Herbert Leuninger

ARCHIV MIGRATION
1993

"Solidarität in der Krise"
OFFENE GRENZEN. EINWANDERUNG UND ASYL

INHALT
Problematik: ob wir den Legitimationsrahmen für das, was moralisch, was ethisch, was politisch und sozial hinsichtlich der Einwanderung ansteht, genügend ausgeweitet haben, um auf das zu antworten, was im Zusammenhang mit Flucht und Zuwanderung auf uns zugekommen ist und in noch sehr viel stärkeren Maße auf uns zukommen wird.

Ich erlaube mir, den theoretischen Ausführungen mit höchst existentiellen Konsequenzen von Herrn Pfannkuche meine Überlegungen hinzuzufügen, die sich von der Thematik her beiden Phänomenen stellen, dem der Einwanderung und dem der Flucht.

Wie schwer diese beiden Phänomene theoretisch und auch im Einzelfall zu trennen sind, möchte ich an einem Beispiel erläutern. Heute Mittag um zwölf Uhr ruft mich der Redakteur einer italienischen Zeitschrift aus Mailand an und bittet mich um meinen Rat für eine Dame aus München, die vor zehn Jahren aus Ungarn geflüchtet ist und dann in der Bundesrepublik als asylberechtigt anerkannt wurde. Sie ist mittlerweile 73 Jahre alt und hat nun die Auflage von der Ausländerbehörde und wohl auch vom Sozialamt, sich um einen ungarischen Paß zu bemühen. Die Angst dieser alten Dame, die sich nicht selbst versorgen kann und die von Sozialhilfe abhängig ist, besteht darin, daß sie nach zehn Jahren, wenn sie einen Paß hat, ausgewiesen wird. Eingebürgert kann sie nicht werden, obwohl sie hier bereits zehn Jahre als asylberechtigt lebt, als Flüchtling anerkannt ist; bislang hatte sie nicht die Möglichkeit, zurückzugehen.

Diese Frau ist für mich eine Einwanderin, nachdem sie am Anfang Flüchtling war. Jetzt müßten andere Kriterien vorhanden sein, um dieser Frau die Daueranwesenheit in der Bundesrepublik zu ermöglichen. So würde ich die Biographie dieser Frau lesen und so würde ich die moralischen Prinzipien aus dem konkreten Fall erheben. Aber es wird sicher in dem Fall dieser Frau noch sehr viel größere Schwierigkeiten geben.

Deswegen möchte ich nun nach diesem konkreten Einzelfall, der deutlich macht, wie Flucht zur Einwanderung wird, obwohl sie am Anfang gar keine Einwanderung war, die Doppelaufgabe meines Referates angehen, und zwar unter dem Gesichtspunkt: was ist einwanderungspolitisch in der Bundesrepublik zu regeln? Ich bin überrascht, mit wieviel Realitätsferne diese Frage auch in aufgeschlossenen Kreisen behandelt wird. So in dem Sinne, als könnten wir bei makrosoziologischen Phänomenen, um die es sich bei der Flucht und bei den Wanderungen dieses Umfangs handelt, nationalstaatlich, ohne in die totale Inhumanität abzusinken, mit Steuerungsmechanismen, die wir bei Kommunalwahlen legitimieren müssen, ansetzen. Hier liegt eine tiefe Problematik: ob wir nämlich den Legitimationsrahmen für das, was moralisch, was ethisch, was politisch und sozial ansteht, genügend ausgeweitet haben, um auf das zu antworten, was im Zusammenhang mit Flucht und Zuwanderung auf uns zugekommen ist und in noch sehr viel stärkeren Maße auf uns zukommen wird.

Wenn ich das vielleicht gleich an den Anfang setzen darf, damit Sie meine Sorge und meine Ängste, auch politischer Natur, gleich richtig einschätzen und mich nicht für jemanden halten, der nur die moralischen Forderungen stellt, unabhängig von der Realität. Der "Club of Rome" hat in seiner kürzlich veröffentlichten Stellungnahme "Die globale Revolution" auch zu diesen Einwanderungs- und Zufluchtsfragen Stellung genommen und gesagt, auf die industrialisierten Zonen dieser Welt (und das ist, bitte, nicht nur die Bundesrepublik) kämen Migrationsphänomene zu, die alles Bisherige in den Schatten stellen würden. Das Ergebnis oder die Folge dieser Migrationsbewegungen wären ein Anwachsen von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in den Aufnahmeregionen. Ein wenig davon haben wir schon gespürt; ein bißchen.

Es ist das nicht das Hauptthema des "Club of Rome", aber es ist deutlich gesagt. Die Legitimierungsproblematik für die Politik in Demokratien - und das ist genau auch der Prozeß, in dem wir in der Bundesrepublik stehen - bedeutet für den "Club of Rome, daß in einer fast unausweichlichen Konsequenz (ich sage es jetzt einmal in Zwischenschritten) die Demokratien und ihre Parteien nach rechts rücken. Ein Vorgang, den wir hier in der Bundesrepublik haben. Die Veränderung von Artikel 16 Grundgesetz ist eine Konsequenz aus den Ausschreitungen. Sie ist die Antwort der Politik. Die Demokratien rücken nach rechts, und was der "Club of Rone" sagt, und denken Sie auch an das, was Österreich erlebt mit Jörg Haider: es ist nicht auszuschließen, daß auf demokratischer Basis, weil das Volk es so will, Diktatoren, Führer, die Macht erhalten. Demokratisch! Sie brauchen sich die Macht nicht zu nehmen, wie man mit einer gewissen Verschleierung über 1933 sagt, sie haben die Macht dann in den Händen, sie wird ihnen in die Hände gelegt. Vor diesen politischen Prozessen stehen wir, und dann kann es unter Umständen die einzige plausible politische Antwort sein: Um Gottes willen, dann kann es nur noch eine Abschottung geben!

Das ist derzeit die Politik der Europäischen Gemeinschaft, unter Einbeziehung weiterer östlicher Staaten. Polen denkt jetzt durchaus auch daran, an seinen Grenzen – 1.200 Kilometern - Sicherungen zu treffen, die denen, die die Bundesrepublik plant, nicht nachstehen. Wo diese Grenzsicherungen dann aufhören, das malt sich der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars in Bonn so aus: das ist ein Domino-Effekt. Das heißt, es wird den Versuch geben, den ganzen eurasischen Subkontinent Europa abzuschotten, in einer Form, die - was sich bereits zeigt - militärische Abriegelungsmaßnahmen nicht ausschließt. Darauf gibt es keine Antwort, da gibt es - aus meiner Sicht - nur eine sehr große politische und humanitäre Sorge.

Aber nun zurück zu der Thematik Einwanderungsgesetz. Es ist im Augenblick eine große Diskussion, daß man durch eine vernünftige Form, Einwanderung zu kanalisieren, einen Teil des Drucks aus der Asylfrage herausnehmen könnte. Ich glaube, Herr Pfannkuche hat dieses Argument bereits relativiert und ich würde ihm an dieser Stelle zustimmen. Die Frage ist nämlich: was kann denn geregelt werden, oder anders: was ist zu regeln? Und hier möchte ich Sie auf etwas hinweisen, was in der Diskussion eine völlig untergeordnete Rolle spielt, nämlich das Phänomen der faktischen Einwanderung. Ich will Ihnen das an einigen Kategorien von Einwanderern darlegen. Ein Kategorie habe ich am Anfang, der Konkretheit halber, schon genannt; ich komme nachher noch einmal auf diese Gruppe zurück. Wir haben es in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten mit einer Einwanderung zu tun, die nur zum Teil politisch gesteuert wird und auch nur zum Teil politisch gesteuert werden kann.

Nicht mehr zu steuern ist -, es sei denn, die Steuerung durch die Wirtschaft ist eine politische Steuerung - die Freizügigkeit in der Europäischen Gemeinschaft. Die Ausweitung des Freizügigkeitsrahmens in der EG mit der Tendenz der regionalen, sachlichen und rechtlichen Ausweitung ist ein unaufhaltsamer Vorgang, der bedeutet, daß jeder Bürger, jede Bürgerin aus der Europäischen Gemeinschaft in der Bundesrepublik ansässig werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen, u.a. Arbeitsplatz und Wohnung, vorhanden sind. Das heißt, hier hat sich die Bundesrepublik durchaus einer zentralen Einwanderungssteuerung begeben, was ich auch für sinnvoll und richtig halte. Aber das ist eine Form von je nachdem geringerer oder größerer Einwanderung, für die es keine echte nationale Steuerung mehr gibt.

Die zweite Form der Einwanderung, die nur begrenzt gesteuert werden kann, ist die mit der Arbeitsanwerbung einhergehende. Als die Bundesrepublik mit der Anwerbung von Arbeitskräften begonnen hat, dachte sie, sie leite einen Prozeß ein, der erstens zeitlich und zweitens auch von Umfang her begrenzbar sei. Es sind mittlerweile Millionen Menschen eingewandert, die aufgrund der Entwicklung - zweite und dritte Generation - tatsächlich Bürger dieses Landes werden sollten. Hier haben wir endlich, nach zwei Jahrzehnten - ich bin seit Anfang der siebziger Jahre im Migrationsbereich tätig - einen bescheidenen Fortschritt, nämlich dieser Gruppe von Einwanderern eine Integration rechtlicher Natur in die Gesellschaft anzubieten, und zwar über die Einbürgerung etwa auch im Rahmen der doppelten Staatsbürgerschaft. Ich will dies nur erwähnen, weil mein Hauptpunkt an dieser Stelle nicht diese Gruppe ist, sondern die, die mit einer solch umfassenden Einwanderung tatsächlich als weiteres Einwanderungspotential festzulegen wäre, das sind die Menschen, die im Rahmen dieser umfassenden Einwanderung nachziehen.

Nun zu den Flüchtlingen. Viele Menschen sind in den letzten Jahren in Kontakt mit Flüchtlingen gekommen. Deswegen ist eines der Ziele der jetzigen Gesetzgebung, auch der Einrichtung von Großlagern, möglichst Distanz zwischen der Bevölkerung und den Flüchtlingen zu schaffen. Eine sehr einschneidende Maßnahme für das, was wir als unmittelbare, existentielle Solidarität kennengelernt haben und eigentlich auch weiterhin für diese Republik und die Flüchtlinge als notwendig erachten. Die unmittelbaren Kontakte mit Flüchtlingen, von einem ganz kleinen Teil der Bevölkerung aufgenommen, verändern in diesen Menschen fast schlagartig ihr Verhältnis zu Flüchtlingen, ihr Verhältnis zur Politik, ihr Verhältnis zu ihrer Nachbarschaft. Die unmittelbare Begegnung mit diesen Menschen und die Kenntnis ihrer Situation genügt bereits in Ansätzen, um ganze Argumentationskonstrukte der Abwehr, der Abschottung und der Rechtsverschlechterung zusammenfallen zu lassen wie ein Kartenhaus. Aus dieser Solidarität heraus gewinnt der Flüchtling eine Überzeugungskraft für das, was sich in unserer Gesellschaft ändern müßte, um eine Solidarität weltweiter Natur neu zu artikulieren. Es gibt sehr viele Menschen, es sind überwiegend Frauen, die einen entscheidenden Teil ihres Lebens, ihrer Zeit, ihres Geldes, ihres politischen, gesellschaftlichen und menschlichen Einflusses einsetzen, um dazu beizutragen, daß Menschen, die in die Bundesrepublik geflüchtet sind, in ihren menschlichen Grundansprüchen akzeptiert werden. Viele dieser Leute, die die ersten Schritte auf Flüchtlinge zu getan haben, sind entsetzt darüber, wie Behörden mit diesen Menschen umgehen.

Und sie fragen sich durchaus: In welch einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn das rechtlich und faktisch möglich ist, was wir im Zusammenhang mit Flüchtlingen erleben? Das heißt: die Begegnung mit Flüchtlingen ist der Anlaß, in einer sehr viel stärkeren Form als sonst vielen Menschen möglich, die politische, soziale und geistige Situation dieser Republik zu analysieren; und diese Menschen - es werden immer mehr - sind dann auch der Ansatzpunkt dafür, beizutragen, daß Politik nicht nur den bis zum Wahnhaften gesteigerten Abwehrgedanken exekutiert, sondern sich Ansätze und Schritte zeigen, um diesen Bereich stärker als es bisher der Fall war, zu humanisieren und in einen größeren Kontext zu integrieren.

Dahinter steht dann allerdings etwas, was sogar Menschen von ihren eigenen Familien, Nachbarn, Freundeskreisen entfremdet. Sie werden, auf eine einfache Formel: gebracht, in dem Maße, wie sie Freunde der Fremden werden, ihren Freunden fremd: Eine eigenartige Form der Dialektik, die aber wahrscheinlich kennzeichnend dafür ist, daß in dieser Gesellschaft ein Umbruch erforderlich ist hinsichtlich der Artikulation von Menschenrecht und Menschenwürde und hinsichtlich der Frage, auf wen hin denn Menschenwürde und Menschenrechte deklariert und angewendet werden.

An dieser Stelle - und damit möchte ich eigentlich meine Thesen beenden - wiederhole ich: die Solidarität mit Flüchtlingen ist ein interpersonales, oder einfacher gesagt, ein sehr persönliches Sich-Einlassen auf die Not der Welt, nicht unter dem Gesichtspunkt des Abstrakten, sondern unter dem Gesichtspunkt des unmittelbar die eigene Existenz Berührenden.

Eine interessante Erfahrung, die auch hier zu diesem Kongreß gehört, ganz zum Abschluß: Seit Hoyerswerda, nicht erst seit Rostock, habe ich als Sprecher von "Pro Asyl" eine gesteigerte Solidarisierung erleben können, ich habe vor allem auch erleben können, daß sich eine der gesellschaftlichen Großorganisationen sehr deutlich engagiert hat, nämlich die Gewerkschaften. Die wichtigsten Kontakte mit Großorganisationen waren nicht - ich bin Theologe - die mit den unmittelbar den Sozialen und Humanen verpflichteten Kirchen, sondern waren die mit Gewerkschaften, aus dem Gesichtspunkt heraus, daß es wohl zu einer neuen Artikulation des Solidarischen kommen müßte, gerade auch an der Stelle der Flüchtlinge.

Rede (redigiert) veröffentlicht in:
Frankfurter Akademie der Künste und Wissenschaften,
Öffentlicher Kongreß,
SOLIDARITÄT IN DER KRISE;
- die Referate -
Frankfurt am Main, 25.- 27. Februar 1993