Herbert Leuninger

ARCHIV MIGRATION
1979

DIE KOMMUNALE INTEGRATION DER AUSLÄNDISCHEN EINWOHNER FRANKFURTS

Entwurf - Stand 28.6.1979 -
erbeten von dem Sozialdezernenten der Stadt Frankfurt
Karl-Heinz- Trageser (CDU)

INHALT

  • Der größte Teil der nichtdeutschen Einwohnerschaft Frankfurts dürfte als ansässig geworden, bzw, als potentiell ansässig werdend zu betrachten sein.
  • Angesichts dieser Fakten stellt die nichtdeutsche Einwohnerschaft eine kommunalpolitische Strukturkonstante dar. Sie macht eine umfassende Integration erforderlich, deren Gelingen für die Zukunft Frankfurts von ausschlaggebender Bedeutung ist.

 

A Allgemeine Situation und Aufgabenstellung

1 Situation

1.1
Nahezu jeder fünfte Einwohner Frankfurts ist nichtdeutscher Herkunft. Damit hat Frankfurt unter den Großstädten im Bundesgebiet mit mehr als einer halben Million Einwohner den höchsten Ausländeranteil. 75 % der Einwohner anderer nationaler Herkunft sind Arbeitnehmer aus den bisherigen Anwerbeländern mit ihren Angehörigen.

1.2
Geburtenüberschuss, Zuwanderung, Familienzusammenführung, potentieller Daueraufenthalt und günstige Beschäftigungslage führten trotz Rezession zu einem Anwachsen der städtischen, ausländischen Bevölkerung.

1.3
Die ausländischen Arbeitnehmer sind wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil des örtlichen Arbeitskräftepotentials. Sie nehmen ein Viertel der Arbeitsplätze im Baugewerbe ein. Im Leder-, Textil- und Bekleidungsgewerbe sind sie zu 39,5 %, im Hotel- und Gaststättengewerbe zu 34,3 % und im Reinigungsgewerbe sogar zu 46,2 % vertreten.

1.4
Demographisch ist die Anwesenheit des nichtdeutschen Bevölkerungsteils von nicht minderer Bedeutung. Er hat das durch ein hohes Abwanderungssaldo von Deutschen bedingte Schrumpfen der Stadt stark gemildert. Der Geburtenüberschuss bei den Ausländern stellt ein erhebliches Gegengewicht zu dem drastischen Geburtenrückgang bei den Deutschen dar. Das Altersprofil weist die Ausländer als eine junge Bevölkerungsschicht aus, die bei einer überalternden sonstigen Stadtbevölkerung geradezu lebensnotwendig ist.

So stellen die Ausländer derzeit 41 % aller noch nicht schulpflichtigen Kinder. In der Stadt leben fast 30.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern aus dem Ausland stammen.

1.5
Der größte Teil der nichtdeutschen Einwohnerschaft Frankfurts dürfte - vor allem wenn es sich um Familien und Kinder handelt - als ansässig geworden, bzw, als potentiell ansässig werdend zu betrachten sein. 46 % aller Ausländer in Hessen lebten am 30.9.1978 8 und mehr Jahre in der Bundesrepublik, mehr als ein Viertel von ihnen sogar länger als 10 Jahre.

2 Aufgabe

2.1
Angesichts dieser Fakten stellt die nichtdeutsche Einwohnerschaft eine kommunalpolitische Strukturkonstante dar. Sie macht eine umfassende Integration erforderlich, deren Gelingen für die Zukunft Frankfurts von ausschlaggebender Bedeutung ist.

2.2
Die kommunale Integration heißt Schaffung und Durchsetzung gleichrangiger Teilnahmechancen bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen in der sozialen Infrastruktur.(vgl. Deutsches Institut für Urbanistik, Gutachten "Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien im Städtevergleich", 1974, S. 5)

Hiermit werden die Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Integration geschaffen, die darauf abzielt, dieser Bevölkerung alle Rechte zuzugestehen und wahrnehmen zu lassen, die nicht verfassungsrechtlich den deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind.

2.3
Eine nicht als reine Assimilierung verstandene Integration erwartet keine einseitige Anpassung der Ausländer an die deutschen Gegebenheiten, sondern eine wechselseitige Annäherung des Verhaltens und der Einstellungen der Deutschen und Nichtdeutschen.

Sie gesteht Menschen anderer nationaler Herkunft die Pflege kultureller und sprachlicher Besonderheiten zu (vgl. Deutscher Städtetag, Vorbericht für den Arbeitskreis III, Hauptversammlung vom 4. bis 6.5.1977 in Stuttgart, S. 5 f).

2.4
Integration ist aber auch das Gegenteil von Segregation und bedeutet die Möglichkeit gemeinsamer Lebensvollzüge nicht nur auf dem Arbeitssektor, sondern auch im Wohnbereich, im Kindergarten, in der Schule, in der Ausbildung und in der Freizeit. Das gemeinsame Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist die beste Voraussetzung für eine gemeinsame, chancengleiche Zukunft und ein weitgehend vorurteils- und konfliktfreies Zusammenleben in der Großstadt.

B Einzelbereiche

1 Verwaltung

1.1 Koordination

1.1.1 Situation

In der Stadtverwaltung sind naturgemäß die verschiedensten Behörden und Stellen mit der Eingliederung der Ausländer befasst. Dieses erfolgte bisher ohne ein einheitliches Konzept und eine ausreichende Koordination.

1.1.2 Aufgabe

Die Integration der ausländischen Einwohner wird als kommunale Querschnittsaufgabe eingestuft. Es erfolgt eine Bündelung der Zuständigkeiten und eine Koordinierung der Eingliederungsmaßnahmen.

1.1.3 Maßnahmen

1.1.3.1
Einsetzung eines Beauftragten für die Integration der ausländischen Einwohner

  • zur Geschäftsführung der ressortübergreifenden
  • Arbeitsgruppe "Integration der ausländischen Einwohner";
  • zur Geschäftsführung des Koordinierungskreises für Integrationsfragen beim Oberbürgermeister;
  • zur Kontaktpflege mit Ausländerorganisationen und Institutionen, die mit der Integration befasst sind;
  • zur Förderung von Ausländervereinen und der kommunalen Selbstvertretung der Ausländer;
  • zur Förderung des behördeninternen Informationsflusses;
  • zur Anregung einer integrationsspezifischen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

1-1-3-2
Bildung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe

  • zur Grundlagenplanung für die Durchführung und Fortschreibung des Konzeptes der kommunalen Integration;
  • zur gegenseitigen Abstimmung von Maßnahmenplanungen und Initiativen;
  • zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Informationsflusses;
  • zur Anpassung der Verwaltungspraxis an die Bedürfnisse der ausländischen Einwohner.

1.1.3.3
Reaktivierung des Koordinierungskreises für Integrationsfragen beim Oberbürgermeister unter angemessener Beteiligung von Ausländervertretern.

1.1.4 Verantortung

Stadtverordnetenversammlung, Magistrat

1.2 Verwaltungspraxis

1.2.1 Situation

1.2.1.1
Man muss davon ausgehen, dass die Distanz der ausländischen Bevölkerung zu Behörden noch größer ist als die der deutschen.

Dies erklärt sich u.a. aus dem mangelnden Wissen über angebotene Dienstleistungen, aus den Verständigungsschwierigkeiten, aus Mentalitätsunterschieden, aus erfahrener Ablehnung und Diskriminierung und aus der Angst vor restriktiven Entscheidungen.

1.2.1.2
Trotz vielfältiger, allerdings unkoordinierter, schriftlicher Informationen ist der Ausländer kaum in der Lage, die für ihn notwendigen Informationen schnell und bedarfsgerecht zu beschaffen. Die meisten Informationen beachten nicht die unterschiedliche Fähigkeit der ausländischen Bevölkerung, Informationen aufzunehmen und zu verwerten.

1.2.1.3
Bei der Behördenarbeit setzt der Umgang mit den nichtdeutschen Einwohnern ein besonderes Maß an Verständnis und Einfühlungsvermögen voraus, das ohne, besondere Schulung nicht vorausgesetzt werden darf. Die Umsetzung des Integrationskonzeptes in den Behörden, Dienststellen, Ämtern und Einrichtungen erfordert eine Überprüfung von Anweisungen, Richtlinien und Vorgehen.

1.2.2 Aufgabe

1.2.2.1
Eine verstärkte Ausrichtung der zuständigen Stellen auf das kommunale Konzept der Eingliederung und die besonderen Bedürfnisse der ausländischen Einwohnerschaft

1.2.2.2
Eine geplante Heranführung der ausländischen Einwohner an die Dienstleistungen und Angebote der Daseinvorsorge und des gesellschaftlichen Lebens.

1.2.3 Maßnahmen

1.2.3.1
Überprüfung der bisherigen Informationen, Vordrucke, Hinweise und Merkblätter auf ihre fach- und bedarfsgerechte Abfassung.

1.2.3.2
Sicherstellung eines qualifizierten Übersetzungsdienstes innerhalb dir Verwaltung und eines kostengünstigen Übersetzerangebotes für die ausländische Klientel.

1.2.3.3
Die Herausgabe einer periodischen und mehrsprachigen Publikation für Ausländer und mit Ausländern befassten Stellen.

1.2.3.4
Schulungen der Behördenmitarbeiter über den Umgang mit nichtdeutschen Einwohnern und die Konsequenzen des Konzeptes einer kommunalen Integration.

1.2.3.5
Überprüfung von Anweisungen, Richtlinien und Verhalten der Behörden, Dienststellen, Ämter und Einrichtungen auf ihre Effizienz zur Verwirklichung des Integrationskonzeptes.

1.2.4 Verantwortung

Stadt

2 Wohnen

2.1 Situation

2.2.1
Wie auch in anderen deutschen Großstädten gibt es seit Jahren in Frankfurt eine "Stadtflucht" der mobilen deutschen Bevölkerung und ein stetiges Anwachsen der nichtdeutschen Bevölkerung mit Konzentrationstendenzen in bestimmten Stadtteilen.

2.1.2
Dass sich Ausländer in bestimmten Stadtteilen konzentrieren, ist nicht so sehr von dem Motiv, in der Fremde heimatliche Ersatzstrukturen zu bilden, bestimmt, als vielmehr von dem unmittelbaren Bedürfnis, überhaupt eine Wohnung zu erträglichen - wenn auch zu vergleichsweise überhöhten - Mieten zu erhalten. Ausländer - und unter ihnen vor allem ausländische Arbeitnehmer mit Kindern - erhalten Wohnungen aber nur dort, wo deutsche Mieter in ihren Wohnansprüchen nicht mehr befriedigt werden können. In guten Wohnquartieren sind ausländische Familien durchaus unerwünscht, ganz abgesehen davon, dass oft ein hohes Mietpreisniveau besteht.

2.1.3
Die sieben Stadtteile mit dem höchsten Ausländeranteil haben eine Gesamtbevölkerung von ca. 100.000 Einwohner. Darunter sind ca. 33.000, d.h. 33 % Ausländer. Von 1975 bis 1977 hat die deutsche Bevölkerung dort um 8,5 % abgenommen, während sich im gleichen Zeitraum der Ausländeranteil um 2% erhöht hat.

Unter diesen Stadtteilen gibt es wiederum solche mit einem Ausländeranteil von über 40, bzw. über 60 %. Die Substruktur der Stadtteile mit hohem Ausländeranteil kennt einzelne Bezirke, in denen nur noch eine Minderheit von Deutschen wohnt. Außerdem gibt es Häuser und Häuserblocks, in denen ausschließlich Nichtdeutsche wohnen. Während der ausländische Geburtenanteil 1977 in den Stadtteilen mit hoher Ausländerkonzentration bei 58 % liegt, sind sie überdies dadurch gekennzeichnet, dass hier kein überproportionaler Anteil älterer Deutscher wohnt. Der fortschreitende Wegzug jüngerer deutscher Familien, die dadurch bedingte mangelnde deutsche Reproduktionsrate, der hohe ausländische Geburtenanteil und der Familiennachzug wird die Deutschen in eine immer stärkere Minderheitensituation bringen und den Abwanderungsprozess noch verstärken.

2.1.4
Für die betreffenden Stadtteile sind eine stagnierende oder leicht rückläufige Wohnungsbestandszahl, eine allgemein geringere Qualität der Wohnungen, ein unterdurchschnittliches Wohnflächenangebot pro Person, ein geringerer Anteil an sozialem Wohnungsbau und hoher Umweltbelastungen kennzeichnend.

Das soziale Klima wird geprägt durch eine überdurchschnittliche Fluktuation, durch einen überproportionalen Anteil an Sozialhilfeempfängern, straffälligen Jugendlichen und Selbstmorden.

2.1.5 Wenn diese Entwicklung nicht aufgehalten oder sogar rückgängig gemacht wird, kommt es zu Wohngebieten, in denen die Ausländer - vor allem in Kindergärten und Schulen - völlig unter sich sind, die dann noch weiter verfallen, und die die Gefahr diskriminierender Ab s chl i eßung heraufbeschwören. Das Zusammenleben von Menschen verschiedener ethnischer Herkunft in Frankfurt wäre damit erheblich gestört.

Es würden sich Agressionen aufstauen, Vorurteile würden eher verstärkt als abgebaut, neue notwendige Formen des Zusammenlebens könnten nicht gefunden werden.

2.1.6
Die Wohnvorstellungen der Ausländer gleichen sich in dem Maße denen der Deutschen an, wie die Aufenthaltsdauer ansteigt, der aufenthaltsrechtliche Status abgesichert ist, die ursprünglichen, mit einer baldigen Rückkehr verbundenen Sparziele verändert werden, die Integration - gerade der Kinder fortschreitet und dauerhafte Kontakte mit Deutschen im Wohnbereich bestehen.

2.2 Aufgabe

2.2.1
Die Attraktivität Frankfurts als Wohnbereich vor allem für jüngere deutsche Familien muß wieder erhöht werden.

2.2.2
Der Entmischung deutscher und nichtdeutscher Bevölkerungsteile in einzelnen Stadtgebieten ist entgegenzuwirken, so dass vor allem im Kindergarten und Schulsektor ein Zusammenleben von deutschen und nichtdeutschen Kindern gewährleistet ist. Der Wunsch vieler Ausländer nach landsmannschaftlicher Nachbarschaft kann dabei durchaus respektiert werden.

2.2.3
Die finanziellen Wohnbelastungen für Familien mit Kindern sind zu reduzieren.

2.3 Maßnahmen

2.3.1
Durchführung der Programme zur Sanierung, Wohnumfeldverbesserung, Verkehrsberuhigung und zur ausreichenden infrastrukturellen Versorgung. Dabei darf es nicht zu einer Verdrängung von Ausländern kommen.

2.3.2
Durchführung des CDU-Programms für familiengerechtes Wohnen und seine gezielte Anwendung auf ausländische Familien.

2.3.3
Durchführung des CDU-Programms zur Eigentumsbildung bei Wohnraum und dessen gezielte Anwendung auf ausländische Familien.

2.3.4
Unterstützung ausländischer Einwohner in ihrem Bestreben in der Umgebung von Deutschen zu wohnen.

2.3.5
Vom Wohnungsamt und den städtischen Wohnbaugesellschaften gesteuerte Vergabe von Wohnungen in "deutscher Umgebung".

2.3.6
Die anteilige Versorgung der Ausländer mit Sozialwohnungen.

2.3.7
Umfassende Förderung der Möglichkeit für Ausländer Wohngeld zu beziehen.

2.3.8
Finanzielle Anreize für Wohnungseigentümer Wohnungen an Ausländer zu vermieten.

2.3.9
Sanktionen gegen Wohnungseigentümer, die grundsätzlich keine Ausländer aufnehmen.

2.4 Verantwortung

Wohnbaugesellschaften
Stadt
Land
Bund

3 Kindergarten

3.1 Situation

3.1.1
Bester und unwiederholbarer Ansatzpunkt für eine gegenseitige Integration ist der Kindergarten. Seine familienergänzende erzieherische Funktion ist gerade für die Kinder nichtdeutscher Arbeitnehmerfamilien unerlässlich.

Erfahrungsgemäß haben ausländische Kinder, die die Gelegenheit hatten, einen Kindergarten mit deutschen Kindern zusammen zu esuchen, keine besonderen Eingliederungsprobleme beim Übergang in die Schule.

3.1.2
Der Kindergarten ist aber auch für alle Kinder die einmalige Gelegenheit, neue Verhaltensweisen für das Zusammenleben in einer multiethnisch strukturierten Stadtgesellschaft zu erlernen. Daher ergibt sich auch von hier aus die Notwendigkeit einer gemeinsamen Erziehung von deutschen und nichtdeutschen Kindern.

3.1.3
Allgemein vorliegende Zahlen weisen aus, dass 30 bis höchstens 40 % der ausländischen Kinder einen Kindergarten besuchen, während der Versorgungsgrad für deutsche Kinder bei etwa 70 % liegt. Diese Unterversorgung nichtdeutscher Kinder mit Kindergartenplätzen hat sehr verschiedene Gründe.

3.1.3.1
Von Seiten des Kindergartens sind es u.a.:
Unpassende Öffnungszeiten, zu geringes Angebot an Tagesplätzen, mangelnde Verständigung zwischen Erziehern und Eltern, das Fehlen geeigneter pädagogischer Programme und die mangelnde Förderung nichtdeutscher Kinder in ihrer ethnischen Identität.

3.1.3.2
Von Seiten der nichtdeutschen Eltern sind es u.a.:
Die Unsicherheit über das Verbleiben in der Bundesrepublik oder die Rückkehr in die Heimat, eine große Distanz gegenüber deutschen Einrichtungen, die erfahrene Ablehnung und Diskriminierung seitens der deutschen Gesellschaft, die Angst vor der "Germanisierung" der Kinder, das Misstrauen gegenüber nicht-familiärer Erziehung, die mangelnde Information über das Angebot von Kindergartenplätzen, die pädagogische Bedeutung eines Kindergartens, der als zu hoch empfundene Kindergarten-Beitrag und die isolierte Stellung der emigrierten Mütter.

3.1.3.3
Von Seiten der deutschen Eltern sind es u.a.:
Die unreflektierte Überzeugung von dem Vorrang deutscher Kinder vor nichtdeutschen bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen, Vorurteile gegenüber Menschen anderer sozialer und ethnischer Herkunft, Angst vor einem Niveauverlust des Kindergartens bei Aufnahme vieler nichtdeutscher Kinder und damit die Sorge um die Chancenminderung ihrer Kinder beim Übergang in die Schule.

3.1.3.4
Von Seiten der Aufnahmegesellschaft sind es a.a.: Die Randstellung der nichtdeutschen Bevölkerung, ein ungeklärter und unscharfer Begriff von Integration, die Vorstellung, die Bundesrepublik sei kein Einwanderungs- land, die Entmischung der deutschen und nichtdeutschen Bevölkerung in Stadtteilen mit signifikantem Ausländeranteil, die infrastrukturelle Unterversorgung in den vorzugsweise von Ausländern bewohnten Stadtteilen.

3.1.4
Theoretisch stehen in Frankfurt genügend Kindergarten plätze für alle Kinder im entsprechenden Alter zur Verfügung. Für 1977 sind 16.483 Plätze ausgewiesen, für die nur 12.872 Kinder angemeldet waren. Danach sind rechnerisch 3.611 Plätze nicht besetzt worden. Drei- bis unter Fünfjährige gab es am 31.12.1977 15.389 Kinder.

Die abstrakt mögliche hundertprozentige Versorgung aller Kinder mit Kindergartenplätzen ist aber derzeit durch die dem Bedarf nicht entsprechende Standorte illusorisch.

3.2 Aufgabe

3.2.1
Kurzfristig:
Schrittweise Verbesserung des Versorgungsgrades bei den ausländischen Kindern.

3.2.2
Mittelfristig
Angleichung des Versorgungsgrades für ausländische Kinder an den der deutschen.

3.2.3
Langfristig:
Versorgung aller deutschen und nichtdeutschen Kinder mit Kindergartenplätzen.

3.3 Maßnahmen

3.3.1
Statistische Erhebungen des Bedarfs und des Angebotes an Kindergartenplätzen unter besonderer Berücksichtigung der Standortfrage und des erhöhten Sozialisationsbedarfs bei ausländischen Kindern.

3.3.2
Erstellung eines Planes zur Bedarfsdeckung, der auch eventuelle Neubauten vorsieht.

3.3.3
Verhinderung der Reduzierung des Platzangebotes in Frankfurter Kindergärten.

3.3.4
Verhinderung reiner Ausländerkindergärten

3.3.5
Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation in Kindergärten mit einem Ausländeranteil von mehr als 25%.

3.3.6
Anpassung der Kindergärten an die speziellen Bedürfnisse der nichtdeutschen Bevölkerung (z.B. Öffnungszeiten, Tagesplätze, pädagogisches Programm, Ausstattung, Elternbeiträge, Elternarbeit).

3.3.7
Heranführung der nichtdeutschen Elternschaft an die Institution Kindergarten (Informationen, Elternbesuche, Elterngruppen und Elternbildung).

3.3.8
Einsatz zweisprachiger (deutscher und ausländischer) Erzieherinnen und Förderung der Ausbildung von Erzieherinnen aus der zweiten und dritten Ausländergeneration.

3.4 Verantwortung

Freie Träger
Stadt
Land