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Weitere
Themen der Sitzung:
Kirchentag 2001
in Frankfurt
Beschlossen wird, dass sich PRO ASYL zusammen
mit Flüchtlingsräten am Markt der
Möglichkeiten beteiligen sollte. Vertreter
der Flüchtlingsräte aus Hessen und
Thüringen äußern ihr Interesse
(Termin 13. bis 16. Juni 2001).
Erhalt der Genfer
Flüchtlingskonvention
Günter
Burkhardt informiert, dass sich die Rechtsanwälte
Marx und Pfaff mit Mitarbeitern der Geschäftsstelle
getroffen haben. Ein weiteres Treffen ist für
den 21. Februar vorgesehen. Angedacht wird,
konkrete Forderungen für ein europäisches
Asylrecht zu entwickeln. Wenn die Vorarbeiten
weiter gediehen sind, wird über diesen
TOP wieder informiert werden.
Asyl- und Ausländerrecht
Umsetzung
der Altfallregelung:
Hingewiesen wird auf den Artikel des Bremer
Rechtsanwalts Holger Hoffmann im Asylmagazin
Nummer 1–2/2000,
der eine Übersicht über die unterschiedlichen
Länderregelungen gibt. Eine synoptische
Zusammenstellung von Margit Gottstein (Bündnis
90/Die Grünen) liegt diesem Protokoll bei.
- Arbeitsverbotdebatte:
Die vom letzten AG-Plenum eingesetzte Arbeitsgruppe
zum Thema Arbeitsverbot hat sich telefonisch
verständigt. Es bestand Konsens, dass
man sich der FDP-Position einer Abschaffung
des gesamten Arbeitsgenehmigungsrechts aus
vielen Gründen nicht annähern kann.
Es wurde eine Position erarbeitet, die sich
an die DGB-Grundpositionen zum Thema (s. Anlage)
anlehnt und sie flüchtlingsspezifisch
ergänzt.
Grundsätzliche Arbeitsverbote für
bestimmte Personengruppen sind demgemäss
überflüssig. Überflüssig
sind Wartezeitregelungen als zusätzlicher
Ausschlussmechanismus, wenn die individuelle
Vorrangprüfung von Arbeitsmarktinländern
ohnehin nicht in der Diskussion ist. Abgelehnt
wird die Praxis der Vorrangprüfung, die
de facto schematisch und nicht einzelfallbezogen
durchgeführt wird. Abgelehnt wird die
Praxis, auf der Basis der sogenannten Negativliste
von Berufen nichtbevorrechtigten Ausländern
in diesen Berufen keine Arbeitserlaubnis zu
erteilen.
PRO ASYL setzt sich ein für eine Berücksichtigung
der Situation derjenigen, die sich ohne asylberechtigt
oder im Sinne der GFK anerkannt zu sein, seit
Jahren in Deutschland geduldet aufhalten,
weil eine Abschiebung unmöglich ist,
sowie für diejenigen, die sich auf der
Basis von § 53 Ausländergesetz im Lande
aufhalten. Ihrer Situation sollte durch eine
Neufassung der Härtefallarbeitserlaubnis
Rechnung getragen werden. PRO ASYL schlägt
vor, dass Personen, bei denen Abschiebungshindernisse
nach § 53 Ausländergesetz festgestellt
worden sind und solchen, die seit 6 Jahren
im Besitz einer Duldung sind, die Arbeitsberechtigung
ohne Vorrangprüfung zu erteilen ist.
Da am 10. Februar ein Gespräch auf Staatssekretärsebene
zwischen den beteiligten Ministerien stattfinden
sollte, sah sich die Geschäftsstelle
veranlasst, diese Position in einem Schreiben
an Arbeitsminister Riester zu vertreten mit
dem zusätzlichen Hinweis, dass das Arbeitsverbot
für neueinreisende Asylbewerber unbedingt
vorab zurückgenommen werden sollte, auch
wenn eine weitergehende Novellierung des Arbeitsgenehmigungsrechtes
längere Zeit in Anspruch nehmen sollte.
- Bosnien:
Die Flüchtlingsräte regen an, gemeinsam
mit den Ärzteorganisationen das Thema
traumatisierte Bosnierinnen und Bosnier mit
Dringlichkeit voranzubringen, da eine Verschärfung
des Vorgehens der Bundesländer gegen
diese Personengruppe festzustellen ist.
- Kosova:
Hierzu kommt
aus dem Kreis der Flüchtlingsräte
die Anregung, das Augenmerk auf die Situation
derjenigen mit langjährigem Aufenthalt
zu richten und auch hier für ein Bleiberecht
einzutreten.
- Asylbewerberleistungsgesetz:
Die Streichung
des § 2 AsylbLG mit der Folge einer Entfristung
der geminderten Leistungen nach dem Gesetz
ist in den Ausschüssen des Bundesrates
beraten worden. Der federführende Ausschuss
für Arbeit und Soziales hat sich gegen
eine Einbringung ins Plenum ausgesprochen,
der Innenausschuss und der Finanzausschuss
des Bundesrates dafür. In den Bundesländern,
die vermutlich das Zünglein an der Waage
darstellen werden (Bremen, Brandenburg, Berlin,
Rheinland-Pfalz) sollte versucht werden, Lobby-Überzeugungsarbeit
zu leisten zugunsten eines Primats sozialpolitischer
Überlegungen.
Eine Erhöhung der Grundleistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar
2000 ist erneut versäumt worden. Eine
Erhöhung mitten im Jahr würde eine
Gesetzesänderung voraussetzen, die unter
strategischen Gesichtspunkten keinesfalls
wünschenswert ist. Es muss dann zum Januar
2001 darauf gedrängt werden, dass eine
rückwirkende Anpassung erfolgt.
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