A Allgemeine Situation und Aufgabenstellung
1 Situation
1.1
Nahezu jeder fünfte Einwohner Frankfurts ist nichtdeutscher Herkunft. Damit hat Frankfurt
unter den Großstädten im Bundesgebiet mit mehr als einer halben Million Einwohner den
höchsten Ausländeranteil. 75 % der Einwohner anderer nationaler Herkunft
sind Arbeitnehmer aus den bisherigen Anwerbeländern mit ihren Angehörigen.
1.2
Geburtenüberschuss, Zuwanderung, Familienzusammenführung, potentieller Daueraufenthalt
und günstige Beschäftigungslage führten trotz Rezession zu einem Anwachsen der
städtischen, ausländischen Bevölkerung.
1.3
Die ausländischen Arbeitnehmer sind wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil des örtlichen
Arbeitskräftepotentials. Sie nehmen ein Viertel der Arbeitsplätze im Baugewerbe ein.
Im Leder-, Textil- und Bekleidungsgewerbe sind sie zu 39,5 %, im Hotel- und Gaststättengewerbe
zu 34,3 % und im Reinigungsgewerbe sogar zu 46,2 % vertreten.
1.4
Demographisch ist die Anwesenheit des nichtdeutschen Bevölkerungsteils von nicht minderer
Bedeutung. Er hat das durch ein hohes Abwanderungssaldo von Deutschen bedingte Schrumpfen der
Stadt stark gemildert. Der Geburtenüberschuss bei den Ausländern stellt ein erhebliches
Gegengewicht zu dem drastischen Geburtenrückgang bei den Deutschen dar. Das Altersprofil
weist die Ausländer als eine junge Bevölkerungsschicht aus, die bei einer überalternden
sonstigen Stadtbevölkerung geradezu lebensnotwendig ist.
So stellen die Ausländer derzeit 41 % aller noch nicht schulpflichtigen Kinder. In der Stadt
leben fast 30.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern aus dem Ausland stammen.
1.5
Der größte Teil der nichtdeutschen Einwohnerschaft Frankfurts dürfte - vor allem
wenn es sich um Familien und Kinder handelt - als ansässig geworden, bzw, als potentiell
ansässig werdend zu betrachten sein. 46 % aller Ausländer in Hessen lebten am 30.9.1978
8 und mehr Jahre in der Bundesrepublik, mehr als ein Viertel von ihnen sogar länger als 10
Jahre.
2 Aufgabe
2.1
Angesichts dieser Fakten stellt die nichtdeutsche Einwohnerschaft eine kommunalpolitische Strukturkonstante
dar. Sie macht eine umfassende Integration erforderlich, deren Gelingen für die Zukunft Frankfurts
von ausschlaggebender Bedeutung ist.
2.2
Die kommunale Integration heißt Schaffung und Durchsetzung gleichrangiger Teilnahmechancen
bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen in der sozialen Infrastruktur.(vgl. Deutsches
Institut für Urbanistik, Gutachten "Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer
Familien im Städtevergleich", 1974, S. 5)
Hiermit werden die Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Integration geschaffen, die
darauf abzielt, dieser Bevölkerung alle Rechte zuzugestehen und wahrnehmen zu lassen, die
nicht verfassungsrechtlich den deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind.
2.3
Eine nicht als reine Assimilierung verstandene Integration erwartet keine einseitige Anpassung
der Ausländer an die deutschen Gegebenheiten, sondern eine wechselseitige Annäherung
des Verhaltens und der Einstellungen der Deutschen und Nichtdeutschen.
Sie gesteht Menschen anderer nationaler Herkunft die Pflege kultureller und sprachlicher Besonderheiten
zu (vgl. Deutscher Städtetag, Vorbericht für den Arbeitskreis III, Hauptversammlung
vom 4. bis 6.5.1977 in Stuttgart, S. 5 f).
2.4
Integration ist aber auch das Gegenteil von Segregation und bedeutet die Möglichkeit gemeinsamer
Lebensvollzüge nicht nur auf dem Arbeitssektor, sondern auch im Wohnbereich, im Kindergarten,
in der Schule, in der Ausbildung und in der Freizeit. Das gemeinsame Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen ist die beste Voraussetzung für eine gemeinsame, chancengleiche Zukunft und
ein weitgehend vorurteils- und konfliktfreies Zusammenleben in der Großstadt.
B Einzelbereiche
1 Verwaltung
1.1 Koordination
1.1.1 Situation
In der Stadtverwaltung sind naturgemäß die verschiedensten Behörden und Stellen
mit der Eingliederung der Ausländer befasst. Dieses erfolgte bisher ohne ein einheitliches
Konzept und eine ausreichende Koordination.
1.1.2 Aufgabe
Die Integration der ausländischen Einwohner wird als kommunale Querschnittsaufgabe
eingestuft. Es erfolgt eine Bündelung der Zuständigkeiten und eine Koordinierung der
Eingliederungsmaßnahmen.
1.1.3 Maßnahmen
1.1.3.1
Einsetzung eines Beauftragten für die Integration der ausländischen Einwohner
- zur Geschäftsführung der ressortübergreifenden
- Arbeitsgruppe "Integration der ausländischen Einwohner";
- zur Geschäftsführung des Koordinierungskreises für Integrationsfragen beim
Oberbürgermeister;
- zur Kontaktpflege mit Ausländerorganisationen und Institutionen, die mit der Integration
befasst sind;
- zur Förderung von Ausländervereinen und der kommunalen Selbstvertretung der Ausländer;
- zur Förderung des behördeninternen Informationsflusses;
- zur Anregung einer integrationsspezifischen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
1-1-3-2
Bildung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
- zur Grundlagenplanung für die Durchführung und Fortschreibung des Konzeptes der
kommunalen Integration;
- zur gegenseitigen Abstimmung von Maßnahmenplanungen und Initiativen;
- zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Informationsflusses;
- zur Anpassung der Verwaltungspraxis an die Bedürfnisse der ausländischen Einwohner.
1.1.3.3
Reaktivierung des Koordinierungskreises für Integrationsfragen beim Oberbürgermeister
unter angemessener Beteiligung von Ausländervertretern.
1.1.4 Verantortung
Stadtverordnetenversammlung, Magistrat
1.2 Verwaltungspraxis
1.2.1 Situation
1.2.1.1
Man muss davon ausgehen, dass die Distanz der ausländischen Bevölkerung zu Behörden
noch größer ist als die der deutschen.
Dies erklärt sich u.a. aus dem mangelnden Wissen über angebotene Dienstleistungen,
aus den Verständigungsschwierigkeiten, aus Mentalitätsunterschieden, aus erfahrener
Ablehnung und Diskriminierung und aus der Angst vor restriktiven Entscheidungen.
1.2.1.2
Trotz vielfältiger, allerdings unkoordinierter, schriftlicher Informationen ist der
Ausländer kaum in der Lage, die für ihn notwendigen Informationen schnell und bedarfsgerecht
zu beschaffen. Die meisten Informationen beachten nicht die unterschiedliche Fähigkeit der
ausländischen Bevölkerung, Informationen aufzunehmen und zu verwerten.
1.2.1.3
Bei der Behördenarbeit setzt der Umgang mit den nichtdeutschen Einwohnern ein besonderes
Maß an Verständnis und Einfühlungsvermögen voraus, das ohne, besondere
Schulung nicht vorausgesetzt werden darf. Die Umsetzung des Integrationskonzeptes in den Behörden,
Dienststellen, Ämtern und Einrichtungen erfordert eine Überprüfung von Anweisungen,
Richtlinien und Vorgehen.
1.2.2 Aufgabe
1.2.2.1
Eine verstärkte Ausrichtung der zuständigen Stellen auf das kommunale Konzept
der Eingliederung und die besonderen Bedürfnisse der ausländischen Einwohnerschaft
1.2.2.2
Eine geplante Heranführung der ausländischen Einwohner an die Dienstleistungen
und Angebote der Daseinvorsorge und des gesellschaftlichen Lebens.
1.2.3 Maßnahmen
1.2.3.1
Überprüfung der bisherigen Informationen, Vordrucke, Hinweise und Merkblätter
auf ihre fach- und bedarfsgerechte Abfassung.
1.2.3.2
Sicherstellung eines qualifizierten Übersetzungsdienstes innerhalb dir Verwaltung
und eines kostengünstigen Übersetzerangebotes für die ausländische Klientel.
1.2.3.3
Die Herausgabe einer periodischen und mehrsprachigen Publikation für Ausländer
und mit Ausländern befassten Stellen.
1.2.3.4
Schulungen der Behördenmitarbeiter über den Umgang mit nichtdeutschen Einwohnern und
die Konsequenzen des Konzeptes einer kommunalen Integration.
1.2.3.5
Überprüfung von Anweisungen, Richtlinien und Verhalten der Behörden, Dienststellen,
Ämter und Einrichtungen auf ihre Effizienz zur Verwirklichung des Integrationskonzeptes.
1.2.4 Verantwortung Stadt
2 Wohnen
2.1 Situation
2.2.1
Wie auch in anderen deutschen Großstädten gibt es seit Jahren in Frankfurt eine "Stadtflucht"
der mobilen deutschen Bevölkerung und ein stetiges Anwachsen der nichtdeutschen Bevölkerung
mit Konzentrationstendenzen in bestimmten Stadtteilen.
2.1.2
Dass sich Ausländer in bestimmten Stadtteilen konzentrieren, ist nicht so sehr von
dem Motiv, in der Fremde heimatliche Ersatzstrukturen zu bilden, bestimmt, als vielmehr
von dem unmittelbaren Bedürfnis, überhaupt eine Wohnung zu erträglichen - wenn
auch zu vergleichsweise überhöhten - Mieten zu erhalten. Ausländer - und unter
ihnen vor allem ausländische Arbeitnehmer mit Kindern - erhalten Wohnungen aber nur dort,
wo deutsche Mieter in ihren Wohnansprüchen nicht mehr befriedigt werden können. In guten
Wohnquartieren sind ausländische Familien durchaus unerwünscht, ganz abgesehen
davon, dass oft ein hohes Mietpreisniveau besteht.
2.1.3
Die sieben Stadtteile mit dem höchsten Ausländeranteil haben eine Gesamtbevölkerung
von ca. 100.000 Einwohner. Darunter sind ca. 33.000, d.h. 33 % Ausländer. Von 1975 bis 1977
hat die deutsche Bevölkerung dort um 8,5 % abgenommen, während sich im gleichen Zeitraum
der Ausländeranteil um 2% erhöht hat.
Unter diesen Stadtteilen gibt es wiederum solche mit einem Ausländeranteil von
über 40, bzw. über 60 %. Die Substruktur der Stadtteile mit hohem Ausländeranteil
kennt einzelne Bezirke, in denen nur noch eine Minderheit von Deutschen
wohnt. Außerdem gibt es Häuser und Häuserblocks, in denen ausschließlich
Nichtdeutsche wohnen. Während der ausländische Geburtenanteil 1977 in den Stadtteilen
mit hoher Ausländerkonzentration bei 58 % liegt, sind sie überdies dadurch gekennzeichnet,
dass hier kein überproportionaler Anteil älterer Deutscher wohnt. Der fortschreitende
Wegzug jüngerer deutscher Familien, die dadurch bedingte mangelnde deutsche Reproduktionsrate,
der hohe ausländische Geburtenanteil und der Familiennachzug wird die Deutschen in eine immer
stärkere Minderheitensituation bringen und den Abwanderungsprozess noch verstärken.
2.1.4
Für die betreffenden Stadtteile sind eine stagnierende oder leicht rückläufige
Wohnungsbestandszahl, eine allgemein geringere Qualität der Wohnungen,
ein unterdurchschnittliches Wohnflächenangebot pro Person, ein geringerer Anteil an sozialem
Wohnungsbau und hoher Umweltbelastungen kennzeichnend.
Das soziale Klima wird geprägt durch eine überdurchschnittliche
Fluktuation, durch einen überproportionalen Anteil an Sozialhilfeempfängern, straffälligen
Jugendlichen und Selbstmorden.
2.1.5 Wenn diese Entwicklung nicht aufgehalten oder sogar rückgängig gemacht wird,
kommt es zu Wohngebieten, in denen die Ausländer - vor allem in Kindergärten und Schulen
- völlig unter sich sind, die dann noch weiter verfallen, und die die Gefahr
diskriminierender Ab s chl i eßung heraufbeschwören.
Das Zusammenleben von Menschen verschiedener ethnischer Herkunft in Frankfurt wäre damit
erheblich gestört.
Es würden sich Agressionen aufstauen, Vorurteile würden eher
verstärkt als abgebaut, neue notwendige Formen des Zusammenlebens könnten nicht gefunden
werden.
2.1.6
Die Wohnvorstellungen der Ausländer gleichen sich in dem Maße denen der Deutschen
an, wie die Aufenthaltsdauer ansteigt, der aufenthaltsrechtliche Status abgesichert ist, die ursprünglichen,
mit einer baldigen Rückkehr verbundenen Sparziele verändert werden, die Integration
- gerade der Kinder fortschreitet und dauerhafte Kontakte mit Deutschen im Wohnbereich bestehen.
2.2 Aufgabe
2.2.1
Die Attraktivität Frankfurts als Wohnbereich vor allem für
jüngere deutsche Familien muß wieder erhöht werden.
2.2.2
Der Entmischung deutscher und nichtdeutscher Bevölkerungsteile
in einzelnen Stadtgebieten ist entgegenzuwirken, so dass vor allem im Kindergarten und Schulsektor
ein Zusammenleben von deutschen und nichtdeutschen Kindern gewährleistet ist. Der Wunsch
vieler Ausländer nach landsmannschaftlicher Nachbarschaft kann dabei durchaus respektiert
werden.
2.2.3
Die finanziellen Wohnbelastungen für Familien mit Kindern sind zu reduzieren.
2.3 Maßnahmen
2.3.1
Durchführung der Programme zur Sanierung, Wohnumfeldverbesserung,
Verkehrsberuhigung und zur ausreichenden infrastrukturellen Versorgung. Dabei darf es nicht zu
einer Verdrängung von Ausländern kommen.
2.3.2
Durchführung des CDU-Programms für familiengerechtes Wohnen
und seine gezielte Anwendung auf ausländische Familien.
2.3.3
Durchführung des CDU-Programms zur Eigentumsbildung bei Wohnraum
und dessen gezielte Anwendung auf ausländische Familien.
2.3.4
Unterstützung ausländischer Einwohner in ihrem Bestreben in der Umgebung
von Deutschen zu wohnen.
2.3.5
Vom Wohnungsamt und den städtischen Wohnbaugesellschaften gesteuerte Vergabe
von Wohnungen in "deutscher Umgebung".
2.3.6
Die anteilige Versorgung der Ausländer mit Sozialwohnungen.
2.3.7
Umfassende Förderung der Möglichkeit für Ausländer Wohngeld
zu beziehen.
2.3.8
Finanzielle Anreize für Wohnungseigentümer Wohnungen an
Ausländer zu vermieten.
2.3.9
Sanktionen gegen Wohnungseigentümer, die grundsätzlich
keine Ausländer aufnehmen.
2.4 Verantwortung
Wohnbaugesellschaften
Stadt
Land
Bund
3 Kindergarten
3.1 Situation
3.1.1
Bester und unwiederholbarer Ansatzpunkt für eine gegenseitige Integration ist der
Kindergarten. Seine familienergänzende erzieherische Funktion ist gerade für die Kinder
nichtdeutscher Arbeitnehmerfamilien unerlässlich.
Erfahrungsgemäß haben ausländische Kinder, die die Gelegenheit hatten, einen
Kindergarten mit deutschen Kindern zusammen zu esuchen, keine besonderen Eingliederungsprobleme
beim Übergang in die Schule.
3.1.2
Der Kindergarten ist aber auch für alle Kinder die einmalige Gelegenheit, neue
Verhaltensweisen für das Zusammenleben in einer multiethnisch strukturierten Stadtgesellschaft
zu erlernen. Daher ergibt sich auch von hier aus die Notwendigkeit einer gemeinsamen Erziehung
von deutschen und nichtdeutschen Kindern.
3.1.3
Allgemein vorliegende Zahlen weisen aus, dass 30 bis höchstens 40 % der ausländischen
Kinder einen Kindergarten besuchen, während der Versorgungsgrad für deutsche Kinder
bei etwa 70 % liegt. Diese Unterversorgung nichtdeutscher Kinder mit Kindergartenplätzen
hat sehr verschiedene Gründe.
3.1.3.1
Von Seiten des Kindergartens sind es u.a.:
Unpassende Öffnungszeiten, zu geringes Angebot an Tagesplätzen, mangelnde Verständigung
zwischen Erziehern und Eltern, das Fehlen geeigneter pädagogischer Programme und die mangelnde
Förderung nichtdeutscher Kinder in ihrer ethnischen Identität.
3.1.3.2
Von Seiten der nichtdeutschen Eltern sind es u.a.:
Die Unsicherheit über das Verbleiben in der Bundesrepublik oder die Rückkehr in die
Heimat, eine große Distanz gegenüber deutschen Einrichtungen, die erfahrene Ablehnung
und Diskriminierung seitens der deutschen Gesellschaft, die Angst vor der "Germanisierung" der
Kinder, das Misstrauen gegenüber nicht-familiärer Erziehung, die mangelnde Information
über das Angebot von Kindergartenplätzen, die pädagogische Bedeutung eines Kindergartens,
der als zu hoch empfundene Kindergarten-Beitrag und die isolierte Stellung der emigrierten Mütter.
3.1.3.3
Von Seiten der deutschen Eltern sind es u.a.:
Die unreflektierte Überzeugung von dem Vorrang deutscher Kinder vor nichtdeutschen bei der
Versorgung mit Kindergartenplätzen, Vorurteile gegenüber Menschen anderer sozialer und
ethnischer Herkunft, Angst vor einem Niveauverlust des Kindergartens bei Aufnahme vieler nichtdeutscher
Kinder und damit die Sorge um die Chancenminderung ihrer Kinder beim Übergang in die
Schule.
3.1.3.4
Von Seiten der Aufnahmegesellschaft sind es a.a.: Die Randstellung
der nichtdeutschen Bevölkerung, ein ungeklärter und unscharfer Begriff von Integration,
die Vorstellung, die Bundesrepublik sei kein Einwanderungs- land, die Entmischung der deutschen
und nichtdeutschen Bevölkerung in Stadtteilen mit signifikantem Ausländeranteil, die
infrastrukturelle Unterversorgung in den vorzugsweise von Ausländern bewohnten Stadtteilen.
3.1.4
Theoretisch stehen in Frankfurt genügend Kindergarten plätze
für alle Kinder im entsprechenden Alter zur Verfügung.
Für 1977 sind 16.483 Plätze ausgewiesen, für die nur 12.872 Kinder
angemeldet waren. Danach sind rechnerisch 3.611 Plätze nicht besetzt worden. Drei- bis unter
Fünfjährige gab es am 31.12.1977 15.389 Kinder.
Die abstrakt mögliche hundertprozentige Versorgung aller Kinder mit Kindergartenplätzen
ist aber derzeit durch die dem Bedarf nicht entsprechende Standorte illusorisch.
3.2 Aufgabe
3.2.1
Kurzfristig:
Schrittweise Verbesserung des Versorgungsgrades bei den ausländischen
Kindern.
3.2.2
Mittelfristig
Angleichung des Versorgungsgrades für ausländische Kinder
an den der deutschen.
3.2.3
Langfristig:
Versorgung aller deutschen und nichtdeutschen Kinder mit Kindergartenplätzen.
3.3 Maßnahmen
3.3.1
Statistische Erhebungen des Bedarfs und des Angebotes an Kindergartenplätzen unter
besonderer Berücksichtigung der Standortfrage und des erhöhten Sozialisationsbedarfs
bei ausländischen Kindern.
3.3.2
Erstellung eines Planes zur Bedarfsdeckung, der auch eventuelle Neubauten vorsieht.
3.3.3
Verhinderung der Reduzierung des Platzangebotes in Frankfurter Kindergärten.
3.3.4
Verhinderung reiner Ausländerkindergärten
3.3.5
Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation in Kindergärten mit einem Ausländeranteil
von mehr als 25%.
3.3.6
Anpassung der Kindergärten an die speziellen Bedürfnisse
der nichtdeutschen Bevölkerung (z.B. Öffnungszeiten, Tagesplätze, pädagogisches
Programm, Ausstattung, Elternbeiträge, Elternarbeit).
3.3.7
Heranführung der nichtdeutschen Elternschaft an die Institution Kindergarten (Informationen,
Elternbesuche, Elterngruppen und Elternbildung).
3.3.8
Einsatz zweisprachiger (deutscher und ausländischer) Erzieherinnen und Förderung
der Ausbildung von Erzieherinnen aus der zweiten und dritten Ausländergeneration.
3.4 Verantwortung
Freie Träger
Stadt
Land
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