festgestellt, daß die Kirche in einer Weise interveniert hat in Sachen ausländischer Arbeitnehmer, die nur noch von dem Einsatz für den § 218 übertroffen wurde.

Ich versuche einiges in aller Kürze zu nennen:

Appelle des verstorbenen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Döpfner und des jetzigen Vorsitzenden, Kardinal Höffner. Stellungnahmen der Deutschen Bischofskonferenz, des Kommissariates der Deutschen Bischöfe und des Katholischen Auslandssekretariates, Fernschreiben und Briefe des in der Bischofskonferenz für Ausländerfragen zuständigen Bischofs von Osnabrück, Hermann Wittler, Hirtenbriefe mehrerer Bischöfe, engagierte Reden zuständiger Weihbischöfe, Aufrufe verschiedenster Diözesan- und Katholikenräte, der CAJ, der KAB und weiterer katholischer Verbände, Resolutionen der Jahrestagungen der ausländischen Pfarrer, Presseerklärungen von Ausländerreferenten in Bischöflichen Generalvikariaten.

Hervorzuheben ist der gemeinsame Einsatz der Kirchen und kirchlichen Wohlfahrtsverbände zugunsten der ausländischen Arbeitnehmer: Verhandlungen in Gremien und Beiräten der Regierungen auf Bundes- und Länderebene, Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Bundesrepublik und der christlichen Arbeitsgemeinschaft der Kirchen in Baden-Württemberg, gemeinsame Anregungen von "Tagen des ausländischen Mitbürgers" und entsprechende Aufrufe zu dem jeweiligen Motto; etwa zu dem Motto: "Miteinander für Gerechtigkeit" oder zu dem Motto: "Für eine gemeinsame Zukunft".

Eine naturgemäß wichtige Rolle hat bei dem Ganzen der Deutsche Caritasverband gespielt. So hat sich der Präsident des Deutschen Caritasverbandes zusammen mit dem Präsidenten des Diakonischen Werkes verschiedentlich an die Bundesregierung gewandt. Der Deutsche Caritasverband hat Aufsehen erregt mit kritischen Dokumentationen und Informationen. Caritasdirektoren haben ihren Einfluss bei Sozial- und Innenministern geltend gemacht. Die Konferenz der Ausländerreferenten in den Caritasverbänden hat bei jeder sich bietenden Gelegenheit Stellung genommen für die Interessen der ausländischen Arbeitnehmer. Bei den Jahrestagungen der Sozialberater sind wichtige Analysen zur Ausländerpolitik erstellt worden.

Obwohl die Kirche auf eine Veränderung der Ausländerpolitik gedrängt hat - ein Vorgehen, das in Regierungskreisen Verblüffung hervorrief -, hat sie keine Änderung der Politik erreicht. Sie ist mit einigen Handicaps in die Auseinandersetzung eingetreten, die den Nachdruck ihrer Interventionen beeinträchtigen mußten. Ich versuche solche zu benennen:

Die Katholische Kirche ist Teil dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft und damit direkt und indirekt Nutznießer der bisherigen Form der Ausländerbeschäftigung. Die sich hieraus ergebenden Vorteile stehen im engen Zusammenhang mit dem "Waren-Charakter" der ausländischen Arbeitnehmer.

Im Synodenbeschluss "Jugendarbeit" wird festgestellt, daß die Kirche ihren Haupteinfluss derzeit vor allem in der Mittelschicht und Teilen der oberen Unterschicht ausübe, während sie in den übrigen Schichten und Gruppen nur wenig präsent sei (4). Zwangsläufig ist sie damit auch stärker an der Interessenlage der ihr nahestehenden Schichten interessiert. Noch selbstkritischer gibt sich die Synode in weiten Passagen des Textes "Kirche und Arbeiterschaft", wenn sie von dem immer noch fortwährenden Skandal spricht, daß die Kirche die Arbeiterschaft verloren hat (5). Damit fehlt der Kirche der entscheidende Zug zu den Arbeitern, erst recht natürlich zu den ausländischen.

Die katholische Kirche in der Bundesrepublik ist bekanntermaßen sehr stark mit den tragenden politischen Kräften von CDU und CSU verbunden. Die CDU-und CSU-regierten Länder, die sich mit der SPD und FDP auf eine neue Ausländerpolitik geeinigt haben, sind -wie entsprechende Protokolle ausweisen-noch restriktiver gewesen als SPD/FDP regierte. Ministerpräsident Filbinger, der in der Öffentlichkeit für seine ausländerabwehrende Politik bekannt ist, konnte sich rühmen, daß im Wesentlichen seine Positionen übernommen wurden. Baden-Württemberg und Bayern haben sich seinerzeit für die Rotation eingesetzt. Bayern hat auf dem Verwaltungswege versucht, die Familienzusammenführung zu behindern. Der Kultusminister von Bayern, der für ausländische Schüler von Deutschen getrennte; rückkehrfördernde Sonderklassen eingeführt hat, ist Präsident des Zentralkommitees der Deutschen Katholiken.

Wenn ich die Äußerungen von Weihbischof Wöste, dem bisherigen Leiter des Kommissariaten der Deutschen Bischöfe, richtig interpretiere, gibt es auf höchster kirchlicher Ebene Versuchen, der scharfen Kritik, die die Kirche bisher an der Ausländerpolitik geübt hat, die Spitze zu nehmen. Im Mai des vergangenen Jahren hat er vor der Katholischen Akademie, Hamburg geäußert, es werde in der letzten Zeit öfter gesagt, der Beschluß der Synode über die ausländischen Arbeitnehmer sei überholt, und zwar deswegen, weil er gefasst worden sei in einer Zeit, wo wir einen wirtschaftlichen Boom erlebt hätten (6). Übrigens ein interessanter Hinweis darauf, daß man auch von der Kirche erwartet, daß sie ihre grundsätzlichen Äußerungen konjunkturgerecht abgibt. Weiter sagte Weihbischof Wöste: "Vor einigen Tagen wurde mir noch der Vorwurf gemacht, da sei alles abgestellt auf Integration". Er selbst bedauert es, daß das, was damals in dem Papier grundgelegt wurde, vor allem im politischen Bereich und in der Verwaltung nicht zu entsprechenden Regelungen geführt hat.

Wenn sich die Kirche für ihren prophetischen Auftrag nicht selbst den Mund verbieten will, ist derzeit höchste Aufmerksamkeit geboten. Eine gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkommitees der Deutschen Katholiken hat einen Beirat "Ausländische Arbeitnehmer" gebildet. Für diesen Beirat soll als ausländerpolitischer Experte der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Josef Stingl, berufen werden. Diese Benennung wird vom Beirat zum Referat Ausländerseelsorge im Katholischen Auslandssekretariat als Provokation angesehen, die bedenkliche Reaktionen bei den ausländischen Mitbürgern befürchten lässt. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Höffner, hat der Beirat, der sich aus Delegaten der einzelnen Nationalitäten und Diözesanausländerreferenten zusammensetzt, darauf hingewiesen, daß Josef Stingl der Präsident einer Anstalt sei, die für die Durchführung einer von der Kirche kritisierten, restriktiven Ausländerbeschäftigungspolitik verantwortlich sei. Damit gerate Stingl zwangsläufig in einen unaufhebbaren Loyalitätskonflikt. Auch laufe die Kirche bei dieser Berufung Gefahr, mit ihrem Synodenbeschluss "Die ausländischen Arbeitnehmer - eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft " unglaubwürdig zu werden. Ein Vergleich von meiner Seite: Die Berufung Stingls in den Beirat wäre genauso zu werten, wie wenn man den Polizeipräsidenten von Berlin, der für die Abschiebeaktionen der Pakistani verantwortlich ist, zum Ombudsman gerade dieser Personengruppe ernennen wollte.

Eine neue politische Perspektive

Die Kirche hat in Sachen Ausländerpolitik eine Schlacht verloren. Dennoch hat sie kein Recht und keine Veranlassung sich von ihrer Anwaltsfunktion zurückzuziehen. Im Laufe der Auseinandersetzungen über die künftige Ausländerpolitik sind politische Kräfte, sind prominente Politiker auf den Plan getreten, die eine andere - eine bessere -Ausländerpolitik befürworten.

So hat der Deutsche Städtetag eine sehr kritische Stellungnahme zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Absprache abgegeben, die eine Alternative einschließt. Der Städtetag kalkuliert nämlich ein, daß eine wachsende Zahl von Ausländern auf Dauer in der Bundesrepublik bleiben wird. Bei den Städten, vor allem bei den Großstädten mit hohem Ausländeranteil, ist es für die künftige Funktionsfähigkeit dieser Gemeinwesen erforderlich, forciert zu integrieren. Die hier nicht im einzelnen dargelegten Positionen des Deutschen Städtetages bekräftigte und überbot der ehemalige Präsident des Deutschen Städtetages, Bürgermeister Hans Koschnick, Bremen. Koschnick, auch stellvertretender SPD-Vorsitzender, hat vor der Katholischen Akademie, Hamburg im Mai des vergangenen Jahres die Bund-Länder-Vorstellungen als unbrauchbares Konzept der Ausländerpolitik in der Bundesrepublik bezeichnet. Die These von Nicht-Einwanderungsland hält er für eine Fiktion (7). Seine Ausführungen hat auf der gleichen Tagung Weihbischof Wüste mit den Worten quittiert: "Herr Koschnick, Sie haben katholischer gesprochen, als das ein Weihbischof sagen kann!" Er hat des Weiteren erklärt, "wir möchten als Katholische Kirche die grundsätzlichen Ausführungen von Herrn Koschnick und vom Deutschen Städtetag unterstreichen und akzeptieren".

Der jetzige Präsident des Deutschen Städtetages, der Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel (CDU) empfiehlt auf die Zukunft hin realitätsbezogene und ausländerfreundliche. Integrationskonzepte, die in seiner Stadt entwickelt wurden. Rommel, der ebenfalls die Positionen des Deutschen Städtetages in der Ausländerpolitik teilt, steht damit im Gegensatz zu Filbinger.

Koschnick, Rommel und den Hessischen Ministerpräsidenten Holger Börner hat Hanns Heinz Röll in der ZDF-Sendung vom 3. Januar d. Jahres "Mitbürger auf Zeit?" zu einer "Troika" vor den Wagen einer humaneren Ausländerpolitik spannen können, da sich alle drei unabhängig voneinander gleichsinnig geäußert haben. Börner, der gerade in letzter Zeit mit sehr beachtlichen ausländerpolitischen Äußerungen an die Öffentlichkeit getreten ist, in denen er vor den Folgen einer halbherzigen Integration warnt, sagte bei der Fernsehsendung: "Ich halte es deshalb für richtig, daß der Deutsche Städtetag in einer Erklärung hier seine Stimme erhoben hat und die Politiker nicht nur in den Kommunen, sondern auch in den Ländern und im Bund aufgefordert hat, darüber nachzudenken, daß wir in den nächsten Jahren den ausländischen Mitbürgern - wenn wir nicht unglaubwürdig werden sollen - alle Rechte gewähren müssen, die unsere Verfassung nicht ausdrücklich den deutschen Staatsbürgern vorbehalten hat. Es ist ein Ausdruck europäischen Bewusstseins, und ich bin der Meinung, daß wir uns alle im Sinne der Erklärung des Städtetages bemühen müssen."

Ich habe dem derzeit "aus der Sicht eines deutschen Seelsorgers" nichts hinzuzufügen.


A N M E R K U N G E N

1) Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.12.1977

2) Noch nicht ausgeräumt sind die inzwischen erhobenen Einwände des Ministerpräsidenten von Baden/Württemberg, Filbinger CDU gegen den seiner Auffassung nach bestehenden Automatismus bei der Verfestigung des aufenthaltsrechtlichen Status. Hierüber muß bei der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten am 16.2.1978 in Berlin noch eine Übereinkunft erzielt werden.

3) Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg - Basel- Wien 1976S, 375 - 410

4) vgl. a.a.O., S. 291

5) vgl. a.a.O., S. 327 ff.

6) Vervielfältigte Redenachschrift, Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Bonn 1976

7) Blätter der Wohlfahrtspflege 9, 1977, S, 202-206


8. Februar 1978
FRANKFURTER RUNDSCHAU

Bei Stingl scheiden sich die Geister
Die katholische Kirche und die Probleme der Gastarbeiter

Von Günter Hollenstein

Wenn es um die Kunst geht, hausinterne Spannungen in den eigenen vier Wänden zu halten, neugierige Frager von einer Instanz zur anderen zu verweisen und den Mantel des Schweigens über unangenehme Angelegenheiten zu breiten, dann leistet die katholische Kirche manchmal Beachtliches. Vor kurzem lieferte sie ein Lehrbeispiel für all jene, die solcher Talente bedürfen. Im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz gab man sich zunächst unwissend: Der Pressesprecher wollte nichts darüber gehört haben, daß Ende Dezember die Bischofskonferenz zusammen mit dem Zentralkomitee der Deutschen Katholiken einen gemeinsamen Beirat "Ausländische Arbeitnehmer" gebildet hatte, und schon gar nichts darüber, daß um dieses gut gemeinte Gremium bereits ein heftiger Streit entbrannt war. Dabei hatte die Katholische Nachrichtenagentur längst die Befürchtungen einiger engagierter Mitarbeiter in der Ausländerseelsorge publik gemacht, daß es neuerdings "auf höchster kirchlicher Ebene" Versuche gebe, der scharfen Kritik, die die Kirche bisher an der Ausländerpolitik von Bund und Ländern geübt habe, die Spitze zu nehmen. Und solche Schelte fand sozusagen "unbemerkt" vis-a-vis dem Sekretariat der Bischofskonferenz, im katholischen Büro, statt - der "politischen Vertretung" der Kirche in Bonn. Dort wurde die Gastarbeiterfrage aus der Sicht eines ausländischen und eines deutschen Seelsorgers beleuchtet.

Daß ausgerechnet dieses neue und noch gar nicht konstituierte Gremium ins Schußfeld geriet, liegt weniger an der Idee, in Zusammenarbeit zwischen Laien und Klerus einen gemeinsamen Nenner in Fragen der Ausländerseelsorge zu finden, sondern an der beabsichtigten Besetzung. Das war dem Beirat zum Referat der Ausländerseelsorge bei der Bischofskonferenz (Anm.: Dieser Beirat ist nicht identisch mit dem neu gebildeten Beirat "ausländische Arbeitnehmer"), der sich aus jeweils gewählten Repräsentanten der Ausländerreferenten in den einzelnen Bistümern und aus Delegaten der Seelsorger für bestimmte Nationalitätengruppen zusammensetzt, besonders ein Name von Anfang an ein Dorn im Auge: Josef Stingl, Präsident der Bundesanstalt für Arbeit. Er soll "ausländerpolitischer Experte" werden. Ihn aber sieht dieser Beirat als Repräsentanten einer eher ausländerfeindlichen Politik an und befürchtet, daß die Kirche in ihrer Einstellung zur Gastarbeiterfrage eine weitere empfindliche Schlappe erleidet.

Fünf Jahre ist mittlerweile ein Dokument alt, das die Grundzüge des Verhaltens der katholischen Kirche zu diesem Problem festlegte. Darin heißt es unter anderem, daß die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bisher zu sehr unter wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten gesehen worden sei. Der Mensch müsse aber wirklich als Mensch und dürfe nicht als bloße Arbeitskraft behandelt werden. Aus dieser Anschauung resultierten unter anderem die Forderung nach einem Recht auf Daueraufenthalt, das Recht auf Zuzug von Familienangehörigen, die Erleichterung der Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder, eindeutige Rechtsverhältnisse in Bezug auf eine Ausweisung.

Mit der einsetzenden Rezession geriet die Kirche mit ihren mutigen Thesen in Konflikt zu den politischen Instanzen. Wo sie Integration forderte, vertraten Bund und Länder die Position, daß die Rückkehrbereitschaft und Rückkehrfähigkeit der in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien verstärkt werden sollten. So sank vom September 1973, dem Höchststand der Ausländerbeschäftigung, bis Dezember 1975 die Zahl der ausländischen Beschäftigten um 662.400 oder 25,5 Prozent, die Zwei-Millionen-Grenze wurde unterschritten. Und im letzten Jahr berichtete Stingl, daß die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer von 1,9 Millionen auf 1,5 Millionen abgebaut werden solle.

Darin sieht der Referent für Ausländerseelsorge des Bistums Limburg, Herbert Leuninger, der Mitglied im Beirat der Ausländerseelsorge bei der Bischofskonferenz ist, einen "beispiellosen Vorgang in der Geschichte deutscher Sozialpolitik". Er hält der Kirche vor, daß sie bei solch gezielter Abdrängung von Ausländern mit ihren Forderungen trotz eines Engagements, das nur noch von dem gegen die Streichung des Paragraphen 218 übertroffen worden sei, keine Änderung der Politik erreichen konnte: Die Kirche sei somit als Teil der bundesrepublikanischen Gesellschaft direkt und indirekt Nutznießer der bisherigen Form der Ausländerbeschäftigung und der Vorteile, die sich im Zusammenhang mit dem "Waren-Charakter" der ausländischen Arbeitnehmer ergeben, und verhalte sich inzwischen konjunkturgerecht. Solche Vorwürfe lassen sich aus der Sicht der Kritiker durchaus personalisieren: So seien die ausländerabwehrenden Positionen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger (CDU), der das Wort vom Rotationsprinzip mit geprägt hatte, weitgehend übernommen worden. Und Hans Maier, Kultusminister von Bayern sowie Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, habe die für ausländische Schüler von Deutschen getrennten, weil rückkehrfördernden Sonderklassen eingeführt. Die Berufung Stingls in das neue Ausländergremium wäre nach Ansicht Leuningers genauso zu werten, wie wenn man den Polizeipräsidenten von Berlin, der für die Abschiebeaktionen der Pakistani verantwortlich war, zu deren Ombudsmann erklären würde.

Im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz gibt es dazu keine Stellungnahme, obwohl der Ausländerbeirat in einem Brief an deren Vorsitzenden, Kardinal Josef Höffner, die Benennung Stingls als Provokation bezeichnet hat, "die bedenkliche Reaktionen bei unseren ausländischen Mitbürgern befürchten läßt" und die Position der Kirche unglaubwürdig erscheinen lasse.

Auch bei der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg hieß es, Herr Stingl wolle sich dazu nicht äußern. Dabei hatten die im Bonner katholischen Büro geäußerten Angriffe schon beträchtlichen Wirbel verursacht. So interessierte sich der Süddeutsche Rundfunk für die Ausstrahlung des dort von Leuninger gehaltenen Referats, und die Bundesanstalt für Arbeit verlangte, dazu eine Stellungnahme abgeben zu dürfen. Die geplante Sendung kam kurzfristig nicht zustande, weil Stingl unterwegs war und sich nicht äußern konnte.

Inzwischen setzt der Ausländerbeirat seine Hoffnungen auf Politiker wie den stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Hans Koschnick, auf den Stuttgarter Oberbürgermeister Rommel und auf den hessischen Ministerpräsidenten Holger Börner, die sich in ihren Äußerungen für eine andere Ausländerpolitik eingesetzt haben. Namentlich der Deutsche Städtetag und dessen Präsident Rommel sowie sein Vorgänger Koschnick  hatten sich dafür stark gemacht, bei Städten in denen der Ausländeranteil sehr groß ist, unbedingt die Integration zu fördern, da andernfalls die Funktionsfähigkeit dieser Gemeinwesen in Frage gestellt sei. Und Börner, der diese Position unterstrich, forderte vor kurzem Politiker in Bund und Ländern auf, darüber nachzudenken, "daß wir in den nächsten Jahren den ausländischen Mitbürgern - wenn wir nicht unglaubwürdig werden wollen - alle Rechte gewähren müssen, die unsere Verfassung nicht ausdrücklich den deutschen Staatsbürgern vorbehalten hat".