ARCHIV - Herbert Leuninger - ASYL 2000

           

   

Weitere Themen der Sitzung:

Kirchentag 2001 in Frankfurt
Beschlossen wird, dass sich PRO ASYL zusammen mit Flüchtlingsräten am Markt der Möglichkeiten beteiligen sollte. Vertreter der Flüchtlingsräte aus Hessen und Thüringen äußern ihr Interesse (Termin 13. bis 16. Juni 2001).

Erhalt der Genfer Flüchtlingskonvention
Günter Burkhardt informiert, dass sich die Rechtsanwälte Marx und Pfaff mit Mitarbeitern der Geschäftsstelle getroffen haben. Ein weiteres Treffen ist für den 21. Februar vorgesehen. Angedacht wird, konkrete Forderungen für ein europäisches Asylrecht zu entwickeln. Wenn die Vorarbeiten weiter gediehen sind, wird über diesen TOP wieder informiert werden.

Asyl- und Ausländerrecht

Umsetzung der Altfallregelung:
Hingewiesen wird auf den Artikel des Bremer Rechtsanwalts Holger Hoffmann im Asylmagazin Nummer 1–2/2000, der eine Übersicht über die unterschiedlichen Länderregelungen gibt. Eine synoptische Zusammenstellung von Margit Gottstein (Bündnis 90/Die Grünen) liegt diesem Protokoll bei.

  • Arbeitsverbotdebatte:
    Die vom letzten AG-Plenum eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema Arbeitsverbot hat sich telefonisch verständigt. Es bestand Konsens, dass man sich der FDP-Position einer Abschaffung des gesamten Arbeitsgenehmigungsrechts aus vielen Gründen nicht annähern kann. Es wurde eine Position erarbeitet, die sich an die DGB-Grundpositionen zum Thema (s. Anlage) anlehnt und sie flüchtlingsspezifisch ergänzt.

    Grundsätzliche Arbeitsverbote für bestimmte Personengruppen sind demgemäss überflüssig. Überflüssig sind Wartezeitregelungen als zusätzlicher Ausschlussmechanismus, wenn die individuelle Vorrangprüfung von Arbeitsmarktinländern ohnehin nicht in der Diskussion ist. Abgelehnt wird die Praxis der Vorrangprüfung, die de facto schematisch und nicht einzelfallbezogen durchgeführt wird. Abgelehnt wird die Praxis, auf der Basis der sogenannten Negativliste von Berufen nichtbevorrechtigten Ausländern in diesen Berufen keine Arbeitserlaubnis zu erteilen.

    PRO ASYL setzt sich ein für eine Berücksichtigung der Situation derjenigen, die sich ohne asylberechtigt oder im Sinne der GFK anerkannt zu sein, seit Jahren in Deutschland geduldet aufhalten, weil eine Abschiebung unmöglich ist, sowie für diejenigen, die sich auf der Basis von § 53 Ausländergesetz im Lande aufhalten. Ihrer Situation sollte durch eine Neufassung der Härtefallarbeitserlaubnis Rechnung getragen werden. PRO ASYL schlägt vor, dass Personen, bei denen Abschiebungshindernisse nach § 53 Ausländergesetz festgestellt worden sind und solchen, die seit 6 Jahren im Besitz einer Duldung sind, die Arbeitsberechtigung ohne Vorrangprüfung zu erteilen ist. Da am 10. Februar ein Gespräch auf Staatssekretärsebene zwischen den beteiligten Ministerien stattfinden sollte, sah sich die Geschäftsstelle veranlasst, diese Position in einem Schreiben an Arbeitsminister Riester zu vertreten mit dem zusätzlichen Hinweis, dass das Arbeitsverbot für neueinreisende Asylbewerber unbedingt vorab zurückgenommen werden sollte, auch wenn eine weitergehende Novellierung des Arbeitsgenehmigungsrechtes längere Zeit in Anspruch nehmen sollte.

  • Bosnien:
    Die Flüchtlingsräte regen an, gemeinsam mit den Ärzteorganisationen das Thema traumatisierte Bosnierinnen und Bosnier mit Dringlichkeit voranzubringen, da eine Verschärfung des Vorgehens der Bundesländer gegen diese Personengruppe festzustellen ist.

  • Kosova:
    Hierzu kommt aus dem Kreis der Flüchtlingsräte die Anregung, das Augenmerk auf die Situation derjenigen mit langjährigem Aufenthalt zu richten und auch hier für ein Bleiberecht einzutreten.

  • Asylbewerberleistungsgesetz:
    Die Streichung des § 2 AsylbLG mit der Folge einer Entfristung der geminderten Leistungen nach dem Gesetz ist in den Ausschüssen des Bundesrates beraten worden. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich gegen eine Einbringung ins Plenum ausgesprochen, der Innenausschuss und der Finanzausschuss des Bundesrates dafür. In den Bundesländern, die vermutlich das Zünglein an der Waage darstellen werden (Bremen, Brandenburg, Berlin, Rheinland-Pfalz) sollte versucht werden, Lobby-Überzeugungsarbeit zu leisten zugunsten eines Primats sozialpolitischer Überlegungen.

    Eine Erhöhung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 2000 ist erneut versäumt worden. Eine Erhöhung mitten im Jahr würde eine Gesetzesänderung voraussetzen, die unter strategischen Gesichtspunkten keinesfalls wünschenswert ist. Es muss dann zum Januar 2001 darauf gedrängt werden, dass eine rückwirkende Anpassung erfolgt.

 


Bei jeder Sitzung ist eine Fülle von Informationen zu verarbeiten