Herbert Leuninger

ARCHIV MIGRATION
1979

Kommunalwahlrecht nur für Staatsbürger?
Juristen und Politiker in der Klemme

Referat auf dem Seminar der
LANDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
für italienische Arbeitnehmer
vom 13. bis 14. Oktober 1979 in Mühlhausen i. T.
zum Thema: "Kommunalwahlrecht auch für Ausländer"

INHALT

1. Bonn: Kein Wahlrecht für Ausländer!

Eine kalte Dusche für alle, die das Kommunalwahlrecht für Ausländer in der Bundesrepublik befürworten! Der Bundestag lehnt eine Petition der "Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen" (IAF) ab. Dieser hatte sich an den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages gewandt und die Einführung des Wahlrechts zu kommunalen Vertretungskörperschaften für die in der Bundesrepublik lebenden Ausländer gefordert.

Der Beschluß des Bundestages vom 21. Juni 1979 lautet in seinem entscheidenden Passus:

"Die Verleihung des Kommunalwahlrechts an Ausländer ist nach geltendem Verfassungsrecht nicht möglich; sowohl das Grundgesetz als auch die meisten Landesverfassungen stehen einer dahingehenden Regelung entgegen."

Das ist die rechtliche Betrachtung der Angelegenheit. wie sie heute unter Juristen und wohl auch Politikern herrschende Meinung ist. Sie wird vor allem auch vom Bundesinnenministerium geteilt, das zu dir Petition eine Stellungnahme abgegeben hatte.

Ich möchte in meinen folgenden Ausführungen die rechtlichen Probleme nur streifen, da sie auf diesem Seminar noch ausführlich von kompetenter Seite behandelt werden. Ich werde mich auf die politische Komponente des Wahlrechts für Nichtdeutsche konzentrieren. Hierzu heißt es in der Antwort des Petitionsausschusses: "Eine Änderung des Grundgesetzes wird nicht erwogen".

Wieso eine solche Erwägung nicht einmal angestellt wird, ergibt sich aus den weiteren Ausführungen. Die IAF hatte die Einführung des Kommunalwahlrechts für Ausländer wegen der Integration und der Teilnahme am sozialen Leben für zwingend erforderlich erklärt. Das hält der Bundestag für nicht zutreffend. Alle Ausländer hätten nämlich in der Bundesrepublik die Möglichkeit, am Prozeß der politischen Willensbildung teilzunehmen; sie könnten beispielsweise Versammlungen aller Art besuchen, Vereinen beitreten und Mitglieder politischer Parteien werden. Nicht unerwähnt bleiben auch die Kontaktausschüsse oder "Ausländerbeiräte" auf kommunaler Ebene", die ebenfalls eine politische Mitarbeit von Ausländern ermöglichten.

Schließlich wird aber noch das Nadelöhr aufgezeigt, durch das ein Ausländer gehen muß, um wählen zu können: Die Einbürgerung. Diese Möglichkeit wird aber nur für die EG-Angehörigen erwähnt. Wenn diese Bürger unseres Staates mit allen Rechten und Pflichten werden wollten, und dafür die Voraussetzungen erfüllten, würde ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit nebst Wahlrecht und Wählbarkeit nicht vorenthalten.

Faßt man die Stellungnahme des Bundestages zusammen, so lässt sich sagen: Bundestag und Bundesregierung sehen derzeit in der Einführung des Kommunalwahlrechtes für Ausländer keine politische Notwendigkeit. Die vorhandenen Möglichkeiten politischer Betätigung reichen für sie aus; wenn das diesem Personenkreis nicht genügt, besteht die Möglichkeit der Einbürgerung.

Eine solche Behandlung der Frage ist vom juristischen Standpunkt aus vielleicht verständlich, politisch ist sie angesichts des fortgeschrittenen Einwanderungsprozesses und unseres Demokratieverständnisses unangemessen. Außerdem spiegelt sie längst nicht mehr den politischen Diskussions- und Bewußtseinsstand in der Bundesrepublik) geschweige auf europäischer Ebene, wieder. Auch wenn die derzeitige Rechtslage gegen die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nichtdeutsche spricht, rechtfertigt sie keinesfalls eine politische Tatenlosigkeit.

2. Wer fordert das Kommunalwahlrecht für Ausländer ?

(Die Aufstellung ist sicher nicht vollständig und erfolgt mit den Unterlagen, die dem Verfasser zur Verfügung standen.)

1 9 7 1

  • Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes.
  • Ökumenisches Pfingsttreffen in Augsburg.
  • Europa-Union Deutschland.

1 9 7 2

  • Jungdemokraten.
  • Heinz Kühn, SPD, jetzt Beauftragter der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer.
  • Katholische Arbeiterbewegung (KAB).

1 9 7 3

  • Hermann Buschfort, SPD, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium,
  • Große Anfrage der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag:

    "Sieht die Landesregierung gegenwärtig eine Möglichkeit, für den Bereich der Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht auch auf ausländische Arbeitnehmer zu übertragen?"
    Antwort: "negativ'".

1 9 7 4

  • EG-Kommission: "Aktionsprogramm zugunsten der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien"::

    "Das angestrebte Ziel besteht darin, daß den Wanderarbeitnehmern spätestens bis 1980 unter bestimmten festzulegenden Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf die Aufenthaltsdauer, die uneingeschränkte Beteiligung an den lokalen Wahlen zuerkannt wird."

  • Ausschuß der Kirchen für Fragen ausländischer Arbeitnehmer in Europa und
  • Kommission von Kirchen bei den Europäischen Gemeinschaften:

    "Die politische Beteiligung ausländischer Arbeitnehmer ist stufenweise zu ermöglichen. Ausländischen Arbeitnehmern sollte das Kommunalwahlrecht zugestanden werden."

1 9 7 5

  • Bundesparteitag der SPD, Mannheim; zuvor:
  • Kommunalpolitischer Parteitag der SPD, Nürnberg; vorher u. nachher:
  • diverse Bezirks- und Unterbezirksparteitage der SPD

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  • Europarat

    Der Ausschuß für Bevölkerungs- und Flüchtlingsfragen des Europarates legt der parlamentarischen Versammlung des Europarates einen einstimmig beschlossenen Empfehlungsentwurf zur Verleihung des Kommunalwahlrechtes an Ausländer vor. Wegen Beschlußunfähigkeit der Versammlung muß die Abstimmung darüber verschoben werden.

1 9 7 7

  • Empfehlung des Europarates:

    "Das Ministerkomitée sollte die Mitgliedsregierungen auffordern, die in denjenigen Ländern gemachten Erfahrungen zu prüfen, die an Ausländer das Wahlrecht bereits gewährt haben (Schweden), und die Gewährung solcher Rechte in ihren eigenen Ländern an solche Ausländer in Betracht zu ziehen, die gewisse Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt haben."

  • Parteitag des SPD-Unterbezirks München.
  • CDU-Konzept zur Ausländerpolitik:

    "Die CDU tritt dafür ein, daß im Zuge des im Grundgesetz vorgesehenen Ausbaus der Europäischen Gemeinschaft die Mitgliedstaaten untereinander ihren Angehörigen schrittweise die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte einräumen, Die Zuerkennung des Kommunalwahlrechtes könnte dann ein erster Schritt zur europäischen Staatsbürgerschaft sein. Die Bundesrepublik sollte die Initiative zum Abschluß eines entsprechenden Abkommens ergreifen."

  • - Das Europäische Parlament:

    Aus dem Katalog der Rechte, die allen EG-Bürgern mit Vorrang zuerkannt werden sollen: Das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und regionaler Ebene für EG-Bürger, die mindestens zehn Jahre ortsansässig sind.

  • DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg:

    Das kommunale Wahlrecht nur im Rahmen einer gesamteuropäischen Regelung.

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  • Positionspapier des DGB:

    Die Bundesrepublik Deutschland sollte nicht einseitig das Wahlrecht an Bürger anderer Staaten verleihen. Eine gesamteuropäische Regelung wird vom DGB befürwortet.

  • Bundeskongreß der Jungsozialisten, Hofheim a.Ts.
  • Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland:

    "Erst eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts ermöglicht es, auch dauerhafte Lösungen für die vielen anderen Aufgaben zu finden:...politische Mitwirkungsmöglichkeiten wie das Kommunalwahlrecht."

  • Thesen des ökumenischen Vorbereitungsausschusses zum Tag des ausländischen Mitbürgers 1978:

    "Die ausländische Wohnbevölkerung muß sich auf Dauer hier selbst vertreten können..., Hierzu gehört das vom Europaparlament und der EG-Kommission empfohlene kommunale Wahlrecht."

  • Bundeskongress der Jungen Europäischen Föderalisten.(JEF): Appell an die Landtage.
  • SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

    Entwurf für ein Kommunalwahlrecht für EG-Angehörige; von der CDU-Mehrheit im Landtag abgelehnt.

  • Tagung der Innenminister des Europarates in Stockholm:

    Die Repräsentanten mehrerer Mitgliedsländer sprechen sich dafür aus, den rd. 15 Millionen Gastarbeitern und Einwanderern im Einzugsbereich dieser Organisation das kommunale Stimmrecht zuzugestehen. Daher auch die Forderung nach einer Ergänzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

  • Kirchen und Deutscher Gewerkschaftsbund der Landeshauptstadt Wiesbaden
  • Der Oberbürgermeister von Hannover, Herbert Schmalstieg (SPD).
  • Der Hessische Ministerpräsident, Holger Börner (SPD).

    In der Regierungserklärung: "Schließlich wird die Landesregierung prüfen, unter welchen Voraussetzungen ausländischen Mitbürgern das aktive und passive Kommunalwahlrecht eingeräumt werden kann".

  • Bundesparteitag der SPD und Europa-Programm der SPD

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  • Stadtverordnetenversammlung Limburg:

    CDU, SPD und FDP verabschieden eine Resolution an die Landesregierung, allen EG-Bürgern in Hessen das Kommunalwahlrecht einzuräumen.

  • SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt:

    Antrag an den Magistrat über den Hessischen Städtetag mit der Landesregierung Verhandlungen über die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer auf Gemeindeebene aufzunehmen; von der CDU-Mehrheit abgelehnt.

  • Ausschuss protestantischer Kirchen für Fragen ausländischer Arbeitnehmer in Europa:

    Setzt sich aus Anlaß der Wahlen zum Europäischen Parlament für das Wahlrecht für Ausländer ein und erinnert an seine über fünf Jahre dauernden Bemühungen um die Einführung des Kommunalwahlrechts für Ausländer.

  • Manfred Kiesewetter, Vorsitzender des DGB-Kreises Frankfurt;
  • Er fordert das kommunale Wahlrecht für ausländische Arbeitnehmer im Rahmen einer europäischen Lösung.

  • Bezirkskonferenz der Arbeiterwohlfahrt Hessen-Nord.
  • Katholische Kirche(Deutsche Bischofskonferenz und Zentralkomitée der Deutschen Katholiken):

    Spricht im Rahmen der Ausgestaltung des Rechtsstatus für Ausländer von der vorgesehenen Zuerkennung von besonderen Rechten - einschließlich des kommunalen Wahlrechts – an die Bürger der 21 Mitgliedstaaten des Europarates.

  • Initiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer in Hessen:

    Fordert Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle in der Bundesrepublik arbeitenden Ausländern, nicht nur für EG-Angehörige.

  • Das Diakonische Werk in Hessen und Nassau.
  • Der Griechich-orthodoxe Metropolit von Deutschland Ireneos, Bonn.
  • Der italienische Ministerpräsident Francesco Cossiga:

    In der Regierungserklärung.

  • SPD-Fraktion des Hessischen Landtags:

    Antrag zu einer Anhörung zur Frage des kommunalen Wahlrechts für Ausländer.

  • Die drei Fraktionen des Landtages von Nordrhein-Westfalen:

    Sie stimmen darin überein, Ausländern das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen zuzuerkennen. CDU: Glaubt, daß für eine notwendige Grundgesetzänderung derzeit keine Mehrheit zu finden sei, Das Kommunalwahlrecht für Ausländer sei der erste Schritt zur europäischen Staatsbürgerschaft.

    SPD möchte Ausländer bereits 1984 zur Kommunalwahl zulassen.

  • FDP: Kommunalwahlrecht für Angehörige von EG-Staaten, möglichst auf der Basis der Gegenseitigkeit.

  • Der italienische Staatspräsident Sandro Pertini.
  • Bundestagung der CDA (Sozialausschüsse der CDU), Krefeld.
  • Bundesvertreterversammlung der FDP (Antrag Landesverband Niedersachsen)
  • Heinz Kühn (SPD), Ausländer-Beauftragter der Bundesregierung.
  • Kreisdelegiertenkonferenz des DGB Frankfurt/M.
  • Der Senatspräsident von Bremen Hans Koschnick (SPD)

j3. Warum wenigstens das Kommunalwahlrecht gewährt werden sollte

Hierzu Feststellungen und Thesen:

  • Die Bundesrepublik ist faktisch zum Einwanderungsland geworden, was heute kaum noch bestritten wird. Eine Million Menschen nichtdeutscher Herkunft lebt bereits zehn Jahre und länger in der Bundesrepublik, 700.000 acht bis zehn Jahre und 640.000 sechs bis acht Jahre; d.h. 60% aller Nichtdeutschen in der Bundesrepublik wohnen bereits sechs Jahre und länger hier.

    Während 1972 nur 20% der befragten nichtdeutschen Arbeitnehmer geäußert hatten, für immer in der Bundesrepublik bleiben zu wollen, ist es jetzt nach einer Untersuchung in Baden-Württemberg fast die Hälfte. In Wirklichkeit dürfte es aber ein noch weit höherer Prozentsatz sein. Schließlich sind eine Million Kinder nichtdeutscher Eltern hier geboren worden und aufgewachsen, für die die Heimat ihrer Eltern Fremde ist.

  • Die Bundesrepublik kann es sich nicht auf Dauer leisten eine Nebenbevölkerung minderen Rechtes zu besitzen, die politisch durch die deutsche Bevölkerung ständig fremdbestimmt wird.

  • Die nichtdeutschen Arbeitnehmer zahlen Steuern und Sozialabgaben, ohne über deren Verwendung mitbestimmen zu können.

  • Die Möglichkeit, sich an Wahlen zu beteiligen, fördert die Integration. Ein größerer Teil der nichtdeutschen Wohnbevölkerung wird sich naturgemäß stärker mit den Problemen und Aufgaben des Gemeinwesens, in dem sie wohnt, befassen und eher in der Lage sein, die eigenen Interessen mit denen der Deutschen zu verbinden.

  • Die Politiker nehmen zwar die Ausländer in verstärkten Maße wahr, aber doch nur indirekt, d.h. aus der Perspektive ihrer deutschen Wähler. Erst dann, wenn die Nichtdeutschen ihres Wahlkreises auch Wähler sind, wird sich diese Perspektive zugunsten der Nichtdeutschen verändern.

  • Angesichts eines zusammenwachsenden Europas wird die wohnungsmäßige Vermischung von Nationalitäten ein Dauerphänomen sein, bei dem die politische Mitbestimmung nicht nur auf die Volkszugehörigkeit gegründet werden kann.

  • Gerade in den Großstädten wird der Bevölkerungsanteil bei Deutschen immer älter und damit unfähiger, die Herausforderung der Zukunft zu bewältigen. Ein jüngerer Bevölkerungsteil, wie gerade der der nichtdeutschen Einwohner, könnte für die Politik einen Beitrag dafür leisten, daß die Interessen der Jugendlichen und der Jüngeren stärker berücksichtigt werden. Die Parteien behielten die Fähigkeiten, notwendige Veränderungen leichter durchzusetzen, als wenn sie sich zu stark gezwungen sehen, nur auf den älteren Teil der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.

  • Die Menschenrechte erfordern die Möglichkeit einer angemessenen politischen Selbst- und Mitbestimmung.

. Wie Einwanderer wählen

Bei der politischen Beurteilung des Wahlverhaltens für Ausländer spielen die Vermutungen, wie diese sich an der Wahl beteiligen, welche Parteien sie wählen, und welchen Einfluß sie auf den Ausgang der Wahl und die Zusammensetzung der kommunalen Parlamente haben könnten, eine wichtige Rolle. Darauf kann im vorhinein natürlich keine verläßliche Auskunft gegeben werden. Gewisse Hinweise dürften sich aus vergleichbaren Erfahrungen ergeben, wie sie in anderen Ländern oder auch seit der Direktwahl zum Europäischen Parlament vorliegen. Von Interesse sind hierbei sicher eine englische Untersuchung über das Wahlverhalten der Einwanderer aus dem Commonwealth; die Erfahrungen über die Beteiligung der Ausländer bei der Kommunalwahl 1976 in Schweden und nicht zuletzt die Ergebnisse der Beteiligung der ausgewanderten Italiener bei den Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

4.1. Ethnische Minderheiten bei den englischen Parlamentswahlen 1974

Seit weniger als 20 Jahren gibt es eine verstärkte Einwanderung aus Asien und den Westindischen Inseln nach England. Diese Einwanderer aus dem Commonwealth besitzen von vorneherein das Wahlrecht auf allen Ebenen. Mit den ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik teilen sie die Einwanderungs- und Eingliederungsproblematik und die Ergänzungsfunktion auf dem Arbeitsmarkt. Daher ist ein gewisser Vergleich möglich.

Eine Untersuchung des Wahlverhaltens der ethnischen Minderheiten bei den allgemeinen Wahlen 1974 ergab folgendes:

1. Die ethnischen Minderheiten spielten eine bedeutsame Rolle für den Ausgang der Wahlen.

2. Sie haben in stärkerem Umfang als die übrigen Wählerschaft für die Labour-Partei gestimmt; dies wird  z.T. auf Maßnahmen der Labour-Regierung zugunsten der Einwanderer zurückgeführt.

3. Angehörige der Minderheiten haben sich in weit geringerem Umfang in die Wählerlisten eintragen lassen als die Einheimischen desselben Wohngebiets. Ihre Wahlbeteiligung wird auf 55 % geschätzt.

4. Obwohl die meisten Angehörigen von Minderheiten bei der Wahl von Labour mit der sozialen Schicht, der sie zugehören, übereinstimmten, waren die anderen Parteien durchaus in der Lage, Unterstützung bei den Minderheiten zu finden, wenn sie sich darum bemühten.

5. Kandidaten, die sich gegen die Einwanderer stellten, hatten nur geringen oder überhaupt keinen Erfolg.

In einigen Wahlkreisen hat die Wahlbeteiligung der Einwanderer eine entscheidende Rolle gespielt, wovon vor allem die Labour-Party profitiert hat. Es ist unwahrscheinlich, daß die Labour-Party ohne die Einwanderer die Wahlen 1974 gewonnen hätte.. Das Ergebnis hat die Konservative Partei aufgeschreckt, so daß sie ein wachsendes Interesse für Minderheiten-Gruppierungen zeigt.

4.2. Die Erfahrungen in Schweden 1976

Auf der XII. Plenartagung der Europa-Konferenz der Gemeinden und Regionen (eine Organisation des Europarates) 1977 in Straßburg hat der stellvertretende Verwaltungsdirektor des schwedischen Gemeindeverbands Landström einen Bericht über die bürgerlichen und politischen Rechte der Wanderarbeiter vorgelegt und ist ausführlich auf den ersten Versuch zu sprechen gekommen, in Schweden das Gemeindewahlrecht von der Staatsangehörigkeit unabhängig zu machen. Ich entnehme diesem Bericht nur einige mir für unsere Diskussion wichtig erscheinende Gesichtspunkte.

Die schwedische Wahlreform von 1975 ist ein vorsätzliches Abrücken von dem allgemein geltenden Grundsatz, daß das Wahlrecht sich nach der Staatsangehörigkeit richtet. Es hatte sich herausgestellt, daß viele Einwanderer es vorziehen, ihre frühere Staatsangehörigkeit beizubehalten, obwohl sie sich nach fünf Jahren Aufenthalt unter relativ leichten Bedingungen einbürgern lassen könnten. In dem damit bestehenden Konflikt zwischen dem demokratischen Grundsatz einer allgemeinen Mitbestimmung in der Politik und dem Grundsatz, das Wahlrecht Staatsbürgern vorzubehalten, hat Schweden sich für den Vorrang des ersten Prinzips entschieden.

Die Wahlbeteiligung der Einwanderer lag bei 59 % und wird für das 1. Mal als Erfolg gewertet. Die niedrigste Wahlbeteiligung war in den drei größten Städten des Landes wie Stockholm, Göteborg und Malmö zu verzeichnen.

Einwanderer, die Arbeiter sind, neigen etwas stärker zu. den sozialistischen Parteien (Sozialdemokraten und Kommunisten) als die schwedischen Arbeiter. Besonders deutlich ist dies bei den jugoslawischen Arbeitern, die erklärten, zu 93% sozialistisch gewählt zu haben.

Einwanderer des Mittelstandes wählen im Vergleich zum schwedischen Mittelstand nicht stärker sozialistisch. Ausnahmen sind hier die Türken und Jugoslawen.

Einwanderer, die schon lange in Schweden leben und die Sprache beherrschen, wählen ähnlich wie die Schweden mit dem gleichen Beruf und der gleichen gesellschaftlichen Stellung. Ausländer mit kürzerer Aufenthaltszeit und geringen Sprachkenntnissen geben ihre Stimmen eher für die linken Parteien ab.

Die Einwanderer haben den Sozialdemokraten und Kommunisten insgesamt nicht die Mehrheit verschafft, Nur in einigen Gemeinden des Kreises Stockholm und der Stadt Göteborg mit vielen Einwanderern errangen die Sozialisten die Mehrheit. In diesen Fällen wurde gesagt, daß es die Stimmen der Einwanderer waren, die das vorher vorhandene Gleichgewicht veränderten. Auf's Ganze hin muß bedacht werden, daß bei den Kommunalwahlen 1976 die wahlberechtigten Einwanderer nur 3,5 % aller Wahlberechtigten ausmachten.

4.3. Italienische Emigranten und Europa-Wahl 1979

Die Möglichkeit, die Italien seinen Landsleuten im Ausland geboten hat, nämlich an der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 1979 im jeweiligen Aufnahmeland zu wählen, war ein Test; ein Test für die italienische Bürokratie, der wohl äußerst negativ verlaufen ist, insofern Tausende und Abertausende wahlberechtigte Italiener vergeblich auf die Wahlunterlagen aus der Heimat gewartet haben.

Ein Test für Europa und ein Test für das Wahlverhalten italienischer Zuwanderer in der Bundesrepublik! Tatsächlich kann die Wahl nur als Test, aber immerhin als repräsentativer angesehen werden. Knapp 40 % der eingetragenen Wähler kamen zu den spärlich aufgestellten Wahlurnen. Dennoch ist das Ergebnis für unser Thema von gewissem Interesse.

Die Wahlergebnisse in der Bundesrepublik zeigen die Christdemokraten - entgegen den Erwartungen - mit knapp 30% an der Spitze. Im Unterschied zu den Kommunisten, die gleich danach die zweite Stelle einnehmen, verfügen die Christdemokraten in der Bundesrepublik über keinen Parteiapparat und haben praktisch auch keinen Wahlkampf geführt. Die Sozialisten erhielten 10% und die Sozialdemokraten 9 %. Mit 3,8% können die Neo-Faschisten, die ebenfalls im Ausland stark engagiert sind, nur ein mageres Ergebnis verbuchen.

Vergleicht man die Ergebnisse in der Bundesrepublik mit denen in Italien, so entspricht die Reihenfolge der ersten drei Parteien der in Italien, nur daß die Christdemokraten in der Bundesrepublik mit 7 Punkten zurückliegen. Für die Kommunisten und Sozialisten decken sich die Ergebnisse in der Heimat und hier. Überraschend ist das Ergebnis der Sozialdemokraten, das doppelt so hoch liegt wie in Italien.

In den übrigen Aufnahmeländern der Europäischen Gemeinschaft nehmen die italienischen Kommunisten die Spitze ein, während die Christdemokraten fünf Punkte weniger erzielen.

Eine vorsichtige Einschätzung des Wahlverhaltens der Italiener in der Bundesrepublik stellt eine traditionelle Orientierung an dem aus der Heimat Bekannten fest. Darüberhinaus scheint auch eine gewisse Orientierung an dem Parteiensystem der Bundesrepublik vorzuliegen. Aufmerken lässt, daß in der Emigration kein stärkerer Linksruck eintritt, obwohl es sich bei den Wählern doch überwiegend um Arbeiter und - im Vergleich zur Bevölkerungsstruktur in Italien - um eher junge Wähler handelt. Aus deutscher Perspektive bleibt dennoch eine gewisse Unsicherheit, was die zersplitterte Parteienlandschaft und den für hiesige Verhältnisse sehr hohen Anteil kommunistischer Wähler betrifft.

5. Was gegen ein Ausländer-Wahlrecht vorgebracht wird

5.1. "Die Mehrheit der Deutschen ist dagegen."

Was ließe sich dazu ehrlicherweise sagen? Es ist ein ernst zu nehmender Einwand, für den es allerdings weder einen Beweis dafür noch dagegen gibt. Hinweise dafür, daß die Voraussetzungen für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nichtdeutsche von seiten der deutschen Bevölkerung her gesehen nicht so ungünstig sind, wie gemein hin angenommen wird, ergeben sich vielleicht aus einer Untersuchung, die repräsentativen Charakter hat. Sie wurde Ende 1977 in Frankfurt, Aalen, Coburg, Hadamar und Usingen durchgeführt von der Arbeitsgruppe Soziale Infrastruktur an der Johann Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt durchgeführt.

Die Interview-Frage lautete: "Sind Sie der Meinung, daß man Ausländern, die längere Zeit hier am Ort leben, bei Kommunalwahlen das Wahlrecht einräumen sollte ?". 42% der Befragten wären dafür, wobei zu bedenken ist, daß eine breite öffentliche Diskussion hierüber erst begonnen hat.

Allerdings gibt es deutliche Unterschiede in der Einstellung, wenn man die Ergebnisse nach den verschiedenen Alters- und Bildungsgruppen und nach der verschiedenen Parteianhängerschaft trennt. Je älter die Befragten waren, umso geringer war der Anteil derer, die ein Wahlrecht für Nichtdeutsche befürworteten. Junge Leute zwischen 16 und 24 sind zu 58 % dafür, bei den 65-Jährigen sind es nur noch 30 %. Hochschulabsolventen sind zu zwei Drittel mit dem Wahlrecht einverstanden, während Menschen, die die Hauptschule besucht haben, sehr viel zurückhaltender sind. Nur ein Drittel von ihnen ist zu dieser Frage positiv eingestellt.

Auch hinsichtlich der Parteienzugehörigkeit gibt es ein Gefälle. SPD- und FDP-Anhänger sind zur Hälfte für ein Ausländerwahlrecht, bei der CDU/CSU, sowie bei denen, die keiner Partei zuneigen, sind es nur knapp 40%. Aber auch dies ist immer noch ein relativ hoher Prozentsatz, zumal es neben denen, die ein Wahlrecht ablehnen, sicher auch eine große Gruppe der Unentschiedenen gibt, was allerdings in dem Zwischenbericht der Untersuchung nicht eigens ausgewiesen ist.

Die Motive für eine reserviertere Haltung bei Älteren, CDU-Anhängern und bei Angehörigen unterer Bildungs- bzw. Berufsgruppen können nur vermutet werden. Vielleicht sind dabei wirtschaftliche Konkurrenz, Erfahrungen des Krieges, ein nachwirkender Einfluß der nationalsozialistischen Ära, eine latente Fremdenfurcht, wie sie überall auf der Welt anzutreffen ist, eine generell konservative Einstellung, eine mangelnde Beschäftigung mit der Materie, das Verständnis von 'Wahlrecht als Angelegenheit des Staatsbürgers u.ä. im Spiel.

Immerhin erscheint es durchaus möglich, mittels einer verstärkten Aufklärung, Information und Öffentlichkeitsarbeit, durch Verbesserung der gegenseitigen Kontakte und durch Verhinderung von Ghettostrukturen eine deutliche Mehrheit der deutschen Bevölkerung für ein kommunales Ausländerwahlrecht zu gewinnen, und zwar in allen Parteien. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist aber, daß Regierungen und Parlamente von der Notwendigkeit der Einführung eines Kommunalwahlrechts für Ausländer sehr viel stärker überzeugt sind, und sich die Juristen sehr viel eher dazu bereit finden, den rechtlichen Status quo aufbrechen zu helfen.

5.2. "Die Ausländer wollen gar nicht wählen!"

Im Positionspapier des DGB wird darauf hingewiesen, daß der DGB und seine Gewerkschaften bei Diskussionen mit ausländischen Arbeitnehmern festgestellt hätten, daß die Erlangung des Wahlrechts zu parlamentarischen Körperschaften kein erklärtes Ziel der ausländischen Arbeitnehmer ist. Das komme vermutlich daher, daß die Mehrheit der ausländischen Arbeitnehmer auch nach längerem Aufenthalt in der Bundesrepublik den Wunsch habe, zu irgendeinem Zeitpunkt in das Heimatland zurückzukehren.

Gegen eine solche Auffassung und ihre Begründungen sprechen,

  • daß es in den letzten Jahren unzählige Bekundungen von einzelnen nichtdeutschen Arbeitnehmern und ihren Organisationen gibt, die die Beteiligung an kommunalen Wahlen fordern;

  • daß die faktische Einwanderung immer häufiger zu einem Daueraufenthalt auch derer tendiert, die immer noch Rückkehrabsichten haben;

  • daß ein kommunales Wahlrecht auch für die Ausländer sinnvoll bleibt, die tatsächlich in ihre Heimat zurückkehren, nachdem sie viele Jahre in der Bundesrepublik gelebt haben;

  • daß die Wahlbeteiligung der Ausländer in Schweden auch für ähnliche Erfahrungen in der Bundesrepublik spricht;

  • daß das Argument, die Ausländer wollen nicht wählen, sicher seinerzeit auch gegen die Einführung des Wahlrechts für Frauen hätte vorgebracht werden können, bei denen sich auch erst nur eine engagierte Minderheit dafür eingesetzt hat.

  • daß 68% von repräsentativ befragten Italienern und Türken für ein Wahlrecht sind.

5.3. "Die Ausländer wollen eigene Parteien"

Solche Vorstellungen könnten vor allem dann von Bedeutung sein, wenn es den hiesigen Parteien nicht gelingt, die Nichtdeutschen für ihre Politik zu interessieren. Aber auch dann, wenn die Ausländer eigene Parteien gründen könnten, würden sie sich selbst zur politischen Bedeutungslosigkeit verdammen. Sie würden das Parteienspektrum ihrer Heimat hier einzurichten versuchen, wobei jede Nationalität noch einmal von den anderen erheblich abweicht. Eine totale Zersplitterung wäre die Folge. Außerdem sind die Startchancen neuer Parteien gegenüber den etablierten Parteien sehr gering. Die Schwierigkeiten, einen eigenen Parteiapparat aufzuziehen, sind immens und die Fünfprozentklausel wäre eine kaum übersteigbare Hürde.

5.4. "Die Ausländer wählen kommunistisch"

Eine Ansicht mit Ängsten verbunden ! Dies ist aus den Erfahrungen von Schweden und der Europawahl der Italiener nicht von der Hand zu weisen und bedeutet ein Stück europäischer Realität. Allerdings dürften hier von seiten der deutschen Bevölkerung und der deutschen Politiker die größten Reserven gegen die Einführung eines Ausländerwahlrechtes liegen. Es wäre eine Herausforderung an die hiesigen Parteien, die Immigranten von der Richtigkeit des hiesigen politischen Systems zu überzeugen. Bei einer Orientierung der Immigranten auf das Parteienspektrum in der Bundesrepublik dürften die deutschen kommunistischen Parteien keine allzu große Attraktivität ausüben können. Darüberhinaus besteht die begründete Vermutung, daß sich mit der Konsolidierung der Einwanderung auch das Wahlverhalten dem der einheimischen Bevölkerung anpasst.

5.5. "Die Ausländer verändern die Machtverhältnisse"

Denken wir an Städte mit 10 bis 20% Ausländern. Dieser Fall kann dann eintreten, wenn die nichtdeutsche Wählerschaft sich geschlossen oder überwiegend einer bestimmten Partei, etwa der Sozialdemokratie, zuwenden würde. Man darf davon ausgehen, daß jede Partei bei entsprechendem Einsatz in der Lage ist, nichtdeutsche Wähler anzuziehen, vor allem dann, wenn sie eine, ausländer- oder integrationsfreundliche Politik aufweisen kann.

6. Welche Lösungen bieten sich an?

6.1. Erleichterung der Einbürgerung

Politiker und Juristen, die es sich ganz einfach machen wollen, empfehlen die Einbürgerung als Voraussetzung für das Wahlrecht. Allerdings ist die Einbürgerung eine schwierige Prozedur, die sehr hohe Anforderungen an den Einbürgerungswilligen stellt. Nun könnte die Einbürgerung erleichtert werden, wie es Nordrhein-Westfalen für die zweite Generation anstrebt. In jedem Fall wäre aber die Voraussetzung für eine Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Davor scheut aber, wie wiederum eine Untersuchung aus Baden-Württemberg zeigt, der weitaus größte Teil der hier lebenden Nichtdeutschen zurück. Nur 11 % wären unter dieser Voraussetzung bereit, Deutsche zu werden. Selbst unter denen, die keine Rückkehrabsichten mehr haben, möchte nur jeder 4. auf jeden Fall Deutscher werden. Diese Lösung scheidet - vor allem auch im europäischen Kontext - sicher aus.

6.2. Ein Bundesland prescht vor

Hierzu empfiehlt sich Hessen. Wenn allerdings eine Grundgesetzänderung notwendig würde, könnte Hessen dies in keinem Fall im Alleingang durchsetzen. Außerdem wäre nach geltender Rechtsauslegung eine Volksabstimmung notwendig, Dies ist eine äußerst komplizierte und in ihrem Ausgang unsichere Sache. Was Hessen sicher könnte, ist ein Ausüben des notwendigen politischen Drucks auf Bundesebene; der selbst sehr motivierte Ministerpräsident Holger Börner hätte in Hessen hierfür starken Rückhalt.

6.3. Bund und Länder

Die politische Bereitschaft des Bundes, ohne die Beteiligung der anderen EG-Staaten ein Ausländerwahlrecht einzuführen, ist so gering, daß an eine Änderung des Grundgesetzes und der meisten Länderverfassungen noch nicht ernsthaft gedacht wird.

6.4. Die europäische Ebene

6.4.1. Die Europäische Gemeinschaft

Hier bestehen, wie bereits dargelegt, verschiedene Initiativen.

Es bestünde die Möglichkeit durch die Ergänzung des Europäischen Vertrages, das Kommunalwahlrecht für Ausländer einzuführen. Das würde die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten in der Bundesrepublik überspielen.

Hierbei sollte aber nicht nur auf die EG-Bürger abgehoben werden, sondern wie es das Aktionsprogramm der EG-Kommission auch vorsieht, auf alle ausländischen Arbeitnehmer und ihre Angehörigen.

6.4.2 Der-Europa-Rat

Ihm gehören inzwischen 21 europäische Staaten an, u.a. auch die Türkei und Schweden.

Eine Empfehlung liegt - wie ebenfalls bereits dargelegt - vor. Wenn ein solches Wahlrecht nur auf Gegenseitigkeit eingeführt werden könnte, wären (ohne Jugoslawien) immerhin 21 europäische Staaten einbezogen

In der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung wird vorgeschlagen, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten entsprechend zu ändern.