Kurs Katholische Soziallehre, Themen der Gesellschaftslehre und Wege zur Praxis. 4. Einheit Autor: Ernst Leuninger

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Katholische SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Ernst Leuninger
Träger: Bildungswerk der Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Diözese Limburg

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Kurs Katholische Soziallehre: 4. Einheit

 

Gerechtigkeit schafft Frieden
- Ein Kurs zur Einführung in die Katholische Soziallehre

Als Internetkurs

Autor: Ernst Leuninger

  4. Einheit    

Themen der Gesellschaftslehre 

und Wege zur Praxis 

 

 

 

 

 

 

01.04.2002

Widmung: Ich widme diese Einheit meinen Eltern und Geschwistern

Impressum

Gerechtigkeit schafft Frieden - Ein Kurs zur Einführung in die Katholische Soziallehre

Einheit 4: Themen der Gesellschaftslehre und Wege zur Praxis
1. Auflage Limburg 2002 Fassung 7.8..2002

Als Internetkurs www.kath-soziallehre.de dort auch alle weiteren Einzelheiten

Es gibt auch einen Einführungsbrief

Autor: Dr. Ernst Leuninger, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Limburg,
Mail: ernst@leuninger.de

Mitarbeit und Organisation: M. Rompel, H. G. Arnold, A. Egenolf,

Als Manuskript gedruckt. © Copyright auf alle von ihm verfassten Teile: Ernst Leuninger

Träger des Kurses: Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Diözesanverband Limburg e.V.
KAB-Bildungswerk Diözesanverband Limburg
Roßmarkt 12, 65549 Limburg, Fon 06431 295 358 Fax
06431 295513


Inhaltsverzeichnis

4. Einheit...................................................................................................................................... 9

Themen der Gesellschaftslehre und Wege zur Praxis...................................................................... 9

0 Einleitung und erste Literaturhinweise.......................................................................................... 9

0.1 Einleitung................................................................................................................................ 9

1. Die Gesellschaft...................................................................................................................... 11

1.0 Hinführung und Literatur........................................................................................................ 11

1.0.1 Frage zum Überlegen................................................................................................. 11

1.0.2 Hinführung................................................................................................................. 12

1.0.2 Literatur.................................................................................................................... 13

1.0.3 Internet...................................................................................................................... 13

1.1 Was ist eine Gesellschaft?..................................................................................................... 13

1.1.1 Zum Begriff............................................................................................................... 13

1.1.2 Unsere Welt ist am Verstädtern.............................................................................. 14

1.1.2.1 Der Prozess der Urbanisierung............................................................................ 14

1.1.2.2 Elemente einer urbanen Kultur............................................................................. 15

1.1.2.3 Die Erlebnisgesellschaft....................................................................................... 16

1.1.3 Unsere Gesellschaft und ihre sich stets ändernde Struktur............................................ 18

1.1.3.1 Die statistische Struktur unserer Gesellschaft........................................................ 18

1.1.3.2 Die  Bevölkerungsentwicklung............................................................................. 18

1.1.3.3 Die Altersstruktur............................................................................................... 18

1.1.3.4 Die Einkommens- und Besitzstruktur................................................................... 19

1.1.3.5 Soziale Schichtung der westdeutschen Bevölkerung in den 80er Jahren................ 20

1.1.4 Von der Zivil - Bürgergesellschaft............................................................................... 21

1.1.4.1 Das Konzept der Zivilgesellschaft........................................................................ 21

1.1.4.2 Die Zivilgesellschaft als Ideal?............................................................................. 21

1.1.4.3 Weiterentwicklung wohin?.................................................................................. 21

1.2 Ziele der Gesellschaft............................................................................................................ 22

1.3 Mitarbeit an einer menschenwürdigen Gesellschaft................................................................. 24

1.4 Fragen zu Kapitel 1 „Die Gesellschaft“.................................................................................. 26

1.4.1 Fragen zu 1.1 „Was ist eine Gesellschaft“................................................................... 26

1.4.2 Fragen zu 1.2 Ziele der Gesellschaft........................................................................... 27

1.4.3 Mitarbeit an einer menschenwürdigen Gesellschaft...................................................... 28

2. Familie im Wandel.................................................................................................................. 29

2.0 Hinführung und Literatur........................................................................................................ 29

2.0.1 Frage zum Überlegen................................................................................................. 29

2.0.2 Hinführung................................................................................................................. 30

2.0.3 Literatur und Internet................................................................................................. 30

2.0.3.1 Literatur............................................................................................................. 30

2.0.3.2 Internet............................................................................................................... 30

2.1 Geschichtliche Entwicklung der Familie und heutiger Zustand - Sehen..................................... 31

2.1.1 Die Entstehung der Familie bis zur orientalischen Familie............................................. 31

2.1.2 Die biblische Familie.................................................................................................. 31

2.1.3 Die Familie in der Antike............................................................................................ 32

2.1.4 Die Familie im Mittelalter........................................................................................... 32

2.1.5. Das Familienbild der Moderne.................................................................................. 33

2.1.6 Das Verschwinden des Familienmodells der Moderne................................................ 34

2.1.7 Entwicklungstrends der europäischen Familie.............................................................. 34

2.1.7.1 Die Rollenstruktur in den Familien hat sich verändert............................................ 34

2.1.7.2 Wandlungen in den Beziehungen der Ehegatten.................................................... 34

2.1.7.4 Änderungen im Werden von Ehe und Familie....................................................... 35

2.1.7.5 Die Eltern-Kind-Beziehungen haben sich gewandelt............................................. 36

2.1.7.6 Auf dem Weg zur Viergenerationenfamilie........................................................... 36

2.1.8 Ökonomische Belastungen der Familie....................................................................... 37

2.1.9 Das Auseinandertriften von individuellen und gesellschaftlichen Werten........................ 38

2.1.10 Aussagen der Deutschen Bischofskonferenz............................................................. 39

2.2 Die Bedeutung der Familie – Urteilen.................................................................................... 39

2.2.1 Zum Begriff von Familie............................................................................................. 39

2.2.2 Notwendigkeit der Familie für die Gesellschaft............................................................ 40

2.3. Handeln für die Familie........................................................................................................ 41

2.3.1 Aussagen der Deutschen Bischofskonferenz............................................................... 41

2.3.2 Einige Forderungen des Familienbundes der Katholiken.............................................. 44

2.4 Perspektiven......................................................................................................................... 46

2.5 Fragen zu Kapitel 2 Familie im Wandel................................................................................. 47

2.5.1 Fragen zu 2.1 Geschichtliche Entwicklung der Familie und heutiger Zustand - Sehen.... 47

2.5.2 Fragen zu 2.2 Die Bedeutung der Familie – Urteilen.................................................... 48

2.5.3 Fragen zu 2.3............................................................................................................ 49

3.Die Wirtschaft, nicht nur eine Frage des Geldes........................................................................ 51

3.0 Hinführung und Literatur........................................................................................................ 51

3.0.1 Frage zum Überlegen................................................................................................. 51

3.0.2 Hinführung................................................................................................................. 52

3.0.3 Literatur und Internet................................................................................................. 52

3.0.3.1 Literatur............................................................................................................. 52

3.0.3.2 Internet............................................................................................................... 53

3.1 Was ist Wirtschaft und welchen Gesetzten gehorcht sie?........................................................ 54

3.1.0 Hinführung................................................................................................................. 54

3.1.1 Wirtschaften ist Teil des menschlichen Lebens............................................................ 54

3.1.2 Einige Grundbegriffe der Ökonomie........................................................................... 56

3.1.3 Wirtschaftliche Ordnungsvorstellungen........................................................................ 58

3.1.3.0 Hinführung.......................................................................................................... 58

3.1.3.1 Liberale Ordnungsvorstellungen........................................................................... 58

3.1.3.2 Wirtschaftpolitik nach Keynes............................................................................. 59

3.1.3.3 Die Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft...................................................... 60

3.1.3.3.1 Entwicklung und Inhalt................................................................................. 60

3.1.3.3.2 Die Tarifautonomie und ihre Partner............................................................. 61

3.1.3.3.3 Rechte der Mitbestimmung........................................................................... 63

3.1.3.4 Der kommunistische Kollektivismus..................................................................... 67

3.1.4 Wo stehen wir heute?................................................................................................ 68

3.1.4.1 Zur Verteilungsgerechtigkeit................................................................................ 68

3.1.4.1 Zum Verhältnis von Arbeit und Kapital................................................................ 69

3.1.4.1.1 Kapitalismus global...................................................................................... 69

3.1.4.1.2 Kapitalismus früher...................................................................................... 69

3.1.4.1.3 Heute haben wir "19. Jahrhundert" global..................................................... 69

3.1.5 Wo geht die Wirtschaft hin?....................................................................................... 71

3.2 Die Wirtschaft ist für die Menschen da (Urteilen)................................................................... 72

3.2.0 Hinführung................................................................................................................. 72

3.2.1 Von der Bedeutung der Wirtschaft............................................................................. 72

3.2.2 Was ist ein Unternehmen?.......................................................................................... 73

3.2.3 Der Wert der Arbeit.................................................................................................. 74

3.2.4 Vom Verhältnis von Arbeit und Kapital...................................................................... 76

3.2.5 Mitbestimmung.......................................................................................................... 78

3.2.6 Verteilungsgerechtigkeit............................................................................................. 81

3.2.7 Globale Gerechtigkeit................................................................................................ 82

3.2.8 Zusammenfassung...................................................................................................... 84

3.3 Schritte zu einer humanen Wirtschaft (Handeln)..................................................................... 84

3.3.0 Eingrenzung............................................................................................................... 84

3.3.1 Die Zukunft der Arbeit............................................................................................... 85

3.3.1.1 Die Zukunftsfähigkeit der Arbeit.......................................................................... 85

3.3.1.2 Ansätze in der Dritten Welt................................................................................. 85

3.3.2 Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess durch Mitbestimmung......................................... 87

3.3.2.1 Weiterer Ausbau der Mitbestimmung bei uns....................................................... 87

3.3.2.2 Weltweiter Demokratisierungsprozess der Wirtschaft........................................... 88

3.3.2.3 Demokratischer Strukturen durch handlungsfähige Partner................................... 89

3.3.3 Die Stärkung der Verteilungsgerechtigkeit................................................................... 89

3.3.3.1 Soziale Gerechtigkeit Grundlage der Verteilungsgerechtigkeit............................... 89

3.3.3.2 Chancengerechtigkeit zwischen Männern und Frauen........................................... 89

3.3.3.2 Umverteilung der Vermögen................................................................................ 90

3.3.3.2 Perspektiven....................................................................................................... 92

3.3.4 Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftens...................................................................... 92

3.4 Der Markt bedarf der sozialen Kontrolle............................................................................... 93

3.5 Fragen zu Kapitel 3. Die Wirtschaft, nicht nur eine Frage des Geldes..................................... 95

3.5.1 Fragen zu 3.1 Was ist Wirtschaft und welchen Gesetzten gehorcht sie?....................... 95

3.5.2 Fragen zu 3.2 Die Wirtschaft ist für die Menschen da (Urteilen).................................. 96

3.5.3 Fragen zu 3.3 Schritte zu einer humanen Wirtschaft (Handeln)..................................... 97

4. Der Staat................................................................................................................................ 99

4.0 Hinführung und Literatur........................................................................................................ 99

4.0.1 Frage zum Überlegen................................................................................................. 99

4.0.2 Hinführung............................................................................................................... 100

4.0.3 Literatur und Internet....................................................................................................... 100

4.0.3.1 Literatur........................................................................................................... 100

4.0.3.2 Internet............................................................................................................. 100

4.1 Geschichte und Formen der staatlichen Organisation............................................................ 101

4.1.1 Vorstaatliche Gesellschaften..................................................................................... 101

4.1.2 Staatenbildung im Mittelmeerraum............................................................................ 102

4.1.3 Die großen Flächenstaaten bis in unsere moderne Zeit............................................... 104

4.1.3.0 Eine schwerpunkthafte Darstellung der Flächenstaaten....................................... 104

4.1.3.1 Alexander der Große........................................................................................ 104

4.1.3.2 Das römische Reich.......................................................................................... 105

4.1.3.3 Das Reich im Mittelalter.................................................................................... 106

4.1.4 Die Entwicklung der modernen Staatsidee................................................................ 107

4.1.5 Unterschiedliche Staatsmodelle................................................................................ 107

4.1.6 Zur Geschichte der Demokratie................................................................................ 108

4.1.6 1 Demokratie entwickelt sich............................................................................... 108

4.1.6 1 Die Geschichte der deutschen Demokratie......................................................... 109

4.1.6.1.1 Die näheren geschichtlichen Vorbedingungen der Demokratie..................... 109

4.1.6.1.2 Das Dritte Reich........................................................................................ 109

4.1.6.1.3 Die Nachkriegssituation............................................................................. 110

4.1.6.1.4 Der Aufbau der staatlichen Organisation in Westdeutschland durch und mit Hilfe der Besatzungsmächte und die weitere Entwicklung bis 1989........................................................................ 111

4.1.6.1.5 Der Aufbau der staatlichen Organisation in Ostdeutschland unter der Führung der Sowjetunion bis zur Wiedervereinigung 1989........................................................................................... 114

4.1.6.1.6 Die Wiedervereinigung....................................................................................... 116

4.2 Die Ansätze der Demokratie....................................................................................... 117

4.2 Die Grundlagen des demokratischen Staates........................................................................ 118

4.2.1 Die Sicherung des Friedens als Aufgabe des Staates................................................. 118

4.2.2 Unterschiedliche Demokratietheorien........................................................................ 123

4.2.2.1 Eher konservative Auffassungen........................................................................ 123

4.2.2.2 Identitätstheorien von Demokratie..................................................................... 124

4.2.2.3 Realistische Demokratie.................................................................................... 124

4.2.3 Die Grundwerte der Demokratie und Ihre grundlegenden Elemente........................... 125

4.2.3.1 Die Grundwerte................................................................................................ 125

4.2.3.2 Grundelemente der Demokratie......................................................................... 125

4.2.4 Aussagen der Soziallehre......................................................................................... 127

4.2.4.1 Die grundsätzliche Haltung der Kirche zur Demokratie....................................... 127

4.2.4.1 Zum Verhältnis von Kirche und Staat................................................................ 131

4.2.4.1 Der Auftrag an Christen und Kirche.................................................................. 131

4.2.5 Am Beispiel unserer Demokratie.............................................................................. 132

4.2.5.1 Die Grundlagen der Bundesrepublik.................................................................. 132

4.2.5.2 Vom Aufbau unserer Demokratie...................................................................... 132

4.3 Für eine Kultur des Friedens............................................................................................... 133

4.3.1 Frieden Aufgabe des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger............................... 133

4.3.2 Der Mensch ist gemeinschaftsfähig, aber auch gemeinschaftsabhängig........................ 134

4.4 Fragen zu 4. Der Staat........................................................................................................ 138

4.4.1 Fragen zu 4.1 Geschichte und Formen der staatlichen Organisation........................... 138

4.4.2 Fragen zu 4.2 Die Grundlagen des demokratischen Staates....................................... 139

4.4.3 Fragen zu 4.3 Für eine Kultur des Friedens.............................................................. 140

5. Perspektiven......................................................................................................................... 141

6. Literaturliste.......................................................................................................................... 142


 

4. Einheit

Themen der Gesellschaftslehre und Wege zur Praxis

0 Einleitung und erste Literaturhinweise

0.1 Einleitung

Zu einer Gesellschaft gehört jeder Mensch in einem bestimmten Gebiet (Land) oder einem bestimmten Zusammenhang (z.B. Stamm). Einerseits ist er Teil dieser Gesellschaft, die Einfluss auf sein Leben hat, andererseits ist er selbst Handelnder in dieser Gesellschaft. Gesellschaft meint umfassend in der Regel das Zusammenleben der Menschen in einem Land, heute auch immer mehr auf die Welt hin. Dem Wesen dieser Gesellschaft soll nachgegangen werden. Sie steht heute in großen Umbrüchen. Wir sprechen davon, dass die Industriegesellschaft, die von Naturwissenschaft und Technik geprägt, durch die Informationsgesellschaft abgelöst worden sei. Computer und Internet sind Symbole dieser Gesellschaftsform. Aber auch diese haben schon ihren Höhepunkt überschritten und wir sind auf dem Weg zu einer neuen Gesellschaft, in der menschliche Beziehungen von größter Bedeutung sind.

Dies kann natürlich nicht im einzelnen analysiert werden. Wir müssen uns mit einer Analyse der bestehenden Gesellschaft bescheiden, wohl wissend, dass sie einem Änderungsprozess unterliegt. Die Frage nach dem Wertegrund einer Gesellschaft bleibt aber immer von Bedeutung. Jede Form der Gesellschaft muss sich fragen lassen, ob sie menschenwürdig ist, das heißt ob sie die Würde der Menschen stützt und fördert oder ob sie diese abbaut.

Eine Gesellschaft hat viele Bereiche. Hier werden die Bereiche Familie, Wirtschaft und Staat herangezogen und im Näheren darauf eingegangen. Wir wissen heute auch, dass die Freizeitgesellschaft von großer Bedeutung ist. Sie wäre einer eigenen Untersuchung wert. Dabei wird sich auch herausstellen, dass arbeitsfreie Zeit noch längst nicht Freizeit ist, sondern z.B. umfangreich Familienzeit und gesellschaftliche Zeit. Ist die hier geleistete Arbeit nicht in ein System der volkswirtschaftlichen Bewertung von Arbeit einzubeziehen? Darüber wird an anderer Stelle zu sprechen sein. Wachsende Bedeutung hat auch in einem Sozialstaat der soziale Bereich der Gesellschaft bekommen. Wir scheinen dabei an eine Finanzierungsgrenze gekommen zu sein, die auch oft mit der Überalterung unserer Gesellschaft in Zusammenhang gebracht wird. Vom ständigen Wachstum des Reichtums einer Gesellschaft her sollte dies kein grundsätzliches Problem sein, das zu nicht lösen wäre, es ist ein Problem der Verteilungsgerechtigkeit, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Genannt sei noch die Bildungsgesellschaft. Bildung entscheidet über die Zukunft eines Menschen. Gerechte Bildungschancen sind immer noch nicht gewährleistet, deshalb wird nach wie vor auch die Verteilungsgerechtigkeit Schaden nehmen. Hinzu kommt, dass Bildung zur Zukunftsfähigkeit eines Volkes gehört; wir benötigen nach Aussagen eine Abiturquote von 40% pro Jahrgang, haben aber nur 27%, dabei gehört Bayern zu den Schlusslichtern mit 20%, Hessen steht mit über 30% recht gut da. Wobei sich ein Bildungssystem nicht nur von der Abiturquote her beurteilen lässt.

All das kann in anderen Zusammenhängen nur angesprochen werden, so wichtig es auch wäre ausführlich darüber zu handeln. Die hier ausgewählten Felder sind Basisfelder der Überlegungen. Ohne Familie, ohne Lebenserwerb zu dem wir eine funktionierende Wirtschaft benötigen, und ohne die Garantie einer Friedensordnung durch den Staat, ist eine Gesellschaft überhaupt nicht möglich, obwohl sie insgesamt viel umfassender ist.

 

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1. Die Gesellschaft

1.0 Hinführung und Literatur

1.0.1 Frage zum Überlegen

Wie würden Sie mit einigen Sätzen unsere Gesellschaft beschreiben?

 

 

 

 


 

1.0.2 Hinführung

Die Soziologie als Wissenschaft von der Gesellschaft ist eine relativ junge Wissenschaft. Sie hat sich eigentlich im 19. Jahrhundert entwickelt und hat etwas mit dem Befreiungsprozess der Menschen aus bestehenden Herrschaftsstrukturen zu tun. Einer ihrer Altmeister war Karl Marx. In der Nachkriegsdiskussion etwa ab den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts sind vor allem zwei Theorierichtungen von besonderer Bedeutung geworden. Stellvertretend für sie sollen die beiden Namen Niklas Luhmann und Jürgen Habermas stehen.

Niklas Luhmann (1927-1998) entwickelte eine Systemstheorie. Er stellte die Gesellschaft als ein System dar. Diese Theorie ist eine Analyse, also eine auf den Begriff gebrachte Beschreibung der Gesellschaft. Die Haupteigenschaft moderner Gesellschaften ist ihre Komplexität. Der Mensch lebt in einer Überfülle des Möglichen, diese muss, um sie verständlich und auch handhabbar zu machen, auf verstehbare Begriffe zurückgeführt (reduziert) werden. Sonst hat der Mensche keine Chance die Gesellschaft zu verstehen. Dies wird damit versucht, dass ein System von Funktionen und Strukturen entwickelt wird. Was ist ein System? Das System ist z.B. auch eine Waschmaschine. Sie besteht aus technischen Vorrichtungen wie Schlauch, Trommel, Motor, Pumpe. Diese für sich funktionieren noch nicht, ihre Einzelabläufe müssen kombiniert werden um zu funktionieren, das geschieht in der Steuerung. Diese regelt den Prozess. Das ist ja auch der Zweck dieses Systems.

Das gilt auch von sozialen Systemen. Sie bestehen aus Elementen, die miteinander in Kommunikation stehen, dadurch geschieht Systembildung in Organisationen und letztlich auch in der Gesellschaft. Der Unterschied zu Maschinensystemen ist vor allem, dass sie nicht einen Zweck haben, wie z.B. das Waschen, sondern auf Sinngebung gerichtet sind. Ein soziales System muss immer einen Sinn haben, dieses regelt letztlich die Kommunikation dieses Systems, z.B. eines Vereins. Die Personen gehören nicht mit Haut und Haaren zu diesem System, sondern nur dem Anteil gemäß, der zum Funktionieren eines Systems gehört. Bei einem Fußballverein ist es nur der Anteil der Person, der etwas mit Fußballspielen zu tun hat. Das größte aller sozialen Systeme ist die Gesellschaft. In ihr stehen in einer bestimmten Struktur (grundsätzliche Zuordnung, auch als Über- und Unterordnung) viele kleinere und größere Teile sozialer Systeme und Menschen in Kommunikation. Es ist letztlich ein hochdifferenziertes System, aber auch dadurch sehr störanfällig, besonders wenn die gesellschaftliche Kommunikation nicht mehr funktioniert. Wahlen sind z.B. eine Form, wie für den Bürger die komplexen Verhältnisse der Steuerung der Gesellschaft durch den Staat und die Politik reduziert werden. Das ist die Sicht der Gesellschaft nach der „abgeklärten Aufklärung“ (sie setzt die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger voraus). Aufgeklärte Gesellschaften handeln im Sinne dieser Theorie rational (sinnvoll).

Jürgen Habermas (* 1929) dagegen betont, dass Soziologie die Aufklärung auf die Gesellschaft erst anwenden will. Sie hat eine kritische Funktion. Er entwickelt deshalb eine kritische Theorie von Gesellschaft. Letztlich ist jede Gesellschaft von Ideologien durchsetzt. Er nennt sie interessegeleitete Ideen. Wenn „Wohlstand für alle“, je nach dem von wem es gesagt wird, z.B. letztlich die Sicherung der bestehenden Besitzverhältnisse meint, dann muss dies kritisch offengelegt werden. Die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen solche Ideologien erkennen und aufklären. Sie sind am Prozess der Aufklärung zu beteiligen. Als Zielbild ist eine Gesellschaft mit einer angstfreien Kommunikation gemeint. Er will eine demokratische und vernünftige Gesellschaft von mündigen und emanzipierten (aufgeklärten) Bürgerinnen und Bürgern. Von diesem Ziel her müssen bestehende Verhältnisse immer wieder kritisiert und nach Möglichkeit auf das Ziel hin verändert werden. Diese Theorie ist weniger eine Systemtheorie sondern eine Handlungstheorie.

Auch die katholische Soziallehre ist im Verständnis dieses Kurses eher eine Summe von handlungsorientierten (ein offenes System von Sätzen nach Wallraf) Ansätzen. Sie will ja nicht einfach Zustände beschreiben, sondern sie auf Zielvorstellungen hin verändern. Zur Analyse der Zustände kann dann eine Systemtheorie sehr hilfreich sein. Im Dreischritt Sehen-Urteilen-Handeln schärft sie das Sehen, im Urteil werden kritische Handlungsmaßstäbe für die Situation aufgezeigt, im Handeln wird der mühsame Weg der Realisierung begonnen. Dies soll an wichtigen Subsystemen unserer Gesellschaft aufgezeigt werden.

1.0.2 Literatur

Beck, Risikogesellschaft, auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt (9) 1992

Breit, G., Massing, P., Hg., Bürgergesellschaft – Zivilgesellschaft – Dritter Sektor, Schwalbach/Ts. 2000

Habermas, Theorie kommunikativen Handelns, Bd.1 und 2, Frankfurt 1981

Häußermann, H. Siebel, W., Neue Urbanität, Frankfurt 1987

Luhmann, N. Die Gesellschaft der Gesellschaft, Bd. 1 und 2 Frankfurt 1998

Schäfers, B., Gesellschaftlicher Wandel in Deutschland, Stuttgart (6) 1995

Schäfers, B., Grundbegriffe der Soziologie, Opladen (5) 1998

Schulze, G.  Die Erlebnisgesellschaft, Frankfurt ²1992

Treibel, A., Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart (5) Opladen 2000
Dieses Buch bietet eine gute Einführung in die verschiedenen theoretischen Ansätze der Soziologie

1.0.3 Internet

Deutsche Gesellschaft für Soziologie

http://www.dgs2002.de/Themenpapier.htm

Gesellschaftstypen

http://www.teleunterricht.de/teleunterricht2/Materialien/Sozialkunde/Gesellschaftswandel.PDF

Habermas, Jürgen

http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/HabermasJuergen/

http://www.suhrkamp.de/autoren/habermas/texte/habermas_start.htm

Linkliste Gemeinschaftskunde

http://sform.bildung.hessen.de/gymnasium/skii/verweisegmk/#Gesellschaft

Luhmann, Niklas

http://www.suhrkamp.de/autoren/luhmann/luhmann.htm

Zivilgesellschaft

http://mailbox.univie.ac.at/haimo.l.handl/zivilg/zivilg.htm

1.1 Was ist eine Gesellschaft?

1.1.1 Zum Begriff

Gesellschaft ist ein Grundbegriff der Soziologie, der aber nicht eindeutig formuliert ist. Im weitesten Sinne wird darunter eine zeitlich andauernde Gemeinschaft von Lebewesen, hier von Menschen, verstanden. Eine Gesellschaft von Menschen ist eine zeitlich und räumlich (oder auch sozial) begrenzte Menge von Personen. Die Menschen in einer Gesellschaft stehen in Wechselbeziehungen zueinander. Ihr Zusammenleben ist durch allgemeingültige Normen und Gesetze geregelt. Diese Gesellschaft ist ein soziales Gebilde mit Strukturen und Organisationsformen des Zusammenlebens.

Das heißt also, dass die Menschen, die z.B. zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Land leben, die Gesellschaft dieses Landes ausmachen. Sie stehen in Beziehungen zueinander, es gibt ein gegenseitiges Angewiesensein. So sorgen die Eltern für die Kinder, die Kinder für die altgewordenen Eltern, es gibt Sicherungssysteme, Religion, eine staatliche Organisation. Es gibt auch Strukturen z.B. die des Staates oder der Wirtschaft. Es gibt ganz bestimmte Abläufe, wie bei bestimmten Lebensereignissen, so z.B. einer Heirat. Allgemein verbindliche Normen, Gesetze und Alltagsregeln ordnen das Zusammenleben. Ohne diese wäre ein konfliktfreies Zusammenleben nicht möglich.

Zu einer Gesellschaft gehören also nicht nur die Einzelnen, sondern auch die von ihnen gebildeten Strukturen, so die Familie, die Wirtschaft und der Staat, der Freizeit- und der Sozialbereich, aber auch die Religionsgemeinschaften. Gesellschaft ist ein weiter Begriff, der alle Menschen und die von ihnen geschaffene Kultur des Zusammenlebens umfasst. Diese Kultur ist eine Schöpfung der Menschen, sie bedarf der ständigen Pflege, damit sie die Gesellschaft bestehen kann. Die Gesellschaft ist das Haus für alle Menschen in denen es möglich allen gut gehen soll.

Die ethischen Grundbaugesetze der Gesellschaft sind Freiheit und Solidarität. Die einzelne Person soll in Menschenwürde ihr Leben leben können. Sie gehört aber auch zur Gesellschaft und ist für diese verantwortlich, sie muss sich einbringen und Verantwortung übernehmen in Solidarität. Dazu gehört aber auch die soziale Gerechtigkeit, die dafür Sorge trägt, dass die Spannungen in einer Gesellschaft nicht zu groß werden.

Die Gesellschaft ist eine Großgruppe von Menschen. Sie unterscheidet sich nach manchen Soziologen von der Kleingruppe (vor allem in der Primärgruppe Familie), die auch Gemeinschaft genannt wird, dadurch, dass sie nicht so sehr wie diese homogen (einheitlich) verfasst ist und nicht so stark auf Vertrauen und seelische Verbundenheit beruht.

In einer kritischen Gesellschaftstheorie sind das Ziel einer Gesellschaft Menschen, die als gleiche in einer angstfreien Beziehung zueinander stehen. Diese Theorie fordert, dass heute schon nach Möglichkeit immer überlegt wird, wie kann ich die Verhältnisse im Sinne dieser Zielvorstellung besser gestalten. Heute müssen in eine solche kritische Theorie einer Weltgesellschaft, die Umgebung der Gesellschaft in der Umwelt und zukünftige Gesellschaften mit einbezogen werden. Christen zielen eine gerechte Gesellschaft im Sinne des Reiches Gottes an und setzen als kritisches Prinzip ein Handeln in sozialer Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität ein.

1.1.2 Unsere Welt ist am Verstädtern

1.1.2.1 Der Prozess der Urbanisierung

Wir leben weltweit in einer Epoche der Verstädterung. In un­serem Land zeigt sich dies vor allem in den Zusammenballungen um die großen Städte in den Stadtregionen. Aber auch die Landgebiete sind voll von diesem Trend erfasst. Vom Lebensgefühl der Verstädterung ist die ganze Gesellschaft ge­prägt. Die Geschwindigkeit der Verstädterung wird angezeigt durch die Zuwachsrate der städtischen Bevölkerung; dies meint Urbanisierung als Prozess. Der Urbanisierungsgrad bezeichnet die bereits vorhandene Verstädterung eines Landes. Dies ist die quan­titative Komponente.

Qualitativ meint Urbanisierung die Verbreitung einer indu­striellen und städtischen Le­bensform in ursprünglich eher ländlichen Räumen. Dies ist der soziale Aspekt, ver­bunden mit einer Verlagerung der Arbeitskräfte von der Landwirtschaft (primärer Sektor) in die gewerbliche Produktion (sekundärer Sektor) und die Dienstleistungen (tertiärer Sektor). Dies führt zu höherer Spezialisierung der Arbeitskräfte und zu ei­ner starken räumlichen Verdichtung der Bevölkerung. Dynamisch zukunftsorientierte Städte werden sich vor allem im tertiären Sektor ent­wickeln.

Die Gründe für die Urbanisierung sind unterschiedlich, ebenso deren Auswirkungen. Sie müssen von Erdteil zu Erdteil unter­schiedlich gewichtet werden. Sie haben etwas mit Bevölkerungswachstum und Umstrukturierung der Wirtschaft auf industrielle Produktion und Dienstleistung zu tun, mit Abnahme der Bedeutung der Landwirt­schaft als bedeutender Bereich für den Erwerb des Lebensunterhalts. Der Urbanisierungsprozess ist quantitativ in den Großstädten schon seit Jahren fast ab­ge­schlossen, auf dem Land geht er noch weiter. Es scheint aber, dass zur Zeit auch in den Großstädten ein neuer Schub anläuft. In der Großstadt spielt sich vor al­lem der qualita­tive Urbanisierungsprozess ab, der seinen Einfluss auf die an­deren Be­reiche hat. In den Verdichtungszonen der Großstädte bestehen Vorreiterzentren für die qualita­tive Urbani­sierung. Dieser soll im folgenden kurz nachgegan­gen werden.

1.1.2.2 Elemente einer urbanen Kultur

Elemente einer urbanen Kultur sollen hier in der gebotenen Kürze unter zwei Hinsich­ten dargestellt werden. Es geht ein­mal um die dinglich vergegenständlichte (z.B. in Bauwerken) und geistig in ge­sellschaftlichen Strukturen z.B. gesellschaftlichen Sitten sich darstellende Kultur. Diese be­zieht sich auf eine ganze Gesellschaft, oder geht auch oft noch weit über diese hinaus.

Das andere ist die Kultur, wie sie sich im Leben des einzelnen darstellt, sein persönlicher Lebensstil. Hier übernimmt der Mensch kulturelle Muster, gestaltet sie aber auch in unterschiedlicher Intensität mit.

Beide Sichtweisen von Kultur sind aufeinander bezogen und können nicht unabhängig voneinander existieren, ja bedingen sich gegenseitig.

Städte haben eine Struktur.

·        Die City oder Innenstadt stellt den Ort der Identifikation dar. Sie ist in mehrerer Hin­sicht Mittelpunkt der Stadt. Die Menschen der Großstadt haben zumeist eine emotio­nale Beziehung zur Innenstadt. Die City macht die neuesten Entwicklungen erfahr­bar, in ihr konzentrieren sich die unter­schiedlichsten Dienstleistungen, sie ist Vergnü­gungszentrum, die Bühne gesellschaftlicher Gruppen, sie hat ein kulturelles Angebot und ist nicht zuletzt Heimstatt für viele Wohnsitzlose. In ihr sammelt sich das „Strandgut“ der Gesellschaft, das man aber am liebsten von dort verdrängen würde.

·        Die Vorstadt ist in der Regel im Zuge der Industrialisierung entstanden. Sie ist über­wiegend Wohnviertel mit unterschied­lichen Qualitäten von den Villen bis zu den so­genannten Mietskasernen. Sie war auch Standort für Betriebe. Diese Vororte haben in der Regel ei­gene Stadtteilmittelpunkte. Oft steigen die Mieten zur Zeit rasant und verdrängen her­kömmliche Bewohner, nochmals durch die Verwandlung von Miet- in Wohneigentum.

Häußermann dagegen spricht von einer Dreiteilung der Stadt

·        als Hochglanzstadt

·        als normaler Wohn- und Arbeitsbereich

·        Raum für die Marginalisierten

(H. Häußermann, W. Siebel, Neue Urbanität (Frankfurt 1987).

Die Großstadt ist von besonderen Herausforderungen geprägt, die Vor- und Nachteile beinhalten, manchmal je Bevölkerungsgruppe unterschiedlich. So ist eine Stadt Ort der Kultur, der Wissenschaft, der Gesundheitsfürsorge, eines gut ausgebauten Ver­kehrssystems, in vielen Fällen ist eine hohe Lebensqualität vorhanden. Es lebt sich bei gegebenen Bedingungen gut in der Stadt, es gibt aber auch umweltmäßig sehr belastete Gebiete.

Nachteilig ist die unterschiedliche Wohnqualität, der in den letzten Jahren wachsende Wohnungsmangel für kinderreiche Familien, vor allem bedingt durch höhere Ansprüche an die von jeder Person bewohnten Quadratmetern. Durch Zuzug nehmen z.B. in Frankfurt die durchschnittlichen Belegungszahlen pro Quadratmeter wieder etwas zu. Die Zusammen­ballung von Menschen kann Hektik und Stress hervorru­fen. Die Luft steht unter hohen Belastungen. Der Verkehrslärm, die Kriminalität und die damit ver­bundene Unsi­cherheit auf den Straßen, besonders in der Dunkelheit, sind eine große Belastung.

Ein Strukturprinzip der urbanen Gesellschaft ist ihre hohe „funktionale Differenzie­rung“. Die Gesellschaft spaltet sich dauernd in neue Teilsysteme auf. Der Mensch als Person bleibt von den verselbständigten Teilsystemen nahezu ausgeschlossen (Staat, Wirtschaft, Wissenschaft...). Traditionelle Weltan­sichten lösen sich auf. Die urbane Gesellschaft hat die Lebens­entwürfe pluralisiert (vervielfacht). Ein Milieu ist für den Einzelnen nicht mehr zuständig für seinen Lebensentwurf. Es gibt eine Vielfalt der Werte.

Überkommene Kultur wird aufgelöst. Quer durch alle Segmente schiebt sich das Markt­prinzip, das sich gesellschaftsweit, nicht nur in der Wirtschaft, durchsetzt. Die Indivi­duen wer­den auf vergleichsweise hohem wirtschaftlichen Niveau aus ih­ren sozialen Si­cherheiten herausgelöst, Moral wird ver­braucht, es gilt in allen Bereichen das Marktprinzip. Unsere Gesellschaft ist durchökonomisiert, die Kirchen sind dem schon nahezu geopfert, jetzt ist nach Auffassung der Soziologie die Familie dran.

Die Folge dieser Entwicklung ist ein Prozess der Individualisierung. Dies ist eine um­fassende Freisetzung aus den bisherigen Rollenerwartungen bis hin zur Auflösung der Familie. Diese schafft auf den ersten Blick mehr Freiheit, ist aber im Grunde ein Prozess der Individualisierung, der den Einzelnen wirtschaftlich verfügbarer macht. Sie führt letztlich auch zu großen Unsicherheiten. Die Individualisierung ist eines der großen Probleme unserer Gesellschaft. Sie geht zugleich auf Kosten der Solidarität. Institutionen, die wichtig sind für das Funktionieren einer Gesellschaft, werden in Frage gestellt. Vor allem die Ehe und Familie kommen hier unter Druck; wobei im privaten Bereich die Solidarität noch eine größere Rolle spielt als im gesellschaftlichen. Es bilden sich sogar neue Solidaritäten wie z.B. Bürgerinitiativen.

Untersuchungen haben ergeben, dass die persönliche Freiheit immer mehr an Bedeu­tung gewinnt gegenüber dem Gedanken der Gleichheit. Ein Wissenschaftler (Zulehner) spricht deshalb vom modernen Menschen als dem „Freiheitskünstler“. Die Freiheit ist grundsätzlich zu bejahen, sie muss aber auch das Recht des Nächsten sehen.

Das städtische Bürgertum herkömmlicher Prägung hat ausge­dient. Wirtschaftliche Belange, die von der Politik nur wenig beeinflussbar sind, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die ei­gentlichen Entscheidungen für die Stadtentwicklung werden in den wirtschaftlichen Machtzentren Europas gefällt. Dem ent­spricht der Gedanke des Kon­sums, als innerster Kern des urba­nen Lebensstiles. „Urbanität ist eine Kategorie des Verhaltens und der emotionalen Befindlichkeit geworden. Sie realisiert sich am rein­sten im Konsum. Entsprechend ist die Planung urbaner Räume weitgehend identisch mit der Inszenierung von Konsumwelten, sei es der Fußgängerzone, als Einkaufs- und Freizeitzentrum oder Hotelhalle. Der ,dernier cri’ (letzte Schrei vom Verfasser eingefügt) sind die Passagen, postmodern deko­riert und abschließbar ... Diese Inszenierungen schaffen Urbanität als inselartiges, allseitig beschränktes Phänomen: Sozial beschränkt auf die kaufkräftige Mittelschicht, zeitlich auf Öffnungs- und Geschäftszeiten, räumlich auf wenige städtische Bijous, de­ren Glanz erkauft wird mit der Verödung der dezentralen Standorte (Häußermann)“. Zu Urbanisierung gehört wesentlich die Kommerzionalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche einschließlich der Familie. Werte müssen sich in Geld messen lassen.

Der Lebensstil, der mit dieser Form von Urbanität am meisten verbunden ist (war?), ist der sogenannte „Yuppy“ (young urban pro­fessional). Er ist zumeist familiär nicht gebun­den, pflegt seine Karriere, entwickelt vor allem so etwas wie Passanten- und Surfmen­talität, die sich nie fest bindet und auf jeder Welle reitet. Für ihn ist dieser städtische Innenraum Bühne der Selbstdarstellung.

1.1.2.3 Die Erlebnisgesellschaft

Daneben bildet sich ein Prozess der Segmentierung unserer Gesellschaft, die als Erlebnisgesellschaft zu bezeichnen ist (Schulze). Es bilden sich Milieus heraus. Milieus sind Lebensstile, die bestimmte Gruppen haben. Das geht von der Vorliebe für bestimmte Musik und Kunst, über die Art der Kleidung, die Wohnungseinrichtung bis zum Freizeitverhalten.

Traditionelle Milieus sind:

Das Niveaumilieu: Hier ist man in der Regel Akademiker mit gutem Einkommen. Gepflegter Wohnungsstil geht einher mit entsprechenden kulturellen Bedürfnissen in Museen, Theater, Konzert und Oper. Die Kleidung ist stilvoll und geht eher in Richtung von gemäßigter haute couture. Autos müssen in der Regel repräsentieren, sogenannte Nobelmarken.

Das Harmoniemilieu: Hier trifft sich das untere bis mittlere Bürgertum bis in den Bereich der Arbeiterschaft. Es sind die mittleren bis einfachen Einkommensschichten. Wohnungsausstattung ist das, was man solide und gediegen nennt. Das gilt auch von der Kleidung. Verein, Blasmusik und Volksfest gehören zu diesem Milieu. Das Auto ist eher ein Fortbewegungsmittel.

Das Integrationsmilieu: Das Integrationsmilieu ist die Integration von beiden. Kunst und Kitsch vertragen sich, könnte man kurz sagen. Es ist schwer, dieses Milieu exakt von den beiden abzu­grenzen, es hat aber eher einen anpasserischen Charakter, oder die Menschen leben freier gegenüber Vorgegebenheiten. Es sollte nicht eigens aufgezählt werden, weil es eine Mischung ist. Es ist überwiegend im Mittelstandsbereich zu Hause.

Was hier gesagt wird ist eine Beschreibung, keine Wertung, die Wertung müsste ja nachwei­sen, dass ein Standpunkt objektiv besser wäre. Das geschieht aber immer dann, wenn sich ein Milieu für absolut setzt. Dann werden dort die Wertmaßstäbe gesetzt, die für alle gelten sollen. Wer dann nicht Beethoven liebt sondern Blasmusik, der ist eben unkultiviert. Mit solchen Urteilen muss aber sehr vorsichtig umgegangen werden.

Seit den endsechziger Jahren entwickeln sich zwei neue Milieus.

·        Das Selbstverwirklichungsmilieu: Das Selbstverwirklichungsmilieu, das sich aus dem Niveaumilieu ausgliedert, einen sehr individuellen Lebensstil pflegt, Sakko und Jeans sind typische Kleidung, die Kleinkunstszene und das Straßenkaffee gehören dazu. Dieses Milieu setzt sehr stark die Trends in der Gesellschaft. Typische Kleidung der Männer ist Blue Jeans und Zweireiher. Der Trend geht eher zum noblen schwarzen Anzug insgesamt. Diesem Milieu geht die persönliche Freiheit über alles. Hier sind auch oft die Individualisten zu hause.

·        Das Unterhaltungsmilieu: Vom Harmoniemilieu spaltet sich das Unterhaltungsmilieu ab, sie sind oft die Verlierer der modernen Gesellschaft. Die laute Disko ist ihre Heimat. Dröhnende Musik umgibt sie.

Nennen müsste man in einer Großstadt noch die wachsende Zahl der Marginalisierten, die in einer erlebnisorientierten Gesellschaft abgehängt wurden. Auch sie haben sich ihr Milieu geschaffen, aus dem sie immer wieder verdrängt werden sollen. Hierher gehören z.B. die Obdachlosen, deren Zahl am Wachsen ist (1997). Diese werden die Modernisierungsverlierer genannt.

Andererseits wirkt Stadt auch immer wieder nivellierend. Das Individuum als der eigentliche Wirklichkeitsträger wird in seiner Konkretheit immer unkenntlicher, weil angepasster. Die Anpassung des Urbanen ist vor allem eine Anpassung an das Diktat der Mode, des Trends, die wirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Die Gesellschaft wird zu einer Erlebnisgesellschaft. „Ich will um jeden Preis und möglichst schnell“ etwas erleben. Dies charakte­risiert das Wesen unserer Gesellschaft. Erleben wird zum leitenden Prinzip des Lebens (G. Schulze, Die Erlebnisgesellschaft, Frankfurt ²1992). Da muss der über 70jährige noch einmal Bungee Jumping versuchen und wenn der Sommerurlaub nicht wenigstens in Italien oder viel weiter war, dann war er nichts. Bei dieser Orientierung kommen viele nicht mehr mit. Sie haben entweder kein Geld dazu oder auch nicht die Gesundheit.

Unsere Gesellschaft ist am Verstädtern. Von dort her gewinnt sie ihre Lebensstile. Dazu gehören Individualisierung. Kommerzionalisierung und Erlebnisorientierung. Die Sorge um die persönliche Freiheit gewinnt an Gewicht, Solidarität nimmt ab.

Mit diesen Aussagen ist ein qualitativer Wandel in unserer Gesellschaft angesprochen. Alte und neue Einstellungen verbinden sich zu neuen Zusammenhängen und Milieus gleichgelagerter Lebensstile. Diese Entwicklung hat aber auch ihre quantitativen (zu messenden) Grundlagen, die im folgenden bearbeitet werden sollen, dabei lassen beide Bereiche sich nicht säuberlich trennen.

Der 11. September 2001 mit seinem Anschlag auf das World-Trade-Center in New York hat eine starke Verunsicherung gebracht. Die längerfristigen Trends sind noch nicht abzulesen. Das Vertrauen in bisherige Selbstverständlichkeiten ist erschüttert, das betrifft vor allem auch die Wirtschaft.

1.1.3 Unsere Gesellschaft und ihre sich stets ändernde Struktur

1.1.3.1 Die statistische Struktur unserer Gesellschaft

Die Bundesrepublik mit den alten und neuen Bundesländern hatte 1993 über 81 Millionen Einwohner. Sie gehört damit zu den mittelgroßen Ländern auf der Welt. Nach Rußland hat die Bundesrepublik die größte Einwohnerzahl in Europa. Die Bevölkerungsdichte mit 228 Einwohner pro Quadratkilometer ist relativ hoch, die vierthöchste in Europa. Von den Stadtstaaten ist Berlin mit 3909 und von den Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen mit 562 Einwohner pro km² am dichtesten besiedelt. Die dünnste Besiedlung hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit 80.

Die Einwohner verteilen sich auf ca. 39,5 Millionen Männer und 41,8 Frauen. Der Überschuss an Frauen erklärt sich aus dem Verlust an Männern durch den Zweiten Weltkrieg und die generell längere Lebenserwartung von Frauen. Bei den Geburten (798 447) haben in der Regel die männlichen Kinder die leicht höhere Rate. Gestorben sind 1993 897.270, also 98.823 mehr als geboren wurden. Eine solche Negativbilanz besteht schon seit Mitte der 70er Jahre.

1.1.3.2 Die Bevölkerungsentwicklung

Die Bevölkerung entwickelt sich seit 1950 mit ca. 68 Millionen relativ kontinuierlich, abgesehen von den Jahren der Stagnation und des leichten Rückgangs von 1972 (Anwerbestopp für Gastarbeiter bis 1988) aufwärts. Damit setzt sich eine 150jährige Entwicklung in Deutschland fort. 1946 hatten wir 46 Millionen Einwohner, dann kamen die etwa 8 Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen dazu, die weitere Steigerung bis etwa 1972 ist durch hohe Geburtenüberschüsse bedingt. Dazu kamen die Gastarbeiter und ihre Familien. Mit dem Zusammenbruch des Sozialismus setzt ab 1988 eine neue Zuwanderungswelle ein, darunter viele Spätaussiedler.

Die geburtenstarken Jahrgänge der 60er Jahre werden manchmal als die benachteiligte Generation bezeichnet. Es wurde vom „Geburtenberg“, vom „Schülerberg“, vom „Studentenberg“, vom „Berg der Arbeitslosen und Wohnungssuchenden“ und dann einmal vom „Rentnerberg“ gesprochen. Offensichtlich kann sich unsere Gesellschaft nur schwer an diese eigentlich voraussehbaren Situationen anpassen. Damit wären wir auch schon beim Thema der Altersstruktur unserer Gesellschaft.

1.1.3.3 Die Altersstruktur

Eine relativ normale Altersstruktur kann wie eine Pyramide dargestellt werden. Viele Geburten bilden eine breite Basis, die Jahrgangszahlen nehmen dann im Verlaufe der Jahre immer mehr ab, bis sie in einer Spitze enden.

Eine normale Altersstruktur der Bevölkerung gleicht also einer Pyramide, unten viele junge Menschen, oben immer weniger alte. Derzeit haben wird eher eine zerzauste Wetterfichte, unten wenig, dann einige Ausbuchtungen, die stärkste um 60. In 50 Jahren wird sie einem Pilz gleichen, unten wenig, oben ganz viel. Das kann nicht mehr lange gut gehen. Eine Bevölkerung die nur auch alten und sehr alten Menschen besteht verliert an Innovationskraft, verliert wesentliche Elemente des Bildungssystems, verliert Wirtschaftskraft.

Ohne jede Zuwanderung hätte Deutschland in 50 Jahren aber nur noch 58 Millionen Einwohner; davon immerhin 40 Prozent im Alter zwischen 60 und 100 Jahren. Bis Mitte des 21. Jahrhunderts würde in Deutschland - ohne Zuwanderung - die Zahl der Menschen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren von 46 auf 27 Millionen schrumpfen: ein Minus von fast 20 Millionen. Wollten wir das ausgleichen, dann bräuchten wir pro Jahr eine Netto-Zuwanderung (was nach Abwanderung bleibt) von rund 400.000 Personen.

1.1.3.4 Die Einkommens- und Besitzstruktur

Schauen wir uns einmal die Einkommensverteilung in Deutschland an, Stand 1995: Das Geld sammelt sich oben. Vom Nettoeinkommen haben 1/5 nahezu 40 Prozent, während das ärmste Fünf­tel noch nicht einmal auf 10 Prozent kommt. Das gibt aber auch andeutungsweise wieder, wie Reich­tum in Deutschland sich häuft. In den oberen Schichten wird Geld gesammelt. 1993 hatten 1,5 Millionen Haushalte 31,7 Prozent des gesamten Nettovermögens. In diesem Bereich trifft man nur noch Selbständige und solche, die es nicht mehr nötig haben zu arbeiten.

So hat der Staat zu dieser Einkommensverteilung auch sein gerütteltes Maß beigetragen, wie die „Die Steuerentwicklung von 1960 bis 1994“ zeigt. Hier wird deutlich, wie die Einkommenssteuer und die Lohnsteuer sich unterschiedlich entwickelt haben. 1983 bezahlten die Einkommensmillionäre noch 48,5 Prozent Steuern im Schnitt. 1986 waren es 46,6 Prozent und 1989 waren es nur noch 40 Prozent. Es dürften heute noch weniger sein. Vielleicht bessert sich das nach der Steuerreform etwas, abwarten, aber bisher (2002) sieht es nicht so aus.

Verstärkt wird diese Differenzierung nochmals durch die hohe und vor allem Dauerarbeitslosigkeit. Sie liegt nach wie vor um 4 Millionen. Nicht mehr abbaubar ist die ständig wachende Sockelarbeitslosigkeit. Hier liegt eine neue massive Chancenungerechtigkeit.

Das Privatvermögen, das verzinsliches Geldvermögen und Immobilien abzüglich Bau- und Konsumschulden umfasst, erreichte 1998 in Deutschland laut Einkommens- und Verbrauchs-stichprobe rd. 8,2 Billionen DM. Dabei war die Vermögenssituation in den alten und den neuen Ländern unterschiedlich. Das durchschnittliche Privatvermögen je westdeutschem Haushalt belief sich auf etwa 254.000 DM. In den neuen Ländern wurden mit rd. 88.000 DM etwa 35% dieses Betrags erreicht.

Hinter diesen Durchschnittsbeträgen stand eine erhebliche Ungleichverteilung der Vermögen. So waren 1998 im früheren Bundesgebiet rd. 42% des Privatvermögens im Besitz der Vermö-gendsten 10% der Haushalte, während den unteren 50% der Haushalte nur 4,5% des Vermögens gehörten. Das oberste Zehntel besaß im Durchschnitt ein Vermögen von rd. 1,1 Mio. DM.

Für die untere Hälfte ergab sich dagegen ein durchschnittliches Vermögen von 22.000 DM. In den neuen Ländern war die Ungleichheit der Vermögensverteilung noch größer. Die reichsten 10% der Haushalte besaßen im Durchschnitt rd. 422.000 DM und damit etwa 48% des gesamten Vermögens. Die untere Hälfte der Haushalte verfügte dagegen ebenso wie im früheren Bundesgebiet lediglich über 4,5% des gesamten Vermögens, bei einem durchschnittlichen Vermögen pro Haushalt von 8.000 DM. Die Ungleichheit der Vermögensverteilung beruht zu einem erheblichen Teil auf der ungleichmäßigen Einkommensverteilung. Vom Einkommen hängt die Sparfähigkeit ab, die neben Erbschaften und Wertzuwächsen die Entwicklung der individuellen Vermögensbestände im Lebensverlauf bestimmt.

Es gibt einerseits:

·      Einkommensmillionäre 1992 25.275, Wachstum jährlich 10%.

Dagegen steht andererseits

·      das Ansteigen der Sozialhilfe. Sozialhilfeempfänger (nur Hilfe zum Lebensunterhalt) von 918.000 (alte Bundesländer) 1973 bis 2,7 Millionen 1996 (darunter 23,6% Nichtdeutsche).

10 Prozent der Einwohner unseres Landes leben unter der Armutsgrenze, die die Europäische Union definiert hat, nämlich als unter 50 Prozent des durchschnittlichen pro Kopf Einkommens für den Kopf der Familie. Von 1973 ist die Zahl der Sozialhilfeempfän­ger (nur Hilfe zum Lebensunterhalt) bis heute um mehr als das Vierfache gestiegen. 1991 lag sie bei über 3 Millionen. Das sind die Menschen, die wenigstens einmal im Jahr Sozialhilfe zum Lebensunterhalt bekommen haben.

Als Fazit kann festgehalten werden: in unserer Gesellschaft findet eine massive Verschiebung zugunsten der Reichen statt.

1.1.3.5 Soziale Schichtung der westdeutschen Bevölkerung in den 80er Jahren

Bei uns ist es üblich geworden, die Gesellschaft geschichtet zusehen, da Unterschiede ja offensichtlich vorhanden sind. Diese Schichtentheorie wurde vor allem von dem Soziologen Geiger 1949 vorgetragen. In diesem Modell gibt es durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen Schichten, aber keinen Klassenkampf. Er sieht vor allem ein Besitzbürgertum, den Mittelstand und die Arbeiterschaft. Schelsky (Soziologe 1912-1984) ergänzte diese. Er sprach davon, dass die Arbeiterklasse aufgestiegen sei, das Besitzbürgertum aber abgestiegen. Es entwickele sich eine nivellierende Mittelstandsgesellschaft, bei der die Schichten nicht mehr so stark abgegrenzt sind, letztlich sich alles sich in einem breiten Korridor als Mittelstand treffe.

Dieses Modell bewahrheitete sich aber nicht. Seit etwa Ende der 70er Jahre werden die Differenzen wieder deutlicher. Es geschieht eine kontinuierliche Umverteilung von unten nach oben. Manche sprechen von einer 2/3 Gesellschaft, korrekt ist es zu sagen, dass etwa 20% von der gesellschaftlichen Entwicklung abgehängt sind mit wachsender Tendenz. Dies verschärft aber nochmals die Spannungen.

Heute wird von Soziologen ein modifiziertes Schichtenmodell vertreten. Dabei wird betont, dass sich die Schichten nicht sauber gegeneinander abgrenzen lassen und die Grenzen durchlässig sind, sowohl für Gruppen, als für einzelne Auf- und Absteiger. Rainer Geißler (Die Sozialstruktur Deutschlands 1992) stellt es (in Weiterführung eines Modells von Dahrendorf) als ein Gesellschaftshaus dar. Dies betrifft die 80er Jahre. Die Randschichten dürften inzwischen auf wenigstens 10% gewachsen sein.

Den untersten Keller bilden die Randschichten, die Ausgegrenzten, wie sie oben beschrieben wurden. Sie dürften inzwischen weit über 10% liegen.

Einen Anbau bilden die Ausländer, die zum Teil im untersten Keller leben. Die meisten von ihnen leben schon im oberen Keller mit den un- und angelernten Arbeiter/innen. Mitten durch diese Gruppe geht die Armutsgrenze in unserer Gesellschaft.

Die Wände und Decken sind verstellbar und durchlässig. Die Gruppen sind nicht mehr so scharf abgegrenzt bis auf die Randgruppen. Es gibt Auf- und Abstiege. Diese wird die vertikale oder soziale Mobilität genannt, wobei der letztere Ausdruck umfassender ist, weil er einen Wechsel im Segment einer Schicht mit einschließt. Insgesamt nimmt die vertikale Mobilität zu.

Bis in die 80er Jahre hinein haben sich die Aufstiegschancen verbessert, es stiegen weniger ab, denn auf. Dies hat inzwischen stagniert oder sogar einen Knick bekommen, vor allem durch die Arbeitslosigkeit und die Frühverrentung. Bis in zu Beginn der 70er Jahre war Kurzstreckenmobilität die Regel, man stieg eine Schicht weiter. Dann nahm nach einer Untersuchung für die Jahrgänge 1930-1949 die Langstreckenmobilität über mehrere Generationen zu. Jeder 5.stieg in die nächste Schicht auf, jeder 10. über 2 Schichten, jeder 50. über drei Schichten. Ein Abstieg über drei Schichten drohte nur jedem 100. Dies hat sich durch die Bildungsreform noch einmal gesteigert. Die offenen Bildungsschichten gewinnen gegenüber den bisherigen geschlossenen Besitzschichten an Dominanz, nicht aber gegenüber dem Großkapital, das immer noch zur Machtelite gehört.

Die Unterschicht wurde aber trotzdem insgesamt sozial aufgewertet, z.B. durch die Reduzierung von Tarifen unter der Sozialhilfe und Steigerung der Einkommen insgesamt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verbesserung der Rente. Inzwischen gibt es Tendenzen, einiges wieder zurückzunehmen. Nach wie vor sind die Aufstiegschancen von Arbeiterkindern begrenzt. Über 60% der Kinder aus Arbeiterfamilien werden wieder Arbeiter/innen. Die frühere Unterschicht wurde überwiegend durch Ausländer/innen ersetzt.

1% an der Spitze machen die sogenannten Machteliten der Gesellschaft aus. Sie haben das Sagen in Wirtschaft und Politik. Früher kamen sie aus dem Adel. Dieser hat seine Position am längsten im Militär gehalten. Bei Aufstieg zu den oberen Dreitausend dominiert die obere Mittel- und die Mittelschicht. Die andern Schichten haben kaum Chancen. Um in die Elite zu gelangen muss man Abitur und möglichst Studium haben. Für Frauen ist der Aufstieg in diesen Kreis noch schwieriger als für Kinder aus unteren Schichten. Besondere Chancen haben die Juristen.

Die Arbeitszeit in der Spitze beträgt in der Regel 70 Wochenstunden. 75% der Wirtschaftsführer und 20% der Spitzenpolitiker gaben 1987 an, mehr als 200 000 DM Jahreseinkommen zu haben.

1.1.4 Von der Zivil-Bürgergesellschaft

1.1.4.1 Das Konzept der Zivilgesellschaft

Das Konzept der Zivilgesellschaft ist in den 60er Jahren in den USA entstanden. Es hat vor allem bei den Bürgerrechtsbewegungen in den ehemaligen Staaten des Ostblocks eine Rolle gespielt. Absicht ist eine Demokratisierung der Gesellschaft von der Basis her bei hoher Partizipation in allem gesellschaftlichen Geschehen. Wichtige Aspekte der Demokratisierung sind, Schutz vor Übergriffen des Staates in die Privatsphäre, die Kontrolle staatlicher Macht, Sammlung demokratischer Eliten für staatliche Entscheidungsinstanzen, die Herstellung von Öffentlichkeit, die Demokratisierung auf der örtlichen Ebene und die Entwicklung einer Kultur der Konfliktaustragung.

Wichtiger Grundkonsens sind die Normen von Gewaltfreiheit, Toleranz und Fairness.

Zu einer Zivilgesellschaft gehören Bürgerinitiativen, Nachbarschaftsorganisationen, Verbände, organisierte Gruppen und viele zivile Zusammenschlüsse, sie geben der Bürgergesellschaft eine Struktur, die dann in diesen Kooperationen gesellschaftlich handlungsfähig wird.

1.1.4.2 Die Zivilgesellschaft als Ideal?

Mit Zivilgesellschaft (oder Bürgergesellschaft) wird eine bestimmte Form politischer Kultur bezeichnet. Verschiedene Kräfte aus Staat, Markt, bürgerlicher Öffentlichkeit und bürgerlicher Privatheit handeln ausgewogen zueinander. Diese Ausgewogenheit entspricht dem idealen Gedanken einer demokratischen, sich im gesellschaftlichen Gespräch befindlichen und am Geschehen teilhabenden Bürgergesellschaft.

Nationen, Regionen und Kommunen unterscheiden sich danach, wie weit sie diesem Ideal nahe kommen. Die alten Demokratien Europas sind weiter als die Staaten mit relativ jungen Demokratien oder viele osteuropäische Staaten.

Eine der wichtigsten Unterschiede ist ob ein Land eine Staats- oder Gesellschaftskultur hat. In einer umfassenden Staatskultur ist alles eine Veranstaltung des Staates. In einer Bürgerkultur ist die nichtstaatliche Gesellschaft daran beteiligt oder übernimmt viele Bereiche eigenständig. Es muss zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen beiden kommen, damit keine dominiert. Wichtig ist in vielen Ländern überhaupt, dass es neben dem Staat zivile Initiativen gibt. Geachtet werden muss aber darauf, dass nicht die Stärksten sich dabei durchsetzen und die soziale Gerechtigkeit eingehalten wird.

1.1.4.3 Weiterentwicklung wohin?

Unsere Gesellschaft heute wird als unstrukturierter Flickenteppich bezeichnet. Ein klares Muster sei nicht zu erkennen. Beschrieben wird es kurz wie folgt: Wirtschaftlich leben wir im Postfordismus. Ford fragte, wie er den Arbeitsplatz am rationalsten einsetzen könne, der Postfordismus fragt, wie er den Arbeitsplatz einsparen kann. Etwa ab 1970 ist die Informationstechnologie dominant. Die sozialen Unterschiede wachsen, die soziale Mobilität ist sehr groß. Die Familie besteht aus Restfamilie, Lebensabschnittspartnern und Alleinerziehenden. In der Wirtschaft dominiert der tertiäre Sektor (Dienstleistung). Technisch sind bedeutsam PC und Internet sowie vor allem Biotechnik. Diese Gesellschaft wird Informationsgesellschaft genannt. Wo aber geht sie hin? Wird es eine Gesellschaft sein in der es entschieden wird, wer über die geistigen und biologischen Ressourcen der Zukunft zu verfügt. Der Kampf darum hat schon begonnen.

Wir wollen uns aber des weiteren mit den Zielen der Gesellschaft und dem Handeln das daraus folgt auseinandersetzen.

1.2 Ziele der Gesellschaft

Mit diesem Thema beschäftigt sich intensiv das Zweite Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“:

Die gegenseitige Abhängigkeit von menschlicher Person und menschlicher Gesellschaft

25. Aus der gesellschaftlichen Natur des Menschen geht hervor, daß der Fortschritt der menschlichen Person und das Wachsen der Gesellschaft als solcher sich gegenseitig bedingen. Wurzelgrund nämlich, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist und muß auch sein die menschliche Person, die ja von ihrem Wesen selbst her des gesellschaftlichen Lebens durchaus bedarf. Da also das gesellschaftliche Leben für den Menschen nicht etwas äußerlich Hinzukommendes ist, wächst der Mensch nach allen seinen Anlagen und kann seiner Berufung entsprechen durch Begegnung mit anderen, durch gegenseitige Dienstbarkeit und durch den Dialog mit den Brüdern. Unter den gesellschaftlichen Bindungen, die für die Entwicklung des Menschen notwendig sind, hängen die einen, wie die Familie und die politische Gemeinschaft, unmittelbarer mit seinem innersten Wesen zusammen; andere hingegen gehen eher aus seiner freien Entscheidung hervor. In unserer gegenwärtigen Zeit mehren sich beständig aus verschiedenen Ursachen die gegenseitigen Verflechtungen und Abhängigkeiten, und so entstehen mannigfache Verbindungen und Institutionen öffentlichen oder privaten Rechts. Obschon dieser Vorgang, den man als "Sozialisation" bezeichnet, gewiß nicht ohne Gefahren ist, bringt er doch viele Vorteile für die Festigung und Förderung der Eigenschaften der menschlichen Person und für den Schutz ihrer Rechte mit sich. Wenn nun die menschliche Person zur Erfüllung ihrer Berufung, auch der religiösen, dem gesellschaftlichen Leben viel verdankt, so kann dennoch nicht geleugnet werden, daß die Menschen aus den gesellschaftlichen Verhältnissen heraus, in denen sie leben und in die sie von Kindheit an eingefangen sind, oft vom Tun des Guten abgelenkt und zum Bösen angetrieben werden. Ganz sicher stammen die so häufig in der gesellschaftlichen Ordnung vorkommenden Störungen zum Teil aus der Spannung in den wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Gebilden selbst. Doch ihre tieferen Wurzeln sind Stolz und Egoismus der Menschen, die auch das gesellschaftliche Milieu verderben. Wenn aber einmal die objektiven Verhältnisse selbst von den Auswirkungen der Sünde betroffen sind, findet der mit Neigung zum Bösen geborene Mensch wieder neue Antriebe zur Sünde, die nur durch angestrengte Bemühung mit Hilfe der Gnade überwunden werden können.

Die Förderung des Gemeinwohls

26. Aus der immer engeren und allmählich die ganze Welt erfassenden gegenseitigen Abhängigkeit ergibt sich als Folge, daß das Gemeinwohl, d. h. die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen, heute mehr und mehr einen weltweiten Umfang annimmt und deshalb auch Rechte und Pflichten in sich begreift, die die ganze Menschheit betreffen. Jede Gruppe muß den Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen anderer Gruppen, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie Rechnung tragen5. Gleichzeitig wächst auch das Bewußtsein der erhabenen Würde, die der menschlichen Person zukommt, da sie die ganze Dingwelt überragt und Träger allgemeingültiger sowie unverletzlicher Rechte und Pflichten ist. Es muß also alles dem Menschen zugänglich gemacht werden, was er für ein wirklich menschliches Leben braucht, wie Nahrung, Kleidung und Wohnung, sodann das Recht auf eine freie Wahl des Lebensstandes und auf Familiengründung, auf Erziehung, Arbeit, guten Ruf, Ehre und auf geziemende Information; ferner das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens, das Recht auf Schutz seiner privaten Sphäre und auf die rechte Freiheit auch in religiösen Dingen. Die gesellschaftliche Ordnung und ihre Entwicklung müssen sich dauernd am Wohl der Personen orientieren; denn die Ordnung der Dinge muß der Ordnung der Personen dienstbar werden und nicht umgekehrt. So deutete der Herr selbst es an, als er sagte, der Sabbat sei um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Sabbats willen6. Die gesellschaftliche Ordnung muß sich ständig weiterentwickeln, muß in Wahrheit gegründet, in Gerechtigkeit aufgebaut und von Liebe beseelt werden und muß in Freiheit ein immer humaneres Gleichgewicht finden, Um dies zu verwirklichen, sind Gesinnungswandel und weitreichende Änderungen in der Gesellschaft selbst notwendig. Der Geist Gottes, dessen wunderbare Vorsehung den Lauf der Zeiten leitet und das Antlitz der Erde erneuert, steht dieser Entwicklung bei. Der Sauerteig des Evangeliums hat im Herzen des Menschen den unbezwingbaren Anspruch auf Würde erweckt und erweckt ihn auch weiter.

Die Achtung vor der menschlichen Person

27. Zu praktischen und dringlicheren Folgerungen übergehend, will das Konzil die Achtung vor dem Menschen einschärfen: alle müssen ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein "anderes Ich" ansehen, vor allem auf sein Leben und die notwendigen Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens bedacht. Sonst gleichen sie jenem Reichen, der sich um den armen Lazarus gar nicht kümmerte. Heute ganz besonders sind wir dringend verpflichtet, uns zum Nächsten schlechthin eines jeden Menschen zu machen und ihm, wo immer er uns begegnet, tatkräftig zu helfen, ob es sich nun um alte, von allen verlassene Leute handelt oder um einen Fremdarbeiter, der ungerechter Geringschätzung begegnet, um einen Heimatvertriebenen oder um ein uneheliches Kind, das unverdienterweise für eine von ihm nicht begangene Sünde leidet, oder um einen Hungernden, der unser Gewissen aufrüttelt durch die Erinnerung an das Wort des Herrn: "Was ihr einem der Geringsten von diesen meinen Brüdern getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40). Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers.

Die Achtung und die Liebe gegenüber dem Gegner

28. Achtung und Liebe sind auch denen zu gewähren, die in gesellschaftlichen, politischen oder auch religiösen Fragen anders denken oder handeln als wir. Je mehr wir in Menschlichkeit und Liebe inneres Verständnis für ihr Denken aufbringen, desto leichter wird es für uns, mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Diese Liebe und Güte dürfen uns aber keineswegs gegenüber der Wahrheit und dem Guten gleichgültig machen. Vielmehr drängt die Liebe selbst die Jünger Christi, allen Menschen die Heilswahrheit zu verkünden. Man muß jedoch unterscheiden zwischen dem Irrtum, der immer zu verwerfen ist, und dem Irrenden, der seine Würde als Person stets behält, auch wenn ihn falsche oder weniger richtige religiöse Auffassungen belasten. Gott allein ist der Richter und Prüfer der Herzen; darum verbietet er uns, über die innere Schuld von irgend jemandem zu urteilen. Christi Lehre fordert auch, die Beleidigung zu verzeihen; sie dehnt das Gebot der Liebe als das Gebot des Neuen Bundes auf alle Feinde aus: "Ihr habt gehört, daß gesagt wurde: Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen. Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde, tut Gutes denen, die euch hassen, und betet für eure Verfolger und Verleumder" (Mt 5,43-44).

Die wesentliche Gleichheit aller Menschen und die soziale Gerechtigkeit

29. Da alle Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen, darum muß die grundlegende Gleichheit aller Menschen immer mehr zur Anerkennung gebracht werden. Gewiß, was die verschiedenen physischen Fähigkeiten und die unterschiedlichen geistigen und sittlichen Kräfte angeht, stehen nicht alle Menschen auf gleicher Stufe. Doch jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht. Es ist eine beklagenswerte Tatsache, daß jene Grundrechte der Person noch immer nicht überall unverletzlich gelten; wenn man etwa der Frau das Recht der freien Wahl des Gatten und des Lebensstandes oder die gleiche Stufe der Bildungsmöglichkeit und Kultur, wie sie dem Mann zuerkannt wird, verweigert. Obschon zwischen den Menschen berechtigte Unterschiede bestehen, fordert ferner die Gleichheit der Personwürde doch, daß wir zu humaneren und der Billigkeit entsprechenden Lebensbedingungen kommen. Allzu große wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Gliedern oder Völkern in der einen Menschheitsfamilie erregen Ärgernis; sie widersprechen der sozialen Gerechtigkeit, der Billigkeit, der menschlichen Personwürde und dem gesellschaftlichen und internationalen Frieden. Die privaten und öffentlichen menschlichen Institutionen sollen sich darum bemühen, der Würde und dem Ziel des Menschen zu dienen, indem sie gegen jedwede gesellschaftliche oder politische Verknechtung entschieden ankämpfen und die Wahrung der Grundrechte des Menschen unter jedem politischen Regime sichern. Ja die Institutionen dieser Art müssen allmählich ein entsprechendes Verhältnis finden auch zu den eigentlich geistigen Werten, die an Rang am höchsten stehen, auch wenn manchmal zur Erreichung des erstrebten Zieles eine ziemlich lange Zeit nötig sein wird.

53. In der Person des Menschen selbst liegt es begründet, daß sie nur durch Kultur, das heißt durch die entfaltende Pflege der Güter und Werte der Natur, zur wahren und vollen Verwirklichung des menschlichen Wesens gelangt. Wo immer es daher um das menschliche Leben geht, hängen Natur und Kultur engstens zusammen. Unter Kultur im allgemeinen versteht man alles, wodurch der Mensch seine vielfältigen geistigen und körperlichen Anlagen ausbildet und entfaltet; wodurch er sich die ganze Welt in Erkenntnis und Arbeit zu unterwerfen sucht; wodurch er das gesellschaftliche Leben in der Familie und in der ganzen bürgerlichen Gesellschaft im moralischen und institutionellen Fortschritt menschlicher gestaltet; wodurch er endlich seine großen geistigen Erfahrungen und Strebungen im Lauf der Zeit in seinen Werken vergegenständlicht, mitteilt und ihnen Dauer verleiht zum Segen vieler, ja der ganzen Menschheit.

Der Mensch als Schöpfer der Kultur

55. Immer größer wird die Zahl der Männer und Frauen jeder geselIschaftlichen Gruppe und Nation, die sich dessen bewußt sind, selbst Gestalter und Schöpfer der Kultur ihrer Gemeinschaft zu sein. Immer mehr wächst in der ganzen Welt der Sinn für Autonomie und zugleich für Verantwortlichkeit, was ohne Zweifel für die geistige und sittliche Reifung der Menschheit von größter Bedeutung ist. Diese tritt noch deutlicher in Erscheinung, wenn wir uns die Einswerdung der Welt und die uns auferlegte Aufgabe vor Augen stellen, eine bessere Welt in Wahrheit und Gerechtigkeit aufzubauen. So sind wir Zeugen der Geburt eines neuen Humanismus, in dem der Mensch sich vor allem von der Verantwortung für seine Brüder und die Geschichte her versteht.“

Zielvorstellungen einer solchen Gesellschaft sind die umfassende Menschenwürde in Freiheit und Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit. Dies gilt es in einer Kultur des umfassenden Friedens aufzubauen.

1.3 Mitarbeit an einer menschenwürdigen Gesellschaft

Alle sind eingeladen, das von Menschen geschaffene Haus der Gesellschaft zu erhalten, sofern es einer Kultur des Friedens dient, und menschenwürdig weiter zu gestalten. In diesem Sinne ist Arbeit alle Anstrengung die dem Erhalt, der Ermöglichung und der Schaffung von menschenwürdigen Verhältnissen in unserer Welt dient, die dem einzelnen ein Leben in einer menschenwürdigen Gesellschaft in Achtung und Würde ermöglicht. Das ist dann Kultur im ursprüngliche Sinne des Wortes (agricultura=Ackerbau).

So wird Arbeit zu einem kulturellen Gestaltungsvorgang. Der Mensch baut mit anderen an einer menschenwürdigen Gesellschaft. Sein Leben, sein Verhalten gegenüber den anderen, sein Umgang mit der Schöpfung macht seinen Lebensstil aus. Dieser Lebensstil sollte im Kern von Freiheit und Solidarität geprägt sein.

Sein Lebensstil mit anderen gelebt und ausgetauscht kann einen kleinen Kulturraum gleichgelagerter Lebensstile z.B. in der Gruppe eines Verbandes, ein Milieu (Ort gleichgelagerter Lebensstile) prägen. Hier in diesen Kleinmilieus kann Kultur gestaltbar werden. Der Mensch ist also keineswegs machtlos der Gesellschaft ausgeliefert. Er fängt an diese mitzugestalten. Hier gilt das afrikanische Sprichwort: Wenn viel kleine Leute, an vielen kleinen Orten viele kleine Schritte tun können sie die Welt verändern.

Wenn er sich mit anderen zu Netzwerken eines Lebensstiles der Freiheit und Solidarität verbindet, dann kann sich dieser Lebensstil über vernetzte Milieus in der Gesellschaft verbreiten und verändert auf die Kultur einer Gesellschaft Einfluss nehmen. Es geht um ein menschenwürdiges Leben für alle in einer menschenwürdigen Kultur. Dazu gehört auch das Wort von der sozialen Gerechtigkeit, das in den letzten Jahren gerade über engagierte Gruppen eine weite Verbreitung in der Gesellschaft gefunden hat. Denken wir dabei auch an die Erlassjahrkampagne. Oder nehmen wir den Begriff der Nachhaltigkeit, der vor wenigen Jahren noch nahezu unbekannt war. Über Netzwerke hat er sich verbreitet.

In den überregionalen Zusammenschlüssen, die wegen der immer größer werdenden Gesellschaftsräume immer notwendiger werden, geht dann auch der Einfluss auf die Gesellschaft selbst und in größere gesellschaftliche Strukturen. Wer auf Dauer mitwirken will findet hier einen Weg dazu. Wenn viele ihn gehen, wird er Erfolg haben.

Das Gespräch über den Wert einer Gesellschaft, über ihre Wertegrundlagen ist äußerst wichtig. Im Dialog miteinander müssen diese immer wieder neu erarbeitet und fest- und fortgeschrieben werden. Auf neue Herausforderungen muss im gesellschaftlichen Dialog reagiert werden. Nur so kann auf Dauer eine menschenwürdige, freie und zugleich solidarische Gesellschaft erhalten werden.

Gesellschaftliche Felder sollen nun im folgenden aufgezeigt werden. Es gibt sicher mehr als die hier dargestellten. Aber es macht schon Sinn, sich mit diesen Schlüsselfeldern, nämlich Familie, Wirtschaft und Staat auseinander zusetzen.


1.4 Fragen zu Kapitel 1 „Die Gesellschaft“

1.4.1 Fragen zu 1.1 „Was ist eine Gesellschaft“

1. Was verstehen Sie unter Gesellschaft?

 

 

 

 

2. Beschreiben Sie kurz die Verstädterung der Gesellschaft!

 

 

 

 

3. Nennen Sie die Milieus der Erlebnisgesellschaft!

 

 

 

 

4. Welches Milieu müsste ergänzt werden?

 

 

 

 

5. Wo sehen Sie Elemente zur Beschreibung unserer Gesellschaft?

 


1.4.2 Fragen zu 1.2 Ziele der Gesellschaft

1. Was ist die Grundlage jeder Gesellschaft?

 

 

 

 

2. Kann der Mensch sich ohne Gesellschaft entfalten?

 

 

 

 

3. Was versteht man unter Gemeinwohl?

 

 

 

 

4. Wie ist mit denen umzugehen, die anders denken als wir

 

 

 

 

5. Wie ist die wesentliche Gleichheit aller Menschen und die soziale Gerechtigkeit begründet?

 

 

 

 

6. Was halten sie von der Idee der sozialen Gerechtigkeit auch auf die Möglichkeit ihrer Realisierung hin?


1.4.3 Mitarbeit an einer menschenwürdigen Gesellschaft

1. Wie hängen Lebensstil, Milieu und Kultur zusammen?

 

 

 

 

 

2. Besteht eine Chance, dass Gruppen sich an der Prägung des Lebensstiles beteiligen?

 

 

 

 

 

3. Entwerfen Sie für eine Gruppe ein Gesprächskonzept für eine Grundsatzfrage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.

 

 

 

 

 

4. Versuchen Sie diese zu vernetzen!

 

 

 

 

 

5. Wie könnten Sie Öffentlichkeit für Ihr  Anliegen herstellen?

 

 


2. Familie im Wandel

2.0 Hinführung und Literatur

2.0.1 Frage zum Überlegen

Was stellt Ihrer Meinung nach heute die größte Herausforderung für die Familie dar?


2.0.2 Hinführung

1972 erschien ein Buch von Horst-Eberhard Richter mit dem Titel „Patient Familie“. Wenn auch der Inhalt sich vor allem mit der Therapie von Ehen und Familien beschäftigt, könnte der Titel doch symptomatisch für die Familie sein. Ist der Patient inzwischen gestorben? Reimer Gronemeyer stellt 1992 fest: „Aber mit dem Ende der Moderne bricht diese Sozialform zu­sammen“. Es wird seiner Auffassung nach zwar familienähnliche Gebilde geben, aber die post­moderne Familie ist für ihn vom Begriff her schon eine „Mogelpackung“, ein „karierter Hund“ (R. Gronemeyer, Ohne Seele, ohne Liebe, ohne Haß, Düsseldorf 1992, S. 39).

Auch wenn man dieser Auffassung nicht unmittelbar zustimmen will, muss doch konstatiert werden, dass die Familie in einem erheblichen Änderungsprozess begriffen ist und un­ter großen Belastungen steht. „Familie im Wandel“ könnte überhaupt über die Geschichte der Familie geschrieben werden. Gesellschaftliche Änderungen haben auch immer wieder tiefgreifende Spuren an der Institution der Familie hinterlassen.

Nach wie vor ist Familie eine gesuchte Institution. Die Menschen wollen in Familie leben. Die Familie ist unverzichtbar und ohne Alternative. Sie ist aber einem Wandel unterworfen. So soll im ersten Schritt "Sehen" die geschichtliche Entwicklung der Familie und ihr jetziger Zustand untersucht werden, danach geht es im "Urteilen" um die Bewertung der Situation der Familie und dann im "Handeln", um die Schritte, die zur Verbesserung der Situation der Familie gegangen werden müssen.

2.0.3 Literatur und Internet

2.0.3.1 Literatur

Baltes P.B. u.a. Hg., Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung, Berlin 1992

Bundesministerium für Familie und Senioren, Fünfter Familienbericht, Bonn 1994

Cleven, M., Lebensräume – Familienträume, Manuskript Dez. Erwachsenenarbeit Bischöfl. Ordinariat Limburg 1999

Deutsche Bischofskonferenz in "Ehe und Familie -in guter Gesellschaft", Die deutschen Bischöfe 61, Hrsg. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Bonn 1999

Gronemeyer R., Ohne Seele, ohne Liebe, ohne Hass, Düsseldorf 1992

Internationales Jahr der Familie, Familienreport 1994, Bonn 1994 (umfangreiche Literaturangaben)

Johannes Paul II., Brief an die Familien. 1994 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 112,

Nave-Herz R., Markefka M. Hg, Handbuch der Familien- und Jugendforschung, Bd.1, Neuwied 1989

Segalen M., Die Familie, Frankfurt 1990

2.0.3.2 Internet

Hinweis auf das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
< http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp >

5. Familienbericht der Bundesregierung 1994
<http://www.bmfsfj.de/top/liste/Politikbereiche/Familie/Publikationen/ix4781_bestell.htm?view=listFrameset&Thema=79&script >
6. Familienbericht der Bundesregierung (Spezialbericht über Familien ausländischer Herkunft) Bonn 2000
<http://www.bmfsfj.de/top/liste/Politikbereiche/Familie/Publikationen/ix4781_bestell.htm?view=listFrameset&Thema=79&script >

Grundlagenprogramm des Familienbundes der Deutschen Katholiken
< http://www.familienbund.org  >

KAB: Familien- und Erwerbsarbeit gleichwertig, KAB-Pressemitteilung 2002
< http://www.kab.de > unter Pressemitteilungen

Beste Sammlung von Texten der Soziallehre
http://www.helmut-zenz.de/links53.htm

Grundlagentext zur Christlichen Gesellschaftslehre
http://home.t-online.de/home/overkott/sozial.htm ???

http://www.ruf.uni-freiburg.de/theologie/forsch/sozenzy.htm
Texte der Enzykliken

2.1 Geschichtliche Entwicklung der Familie und heutiger Zustand - Sehen

2.1.1 Die Entstehung der Familie bis zur orientalischen Familie

Hier soll nur kurz auf Formen der Familie in den Frühzeiten der Menschheit eingegangen werden. Das Matriarchat war über Jahrtausende die Organisationsform der Familie, die Männer lebten eher am Rande, außer der Zeugung ohne grö­ßere Bedeutung für die Weiterexistenz der Großgruppe. Das war Angelegenheit der Frauen. Sie waren Mitte des Geschehens. Mit ihrer Jagd trugen die Männer nur wenig für die Ernährung der Sippe bei. Im Übergang zum Ackerbau wuchs ihre Rolle, auch im Außenbereich. Die Frauen blieben zwar auf das Innen bezogen, auf Hauswesen und Kindergroßziehen, aber das Außen gewann an Bedeutung und damit die Rolle der Männer. Das Außen wurde zum öffentlichen Bereich der Domäne der Männer. Das Matriarchat wandelte sich in das Patriarchat, ein Phänomen, das uns überall im Mittelmeerraum ab dem zweiten Jahrtausend vor Christus begegnet.

Auch die Sinnstiftung in den Gottheiten war in den matriarchalischen Strukturen weiblich, denken Sie nur an die Muttergottheiten. Auf einmal werden die führenden Gottheiten männlich. Dies geschieht gleichzeitig mit dem Machtwechsel in der Gesellschaft. Dabei gibt es auch Mischsituationen und nahezu partnerschaftliche Gesellschaften, wie z.B. die altägyptische.

2.1.2 Die biblische Familie

In diese entstehende patriarchalische Struktur gehört das Entstehen des Volkes Israel, gehört die orientalische Familie des biblischen Zeitalters. Nur den Begriff „Familie“ gibt es in der Bibel überhaupt nicht, der Begriff ist römisch. Das „Zelt“ und das „Haus“ sind die entsprechenden Begriffe. Wir kennen aus der Bibel die Großfamilien der Patriarchen mit bis zu vier Frauen bzw. Frauen und Nebenfrauen, Kindern und Kindeskindern; eine Familienform, wie sie Nomaden und Halbnomaden entspricht, in der die Mitglieder ihre umfassende Sicherung aus dem Verband beziehen.

Ist das der Typus der Familie: der Mann Abraham, der seine Frau aus Angst an den Pharao verkuppelt und Jakob, der seinen Bruder um das Erstgeburtsrecht betrügt und letztlich vier Frauen hat. Eine davon klaut den Eltern das Hausheiligtum und lügt dann noch wie gedruckt. Gott weiß das, aber trotzdem gibt er ihnen seinen Segen. Sie werden zu Stammeltern Israels, des auserwählten Volkes.

Noemi, die Mutter von Ruth ist Alleinerziehende, sie bringt später in mehr als problematischer Form die Schwiegertochter Ruth bei dem Löser Boaz an (der Löser hat vom Gesetz her die Pflicht, die Frau eines verstorbenen Verwandten zu heiraten, so er noch nicht verheiratet ist). Ruth wird zur Stammmutter Jesu. Alle sind sie gesegnet von Gott, also keineswegs Paradefamilien im Sinne kirchlicher Verlautbarungen.

Die Familie Jesu ist ja auch nicht ohne Fragen. War er Einzelkind? Wie war das mit der Beziehung Josefs zu Maria, wie ist das mit den Geschwistern Jesu? War es doch auch wiederum eine Großfamilie, oder waren es gar leibliche Geschwister, wie manche Exegeten wider die Tradition meinen annehmen zu müssen?

Die Äußerungen Jesu sind keineswegs immer sehr familienfreundlich. Seine Familie wollte ihn ja zurückrufen. Aber er fragt, wer denn seine Familie sei: „jeder der den Willen Gottes tut“. Wir kennen das dritte Kapitel bei Markus. Mit Jesus ist das Gottesreich gekommen, dies wird zum entscheidenden Kriterium des menschlichen Zusammenlebens. Das Gebot der Gottes-, Selbst- und Nächstenliebe wird zur Grundlage jeglicher gelungener menschlicher Beziehung und damit auch der Familie. Menschliche Beziehungen bekommen durch ihn eine neue Dimension. Freundlicher war er zur Ehe, vor allem um der Frauen willen, denen er in der Infragestellung des einseitig vom Mann auszustellenden Scheidebriefes eine grundsätzlich neue Stellung gab. Wer heute über diese unauflösliche Ehe stöhnt, der sollte diesen Hintergrund nicht vergessen. Die Einehe war zur Zeit Jesu in Israel, wenn auch mit unterschiedlichen Frauen nach einander möglich, selbstverständlich.

2.1.3 Die Familie in der Antike

Auch die Griechen kannten den Begriff der Familie überhaupt nicht. Das Haus war die Grundlage des Zusammenlebens; dort war der Bereich der Mutter. Freude und Unterhaltung suchte der Mann nicht dort, sondern bei Knaben und Hetären. Ein Gerichtsredner erklärte im 4. Jahrhundert vor Christus: „Die Freudenmädchen haben wir um der Lust willen, die Geliebte um der Pflege unserer täglichen Körperbedürfnisse, die Ehefrauen aber, damit sie uns rechtmäßige Kinder schenken und treue Wächterinnen unseres Hauses seien.“

Die strenggläubigen Juden in der Diaspora, aber auch die Römer mit ihrer strengeren Familienmoral, konnten mit diesem Verständnis von Ehe und Familie wenig anfangen. Grundlage war bei den Römern die Einehe und Großfamilie mit der starken Bedeutung des „pater familias“ (Familienvaters), aber auch die Frau hatte ihre Rolle. Familie kommt von „famulus“ = Diener. Mit der Familie war ursprünglich die gesamte Dienerschaft in einem größeren Anwesen gemeint, später dann alle Hausgenossen, die unter der Leitung des Patriarchen (des herrschenden Vaters) standen. Das war nun sicher die Keimzelle der Gesellschaft. Sklaven konnten nur im begrenzten Umfang frei heiraten, Familie gründen konnten sie nahezu nie. Antike Großstädte wie Korinth hatten bis zu 70% Sklaven als Bewohner, die Armen mit ihren meist eingeschränkten Rechten gar nicht mitgerechnet.

Diese Großfamilien sind gemeint, wenn Paulus, wie in Philippi, ein ganzes „Haus“ tauft. Diese Großfamilien waren auch gemeint, wenn die Kirchenväter von der Familie als Hauskirche und Hausheiligtum sprachen. Ob sie damit die Kleinfamilie von heute gemeint haben, ist sehr zweifelhaft und viele warnen, dass es eine Überforderung der Familie von heute wäre, wie dies in offiziellen Kirchentexten gerne geschieht. Die Familie als Hausheiligtum zu bezeichnen, dazu seien die Unterschiede doch zu groß.

2.1.4 Die Familie im Mittelalter

Im Mittelalter dominierte die bäuerliche Großfamilie, zu der auch das Hofpersonal gehörte. Unterschiedlich gestaltete sich diese wieder, wenn es um Gebiete mit Erbteilung unter den Kindern, wie bei den Franken, ging, oder ob die Höfe an einen Sohn fielen. Handwerker und Kaufleute vor allem bil­deten die Bürger der emporkommenden Städte. Für diese war die Einheit von Lebens- und Arbeitsraum gegeben, das galt auch immer für die Frauen. Eine Arbeitsteiligkeit, im Sinne der Familie der Moderne zwischen Innenbereich für die Frau und Außenbereich für den Mann, gab es nicht. Die Hörigen waren in ihren Rechten, auch bezüglich Ehe und Familie, massiv eingeschränkt. Sie lebten eher am Rande solcher Institutionen. Ihre Zahl war im Mittelalter nicht gering. Auch das Christentum hat Sklaven bis in die Neuzeit hinein nicht das freie Familiengründungsrecht zugebilligt.

2.1.5. Das Familienbild der Moderne

Unser heutiges überkommenes Familienbild ist geprägt von den Entwicklungen des Industriezeitalters. Es beinhaltet in der Regel das Zusammenwohnen von zwei Generationen, eine davon das Ehepaar, die andere die Kinder. Der Mann ist in der gesellschaftlichen Rollenaufteilung für den Außenbereich zuständig, die Frau für den Innenbereich. Einkommensorientierte Arbeit ist Sache des Mannes, Hausarbeit und Erziehung ist Sache der Frau. So sollte es im herkömmlichen Idealfall sein. Die Realität sah sehr oft an­ders aus.

In der Soziologie wurde für diese Familie ein Lebenszyklus mit sechs bis acht Phasen beschrieben. Aufbauphase, Primärsozialisation, Familie mit schulpflichtigen Kindern, Adoleszenzphase, Kontraktionsphase (das Nest ist leer) und Altersphase werden genannt (G. Scheller, in Nave-Herz/Markefka, Handbuch der Familien- und Jugendforschung, Bd. 1 Familienforschung S 151-175). Die Familienbiographien werden aber komplexer. Insgesamt steigt die Lebenserwartung der Menschen.

Die vom Industriezeitalter und der Aufklärung geprägte Familie geht offensichtlich ihrem Ende entgegen. Sie war im Kern eine von der Industriegesellschaft geforderte Arbeitsteiligkeit in Produktion (Erwerbsarbeit) und Reproduktion (Zeugen und Erziehen von Kindern), in Außen und Innen, in technischer Rationalität und menschlicher Emotionalität, in Männer und Frauen. Der Mann musste hinaus ins „feindliche Leben“. Dort herrschten Konkurrenz, Kampf, Härte, Durchsetzungsvermögen, Technik und Politik. Im Hause waltete die „züchtige Hausfrau“. Hier sollte der emotionale Ausgleich geschaffen, die Kinder für die Arbeitswelt aufgezogen werden, das Gesetz der Liebe walten. Dies wurde von einer großen einflussreichen deutschen Tageszeitung noch einmal in etwa so deutlich gemacht: „Konkurrenz herrscht in der Wirtschaft, Solidarität ist für die Familie“.

Die Familie war in die­sem Konzept der Puffer zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft, der Schmierfilm, der das Le­ben in der Gesellschaft erträglich machte. „Ohne die Familie hätte es die Industrialisierung nicht gegeben“ (Gronemeyer).

Selbst im vorigen Jahrhundert war die Arbeitssituation für Frauen und Männer extrem familienfeindlich, 18-20 Stunden täglich wurden gearbeitet. Eine Wohnung war nicht zu bekommen, die Zahl der un­ehelichen Kinder war groß. In vielen Stadtwohnungen war ein Bett oder ein Sofa an einen Verwandten gegeben, es wurden auch Betten stundenweise an „Schläfer“ vermietet. Das alles war einem Familienleben nicht förderlich. Die Arbeiter waren in vielen Fällen zur „wilden Ehe“ gezwungen (M. Segalen, Die Familie, Frankfurt 1990, S. 171). Von einer schö­nen heilen Familienwelt kann nicht die Rede sein.

Aber auch dieses Konzept war Wandlungen unterworfen. Bis in die zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts waren um die zehn Kinder in der Familie noch Realität, dann war die Dreikinderfamilie das Ideal, heute ist es meist nur noch ein Kind, im Schnitt exakt 1,3.

2.1.6 Das Verschwinden des Familienmodells der Moderne

Die entscheidenden Gründe für das Verschwinden des mo­dernen Familienkonzeptes werden in der totalen Durchökonomisierung der Gesellschaft gesehen. Kein Lebensbereich scheint davon ausgenommen. Hinzu kommt, dass die Familie nicht der umfassende Ort der Lebenssicherung ist, ja nicht mehr sein kann. Ohne ein ge­sellschaftliches System von Sicherheit könnte die Familie nicht mehr überleben. Von der Ausbildung bis zur Altersversorgung werden der Familie mehr und mehr Funktionen abgenommen, die zu leisten sie selbst gar nicht in der Lage wäre. Das sehr arbeitsteilige System verlangt zum Funktionieren andere Formen der Ausbildung, als sie die Familie in der Regel leisten kann.

2.1.7 Entwicklungstrends der europäischen Familie

2.1.7.1 Die Rollenstruktur in den Familien hat sich verändert

Im modernen Familienhaushalt leben in der Regel Mutter, Vater und deren leibliche Kinder zusammen (zum Kapitel siehe R. Nave-Herz, M. Markefka). Durch die Verlängerung des Lebens und die Veränderung des Partnerschaftsverhaltens sind aber die Ehebiographien komplexer geworden. Die eben genannte Grundkonstellation wird ergänzt durch viele andere Kombinationen im Mitwohnen von Eltern, anderen Verwandten, durch Kinder aus der ersten Ehe, das Ausscheiden eines Elternteiles, um nur einige zu nennen. Kinder sind, trotz vieler Eigenständigkeiten, letztlich durch Ausbildung und Studium, viel länger von den Eltern abhängig. So wird Familie zu einem differenzierten Beziehungsgeflecht mit vielfältigen Ehebiographien.

2.1.7.2 Wandlungen in den Beziehungen der Ehegatten

Es ist keineswegs so, dass in früheren Zeiten die Ehen stabiler waren als heute. Häufige Wiederverheiratung gehörten zur Tagesordnung, denn gerade die Sterblichkeit der Frauen im Kindbett war sehr hoch. Die Ehe musste auch viele Kinder haben, da oft nur wenige Kinder die ersten Lebensjahre überlebten. Durch die Verlängerung der Lebenserwartung, vor allem der Frauen, ist die Zahl der Wiederverheiratungen zurückgegangen, sie ist auch keine wirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit mehr, wie sie es früher einmal war.

Die Partnerwahl hat sich entschieden verändert. Selbstbestimmte Ehepartnerwahl hat es zwar immer gegeben, da ärmere Schichten erst später heiraten konnten, wenn die Eltern manchmal schon gar nicht mehr lebten oder die Kinder Gesinde in anderen Gebieten waren. Vor allem in der bäuerlich-besitzenden Schicht war die Auswahl der Ehepartner eine Sache der ganzen Familie, meist aber der Eltern. Emotionalität spielte dabei eine geringere Rolle. Es ist heute nicht sicher, aber wahrscheinlicher als früher, dass eine Heirat eine Liebesheirat ist. An Bedeutung gewinnt das umfassende, auch sexuelle „Zueinanderpassen“.

Historische Ehen waren in der Regel durch ein erhebliches Machtgefälle zwischen Mann und Frau gekennzeichnet. Das gilt besonders von den Ehen in der industriellen Moderne. Dieses hat sich massiv verschoben. Heute ist es nahezu selbstverständlich, dass auch eine Frau eine quali­fizierte Ausbildung hat und den erlernten Beruf auch ausüben will. Dazu gehört, dass sie auch entsprechendes Verfügungsrecht über selbst erworbenes Geld haben möchte. Auch die längere Lebenserwartung macht eine Berufstätigkeit wahrscheinlicher, da die Frau nach dem Erwachsenwerden der Kinder wieder ins Berufsleben inte­griert werden möchte. Wenn Frauen im Schnitt etwa 80 Jahre (mit stark wachsender Tendenz) alt werden, dann ist die primäre Erziehungsphase mit 10-12 Jahren abgeschlossen, das Nest wird etwa nach 20 Jahren frei. Was macht eine Frau dann für den verbleibenden größten Teil des Lebens? Das ist aber meist damit verbunden, dass der Mann zwischenzeitlich auf der Karriereleiter uneinholbar nach oben gestiegen ist. Hier müssen Lösungen gesucht werden.

Frauen sind aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung länger verwitwet. Eine Witwenrente ist in vielen Fällen noch keine solide Lebensgrundlage. Durch wenige Jahre der Berufstätigkeit ist bei vielen alten Frauen die eigene Rente auch nicht sehr hoch. Armut im Alter ist meist weiblich. Einiges ist inzwischen zur Entlastung geschehen. Die Frau ist dazu herausgefordert ins Berufsleben einzutreten. Tut die Frau dies schon in der Erziehungsphase, dann kommt eine erhebliche zusätzliche Belastung auf sie zu, da bisher die Männer kaum bei der Aufgabenverteilung in der Kindererziehung und dem Haushalt bei Berufstätigkeit der Frau eingetreten sind. In den letzten Jahrzehnten ist von Seiten der Wirtschaft die Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften gestiegen, nur in Rezessionsphasen ertönt das Lied von den „Doppelverdienern“. Frauen wissen aber inzwischen auch, dass Berufsarbeit ein Recht für sie ist.

2.1.7.4 Änderungen im Werden von Ehe und Familie

Die Eheschließung wird gegenüber früher aufgeschoben, Das gilt vor allem auch für Frauen, die einen Beruf gelernt haben. Das Ehe- und Familieneinstiegsalter steigt mit der beruflichen Qualifikation der Frauen. Nach meist mehrjährigen Zusammenleben ist die Erwartung des 1. Kindes oft die Entscheidung zur Eheschließung. Es gibt gegenüber früher nur noch einen entscheidenden Grund die Ehe zu schließen und das ist die Erwartung oder der Wunsch nach einem Kind. Andere Gründe spielen nahezu keine Rolle mehr. Dies erklärt auch die starke Zunahme der nichtehelichen Partnerschaften. Diese werden nicht als Konkurrenz zur Ehe verstanden, sondern es gibt überwiegend eine "Kinderorientierte Ehegründung" (Nave-Herz).

2.1.7.5 Die Eltern-Kind-Beziehungen haben sich gewandelt

Insgesamt hat sich der Erziehungsstil auf partnerschaftliche Erziehung hin gewandelt. Der alte Konflikt Vater-Sohn existiert kaum noch. Kinder werden früher Entscheidungen zugemutet. Die sogenannte Verhandlungsstrategie beginnt zum Teil schon in der Kleinkindphase. Vernunftargumente werden ins Spiel gebracht. Die Eltern versuchen ihren erwachsen werdenden Kindern mehr als Freunde denn als Autoritäten zu begegnen. Nach wie vor liegt aber die Bedeutung der Eltern nach Einschätzung der Jugendlichen bei etwa 3,5 (von 4 möglichen) noch sehr hoch, bei einer gewissen Präferenz der Mutter. Noch ist die Prügelstrafe nicht endgültig abgeschafft, aber dies dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein. Damit wird Gewaltpotential aus den Familien und auch aus der Gesellschaft verschwinden. Leider ist die Rate der Gewalttätigkeit in den Familien, auch gegen die Partner - vor allem von den Männern ausgehend - noch immer zu hoch. Familie ist auch oft der Ort, an dem Stress abgebaut wird, aber auch an dem Stress entsteht.

Lernen durch Mitleben und Mitarbeiten weicht einer frühen außerhäusigen Erziehung, die sich über viele Jahre hinstreckt. Vom Kindergarten bis zur Universität kann dies nahezu 25 und mehr Jahre dauern. Vor zu früher Pädagogisierung der Kindheit wird gewarnt, eine ganzheitliche Erziehung muss gewährleistet sein. Die Jugendlichen fühlen sich zwar früher selbstständig, hängen aber wesentlich länger, vor allem finanziell, von den Eltern ab. Das Stöhnen von Eltern: „Ich hätte gerne vor meiner Pensionierung alle Kinder beruflich unter“ ist nicht nur ein Witz, sondern in vielen Fällen Realität. Kinder fordern gegenüber früher wie selbstverständlich freie Berufswahl und können bei der Ausbildung trotzdem mit der Unterstützung der Eltern rechnen. Die Weltbilder zwischen Eltern und Kindern sind oft sehr unterschiedlich. Das betrifft nicht nur den religiösen, sondern auch den politischen und gesellschaftlichen Bereich.

2.1.7.6 Auf dem Weg zur Viergenerationenfamilie

Die Ehen dauern trotz einer hohen Scheidungsquote im Schnitt länger, weil die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen, vor allem der Frauen, sich in den letzten einhundert Jahren mehr als verdoppelt hat. Dies lässt die Menschen sehr oft auch die vierte Generation erleben, was früher eine Ausnahme war. Die Kinder haben kaum noch die Chance Seitenverwandte (Geschwister) kennen zu lernen, dafür aber vier Großeltern, acht Urgroßeltern und vielleicht bald auch noch die 5. Generation. Das hat es als Großfamilie geschichtlich noch nie gegeben. 75% der 65jährigen sind Großeltern und 50% derselben Altersgruppe sind Urgroßeltern (P.B. Baltes u.a. Hg., Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung, Berlin 1992, S. 475). Untereinander stehen die Generationen, wenn auch räumlich getrennt, in einem regen Austausch. Die Familie ist zwar horizontal schmäler geworden, vertikal aber sehr viel ausgedehnter. Dadurch werden die Herausforderungen an die arbeitende Generation entschieden größer.

Auf die ältere Generation kommt die Mithilfe bei der Erziehung der Kinder zu. Oft ist eine Berufstätigkeit der Frau gar nicht möglich, wenn die Großeltern nicht einen wesentlichen Teil der Aufsicht über die Kinder und deren Erziehung mit übernehmen. Bei Erkrankung von Kindern oder Familienangehörigen springen sie wie selbstverständlich ein. Auch das finanzielle Engagement in die Enkelkinder ist in der Regel sehr groß.

Die Zahl der pflegebedürftigen alten Angehörigen nimmt zu. Das trifft oft zuerst einmal die Ehefrauen, da sie meist jünger als die Männer sind und eine höhere Lebenserwartung haben. Wenn sie selbst pflegebedürftig werden, sind sie auf die Töchter angewiesen. Über 70% aller Pflegebedürftigen werden unter großem Einsatz in der Familie gepflegt. Die Familie ist das größte Pflegeheim der Gesellschaft.

So bringt die horizontale Verlängerung der Familienbiographie zusätzliche familiäre Aufgaben mit sich. Der Dreigenerationenvertrag weicht dem Viergenerationenvertrag, die belastbaren Kinder werden zahlenmäßig gegenüber den älteren Menschen immer weniger.

2.1.8 Ökonomische Belastungen der Familie

Kinder zu haben ist ein teures Geschäft, so könnte man sagen. Die notwendigen Investitionen sind sehr hoch. Familien mit mehreren Kindern verlieren erheblich an Einkommen gegenüber Alleinstehenden und Paaren ohne Kinder.

Der Anteil am Bruttosozialprodukt der Gesellschaft, der von der Familie im verborgenen erbracht wird, taucht in den offiziellen Berechnungen nicht auf. Familie ist vor allem interessant als Konsument.

1986 wurde berechnet, dass Ehepaare zwischen 25-35 Jahren 3400,00 DM Haushaltsnettoeinkommen hatten, Familien mit einem Kind lediglich 2770,00 DM bei gestiegenen notwendigen Ausgaben durch das Kind. Das Familieneinkommen sinkt mit dem zweiten Kind nochmals. Für die Familien, die bei der heute recht späten Heirat der Frauen zwei Kinder haben, wurde im Alter von 35-45 Jahren ein monatlicher Mittelwert von 3380,00 DM berechnet, für Ehepaare ohne Kinder 4051,00 DM. Die Ausgabenposition für ein minderjäh­riges Kind beläuft sich im Durchschnitt auf 60% der Ausgaben für einen Erwachsenen. Damit ist das Pro-Kopf-Einkommen für Familien mit Kindern nochmals geschmälert. Es bleiben dem verheirateten Paar mit Kindern etwa 2400,00 DM. Wesentlich problematischer ist es noch bei Alleinerziehenden; oft ist dies der Weg in die Armut. Diese Daten sind nicht gerade motivierend für die Gründung einer Familie (Nave-Herz u.a., S. 249). Selbst das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu schon geäußert, indem es anmahnte, das Existenzminimum nicht zu versteuern. Auch in die gesetzlichen Änderungen in der letzten Zeit haben noch keine grundsätzliche Änderung gebracht.

Die Erwerbstätigkeit von Frauen mit einem Kinde unter 10 Jahren liegt in der EU (1990) bei 52% in der Bundesrepublik Deutschland bei 44%. Die Doppelbelastung der Frauen durch Beruf und Erziehung (+Haushalt) ist groß. Mit dem am 5. Februar 2002 gefassten Urteil hat das höchste deutsche Gericht auch die Gleichwertigkeit von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit in der Ehe anerkannt. Das Karlsruher Urteil bricht daher für alle Ehefrauen eine wichtige Lanze, die ein eigenständiges Aus- und Einkommen in der Gesellschaft erwerben wollen.

Seit Januar 2002 wird das Kindergeld monatlich in folgender Höhe gezahlt: 154 Euro: jeweils für das erste bis dritte Kind, 179 Euro: für jedes weitere Kind. Welches Kind bei einem Elternteil erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten.

Erziehungsgeld wird je nach Einkommenssituation (bei einer Teilbeschäftigungsgrenze von 30 Stunden pro Woche) als Höchstsatz 460 Euro monatlich 1 Jahr oder 307 Euro zwei Jahre gezahlt (Stand 2001).

Bestimmte Familiensituationen, Erwerbssituation und Bildungsstatus sind nach wie vor ein erhöhtes Armutsrisiko.

"Familien mit Kindern in der Sozialhilfe

Bemerkenswert ist vor allem, dass 56% der Sozialhilfe beziehenden Kinder in Haushalten von allein Erziehenden und nur 44% in anderen Familienkonstellationen wohnen (s. Tabelle II.3).Von den deutschen Kindern mit Sozialhilfebezug wohnen sogar 64% in Haushalten von allein Erziehenden gegenüber 36% in anderen Haushalten. Anders als deutsche leben ausländische Kinder zu rund 70% in Zwei-Eltern-Familien und nur zu rund 30% in Ein-Eltern-Familien. Familien mit Kindern haben in Deutschland mit 6,1% eine höhere Sozialhilfequote als alle Haushalte (4%). Dies ist vor allem durch die hohe Quote der allein Erziehenden (18,4%) bedingt, während von den Paarfamilien mit Kindern nur 2,6% HLU beziehen. Bei den Paarfamilien nimmt der HLU Hilfe zum Lebensunterhalt)-Bezug erst ab drei Kindern deutlich zu: Paare mit drei oder mehr Kindern sind zu 5,4% auf HLU angewiesen. (5. Familienbericht)"

Der fünfte Familienbericht spricht in diesem Zusammenhang vom Humanvermögen einer Gesellschaft. Es wird ja oft der Einwand erhoben, Kinder seien ein ideeller Wert für die Familie und nicht mit Geld auszugleichen. Das ist richtig. Andererseits sind Kinder aber für eine Gesellschaft das Humanvermögen, ohne die sie nicht existieren kann. Im Schnitt betrugen 1994 die jährlichen Aufwendungen für zwei Kinder im mittleren Alter knapp 17.000,00 DM. Hinzu kommt der Betreuungsaufwand der Eltern, berechnet mit 23,00 DM die Stunde, macht einen Unterhalts- und Betreuungsaufwand für zwei Kinder im Jahr von etwa 40 000,00 DM (Minimalrechnung) aus. Die Wertschöpfung der Familie geht weit über das hinaus, was sie von der Gesellschaft davon zurückerhält. Die vorsichtige Bewertung aller Leistungen der Familie wurden 1990 auf über 15 Billionen DM geschätzt, das was sie an darstellbarem (reproduzierbaren) Sachvermögen zurückerhält liegt bei knapp 7 Billionen.

Um die Jahrhundertwende 1900 wurde in der Nationalökonomie die These vertreten, in die Natur und in das Nachwachsen der Arbeitskraft brauche man nicht zu investieren, das ginge von selbst. So ganz von selbst geht dies aber offensichtlich nicht. Die Familien bringen durch die Erziehung einen unschätzbaren Beitrag in das Humanvermögen einer Gesellschaft ein, das verlangt nach den Gesetzen der Gerechtigkeit auch Anerkennung durch die Gesellschaft. Der steuerlich Lastenausgleich der Familien wird z.B. zu 32% (1994) von diesen selbst finanziert.

Im Wohnraum besteht eine massive Unterversorgung, vor allem für einkommensschwache Familien, junge Familien, unvollständige Familien und Familien ausländischer Arbeitnehmer. Im großstädtischen Regionen betrifft dies nahezu alle Familien mit mehreren Kindern. Im Sozial- und Wirtschaftswort der Kirchen sagt dazu unter dem Stichwort Armut:

"68...Eine der schlimmsten Auswirkungen von Armut ist der Verlust der eigenen Wohnung, davon sind in Deutschland immer mehr Menschen, darunter verstärkt Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Frauen und Jugendliche betroffen..."

Für Familien mit mehreren Kindern ist es oft sehr schwer, geeigneten Wohnraum zu finden.

Der fünfte Familienbericht (1994) spricht insgesamt von „struktureller Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“.

2.1.9 Das Auseinandertriften von individuellen und gesellschaftlichen Werten

Eine besondere Herausforderung der Familie stellt die Wertesituation in unserer Gesellschaft dar. Bleiben wir zuerst im Bereich der individuellen Werte. Ende der 60er Jahre ist ein Werteumbruch von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung festzustellen. An die Stelle von Pflichterfüllung tritt Selbstverwirklichung, an die Stelle von Gehorsam tritt Verantwortung. Dies hat sich inzwischen in unserer Gesellschaft in nahezu allen Generationen durchgesetzt. Dahinter gibt es kein zurück.

Unter der Voraussetzung der biblischen Freiheit wird Familie zu einem Ort, an dem sich die Freiheit des Einzelnen entfalten kann. Emanzipation - von „aus der Hand des Vaters geben“ in der Antike kommend - ist auch in der Familie angesagt. Das betrifft nicht nur die Frau, die Erziehung ist ein Emanzipationsprozess, auch wenn die Ergebnisse manchmal nicht berauschend sind.

Die Untersuchungen sagen uns aber, dass die Menschen als Individuen auch Toleranz und Hilfe für den Nächsten hoch einschätzen. In den Familien ist dieser Wert, der letztlich Solidarität beinhaltet, gleichrangig zur Freiheit zu sehen. Nächsten- und Selbstliebe haben im Gebot gleichrangige Bedeutung. Die Selbstliebe wird zum Maß der Nächstenliebe.

In der Gesellschaft aber gilt nur noch der eine Wert: Geld, wie es verkürzt ein Soziologe gesagt hat. Wir sind in einem gesellschaftlichen Prozess der Durchökonomisierung aller Lebensbereiche. Der erfasst auch die Familie. Die Familie gerät in Spannung zwischen gesellschaftlichen und individuellen Werten. Welche sind letztendlich verbindlich? In diesem kognitiven Stress bleiben mehr und mehr im Leben die individuellen Werte auf der Strecke. Hier müssen viele behilflich sein, damit auch unsere Gesellschaft von den beiden Werten Freiheit und Solidarität gespeist wird, wenn sie nicht am Egoismus auseinanderbrechen will; sonst werden diese Werte privatisiert und gehen letztlich unter. Kürzlich betonte eine Zeitung, in der Gesellschaft gelte der Konkurrenzkampf, in der Familie Solidarität und Liebe. Dieses Denken scheint Allgemeingut zu sein und überfordert die Familien.

Noch an anderen Punkten geraten Familien- und gesellschaftliche Werte in Konflikt. Hierbei droht auch die Familie zu unterliegen. Familie braucht Stabilität. Mit Kindern dreimal im Schulalter umziehen, das heißt schulisch und von der Sozialisation der Freundschaften her, erheblichen Unbill auf sich nehmen. Kirchlich wissen wir, dass hier eine der entscheidenden Probleme der Entkirchlichung liegt. Der dritte Versuch, sich mit einer Familie in einer Gemeinde zu integrieren, unterbleibt meistens. Unsere Gesellschaft braucht Flexibilität; schauen Sie einmal auf die Vorwürfe, die Arbeitslose sich machen lassen müssen, wenn sie nicht bereit sind, durch ganz Deutschland der Arbeit hinter her zu laufen. Familien aber brauchen Stabilität. Wer bleibt hier auf der Strecke?

2.1.10 Aussagen der Deutschen Bischofskonferenz

Zusammenfassend schreibt die Deutsche Bischofskonferenz in "Ehe und Familie -
 in guter Gesellschaft" 1999 (Die deutschen Bischöfe 61)

"2.3     Familien werden vielfach benachteiligt

Schließlich erschweren wirtschaftliche und soziale Benachteiligungen Familien das Leben. In wirtschaftlicher Hinsicht ist Familie belastet durch höhere Ausgaben für die Versorgung und Ausbildung der Kinder, niedrigeres Einkommen aufgrund geringerer Erwerbsbeteiligung, eingeschränkte Möglichkeiten der Vermögensbildung aufgrund des deutlich niedrigeren Pro-Kopf-Einkommens und schließlich durch eine geringere Alterssicherung aus der Rentenkasse. Letzteres ist in besonderem Maße ungerecht, da Familien durch ihre Sorge für die nachwachsende Generation den Beitrag zum Generationenvertrag erbringen, der Rentenleistungen in Zukunft erst möglich macht. Hinzu kommt eine fehlende Rücksichtnahme vieler Einrichtungen und gesellschaftlicher Bereiche auf die Belange von Familien. Erschwerend für den Alltag von Familien ist auch, daß Kinder und ihre Bedürfnisse immer mehr Menschen fremd werden."

2.2 Die Bedeutung der Familie – Urteilen

2.2.1 Zum Begriff von Familie

Normalerweise wird „Ehe“ und „Familie“ immer in einem Satz gesagt. Das ist auch nach unserer Verfassung so geregelt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (GG 6,1).“ Die Ehe hat in unserem Staat gegenüber allen eheähnlichen Gemeinschaften eine „meistbegünstigten Klausel“. Die Verfassung versteht unter der Familie die moderne Kleinfamilie mit Eltern und Kindern. Es ist aber durchaus rechtens, um der Kinder willen, Rechte der so verstandenen Familie auf Alleinerziehende oder eheähnliche Bindungen zu übertragen; aber darf das besondere Privileg der Ehe tangiert werden?

Neben der Kleinfamilie gibt es heute gleichzeitig eine pluriforme Situation von Familie. Allein­erziehende, die Eltern pflegende Kinder, Großeltern und Enkel, Familien mit Elternpaaren in nichtehelicher Gemeinschaft, um nur einige zu nennen.

In der Kleinfamilie differenziert die Kirche nochmals. Da sind die Wiederverheirateten. Wenn sie aus Witwer- oder Witwensituationen kommen, steht einer kirchlichen Eheschließung nichts im Wege, kommen sie aus gescheiterten Ehen, dann tut die Kirche sich schwer. Dann gibt es die Stief­elternfamilie (Kind mit einem nichtleiblichen und leiblichen Elternteil) und die Fortsetzungsfamilie (Patschworkfamilie), die sich aus Teilen bisheriger Familien und neuen Kindern (meine/deine/unsere Kinder) zusammensetzt. Solche Familien gibt es viele bei einer Scheidungsquote 1991 von 30% (davon ca. 50% ohne Kinder). Offensichtlich heiraten von diesen aber die meisten wieder und gründen auch eine neue Familie. So waren an den standesamtlichen Eheschließungen 1991 ca. 25% Geschiedene beteiligt. Dabei ist aber das Durchschnittsalter der wiederverheirateten Frauen mit 37,9 Jahren (altes Bundesgebiet) zu beachten.

1991 gab es bei den 35- bis unter 40jährigen 65,4% Ehepaare mit Kindern, 13,8% Ledige, 10,4% Ehepaare ohne Kinder, 5,4% Verwitwete, Geschiedene, getrennt lebende Verheiratete und 5% Alleinerziehende.

Ehe und Familie in der modernen Form werden auch Normalfamilie, besser eine bewährte Form von Familie genannt (Die Ehe ist nach dem Sozialbrief der evangelischen und katholischen Kirche eine bewährte Grundlage von Familie). 80% der Kinder werden darin groß.

Definieren könnte man Familie als primäre Solidaritätsgemeinschaft, die wenigstens zwei Generationen umfasst. In dieser Definition gibt es drei Elemente:

·      Generationenbeziehung in der Regel abstammungsmäßig als Eltern-Kind, aber auch anders Zusammenleben

·      Institutionelle Absicherung, in der Regel auch gemeinsame Ehe

·      Dabei ist meist eine Generation auf Hilfe angewiesen (Kinder und Pflegebedürftige).

Das Zusammenleben in zwei Generationen wird es auch weiterhin geben. Zur Sozialisation der menschlichen Person ist dies unabdingbar, notwendig ist es auch zur Regelung des Verhältnisses zur Gesellschaft. Die Frage ist nur, wie sich die Familie weiter entwickeln muss. Ein zurück zur Familie des industriellen Zeitalters gibt es nicht mehr.

Die Familie der Zukunft wird pluralistischere Familienbiographien haben als früher, der Generationenverband kann sich, zeitlich unterschiedlich intensiv, auf vier (und fünf) Generationen erstrecken. Es bedarf der Änderung von inneren und äußeren Bedingungen der Familie, damit sie den Herausforderungen der Zukunft einigermaßen gewachsen ist. Ohne Familie gibt es kein Überleben der Gesellschaft.

2.2.2 Notwendigkeit der Familie für die Gesellschaft

Das Zweite Vatikanische Konzil sagt zur Familie in Gaudium et spes 52:

„So ist die Familie, in der verschiedene Generationen zusammenleben und sich gegenseitig helfen, um zu größerer Weisheit zu gelangen und die Rechte der einzelnen Personen mit den anderen Notwendigkeiten des gesellschaftlichen Lebens zu vereinbaren, das Fundament der Gesellschaft."

Die Synode behandelt in ihrem Beschluss „Ehe und Familie“ auch mehr die Ehe. Sie betont, dass es keine gesellschaftliche Einrichtung gibt, die einen solchen Dienst am Kind leistet. „Die Bindungen, die in ihr eingeübt und geprägt werden, sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Mensch in unserer schnellebigen und konfliktreichen Gesellschaft bestehen kann.“

Familie wird aber die Institution bleiben, in der Primärsozialisation in unserer Gesellschaft eingeübt wird. Ohne diese kann Gesellschaft gar nicht überleben. Die Reproduktion und Primärsozialisation ist die unverzichtbare Aufgabe der Familie (Schaffung von Humanvermögen). Dies ist die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft. In diesem Bereich müssen auch die ökonomischen Voraussetzungen der Familie wesentlich verbessert werden. Dies betrifft vor allem auch die Frauen in der Familie und ihre Lebens-, Berufs- und Altersversorgungsperspektive.

Für den einzelnen Menschen ist sie immer noch eines der erstrebenswerten Güter, weil er hier menschlich Rückhalt und Geborgenheit findet. Neben der Gesundheit ist in unserer Gesellschaft immer noch die Familie eines der angestrebtesten Güter.

Hier sind Überlegungen notwendig, wie die Familienarbeit auch zu ökonomisch relevanter Arbeit gemacht werden kann. Gerade bei den knapper werdenden Arbeitsplätzen sind dies wichtige Überlegungen. Entsprechende Modelle liegen schon seit Jahren auf dem Tisch. Gesellschaftliche Wertung von Arbeit geschieht wesentlich über das Geld. Deshalb ist Familienarbeit auch so unterbewertet, zumal sie auf die Rente noch keinen hinreichend positiven Einfluss hat.

"(71) Statistische Erhebungen zeigen, daß der Lebensstandard einer Familie mit zwei Kindern erheblich unter dem eines entsprechenden kinderlosen Ehepaares liegt. Die Maßnahmen des Familienlastenausgleichs vermögen im Durchschnitt nicht einmal die unmittelbaren durch Kinder bedingten Aufwendungen, geschweige denn das durch den Rückgang der Erwerbsbeteiligung sinkende Haushaltseinkommen auszugleichen. Meh­rere Kinder zu haben ist heute zu einem Armutsrisiko geworden. Schwe­rer noch als die finanziellen Einschränkungen wiegen jedoch für junge Familien andere Benachteili­gungen: Sie suchen für Kinder geeigneten Wohnraum und erleben, sofern sie ihn über­haupt bezahlen können, daß ihnen Kinderlose vorgezogen werden. Mehrkinderfamilien sind hier so­gar extrem benachteiligt. Sie erfahren Be­nachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, da sie in räumlicher und zeitlicher Hinsicht we­niger flexibel sind. Auch der fortlaufende Verlust an gemeinsamer Zeit (etwa durch Schichtarbeit oder Sonntagsarbeit) trifft die Familien. Besondere Belastungen treten infolge von Arbeitslosigkeit und Überschuldung auf. Ge­gen die Wahrnehmung von Elternverantwortung verhalten sich Wirtschaft, Staat und soziale Dienste zwar nicht ablehnend, aber vielfach indifferent, d. h. sie behandeln Eltern und Kinderlose grundsätzlich gleich. Daraus resultiert eine strukturelle Benachteiligung der Familien. Deutschland gehört zu den Ländern Europas mit der geringsten Geburtenrate und dem größten Anteil an Einpersonenhaushalten. (Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland 1997)

2.3. Handeln für die Familie

2.3.1 Aussagen der Deutschen Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz in "Ehe und Familie in guter Gesellschaft" (Die deutschen Bischöfe 61, Bonn 1999) ruft dazu auf, dass Familien zuerst selbst die Initiative ergreifen.

3.1 Familien müssen selber die Initiative ergreifen

Vor allen anderen sind die Ehepaare und Familien selbst aufgerufen, aktiv zu werden: “Die Familien müssen als erste sich dafür einsetzen, daß die Gesetze und Einrichtungen des Staates die Rechte und Pflichten der Familien nicht nur nicht beeinträchtigen, sondern positiv stützen und verteidigen. In diesem Sinne sollen die Familien sich dessen immer mehr bewußt werden, daß in erster Linie sie selbst im Bereich der sogenannten ‘Familienpolitik’ die Initiative ergreifen müssen.” So hat Papst Johannes Paul II. die Familien im Apostolischen Schreiben “Familiaris consortio” ausdrücklich dazu aufgerufen, ihren gesellschaftlichen Auftrag auch in Form politischen Handelns wahrzunehmen. Familien haben unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Interessen einzubringen. Neben verantwortlichem gesellschaftspolitischem Engagement einzelner Familienmitglieder in Staat, Kirche und Gesellschaft kann dies insbesondere über gemeinschaftliches Handeln in Zusammenschlüssen von Ehepaaren und Familien erfolgen. In Familiengruppen, -kreisen und -verbänden können sich Familien gegenseitig austauschen, stärken und unterstützen sowie gemeinsam Projekte für sich und andere Familien voranbringen. Den Familienverbänden kommt in der Vertretung der politischen Interessen der Familien eine herausragende Rolle zu, da Familien hier aus ihrem eigenen Erfahrungsschatz heraus politisch handeln.

In der Eigeninitiative von Familien geht so Selbsthilfe einher mit gesellschaftspolitischem Engagement, mit Hilfeleistungen und dem Eintreten für andere. Wichtig ist, daß die Eigeninitiative von Ehepaaren und Familien in Gemeinden herausgefordert, unterstützt und gebündelt wird."

Die Politik muss sich noch mehr als bis jetzt für eine familienförderliche Politik einsetzen.

"3.2     Die Politik muß gerechte und förderliche Bedingungen für Ehe und Familie sichern

Ehe und Familie haben für die Entfaltung des Einzelnen wie für die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegende Bedeutung. Zurecht stellt deshalb das Grundgesetz in Art. 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es bekräftigt damit auch die einzigartige Stellung, die der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften im staatlichen Recht zukommt. Diese Sonderstellung ist keine Privilegierung der Ehe und keine Benachteiligung anderer Lebensformen, sondern Ausdruck des besonderen Charakters und der besonderen Leistungen von Ehe in ihrem Zusammenhang mit Familie. Deshalb ist am besonderen Schutz von Ehe und Familie, wie ihn die Verfassung bekräftigt, aus Gründen des Gemeinwohls und der Gerechtigkeit unbedingt festzuhalten. Schutz und Förderung von Ehe und Familie im politischen Raum gründet auf einer geistigen Grundlage. Diese darzulegen, zu vermitteln und zu bewahren ist Voraussetzung allen weiteren Handelns.

Auf die Förderung von Ehe und Familie müssen sich dann allerdings auch die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen richten. Sie müssen gewährleisten, daß gerechte Bedingungen das Leben in Ehe und Familie und das Zusammenleben der Generationen absichern. Drei grundlegende Leitlinien ergeben sich daraus:

-    Verschiedene Bereiche unserer Gesellschaft tragen mit ihren unterschiedlichen Leistungen zum Erhalt und zur Entwicklung unserer Gesellschaft bei. Politik muß im Interesse der gesamten Gesellschaft darauf achten, daß diese unterschiedlichen Beiträge die ihnen gemäßen Entfaltungsbedingungen finden und gerecht bewertet werden. Unsere Gesellschaft steht dabei in der Gefahr einer “Familienvergessenheit”: in der Gefahr zu vergessen, wie wichtig Familie für die Menschwerdung des Menschen und damit für das gesellschaftliche Leben ist; in der Gefahr zu übersehen, welche Bedingungen Familien für ihr Leben brauchen. Die daraus resultierenden vielfältigen “strukturellen Rücksichtslosigkeiten” belasten und gefährden Familien und verhindern Familiengründungen. Sie schaden damit der gesamten Gesellschaft. Es ist deshalb eine deutliche Akzentverschiebung der Politik zu fordern. Sie muß den Lebensbedingungen von Familien die gleiche Aufmerksamkeit schenken wie etwa den Standortbedingungen der Wirtschaft.

-   Familien dürfen gegenüber Menschen ohne Kinder nicht benachteiligt werden. Die Rahmenbedingungen müssen zumindest so gestaltet werden, daß eine Gesellschaft Familien nicht Lasten auferlegt, die sie anderen nicht zumutet. Darüber hinaus ist für einen gerechten, anteiligen Ausgleich der wirtschaftlichen Belastungen zu sorgen, die Familien durch die Versorgung und Erziehung von Kindern in Kauf nehmen.

-    Schließlich bedürfen die in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht besonders benachteiligten Familien auch einer besonderen Unterstützung. Es gibt Not- und Bedarfslagen, wie beispielsweise plötzliches Eintreten von Krankheit, körperliche oder psychische Überforderung von Eltern oder Überschuldung, die ergänzende Hilfen von außen erforderlich machen. Diese Dienste sind wichtig, damit Belastungssituationen von Familien die Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten ihrer Kinder nicht dauerhaft beeinträchtigen.

Die Konsequenzen und Maßnahmen, die sich hieraus im einzelnen ergeben, sind im Sozialwort der Kirchen “Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit” eingehender dargestellt. Es macht deutlich, daß die Sorge für Ehe und Familie eine Querschnittsaufgabe ist. Sie berührt viele verschiedene Bereiche der Politik. An dieser Stelle soll besonders hervorgehoben werden:

-   Familien benötigen eine ausreichende finanzielle Absicherung, damit sie den erhöhten Aufwand, den die Sorge für Kinder mit sich bringt, tragen können. “Kindbedingte Armut” ist ein Phänomen, das auf krasse Weise vor Augen führt, wie schwierig es auch in unserem Lande sein kann, sich für mehrere Kinder zu entscheiden. Viele Familien nehmen um ihrer Kinder willen bereits erhebliche wirtschaftliche und soziale Nachteile in Kauf. Von staatlicher Seite muß die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums der Familie von steuerlichen Belastungen sichergestellt werden und darüber hinaus über das Kindergeld eine bedarfsorientierte Förderung erfolgen. Die Leistungen müssen der Höhe nach so ausgestaltet werden, daß Kinder jedenfalls nicht die Ursache für Armut sein können und keine Familie - auch nicht in den niedrigeren Einkommensbereichen - lediglich auf Grund der Tatsache, daß sie Kinder hat, auf Sozialhilfe angewiesen ist. Weiterhin muß sichergestellt sein, daß Kinder nicht mit besonderen Benachteiligungen aufwachsen müssen und in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden.     
Zu berücksichtigen ist dabei, daß die wirtschaftliche Situation von Familien durch Entscheidungen auf allen politischen Ebenen beeinflußt wird. Entlastungen und Belastungen von Familien müssen auf kommunaler Ebene, Landesebene und Bundesebene so aufeinander abgestimmt sein, daß sie sich für Familien nicht widersprüchlich oder gar benachteiligend auswirken.

-   Durch Erwerbsarbeit sichern sich Familien ihre Lebensgrundlagen; sie ist zugleich ein wesentlicher Teil der Lebensperspektive von Männern und Frauen. Familien sind bis in die inneren Beziehungen hinein durch die Arbeitsbedingungen, noch mehr durch Arbeitslosigkeit und ihre Folgen betroffen. Familiengerechte Erwerbsarbeit ist auf das Ziel gerichtet, Familie und Erwerbsarbeit im Blick auf die familialen Interessen und Bedürfnisse in Einklang zu bringen. In manchen Familien besteht der Wunsch, daß beide Eltern zeitgleich mit der Erziehungsphase ihrer Kinder erwerbstätig sein wollen; in anderen Familien scheidet ein Elternteil - meist zeitlich begrenzt während der ersten Erziehungsphase, bis das Kind in den Kindergarten oder in die Schule kommt - aus der Erwerbstätigkeit aus. Häufig gibt es für Familien zur Sicherung des Familieneinkommens keine Alternative zur Erwerbstätigkeit von Vater und Mutter. Rahmenbedingungen haben jedoch sicherzustellen, daß für Familien eine echte Wahlmöglichkeit besteht. Dazu gehört neben einer heute oft fehlenden ideellen Wertschätzung der Erziehungsleistung von Eltern deren stärkere finanzielle Anerkennung, die Vätern und Müttern auch eine Verringerung der Erwerbstätigkeit erleichtert. Erforderlich ist weiterhin ein Angebot an Kindertageseinrichtungen, das in Umfang und Qualität den Bedürfnissen der Kinder und den Erfordernissen der Eltern gerecht wird. Schließlich sind Arbeitszeiten notwendig, die es ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren. Teilzeitangebote - auch für qualifizierte Stellen - sind dabei besonders wichtig.

-   Die Wohnung, der Wohnort und dessen Infrastruktur haben für Familien grundlegende Bedeutung. Erst angemessene Wohnverhältnisse bieten einen Rahmen, in dem Familienleben sich entfalten kann. Wohnraum muß für Familien bezahlbar sein; das Wohngeld, die Wohneigentumsförderung, der soziale Wohnungsbau und die Mietgesetzgebung müssen auf den Bedarf von Familien ausgerichtet sein. Über ein familiengerecht ausgestaltetes Erbbaurecht können Familien direkt unterstützt werden. Ziel muß ein Wohnungsbau sein, der Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe und das Zusammenleben in Gemeinschaft fördert.

Auch die Kirche muss handeln, deshalb müssen z.B. die Pfarreien in besonderer Weise für die Familien da sein.

"3.3     Die Pfarrgemeinde soll ein Raum für Ehepaare und Familien sein

Die Kirche bemüht sich auf vielfältige Weise um die Unterstützung und Förderung von Ehe und Familie. Grundlegend ist für sie, die Menschen nicht nur als unverwechselbare Individuen zu verstehen, sondern auch als Personen, die in Beziehung stehen und meist in Familien leben: Sie sind Mann, Frau, Eltern, Kinder, Brüder, Schwestern. In Familie eingebunden zu sein, ist für die meisten Menschen die wichtigste Dimension ihres Lebens. Die Familie ist ein wichtiger Raum, in dem der Glaube verwirklicht wird. Ihr muß deswegen in der Feier des Glaubens im Gottesdienst, in der Verkündigung und Auslegung des Wortes Gottes und im Dienst am Nächsten hohe Aufmerksamkeit zukommen. Familie ist Ort der Kirche, in Familie wird Glaube gelebt, und die Glaubenserfahrungen von Familien sind unverzichtbar für den Glauben der Kirche. Familienpastoral bedeutet deswegen nicht zuerst die Schaffung besonderer Angebote für Familien, sondern fordert auf, in allen kirchlichen Vollzügen im Blick zu haben, daß die Glieder der Pfarrgemeinde zumeist Mitglieder von Familien sind.

Besonders wichtig ist, daß die Pfarrgemeinden offen sind für alle Familien. Die “vorrangige Option für die Armen” verlangt eine besondere Aufmerksamkeit für die Familien, die sozialen Belastungen ausgesetzt sind: die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, die am Rande des Existenzminimums leben, die fremd sind in Deutschland. Auch die Familien, die den kirchlichen Vorstellungen und Erwartungen nicht voll entsprechen, gehören zur Gemeinde und dürfen Offenheit und einladendes Entgegenkommen erwarten.

Pfarrgemeinden als Gemeinschaften, als Geflecht von sozialen Beziehungen, können Familien in verschiedener Hinsicht unterstützen: als Orte, in denen Familien Heimat haben und Kontakte finden, als Glaubensgemeinschaften, in denen Familien Orientierung finden, als Netze, die in schweren Situationen tragen und halten. Gerade in Situationen des Scheiterns, des Abschiednehmens, des Sterbens und der Trauer muß die Kirche als heilende und helfende Gemeinschaft erfahrbar sein, die so die Nähe Gottes glaubwürdig bezeugt. In einer Seelsorge für Ehe und Familie, die um die Verletzlichkeit menschlicher Beziehungen, um Verhängnis, Schuld und Tod weiß, wird Gemeinde auch zum Lebensraum, wo Getrennte, Verwitwete und Geschiedene Hilfe finden, um das Ende ihrer Beziehung als Teil der eigenen Lebensgeschichte annehmen zu können und die Trauer über durchkreuzte Lebenspläne aus der Kraft des Glaubens zu bewältigen. Sie bezeugen so die Menschenfreundlichkeit Gottes, der den Kreislauf von Scheitern, Schuld, Versagen und Tod aufbricht und zu neuen Lebensmöglichkeiten aufweckt.

Die Räumlichkeiten, die Gemeinden in der Regel haben, ermöglichen Begegnung und Austausch von Familien und sollten für Familien nutzbar sein. Im Gegensatz zu Erfahrungen “struktureller Rücksichtslosigkeit” in der Gesellschaft sollten Gemeinden sich bemühen, Orte “struktureller Familienfreundlichkeit” zu sein. Sie kann sich beispielsweise in einer entsprechenden Gestaltung des Kindergartens und seiner Öffnungszeiten, in der flexiblen Nutzung der Räumlichkeiten der Pfarrei oder im Familienwahlrecht bei Pfarrgemeinderatswahlen zeigen. Schließlich gehört dazu ein öffentliches Eintreten der Kirche und der Gemeinde für die berechtigten Anliegen der Familien. Gerade auf kommunaler Ebene kann der Stimme der Pfarrgemeinde nicht selten ein erhebliches Gewicht zukommen.

Familie ist der “erste und wichtigste Weg der Kirche (Brief an die Familien, Johannes Paul II. 1994)”, sie ist Ort der Menschlichkeit und Grundlage der Gesellschaft. Wir danken all denen, die durch ihr Wirken im Großen und im Kleinen ermöglichen, daß Familie dies sein kann, und bitten sie, in ihrem Bemühen nicht nachzulassen."

2.3.2 Einige Forderungen des Familienbundes der Deutschen Katholiken

Im Grundlagenprogramm des Familienbundes der Deutschen Katholiken werden unter anderem Aussagen zur Familienarbeit und Erwerbsarbeit gemacht:

"Es muss in der Entscheidungsfreiheit der Eltern liegen, wie sie Familienleben und Beruf/Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren. Dabei sind die Eheleute verpflichtet, also Frauen und Männer, bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbsarbeit die gebotene Rücksicht auf den Partner und auf die Belange der Familie zu nehmen. Dazu müssen in Wirtschaft und Erwerbsarbeitswelt entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Schließlich hat der Staat die Verpflichtung, Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Wahlfreiheit zu schaffen, die eine gleichberechtigte Aufteilung der Erwerbsarbeit und der Familientätigkeit für Mütter und Väter ermöglichen.

Eine partnerschaftliche Verteilung von Erwerbsarbeit, Familientätigkeit und anderen gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten entspricht dem veränderten Rollenverständnis von Frau und Mann. In den Lebensentwürfen von Frauen und Männern müssen Erwerbsarbeit und das Leben mit Kindern in der Familie gleichwertige Optionen sein können.

Eine gerechte Gesellschaft der Zukunft muss daher den speziellen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Familien entsprechen und folgende Aspekte aufgreifen:

§        familiengerechte Arbeitszeiten;

§        mehr qualifizierte zeitflexible Arbeitsplätze für Frauen und Männer;

§        Betreuungsangebote für Kinder;

§        verlängerte und flexible, nachhaltig finanziell abgesicherte Freistellung für Erziehungsarbeit ("Elternzeit").

Diese Erfordernisse müssen auf dem Weg zur Tätigkeitsgesellschaft Grundlage unternehmerischer Entscheidungen und unternehmerischen Selbstverständnisses sein, allein schon, da sie langfristig im eigenen Interesse von Wirtschaft und Unternehmern liegen. In diesem Maße verliert die entlohnte Erwerbsarbeit mehr und mehr ihr Monopol als Quelle von Lebenssinn. Die bestehende Dominanz der bezahlten gegenüber der bisher unbezahlten Arbeit, die gegenwärtig in unserer Gesellschaft zu Lasten der Eltern geht, muss überwunden werden.

Neben dem Gesetzgeber sollten die Tarifvertragsparteien flankierend wichtige Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer familienorientierten Unternehmenspolitik schaffen, zumal diese gesellschaftspolitische Aufgabe in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Der Familienbund der Katholiken sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Gleichwertigkeit der Lebensbereiche von Erwerbsarbeitswelt und Familie. Er betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass auch künftig ein Mindestmaß an gemeinsamer freier Zeit für familiäres Zusammenleben gesichert werden muss.

Die Organisation der Erwerbsarbeitswelt hat den Freiraum der Familie für Muße und Kultur zu respektieren. Dazu gehört das erwerbsarbeitsfreie Wochenende. Vor allem aber stellt der Sonntag in seinem sozialen und religiös-kulturellen, gemeinschaftsstiftenden Stellenwert einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Kultur dar."

Familiengemäßes Einkommen wird vom Familienbund gefordert.

"Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erschweren die Entscheidung für die Lebensform Familie. Materielle und soziale Sicherheit sind nach wie vor ganz vorrangig an eine lebenslange Erwerbsbiografie gekoppelt und behindern daher die Entscheidung zur Lebensform Familie. Die Erwerbsarbeitsgesellschaft und ihre Arbeitswelt sind zentrale Bestimmungsgrößen für die Lebensmöglichkeiten der Familie. Unter dem Vorzeichen von zunehmend geforderter Flexibilität und Mobilität dringen sie bis in die privaten Lebensräume der Menschen ein und beeinflussen die Gestaltung des familiären Zusammenlebens. Zugleich ist die Teilhabe an Erwerbsarbeit der zentrale Faktor für die wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere

der Familien. Dies wird besonders deutlich, wenn Familien von der Teilhabe an Erwerbsarbeit durch Arbeitslosigkeit oder Familienarbeit ausgeschlossen sind. Eine verantwortliche Familienpolitik muss gerechte wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen schaffen, die es Familien erleichtern, ein dauerhaftes Lebenskonzept mit Kindern zu realisieren.

Damit Familien den erhöhten Aufwand, der mit der Erziehung und Versorgung der Kinder verbunden ist, tragen können, benötigen sie eine ausreichende und dauerhafte finanzielle Absicherung. Kindbedingte Armut ist ein Skandal, der auf krasse Weise die vielfältige strukturelle Benachteiligung der Familie dokumentiert. Gefordert ist daher eine Familienpolitik, die sich als umfassende gesellschaftsgestaltende Strukturpolitik versteht und in materieller und sozialer Hinsicht verlässliche Rahmenbedingungen schafft damit Familie gelingen kann und Kinder sich entfalten können.

Nicht nur Familien haben aufgrund ihres besonderen Bedarfs einen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Auch die Gesellschaft ist auf die materielle Verlässlichkeit im Miteinander der Generationen angewiesen und hat daher einen solidarischen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Familie als eines verborgenen und allzu oft vergessenen Leistungsträgers zu erbringen.

Ein vorrangiges Ziel muss die Beseitigung kindbedingter Armut sein. Transferleistungen für Familien ohne bzw. mit niedrigem Einkommen müssen so bemessen sein, dass Familien nicht der Kinder wegen auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.

Darüber hinaus ist verfassungsrechtlich das sozial‑kulturelle Existenzminimum vollständig steuerrechtlich freizustellen. Bei der Festsetzung des Existenzminimums von Kindern und Familien müssen die einzelnen Kostenfaktoren realitätsgerecht bewert werden. Zum Existenzminimum von Kindern gehört auch der elterliche Betreuungs‑ und Erziehungsaufwand.

Jenseits der Steuergerechtigkeit haben Familien einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf Förderung (Familienlastenausgleich in Orientierung an der Bedarfsgerechtigkeit). Dazu zählt vor allem der Teil des Kindergeldes, der als Familienförderung zum Ausgleich der familienbedingten Mehrkosten beiträgt. Weitere Transferleistungen wie Erziehungsgeld oder Ausbildungsförderung dienen zumindest teilweise dem Leistungsausgleich, der bisher erst am Anfang steht. Sie sind situationsgerecht weiterzuentwickeln.

Diese und andere Transferleistungen sind so auszugestalten, dass Erziehungsleistung und Familienarbeit angemessen und gleichwertig zur Erwerbsarbeit berücksichtigt und die Entwicklungschancen der Kinder verbessert werden. Sämtliche kindbezogenen Leistungen sind zu dynamisieren.

Eine planvolle Weiterentwicklung der bestehenden Erziehungsgeldregelung kann so mittelfristig in eine nachhaltige, auch einkommenswirksame Anerkennung der familiären Betreuungs- und Erziehungsleistungen einmünden. Im Wandel der Erwerbsarbeitsgesellschaft hin zur Tätigkeits- und Teilhabegesellschaft" könnte neben dem aus Erwerbstätigkeit begründeten Einkommen eine aus gesellschaftlich wichtiger Erziehungsleistung begründete und gesellschaftlich (mit)finanzierte materielle und soziale Existenzsicherung ihren Platz haben.

Eine solche Einkommenssicherung berücksichtigt auch die externen Effekte, die mit der sozialen Dienstleistung der familiären Kinderbetreuung und -erziehung verbunden sind. Sie enthält Elemente eines knappen "öffentlichen Gutes", das künftig immer weniger ohne einkommenswirksame Anerkennung zu haben sein wird.

Die Ausbildungsförderung ist grundsätzlich mit dem Ziel zu reformieren, den Familien die Unterstützung zukommen zu lassen, die zur Sicherstellung der Ausbildung ihrer Kinder notwendig ist. Die Leistungen nach dem BAföG sind so hoch zu bemessen, dass die Eltern in erforderlichem Maße entlastet werden."

2.4 Perspektiven

Die Gesellschaft muss bedenken, welche Leistungen die Familie für ihren Bestand erbringt und sie dabei angemessen unterstützen. Die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens werden in der Familie gelegt. Unser Gemeinwesen und unsere Wirtschaft hängen von einer gelungenen sozialen Erziehung ab. Unverzichtbar sind auch die großen Leistungen, die die Familie in Notfällen erbringt. Deshalb muss Familienarbeit wenigstens so hoch eingeschätzt werden wie Erwerbsarbeit. Die Familien selbst sind als erste aufgerufen, Lobby für ihre Situation zu machen. Sie müssen mit ihren Problemen an die Öffentlichkeit gehen. Hierbei sind sie von familienorientierten Verbänden zu unterstützen. Die Familien haben ein Recht auf Öffentlichkeit, weil sie ja die entscheidende Leistung für die gesamte Gesellschaft erbringen.


2.5 Fragen zu Kapitel 2 Familie im Wandel

2.5.1 Fragen zu 2.1 Geschichtliche Entwicklung der Familie und heutiger Zustand - Sehen

1. Wie war die Rollenverteilung im Matriarchat?

 

 

 

 

2. Beschreiben Sie kurz das Familienbild der Antike

 

 

 

 

 

3. Was kennzeichnet die Familie der Moderne?

 

 

 

 

 

4. Wie hat sich die Familie ihrer Ausdehnung nach in den letzten Jahrzehnten verändert?

 

 

 

 

 

5. Wo sehen Sie die ökonomischen Herausforderungen der Familie heute?


2.5.2 Fragen zu 2.2 Die Bedeutung der Familie – Urteilen

1. Beschreiben Sie kurz Familienformen?

 

 

 

 

 

2. Wie nennt das Sozialwort die Verbindung von Ehe und Familie?

 

 

 

 

 

3. Wie viel Prozent Kinder werden in dieser Sozialform groß?

 

 

 

 

 

 

4. Welche Elemente definieren die Familie?

 

 

 

 

 

5. Warum ist Ihrer Meinung nach die Familie notwendig?


2.5.3 Fragen zu 2.3

1. Wie kann Familie die Initiative für die Verbesserung ihrer Situation ergreifen?

 

 

 

 

 

 

2. Was muss vor allem durch die Politik getan werden?

 

 

 

 

 

3. Wie ist das Verhältnis von Erwerbsarbeit und Familienarbeit einzuschätzen?

 

 

 

 

 

4. Wie sind aus der Sicht der Familie die Rahmenbedingungen für Arbeit zu gestalten?

 

 

 

 

 

5. Was könnte in Ihrer Umgebung (z.B. Pfarrei) für die Familie getan werden?


3.Die Wirtschaft, nicht nur eine Frage des Geldes

3.0 Hinführung und Literatur

3.0.1 Frage zum Überlegen

Welches Ziel hat Ihrer Auffassung nach letztlich die Wirtschaft zu verfolgen!

 


3.0.2 Hinführung

Natürlich kann und soll in einem solchen Kurs nicht eine ganze Volks- und Betriebswirtschaftslehre dargestellt werden. Aber es muss doch näher dargelegt werden, was Wirtschaft ist. Dafür sind zuerst einmal die Wirtschaftswissenschaften zuständig, vor allem in der Weltwirtschafts-, der Volkswirtschafts- und der Betriebswirtschaftslehre. Sie verstehen sich zuerst einmal als Wissenschaften, die die Gesetzlichkeiten der Wirtschaft aufspüren und darstellen und damit zu einem sachgerechten Funktionieren der Wirtschaft führen wollen. Missachten dieser Gesetzlichkeiten führt zur Schädigung der Wirtschaft. Reglementieren von außen bringt eher Schäden denn Nutzen, so meinen die Vertreter der reinen Lehre der Wirtschaftswissenschaften.

Kritisch dazu steht die Wirtschaftsethik, die gerade auch für die Wirtschaft ethische Fragen stellt, die einfach die Situation, wie sie sich darbietet nicht hinnimmt, sondern darauf verweist, dass Wirtschaft Handeln von Menschen für Menschen ist und jedes menschliche Handeln hat eine ethische Seite. Dies muss also auch für die Wirtschaft gelten. Dient die Wirtschaft zum Beispiel nur der Gewinnmaximierung oder ist auch Verteilungsgerechtigkeit angesagt? Diese ethischen Fragen spielen für unseren Brief die entscheidende Rolle.

Wie aber kann das gehen, das Zusammen von wirtschaftlichen und ethischen Gesetzen? Wir haben dafür in Deutschland das System der sozialen Marktwirtschaft entwickelt. Es hat sich im Prinzip bewährt, es besteht aber auch der Verdacht, dass es heute nicht mehr die Bedeutung hat wie früher einmal. Hat es noch seine Gültigkeit oder kennen wir bessere Modelle? Wenn es sich bewährt hat, dann geht es also darum, Schritte zu erarbeiten, wie es stabilisiert und weiter verbessert werden kann. Darüber soll nachgedacht werden.

Genau gesehen ist dann das Kapitel wieder nach dem Dreischritt "Sehen - Urteilen - Handeln" aufgebaut.

3.0.3 Literatur und Internet

3.0.3.1 Literatur

Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Wirtschaftliche Gerechtigkeit für alle: Die Katholische Soziallehre und die amerikanische Wirtschaft, DBK Stimmen der Weltkirche 26, 1986

Beck, Ulrich, Kapitalismus ohne Arbeit. Über Mythen der Politik, globale Wirtschaft und die Zukunft der Demokratie, in: Der Spiegel, 4/1998, S. 21-30.

Borg-Manché, Charles, Zusammenstellung, herausgegeben von Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Diözesanverband München und Freising e.V., Zitate aus der katholischen Soziallehre zum Thema: Mitbestimmung, München 2002

Buballa, G., Das Mitarbeitervertretungsrecht im Bistum Limburg, Frankfurt 1993

Deutsche Bischofskonferenz, Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der Evangelischen Kirche und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, DBK Gemeinsame Texte 9, Bonn 1997

Guidici, Vittorio, Die Geschichte der Wirtschaft, München 2000

Hamm, Heinrich, Christliche Gesellschaftslehre im wirtschaftlichen Unternehmen, Trier 2000

Hengsbach, Friedhelm u.a., Reformen fallen nicht vom Himmel, Was kommt nach dem Sozialwort der Kirchen, Freiburg 1997

Höffner, Joseph, Christliche Gesellschaftslehre, Kevelaer 2000

Huster, Ernst-Ulrich, Neuer Reichtum und alte Armut, Düsseldorf 1993

Jünemann, E., Ludwig, H., Hg., Vollbeschäftigung ist möglich! Makroökonomische Simulation der Wirkungen eines zusätzlichen Erziehungseinkommens mit einer Darstellung des Erziehungseinkommensmodells der Weidener Erklärung, Merzig 2002

Kessler, Wolfgang, Wirtschaft für alle, Eine kritische Einführung in die wirtschaftlichen Probleme der Bundesrepublik Deutschland, Konstanz 1999

Kessler, Wolfgang, Wirtschaften im dritten Jahrtausend, Leitfaden für ein zukunftsfähiges Deutschland, Oberursel 1996

Mehlinger, R. Grundlagen des Personalvertretungsrechts, München 1996

Nell-Breuning, Oswald von, Gerechtigkeit und Freiheit, Grundzüge katholischer Soziallehre, Wien 1980

Rifkin, Jeremy, "Access" Das Verschwinden des Eigentums. Wenn alles im Leben zur bezahlten Ware wird, Frankfurt am Main 2000,

Rifkin, Jeremy, Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft, Frankfurt 2001

Rifkin, Jeremy, Wenn die Menschen in der Wirtschaft keinen Platz mehr finden. Die dritte technische Revolution, die Zukunft der Erwerbsarbeit und die Rolle des Staates. Frankfurt 1995

Wagener, Hans-Jürgen, Demokratisierung der Wirtschaft, Möglichkeiten und Grenzen im Kapitalismus, Frankfurt 1980

Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz, Die vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung - Eine Studie der Sachverständigengruppe “Weltwirtschaft und Sozialethik” und der kirchlichen Werke Adveniat, Caritas international, Misereor, Missio Aachen, Missio München und Renovabis, Bonn 1999
http://katholische-kirche.de/Service/download.htm

Woll, Artur, Allgemeine Volkswirtschaftslehre, München8 1984

DBK Beschäftigung erweitern, Arbeitslose integrieren, Zukunft sichern:
Neun Gebote für die Wirtschafts- und Sozialpolitik, Memorandum einer Expertengruppe berufen durch die Kommission VI für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, 1998

3.0.3.2 Internet

Die Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes
http://www.dgb.de

Wissenschaftliche Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz, Die vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung - Eine Studie der Sachverständigengruppe “Weltwirtschaft und Sozialethik” und der kirchlichen Werke Adveniat, Caritas international, Misereor, Missio Aachen, Missio München und Renovabis, Bonn 1999
http://katholische-kirche.de/Service/download.htm

gewerkschaftliche Monatshefte
http://www.gmh.dgb.de/

Wohlstand für alle Vortragssammlung
http://www.uni-muenster.de/PeaCon/dgs-mills/wealth/reichtum.html

Seiten zur katholischen Soziallehre und Wirtschaftsfragen
http://www.leuninger.de

Beste Sammlung von Texten der Soziallehre
http://www.helmut-zenz.de/links53.htm

3.1 Was ist Wirtschaft und welchen Gesetzen gehorcht sie?

3.1.0 Hinführung

Jeder von uns hat es fast täglich mit wirtschaftlichen Vorgängen zu tun. Das beginnt beim Einschalten des Lichtes, beim Verbrauch von Wasser, dem Einschalten der Heizung und wird fortgeführt beim Autofahren und beim Einkaufen. In der Arbeit ist der Mensch dann noch als aktiver Faktor in dieses Geschehen mit einbezogen. Im Folgenden geht es darum, über diesen Begriff etwas nachzudenken um ihn besser zu verstehen. Wirtschaft bezeichnet nach einer gängigen Beschreibung der Wirtschaftswissenschaften alle Aktivitäten, die der Produktion, der Verteilung dem Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen dienen. Ziel der Wirtschaft ist es, die knappen Mittel an Geld und Gütern, sowie Dienstleistungen so einzusetzen, dass sich möglichst die menschlichen Bedürfnisse befriedigen lassen. Darüber gilt es weiter nachzudenken. Dabei können natürlich nur die wichtigsten Elemente für unser Verständnis herausgearbeitet werden. Das beginnt mit einer kurzen geschichtlichen Darstellung, über Grundbegriffe und Konzepte der Wirtschaft bis zu heutigen Perspektiven.

3.1.1 Wirtschaften ist Teil des menschlichen Lebens

Die erste Form, den Lebensunterhalt zu gewinnen, war die Jagd und das Sammeln von Früchten. Man nennt es die Zeit der Jäger und Sammler. Im Alten Testament ist Nimrod erwähnt, der ein großer Jäger vor dem Herrn war (Genesis 10.16). Es wurden schon Werkzeuge aus Stein geschaffen und Geräte aus Horn und Knochen. Die Menschen waren auf der Suche nach Nahrung auf dauernder Wanderschaft. Es gab noch keine Vorratswirtschaft. Als die Zeiten mal wieder etwa wärmer wurden kam der Fischfang hinzu. Diese Zeit erstreckte sich von Anfang des Menschen bis etwa 15.000 vor Christus. Die Steinzeit mit Steinwaffen und Werkzeugen dauerte etwa noch bis 8.000 v.C.

Etwa um 15.000 v.C. begann das Kultivieren von Pflanzen und das Domestizieren von Tieren, Ackerbau und Viehzucht. In der Bibel finden wir das bei den Gestalten von Kain und Abel. Kain wurde Ackerbauer, Abel Viehhirte (Genesis 4,1). Wildgetreide z.B. Gerste wurden kultiviert. Damit änderte sich auch das Wanderleben zu größerer Sesshaftigkeit. Verfeinerte Geräte zum Ackerbau, z.B. Hacken, deshalb auch Hackbau, wurden hergestellt und ebenso die Vorratshaltung erfunden. Der Hund war schon früh domestiziert als Jagdgehhilfe, jetzt kamen Rinder, Schafe und andere Tiere hinzu. Mit dieser ersten Form von Arbeitsteiligkeit zwischen Hirten und Bauern begann der Tausch und damit die Wirtschaft im eigentlichen Sinne. In den ältesten Dörfern finden wir keine Unterschiede zwischen den Häusern, offensichtlich gab es den Unterschied zwischen arm und reich noch nicht.

Dann bildeten sich vor allen in den größeren Siedlungen die Handwerker heraus, die auf bestimmt Produkte, z.B. Ackergeräte spezialisiert waren. An die Stelle des Steins treten Kupfer, ab dem 3. Jahrtausend v.C. Bronze und etwa ab 700 v.C. Eisen. Bergbau, Metallverarbeitung, Keramik und Weberei breiteten sich aus. Die Bedeutung des Handwerks nahm zu und zugleich auch die Bedeutung des Handels durch umfangreiche Tauschgeschäfte und dazwischen geschaltete Spezialsten (die späteren Kaufleute) oft über weite Strecken hinweg.

In den großen Flusslandschaften der Welt, im Orient vor allem am Euphrat und Tigris und am Nil breiteten sich die ersten Hochkulturen aus. Ur in Chaldäa beginnt um 4500 v.C. Die Griechen waren als seefahrendes Volk große Händler. Das Geld, vor allem wurde als Tauschwert erfunden um 700 v.C. gibt es die ersten geprägten Münzen, in Amerika bei den Indianern als Muschelperlen. Über die Bildersprache und in Ugarit über die alphabetische Sprache kam es zu erleichterter Kommunikation. Handelsverträge konnten in Stein geschlagen oder auf Tontafeln dargestellt werden. Von Bedeutung waren auch durch ihre Seefahrt die Karthager und die Etrusker.

Die griechisch-römische Epoche war vor allem durch den Großgrundbesitz geprägt. Der römische Adel wurde durch den Reichtum aus den eroberten Gebieten immer reicher. Die Arbeit auf den Latifundien machten in der Regel die Sklaven. Hauptanbau waren Getreide, Öl und Wein. Die Weidewirtschaft wurde im Sommer auf den Bergen und im Winter in den Tälern betrieben. Der Handel wurde vor allem über das Mittelmeer abgewickelt. Die Agora wird zum politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Mittelpunkt aller griechischen Städte. Handwerk, Bildhauerei und Baukunst spielten eine große Rolle. Innerhalb des Reiches herrschte die Pax Romana, das heißt der römische Frieden, das offene Land war auch nachts sicher. Das war natürlich für den Handel besonders günstig. Das Militär schluckte einen großen Teil der Staatsausgaben. Das römische Reich förderte zuerst aus militärischen Gründen, dann auch für den Handel, den Straßenbau. Das Geldsystem war solide. Das römische Reich verfiel aus inneren und äußeren Gründen, ihm fehlte der Reichtums- und Sklavenzuwachs aus neuen Eroberungen und der Druck der Nachbarvölker wurde zu groß. Die Städte entvölkerten sich. Im 5 Jahrhundert n.C. brach das weströmische Reich zusammen, das oströmische lebte gestützt auf Landwirtschaft, Verwaltung und Militär und innerlich verbunden durch das Christentum noch 1.000 Jahre weiter.

Zuerst einmal brach das römische Wirtschaftssystem im europäischen Mittelalter zusammen. In dieser Zeit blühte der chinesisch-asiatische Raum. Seide und Spezereien später auch Porzellan kamen von dort. Vom 6. Jh. v.C. ist die Seidenstraße bekannt, die den Mittelmeerraum mit China verband. Getauscht wurden vor allem chinesische Produkte gegen Gold Silber und Pferde.

Der arabisch-islamische Raum hatte von 750 n.C. bis etwa 1258 eine wirtschaftliche Hochphase. Sie kontrollierten die Karawanenwege, auf denen vor allem Gold und schwarze Sklaven gehandelt wurden. Sie erfanden den Wechsel und erließen wirtschaftspolitisch protektionistische Maßnahmen. Es gab abgesehen von Kriegszeiten Handel auch mit Christen. 1453 wurde Konstantinopel erobert, es gab innerhalb des Islam wieder einen Aufschwung, aber ab dem 16. Jahrhundert schottete sich dieses Gebiet ab.

Im europäischen Gebiet war nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches durch die Wanderungsbewegungen und die Einfälle der Sarazenen, Wikinger und Ungarn trotz aller Versuche eher eine desolate Situation, die sich vor allem darin äußerte, dass erstmals in der Geschichte die Städte ihre wirtschaftlich vorherrschende Funktion verloren. Die Geldwirtschaft ging verloren, das System wurde überwiegend wieder agrarisch. Gewisse Handwerke überlebten in den Städten, die eigentliche wirtschaftliche Funktion hatten die Wirtschaftshöfe des Adels. Erst ab dem 11. Jahrhundert blühten die Städte wieder auf. Durch den Bevölkerungswachstum im 10. Jahrhundert gab es eine landwirtschaftliche Revolution z.B. in der Dreifelderwirtschaft und vielen Neurodungen. Die Bevölkerung in Europa stieg von 25 Millionen um das Jahr 1000 auf 90 Millionen um 1400. Die Klöster spielten landwirtschaftliche Vorreiterrolle. Kaufleute schlossen sich in Gilden zusammen, der Handel bekam wieder überregionale Bedeutung. Venedig und die Hanse stehen für den Aufschwung der Seefahrt, auch durch die Erfindung des Kompass und den Bau neuer Schiffstypen. Norditalien und Antwerpen förderten die Geldwirtschaft, es wurde mit Wechseln gearbeitet. Handel und Märkte förderten an vielen Orten die Wirtschaft.

Neue Schiffspassagen wurden entdeckt, Afrika umsegelt und der Weg nach Amerika erschlossen, das förderte den Reichtum Europas. Der 30-jährige Krieg war vor allem für Deutschland ein entscheidender Rückschlag. Gleiches gilt für die Pestwellen in Europa, die im 14. Jahrhundert begannen. Durch entsprechende Waffensysteme wurde die Vorherrschaft auf den Meeren gesichert. Der Reichtum an Gold Amerikas förderte vor allem die Wirtschaft Englands, wo die Spanier die immensen Summen Geld aus Amerika vor allem ausgaben. Darunter litten vor allem die Indianer und die Einwohner von Afrikas durch die Sklaverei. England fördert durch die Gründung der Ostindienkompanie den Handel mit Asien und gründete fast überall Kolonien. England wurde zur entscheidenden Wirtschaftsmacht der Welt.

Von dort ging Ende des 18. Jahrhunderts die Industrialisierung aus, die mit Zeitverzögerung auf große Teile von Europa und die USA übergriff. In den verschiedenen Wellen (in der 2. Einheit ausführlich in Kapitel 1 beschrieben), dauerte sie bis zum Ende des 20. Jahrhunderts. Die Entwicklung neuer Technologien trug entscheidend dazu bei und ergriff viele Länder der Welt. Über Eisenbahn, Dampfschiff, Strom, Auto, Flugzeug und neue Kommunikationstechnologien entwickelt sich ein neues System der Wirtschaft. Neue Energiequellen wurden erschlossen. Das Kapital bekommt wachsende Bedeutung. Hinzu kommt, mitbedingt durch die Entwicklung der Medizin, ein erhebliches Bevölkerungswachstum.

Das Zeitalter der Globalisierung bricht an. Die postindustrielle Revolution hat die Wirtschaft verändert. Gekennzeichnet wird sie von transnationalen Unternehmen, weltweite Spekulationen, Ersatz der Arbeitskraft durch moderne Technologien und Entwicklung der damit auch zusammenhängenden Informationstechnologie (siehe 3. Einheit 3. Kapitel). Große Wirtschaftsregionen entstehen, zugleich weltweite Geflechte.

3.1.2 Einige Grundbegriffe der Ökonomie

Das Wort "Wirtschaft" wird zumeist mit dem Fremdwort "Ökonomie" wiedergegeben. Das kommt aus der griechischen Sprache und meint die Verwaltung eines Hauses. Ein Haus war ja eine Einrichtung mit vielen Bewohnern und entsprechenden Versorgungsproblemen, die oft in Selbstversorgung geleistet wurden. Dieser Begriff konnte dann aber auch auf größere Einheiten wie eine Stadt, eine Region oder ein Reich angewandt werden. Es ging um die alltägliche Existenzsicherung der jeweiligen Einheit mit Gütern und Dienstleistungen, ein entscheidendes Element für die Existenz eines Hauses, das aus den Bedürfnissen der Bewohner entstand. Im folgenden sollen die Grundbegriffe des Wirtschaftens, so wie sie von der Wissenschaft erarbeitet wurden, kurz dargestellt werden.

Es geht als zuerst einmal in der Ökonomie um die Bedürfnisse. Der Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse. Jeder Mensch hat Wünsche mit dem Empfinden diese auch zu erfüllen. Dies nennt man Bedürfnisse. Man kann sie nach den verschiedenen Dringlichkeiten unterscheiden. Da sind zuerst einmal die Existentialbedürfnisse, die Ding die lebensnotwendig sind weil sie die physische Existenz sichern. Dazu gehören Nahrung, Kleidung und Unterkunft, um die wichtigsten zu nennen. Danach kommen die Kulturbedürfnisse die die kulturelle Existenz sichern, dazu gehören z.B. alle Formen von Ausbildung. Dann folgen die Luxusbedürfnisse, die zum Überleben nicht notwenig sind, aber den Lebensstandard erhöhen. Im Verlauf der Menschheitsgeschichte haben sich die Bedürfnisse erheblich gesteigert, der Mensch der Frühzeit musste mit der Erfüllung der einfachsten Bedürfnisse überleben, während in unserer heutigen Gesellschaft die Bedürfnisse ins Immense angewachsen sind, zugleich aber auch hier aufgrund der Situation in der Welt große Unterschiede innerhalb der Völker und unter den Völkern bestehen.

Die Mittel zur Bedürfnisbefriedigung bezeichnen wir ganz allgemein als Güter. Wenn nun alle Güter zur Verfügung stünden wie im Schlaraffenland, dann brauchte man nicht zu wirtschaften. Diese können Sachgüter oder Dienstleistungen sein. Die Sachgüter wiederum werden aufgeteilt in Verbrauchsgüter (Konsumgüter) und Gebrauchsgüter (Investitionsgüter). Es gibt knappe Güter und freie Güter. Nicht alle Güter sind knapp, zu den freien Gütern gehören Luft, Licht und noch Wasser, dies aber ist für viele Menschen kein freies Gut mehr. Wir spüren auch wie die freien Güter in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Erfahrung lehrt dass die meisten Güter und Dienstleistungen knapp sind. Die menschlichen Bedürfnisse sind unendlich groß. Auch die Mittel zu ihrer Befriedigung sind knapp. Dies wird als Knappheit der Güter und Dienstleistungen bezeichnet. Die Bedürfnisse der Menschen stoßen auf knappe Güter und Dienstleistungen. Das macht es notwendig zu wirtschaften. Wenn 30 € zur Verfügung stehen, kann ich dafür entweder einen Pullover kaufen, oder drei Mahlzeiten, beides geht nicht. Ich muss wirtschaften.

Knappe Güter kosten einfach ihr Geld. Und da auch die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel begrenzt sind, muss man genau überlegen, für was man sein Geld ausgeben möchte. Natürlich möchte man sein Geld so ergiebig wie möglich einsetzen, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Man versucht also nach dem ökonomischen Prinzip zu handeln. Das Maximalprinzip hat das Ziel, mit den gegebnen Mitteln möglichst viel zu erreichen, während das Minimalprinzip das Ziel hat, ein gegebenes Ziel mit dem möglichst geringsten Einsatz von Mitteln zu erreichen. Die Summe aller in einem Jahr hergestellten Güter und Dienstleistungen bezeichnet man als Bruttoinlandprodukt (BIP).

Um ein konsumreifes Gut zu produzieren (Produktion) bedarf es der Produktionsfaktoren. Drei Produktionsfaktoren werden genannt. Da ist zunächst die Natur (auch Boden genannt). Als Boden bezeichnet man alle natürlichen Hilfsquellen wie Felder, Bodenschätze, Wälder und Gewässer. Unter Arbeit wird alle manuelle und geistige Beschäftigung verstanden, die für die Produktion wichtig ist und das Ziel hat, Einkommen zu erwirtschaften. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es eine leitende oder mehr ausübende Arbeit ist. Zuerst einmal wird alle diese Arbeit als Produktionsfaktor verstanden. Als Kapital werden alle am Produktionsprozess beteiligten Mittel wie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen bezeichnet. Das Kapital besteht aus Gütern, die in vorherigen Prozessen erarbeitet wurden. Geldkapital ist nicht eigentlich Kapital in diesem Sinne, da es aber Verfügungsmacht über Realkapital schafft, wird Geld oft Kapital genannt. Die Summe aller in einem Jahr hergestellten Güter und Dienstleistungen bezeichnet man als Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dieses stellt das Produktionsergebnis dar.

Die Wachstumsmehrung hängt von Bevölkerungsvermehrung, Kapitalakkumulation (Kapitalhäufung) und technischem Fortschritt zusammen. Wichtig ist auch für das Prinzip der Wohlstandsmehrung die Arbeitsteilung (auch Spezialisierung). Müsste heute jeder wie weiland Robinson noch alles selbst für sich produzieren was er für sein Leben benötigt, dann wären die Menschen schlecht versorgt und müssten ein beschwerliches Leben führen. Die Wirkungen der Arbeitsteilung bestehen darin, dass zur Produktion einer bestimmten Gütermenge Arbeitskräfte sowohl ökonomisch besser genutzt werden, als auch eingespart werden. Es lässt sich eben mehr produzieren, wenn jemand immer nur eine Spezialarbeit ausübt, außerdem entfallen Umstellungszeiten in unterschiedlichen Produktionsakten. Berufliche Arbeitsteilung führt zur Spezialisierung und zu neuen Berufen. Betriebliche Arbeitsteilung schafft Rationalisierung der Funktionsbereiche der Unternehmen. Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung schafft größere internationale Konkurrenzfähigkeit. Heute gehen wir schon einer Arbeitsteilung in internationalen Regionen und weltweit entgegen, die die transnationalen Unternehmen im internationalen Wettkampf unmittelbar konkurrenzfähiger machen soll. Anderseits gibt es auch Nachteile der Arbeitteilung, die eng umgrenzte Interessengruppen entstehen lassen. Genannt muss auch die Eintönigkeit überspezialisierte Handgriffe an Maschinen, dieses entfällt aber heute zumeist, da dies durch rechnergesteuerte Maschinen übernommen wird.

Die Arbeitsteilung führt zum Tausch. Arbeitsteilung schafft Abhängigkeiten voneinander. Moderne Volkswirtschaften sind ein Netzwerk von Tauschabhängigkeiten. Dies nennt man die Interdependenz der Wirtschaft. Ursprünglich gab es den Naturaltausch, dann die Geldwirtschaft. Der Tausch von Gut gegen Gut, Naturaltausch ist die ursprüngliche Form, die in Krisenzeiten des Geldes immer wieder durchbricht, denken wir bei uns an den Schwarzhandel nach dem Krieg. Wenn ich zum Beispiel verderbliche Güter gegen nichtverderbliche tausche, dann kommen Weg und Entfernung mit ins Spiel. Ich musste auch gerade immer den suchen, der das hatte was ich wollte und ich musste haben, was dieser wollte, so konnte z.B. Brot gegen Wolle unmittelbar getauscht werden. Mit der Einführung des Geldes als generelles Tauschgut wurde dies vermieden. Das können aber auch besondere Tauschgüter sein wie Gold oder beim Schwarzmarkt Zigaretten. Beim Tausch von Gut zu Gut muss auf beiden Seiten Interesse an dem jeweiligen Austauschprodukt bestehen, beim Tausch von Gut über Geld zu Gut muss dieses nur zum Geld gegeben sein. Die formale Definition von Geld in diesem Sinne ist die derartige Ausstattung eines Gutes, dass es bei allen Menschen Aufnahmebereitschaft findet. Dass es dabei auch Probleme gibt, wissen wir aus Erfahrung, die Notenbanken können an der Druckschraube drehen und damit den Wert des (Primär-) Geldes senken, das Sekundärgeld wie z.B. das Giralgeld hat auch seine Probleme. Es kann von Betrügern ohne die Sicherung von Gegenwert eingesetzt werden. Aber ohne Geld kann die heutige Wirtschaft nicht mehr leben.

Es gibt einen Kreislauf von Gütern und Geld. Auf der einen Seite stehen die Haushalte, die konsumieren (verbrauchen) und Arbeit anbieten, auf der anderen Seite die Unternehmen die Güter zum Verbrauch anbieten, sie fragen Arbeit nach. Die Haushalte bieten zugleich also auch den Faktor Arbeit an um das Geld zu erhalten, mit dem sie in die wirtschaftlichen Güter nachfragen können. Damit gibt es zwei Marktparteien. Die Unternehmer fragen Arbeit nach, um Güter herstellen zu können. Die Haushalte und die Unternehmer die zugleich Nachfrager und Anbieter sind. Im bestimmten Umfang produzieren die Haushalte aber auch selbst z.B. in der Essenszubereitung oder wenn die Preise für ein Gut zu hoch sind im "do it yourself". Am Ende des Kreislaufes in einem beliebigen Zeitrahmen muss es eine Entsprechung von Güterstrom und Geldstrom geben.

3.1.3 Wirtschaftliche Ordnungsvorstellungen

3.1.3.0 Hinführung

Die Gesetze der Wirtschaft bestimmen noch nicht die Ziele. Die müssen eigens definiert werden. Das geschieht im folgenden für die Wirtschaft in der Zeit der Industrialisierung. Dabei wird zuerst das liberale Ordnungsmodell vorgestellt, weil es in Weiterentwicklung die älteste und bis heute noch existierende Ordnungsvorstellung der Wirtschaft ist. Das System einer kommunistischen Planwirtschaft oder von Planwirtschaft überhaupt, hat zwar zur Zeit nach dem Zusammenbruch des Kommunismus nicht die überwältigende Bedeutung, aber es ist nicht einfach als völlig erledigt zu betrachten. Danach wird das zur Zeit in Deutschland wie auch immer bestehende Modell der sozialen Marktwirtschaft dargestellt. Es gibt natürlich noch Differenzierungen dieser und anderer Vorstellungen, es kann aber hier nicht alles erarbeitet werden.

3.1.3.1 Liberale Ordnungsvorstellungen

Der ökonomische Liberalismus wurde von Adam Smith (1723-1790) begründet und wird in dieser Form auch Paläoliberalismus (Altliberalismus) genannt. Smith fasste seine Vorstellungen in fünf Thesen zusammen:

1. Es gibt eine natürliche Ordnung der Wirtschaft. Unter dem Einfluss der damals herrschenden Philosophie glaubte man an die Ordnung der Natur in den Menschen, den wirkenden Kräften und auch in der Ordnung der Gesellschaft und damit der Wirtschaft. Wenn man die natürlichen Kräfte sich entfalten lässt, dann wird die natürliche Ordnung, die gewissermaßen wie eine vorher eingestiftete Harmonie in allem herrscht, zur Geltung kommen. Wenn der Mensch planwirtschaftlich eingreift, dann kommt alles in Unordnung. Andere verglichen die Ordnung des gestirnten Himmels mit der Ordnung der Wirtschaft.

2. Die natürliche Ordnung auch der Wirtschaft ist mit unserer Vernunft zu erkennen. Die natürlichen Gesetze können von der Vernunft erkannt werden, dazu hat jeder von Natur aus genügend vernünftiges Licht.

3. Das Grundprinzip der natürlichen Wirtschaftsordnung ist die individualistische Idee der Freiheit. Die Freiheit des Menschen, seines Eigentums, von Vertrag, Wettbewerb, Handel und Gewerbe sind angesagt. Der Staat habe Sorge dafür zu tragen, dass alle Begünstigungs- und Beschränkungssysteme abgeschafft werden. Die Aufgabe des Staates ist es das Land vor äußeren Feinden zu sichern und im Land die Rechtsordnung zu wahren. Unrentable Einrichtungen wie Straßen und Schulen darf er betreiben. Aus der Wirtschaft hat er sich aber völlig herauszuhalten, "Laissez faire, laissez passer" (machen lassen, und geschehen lassen) war das Grundprinzip wirtschaftlicher Freiheit.

4. Die natürliche Antriebskraft der Wirtschaft ist der Eigennutz. Es taugt in diesem Sinne wenig zu sagen, man würde das Beste der Allgemeinheit suchen. Wer nichts zu erwerben hat, der hat auch kein Interesse an der Arbeit, das zeigt die Geschichte der Sklavenarbeit, die letztlich die teuerste war. Die Lehre vom "Altruismus des Egoismus" war für viele Zeitgenossen die eigentlich neue Offenbarung der natürlichen Ordnung. Man glaubte, dass Gott durch den Eigennutz Ordnung unter den Menschen schaffe. Die natürlichen Interessen der Menschen und ihre Neigungen entsprechen genauestens den Interessen der Allgemeinheit. So sieht es der aufklärerische Deismus (Lehre von der natürlichen Erkenntnis Gottes, der das höchste Wesen, aber nicht im Sinne der Bibel ist). Die Menschen sind in diesem Sinne Mitarbeiter Gottes und die führen damit in der Verwirklichung unseres Eigennutzes die Pläne Gottes aus. Sie arbeiten oft unbewusst mit am großen und kunstvollen Bau in Gottes Planung.

5. Die Ordnung der Wirtschaft ist der Wettbewerb. Bei der Umsetzung des Egoismus in Altruismus (für andere da sein) bedient sich "die unsichtbare Hand Gottes" des Mittels des Wettbewerbs. Das Eigeninteresse ist der Motor der Wirtschaft, der Wettbewerb das ordnende Steuer. Jeder darf seinem Eigennutz folgen, solange er nicht die Gesetze verletzt. Der Wettbewerb garantiert das Gemeinwohl. Wenn der Wettbewerb behindert oder sogar verhindert wird, dann ist das ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit.

Leistungen und Krisen des vom Liberalismus geistig getragenen Wirtschaftssystems. Das Industriezeitalter (2. Einheit Kapitel 1, vor allem 1.1), das von diesem Liberalismus geistig getragen wurde, ging davon aus, dass es letztlich das Glück aller Menschen bewirke. Es wurden in der Tat große industrielle Leistungen vollbracht. Die freie Konkurrenz entwickelte eine große Kraft in der Entwicklung neuer Produktionsmodelle. Auch das Durchschnittslebensalter stieg von 35 auf 70 Jahre, aber es entwickelt sich auch eine soziale Missstimmung, die Soziale Frage. Selbst Adam Smith hatte schon auf das Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Arbeiter und Kapitalisten hingewiesen. Der Proletarier entstand. Nichtvorhergesehene Konjunkturkrisen schüttelten immer wieder das System und dies trotz des von der Theorie vorhergesagten guten Wirtschaftsverlaufs bei genügendem Bedarf und genügend Arbeitskräften. Beides war vorhanden, aber die Krisen kamen trotzdem.

Diese Schwächen der Theorie versuchte der Neoliberalismus zu überwinden. Sie wurden vor allem in marktfeindlichen monopolistischen Strukturen (einer hat das Angebot eines ganzen Marktsektors in der Hand und kann damit die Preise bestimmen) gesehen. Vier Voraussetzungen wurden für die Marktwirtschaft aufgestellt:

1. Der Markt allein sichert nicht die freie Konkurrenz. Monopole beschränken diese Freiheit. Die Beherrschung der Märkte durch Monopole, Kartelle (Absprachen bis Zusammenschlüsse, Syndikate (z.B. gemeinsame Organisation von Einkauf oder Absatz), Konzerne (Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Einheiten unter einheitlicher Leitung) usw. muss unterbunden werden. Notwendige Monopole bedürfen der staatlichen Kontrolle.

2. Der Staat muss den freien Markt sichern z.B. durch das Verbot von Monopolen. Er muss das Privateigentum sichern. Subventionen werden abgelehnt. Der Staat ist nicht einfach ein "Nachtwächterstaat" sondern hat bezüglich der Wirtschaft regulierende Aufgaben. Das ist nach dieser Auffassung ein dritter Weg zwischen Kapitalismus und Kollektivismus (Die Gemeinschaft, Partei oder Staat, bestimmt die ganze Wirtschaft).

3. Es gibt Bereiche, die der Markt nicht abdecken kann, z.B. für solche, die dem Markt nicht gewachsen sind. Das sind die Behinderten. Kranken oder Alten um einige zu nennen, alle die, die auf marktgerechte Weise nicht selbst für sich sorgen können. Ihre Anliegen sind aber für die menschlichen Belange von großer Bedeutung.

4. Nach wie vor beharrt aber auch der Neoliberalismus auf dem Standpunkt, dass der Markt seine eigenen Gesetze habe und nicht danach laufen könne, was die Menschen für gut hielten.

3.1.3.2 Wirtschaftpolitik nach Keynes

John Maynard Keynes war englischer Nationalökonom und lebte von 1883-1946. Er war Delegationsführer des britischen Schatzamtes bei der Friedenskonferenz von 1919 in Paris. Er trat aber von diesem Amt zurück, weil er seine Vorstellungen nicht verwirklichen konnte. Er sagte die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages voraus und prophezeite, dass die hohen Reparationszahlungen in Deutschland zum Nationalismus und Militarismus führen würden. 1944 war er Delegationsführer bei der Finanz- und Währungskonferenz der Vereinten Nationen von Bretton Wood und befürwortete die Gründung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und die Entwicklung eines Internationalen Währungsfonds. Seine Theorien, von seinen Nachfolgern weiterentwickelt, beeinflussten die Wirtschaftspolitik der Industrienationen etwa von 1945 bis 1975 entscheidend.

Der Keynesianismus setzte gegen die Theorie von der Vollbeschäftigung, (wenn zu viele Arbeitskräfte vorhanden sind, dann müssen die Löhne gesenkt werden, und dann baut sich die Arbeitslosigkeit von selbst ab, so wird Vollbeschäftigung erreicht), die Theorie von Unterbeschäftigungsgleichgewichten. Er vertraute nicht den "Selbstheilungskräften" der Wirtschaft. Bei Vollbeschäftigung könnten die Unternehmer weniger in Maschinen investieren und die Maschinenbauer verlören ihre Arbeit, es würde weniger Geld verdient und damit würden auch Arbeiter der Verbrauchsgüterindustrie ihren Arbeitsplatz verlieren. Dieser Effekt führt die Industrie auf ein niedrigeres Niveau bezüglich Beschäftigung, Einkommen und Produktion. Das ist dann das Unterbeschäftigungsgleichgewicht. Es gibt keine Selbstheilungskräfte in der Wirtschaft, die diesen Zustand beenden könnten. Nur staatliche Eingriffe können hier helfen z.B. Steuersenkung oder Erhöhung der Staatsausgaben könnten die Vollbeschäftigung zurückbringen. Private Nachfrage müsse durch öffentliche Nachfrage ersetzt werden. Dies könnten dann dazu führen, dass die Arbeiter wieder selbst mehr Güter kaufen könnten, die Wirtschaft würde sich wieder beleben. Die Rezession ging zu Ende.

Dieses Modell wurde in der New Deal-Politik von Roosevelt in den USA aber auch in England angewandt. In Deutschland hat in den frühen 60iger Jahren Wirtschaftsminister Schiller durch seine nachfragerorientierte Wirtschaftspolitik den Lebensstandard der Bevölkerung stark angehoben. Die Gewerkschaften stehen noch heute zu dem Ansatz von Keynes.

Nach 1970 setzte sich in der Theorie und Praxis mehr und mehr der Ansatz des Monetarismus durch (Milton Friedman *1912 in New York). Er ist der profilierteste Vertreter des Monetarismus. Ende der sechziger Jahre kam es bei Vollbeschäftigung und steigendem Lebensstandard zu hohen Inflationsraten. Die Monetaristen lehnen alle Eingriffe des Staates ab und vertrauten wieder auf die Selbstheilungskräfte des Marktes. Nach Milton kann der Staat am besten durch eine Zentralbank die Wirtschaftsstabilität fördern, wenn diese die Geldmenge kontrolliert (z.B. durch Hochzinspolitik, wenn die Geldmenge zu schnell wächst) und die Geldmenge nur in dem Umfang wachsen lässt, wie das Bruttoinlandsprodukt steigt. Das würde zu einem Gleichgewicht des Marktes führen. Er beeinflusste maßgeblich die Regierung von Reagan und Thatcher (Thatcherismus) bis hin zu Kohl. Die Kräfte der freien Marktwirtschaft sind nach Miltons Auffassung in der Lage von sich aus eine ausgewogene und nichtinflationäre Wirtschaftswachstumsrate hervorzubringen.

Für heute (um 2000) scheint sich eine Form des Neoliberalismus zu entwickeln die im „Shareholder-value" (Gewinn der Aktionäre) das einzige oder weniger extrem das entscheidende Ziel der“ Wirtschaft sieht. Dann besteht die Gefahr, dass letztlich alle sozialen Regelmechanismen wegfallen. Die Absolute Konkurrenz ist angesagt. Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus macht sich dieses Denken fast unkritisiert breit, es braucht ja keine politische Rücksicht mehr zu nehmen.

3.1.3.3 Die Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft

3.1.3.3.1 Entwicklung und Inhalt

Nach dem 2. Weltkrieg war es in Deutschland klar, dass Fehler der Vergangenheit vermieden werden mussten. Gedanken eines christlichen Sozialismus konnten sich nicht durchsetzen. Auch Überlegungen einer besseren Beteilung der arbeitenden Menschen am Kapital hatten keinen Erfolg. Im Ahlener Programm von 1947 mit seiner kapitalismuskritischen Einstellung hatte die CDU noch die Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien und ein ausgeprägtes Mitbestimmungsrecht für die Arbeiter verlangt. Man wollte den Kräften der Wirtschaft weniger Einflussmöglichkeiten auch auf die Politik geben.

Schon 1948 konnte sich Ludwig Erhard (1887-1977) mit seiner Idee der sozialen Marktwirtschaft durchsetzen. Er war Wirtschaftswissenschaftler in Nürnberg und wurde schon 1945 Wirtschaftsminister in Bayern, als Direktor des vereinigten Wirtschaftsgebietes bereitete er die Währungsreform vor und von 1949 - 1963 war er Bundeswirtschaftsminister und einige Jahre Bundeskanzler. Er starb 1977.

Den Begriff der sozialen Marktwirtschaft prägte Alfred Müller-Armack (1901-1978). Er war Nationalökonom (Freiburger Schule) und gehörte zu den Begründern dieser Marktwirtschaft in Deutschland. Er leitete unter Erhard die Grundsatzabteilung im Wirtschaftsministerium.

Die Soziale Marktwirtschaft ist ein wirtschaftspolitischer Entwurf, der die freie Marktwirtschaft mit begrenzten Eingriffen des Staates verbindet, um den sozialen Ausgleich zu gewährleisten. Laut unserer Verfassung (Grundgesetz) leben wir in einem Sozialstaat. Da steht es in dem Artikel 20.1: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Das gilt auch für die Länder und die europäische Entwicklung. Das ist einer der entscheidenden Verfassungsgrundsätze. Er wurde in den Jahren der Bundesrepublik Deutschland realisiert - durch die soziale Marktwirtschaft - durch das soziale Versicherungssystem. Im Hintergrund dieses gedanklichen Modells steht sowohl auch aus der christlichen Soziallehre her kommend (1840 ein Priester in Sizilien) der Gedanke nach einem Staat in sozialer Gerechtigkeit. Hier handelt es sich auch deutlich um ein Erbe des Widerstandes um den 20. Juli. Die Frauen und Männer von damals wollten überwiegend, besonders wenn sie aus der Arbeiterbewegung - gleich welcher Richtung - kamen, eine andere Demokratie, in der nicht das Kapital das Sagen hatte, sondern der Mensch und seine Würde. Deshalb steht hier auch die Menschenwürde vor aller Staatlichkeit am Anfang des Grundgesetzes.

Die Idee der sozialen Gerechtigkeit ist gewissermaßen die gesellschaftliche Utopie, die hinter unserer Verfassung stand, wobei das Verständnis von sozialer Gerechtigkeit sicher unterschiedlich war. Nur hat sich dies auch nicht völlig in unserer Verfassung durchsetzen lassen, da gegenüber dem Anspruch auf soziale Gerechtigkeit, das Eigentumsrecht einen solchen Vorrang hat, dass es sich auch bei der Einigung als Problem herausstellte. Für die christliche Soziallehre ist das Eigentum ein Ordnungsrecht, die Schöpfung gehört grundsätzlich allen, Eigentum ist kein primäres "Naturrecht“, wie das in der früheren Philosophie ausgedrückt wurde. Es kann und muss vom Staat geordnet werden, damit der Frieden unter den Menschen gewahrt bleibt. In unserer Verfassung ist das Eigentumsrecht aber nahezu zu einem solchen Naturrecht erster Ordnung geworden, die über dem Sozialen stehen scheint. Es verliert immer mehr von dem ihm eigenen Doppelfunktion einer Individual- und Sozialkomponente. Die Individualkomponente ist herrschend.

Das Eigentum ist grundsätzlich anerkannt. Es soll seine Freiheit haben im Spiel des Marktes. Der Markt sollte aber ebenso bewusst neben der freiheitlichen eine soziale Komponente haben, die dafür Sorge trägt, dass in unserem Land kein kruder Kapitalismus mehr um sich greift, sondern ein durch Gedanken der sozialen Gerechtigkeit gedämpfter Kapitalismus in einem freien Markt für einen freien und sozialen Markt. Es zeigte sich aber in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland immer deutlicher die Gefahr, dass der Anspruch auf Gerechtigkeit gegenüber dem Eigentum zurücktreten musste.

Von daher wird deutlich, dass in der Gründung sicher von sehr vielen Verfassungsmüttern und -vätern "frei" und "sozial" gleichrangige Komponenten unserer Verfassung sein sollten. Eine Wirtschaftsordnung legte das Grundgesetz nicht fest. Dies geschah dann in der sozialen Marktwirtschaft. Diese und das soziale Sicherungssystem sind die Eckpfeiler der vom Grundgesetz geforderten Sozialstaatlichkeit.

Wirtschaftliche Grundpfeiler dieses Systems sind:

  • Eine Geldpolitik die an Preisstabilität orientiert ist, dafür hat eine unabhängige Notenbank zu sorgen.
  • Die Garantie eines hohen Maßes an Freiheit, aber zugleich auch die Eingrenzung der Monopole und der politischen Macht der Wirtschaft.
  • Der Staat hat im Wirtschaftsprozess nur die Rahmenbedingungen zu setzen.

Deshalb wird diese Form gelegentlich "staatlich gelenkte Marktwirtschaft" genannt.

Die soziale Marktwirtschaft stellt den Versuch einer Synthese zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der sozialen Gerechtigkeit dar.

3.1.3.3.2 Die Tarifautonomie und ihre Partner

Die Tarifautonomie und ihre Partner sind ein wichtiges Instrument des Sozialstaates. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 Absatz 3 das Recht der Tarifpartner ohne staatliche Einmischung Tarifverträge abzuschließen. Dies geschieht durch die Sozialpartner. Diese Autonomie beinhaltet auch das Recht auf Streik und Aussperrung. Notwendig für eine Tarifautonomie sind kompromissbereite Tarifparteien, die in der Sozialpartnerschaft in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte zusammengearbeitet haben und sich bemühen, die bestehenden Interessenkonflikte kooperativ zu lösen. Diese Tarifpartner sind die Arbeitgeberverbände auf der einen Seite und die Gewerkschaften auf der anderen Seite.

Die einzelnen Arbeitgeberverbände sind tariffähig. Sie sind das Gegenüber der Gewerkschaften, so z. B. der Gesamtverband Metall. 1949 haben sie sich in einem Spitzenverband dem  Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) mit Sitz in Berlin zusammengeschlossen. Dieser selbst ist nicht tariffähig. Hauptaufgabe ist die Wahrung gemeinsamer sozialpolitischer Interessen der Arbeitgeber.

Mitglieder der BDA sind Tarifträgerverbände und ihre Spitzenorganisationen aus den Bereichen Industrie, Dienstleistungen, Handwerk und Landwirtschaft. Über die 54 auf Bundesebene organisierten Branchenverbände (50 Fachspitzenverbände und 4 Gäste) und 14 Landesvereinigungen werden über 1.000 rechtlich und wirtschaftlich selbständige Arbeitgeberverbände erreicht. Der Organisationsgrad ist in den auf der freiwilligen Mitgliedschaft beruhenden Arbeitgeberverbänden unverändert sehr hoch. Etwa 75 % der Unternehmen mit 80 % der Belegschaft werden in Deutschland über die Arbeitgeberverbände betreut. Oberstes Gremium ist die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist für die grundlegenden Richtungsentscheidungen zuständig. Das Präsidium leitet die Tätigkeit der BDA im Rahmen der vom Vorstand gesetzten Richtlinien. Präsident ist Dr. Dieter Hundt. Auf Vorschlag des Präsidenten beruft der Vorstand die Hauptgeschäftsführung. Sie ist für die Erledigung der laufenden Geschäfte zuständig. < http://www.bda-online.de >

Die Gewerkschaften sind der andere Tarifpartner und zwar die Einzelgewerkschaften. In der Weimarer Zeit waren die Gewerkschaften parteipolitisch gebunden. Das führte zu vielen unnotwendigen Auseinandersetzungen. Deshalb beschloss man nach 1945 einen gemeinsamen Weg zu gehen und gründete die Einheitsgewerkschaften. Versuche, wieder das alte System einzuführen z.B. mit Christlichen Gewerkschaften, haben geringe eher nur regionale Bedeutung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bildete sich 1949 aus den in den drei westlichen Besatzungszonen bestehenden Gewerkschaftsbünden. Der DGB ist neben der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (hat sich 2001 über die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit dem DGB verbunden) und dem Deutschen Beamtenbund (1.200.000 Mitglieder 2002) die größte gewerkschaftliche Organisation in der Bundesrepublik Deutschland. Er gibt mehrere Zeitschriften heraus (Welt der Arbeit u. a.). 1995 waren im DGB 9 354 670 Arbeitnehmer organisiert: 5 727 395 Arbeiter, 2 651 502 Angestellte und 748 151 Beamte. Diese Gesamtzahl hat sich durch Arbeitslosigkeit und andere Faktoren bis 2000 auf 7.772.795 reduziert, um durch die Zusammenschlüsse 2001 wieder anzusteigen z.B. durch Mitglieder der Deutschen Angestelltengewerkschaft um 450.000.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist Dachverband für acht deutsche Einzelgewerkschaften mit Sitz in Düsseldorf. Er ist ein nicht rechtsfähiger Verein und hat einen Bundesvorstand, dessen Vorsitzender ist seit 1994 Dieter Schulte. Oberstes Organ ist der alle drei Jahre zusammentretende Bundeskongress. Der Bundesausschuss, bestehend aus 100 Vertretern der Einzelgewerkschaften, dem Bundesvorstand und den Landesbezirksvorsitzenden, arbeitet in der übrigen Zeit. Der DGB vertritt die gemeinsamen Interessen der acht Einzelgewerkschaften (IG Bauen-Agrar-Umwelt, IG Bergbau, Chemie, Energie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, IG Metall, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Gewerkschaft der Polizei, Transnet Gewerkschaft GdED, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di)) und wird durch diese finanziert, diese sind auch das Gegenüber der jeweiligen Arbeitgeberverbände bei den Tarifverhandlungen.

"Die Aufgaben von DGB und Gewerkschaften

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Als Dachverband schließt er keine Tarifverträge ab.

Er arbeitet auf internationaler Ebene im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und im Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) mit und vertritt die deutsche Gewerkschaftsbewegung bei internationalen Institutionen wie der EU und der UNO.

Für den DGB gilt das Prinzip der Einheitsgewerkschaft. Er ist – wie seine Mitgliedsgewerkschaften – pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs politisch neutral. Er bezieht Position im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u.a. zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung.

Sie helfen bei der Gründung von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder genießen kostenlosen Rechtsschutz.(< http://www.dgb.de >)"

Die Tarifautonomie ist in der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz gesichert. Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u.a. zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den StreikDies geschieht in der garantierten Tarifautonomie, ohne Bevormundung des Staates. Die Verträge werden in den Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartner ausgehandelt. Manchmal wird eine Vermittlung zugezogen, sie ist beratend. Die Schlichtung gehört zum Verfahren. Der einvernehmlich berufene Schlichter versucht mit dem paritätisch besetzten Vermittlungsausschuss die gütliche Einigung oder macht einen Schiedsspruch, die Tarifparteien sind aber frei, diesen anzunehmen.

Zum Tarifautonomie gehört der Streik. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren die Gewerkschaften den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung. Durch den Streik versuchen die Arbeitnehmer in einer organisierten Arbeitsniederlegung bestimmte Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Der Streik ist ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Das Streikrecht wird in Deutschland aus der in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) gesicherten Koalitionsfreiheit hergeleitet. Umfänglich gesetzlich geregelt ist das Streikrecht nicht, es ist mehr durch die Rechtsprechung geregelt. Streiken dürfen nur tariffähige Gewerkschaften. Der Streik muss ein tarifrechtliches Ziel haben, politische Streiks sind nicht zulässig. Das Arbeitsverhältnis ruht während eines Arbeitskampfes, deshalb wird für diese Zeit auch kein Lohn gezahlt. Vor dem Streik finden Urabstimmungen mit einer notwendigen hohen Zustimmung zum Streiks statt.

Die Arbeitgeber haben als letztes Mittel im Arbeitskampf die Möglichkeit zur Aussperrung. Aussperrungen waren Reaktionen auf Streiks, Angriffsausperrung hat es nach 1945 noch nicht gegeben. Die Aussperrung ist auch rechtlich geregelt. Sie muss sich auf die umkämpften Tarifgebiete beschränken, muss alle MitarbeiterInnen umfassen.

3.1.3.3.3 Rechte der Mitbestimmung

Vorbereitende Gedanken

Über den Weg von Produktionsgenossenschaften wollte Bischof Ketteler in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Mitbeteiligung der Arbeiter an der Unternehmensführung erreichen. Franz Hitze und Franz Brandts richteten gegen Ende dieses Jahrhunderts "Arbeiterausschüsse" in den Textilbetrieben Brandts in Mönchengladbach ein. Erzberger (Matthias 1875-1921, Politiker, Zentrum) schlug "Werkgenossenschaften" mit 50 Prozent Anlagevermögen der Arbeiter vor. Bernhard Letterhaus forderte auf dem "Kongress der katholischen Arbeiter-Internationale" 1928 Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte. Der Gedanke der Mitbestimmung ist altes Traditionsgut der katholischen Arbeiterbewegung in Deutschland.

Erste Gesetzgebung

Erste Gesetze zum Beispiel zur Bildung von freiwilligen Arbeiterausschüssen kamen um die Wende zum 20. Jahrhundert zustande. Beispielhaft war die Umwandlung des Betriebes von Ernst Abbe Zeiss in eine Stiftung, um die Mitarbeiter materiell und durch Mitsprache daran zu beteiligen. Das Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst von 1916 besagte, dass in kriegswichtigen Betrieben mit mehr als 50 Arbeitern - ähnlich bei Angestellten - Arbeiterausschüsse zu bilden sind. Nach dem 1. Weltkrieg fanden Arbeiterräte politische Anerkennung und es kam 1921 zu einem ersten Betriebsrätegesetz in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. 1922 kam es zu einem Gesetz, das die Entsendung von zwei (in kleineren einem) Betriebsratsmitglied in die Aufsichträte vorsah. Ab 1933 ging nichts mehr.

Von der Montanmitbestimmung zum Betriebsverfassungsgesetz

Die Gewerkschaften hatten nach dem Zweiten Weltkrieg weitreichende Neuordnungsvorstellungen von der Sozialisierung bis zur Wirtschaftsplanung. Dafür ließen sich aber keine parlamentarischen Mehrheiten finden. Deshalb wandte man sich der Mitbestimmung zu, viele glaubten auch, dass hier der bessere Weg zur Wirtschaftsdemokratie als über Planung und Sozialisierung gegeben sei.

Schon 1947 hatte die britische Militärregierung in ihrer Besatzungszone die paritätische Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie und im Bergbau eingeführt. Das war mit den Altbesitzern der rheinisch-westfälischen Montangesellschaften ausgehandelt worden, dadurch sollten weitergehende Vorstellungen der Gewerkschaften verhindert werden. Es wurde die paritätische Mitbestimmung eingeführt. IG Metall und IG Bergbau hofften, dieses Modell auch in der Bundesrepublik übernehmen zu können. Es sollte ihrer Auffassung nach über den Montanbereich hinaus auf alle Großunternehmen übertragen werden.

1950 legte Bundeswirtschaftsminister Erhard einen Gesetzentwurf zur Betriebsverfassung der Großunternehmen ohne paritätische Mitbestimmung vor. Das führte zu erheblichen Protesten und Streikvorbereitungen der Gewerkschaften. Sie wollten die bestehende paritätische Mitbestimmung sichern und noch weiter ausdehnen. Weitere Verhandlungen führten zu einem Kompromiss, der die Sicherung der paritätischen Mitbestimmung dort gewährleitstete, wo sie bereits auf der Grundlage von Bestimmungen der Besatzungsmächte galt. Dafür verzichteten die Gewerkschaften auf die Ausdehnung auf andere Branchen. Das Gesetz wurde 1951 vom Bundestag verabschiedet. Es besagt, dass der Aufsichtsrat montanmitbestimmter Unternehmen sich wie seither je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer bzw. Gewerkschaften zusammen setzt, die beiden Parteien einigen sich auf ein weiteres, neutrales Aufsichtsratsmitglied. Der Arbeitsdirektor wird einvernehmlich mit den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats bestellt.

Die DGB-Gewerkschaften hielten an ihrem Ziel fest, das Montan-Mitbestimmungsmodell auf die gesamte Wirtschaft zu übertragen, aber die Ausdehnung des Montanmodells auf alle Großunternehmen gelang nicht. 1952 wurde das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. Es bestimmte, dass Betriebsräte in Unternehmen mit mindestens fünf Arbeitnehmern zu wählen seien. Sie bekamen Einspruchsrechte bei Kündigungen und Einstellungen, ihre wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechte waren auf Stillegungen und die Änderung des Betriebszwecks eingeschränkt. Betriebsräte und Gewerkschaften sollten strikt getrennt bleiben. Wollten die Gewerkschaften betriebsnahe Interessenvertretung sicherstellen, blieb ihnen nach diesem Gesetz nichts anderes übrig, als gewerkschaftliche Vertrauensleutekörper zu bilden. In den Großunternehmen erhielten die Arbeitnehmer ein Drittel der Aufsichtratsmandate. Einen Arbeitsdirektor wie in der Montanindustrie gab es nicht mehr.

Die Novellierung 1972 stärkte die betriebliche Mitbestimmung, klammerte jedoch die unternehmerische aus. Die Montanmitbestimmung wurde durch Wegfall der Voraussetzungen immer bedeutungsloser. 1981 wurde bestimmt, dass das Recht in diesem Fall noch sechs Jahre weitergelte. 1989 wurde dies nochmals bekräftigt, für die Fälle, z.B. für Montanobergesellschaften, wenn die Wertschöpfung der montanmitbestimmten Töchter mindestens 20% beträgt oder diese Unternehmen mindestens 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab 1994 sind bei bestimmten EU-grenzüberschreitenden Geschäften nach der EU-Fusionsrichtlinie eine Mitbestimmungsbeibehaltung vorgesehen. Kleinere Aktiengesellschaften bis 500 Beschäftigten wurden bei Neugründung oder Rechtsumwandlung in diese von der Montanmitbestimmung freigestellt. 1996 wurde ein Gesetz für europäische Betriebsräte geschaffen, welche das Recht der Beschäftigten auf Unterrichtung und Anhörung sichern soll.

In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung der Betriebsverfassung erheblich abgenommen. Während 1984 noch 50 Prozent der Arbeitnehmer durch Betriebsräte vertreten waren, waren es zehn Jahre später, 1994, nur noch 39,5 Prozent, die Tendenz ist weiter fallend. Eine Novellierung war angesagt. Sie wurde 2001 verabschiedet. Sie beinhaltet unter anderem die Erleichterung der Bildung von Betriebsräten (vor allem Vereinfachung des Wahlverfahrens in kleineren Betrieben), die Einbeziehung von besonderen Beschäftigungsformen (z.B. FremdfirmenarbeitnehmerInnen), die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten (Erweiterung der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern) des Betriebsrates und des Schutzes seiner Mitglieder, die Stärkung der Betriebsratsrechte insbesondere bei Beschäftigungssicherung und Qualifizierung, die Verbesserung der Einbindung der einzelnen Arbeitsnehmer in die Betriebsverfassung, die Integration des Betrieblichen Umweltschutzes in die Betriebsverfassung, die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb, die Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestärkt, die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.

Das Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht will eine Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen sichern. Sie führt sich, wie das Mitbestimmungsrecht, auf den Grundsatz der Würde des Menschen zurück, der eine totale Unterordnung ausschließt. Weiterhin muss eine möglichst vielschichtige Teilhabe an allen Dingen die Personen betreffen gegeben sein, die Sozialverträglichkeit bedarf der Prüfung. Die Führungsinstrumente einer Dienststelle greifen auch umso besser, je mehr sie von der Motivation der Mitarbeiterschaft getragen werden. Es geht um einen Ausgleich zwischen den Individualinteressen und den Interessen der Dienststelle. Soweit das Personalvertretungsrecht nicht in einigen Länderverfassungen gesichert ist, hat es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage im Grundgesetz.

Die Personalvertretung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der Behörden und Verwaltungen gewählt. Sie hat unter anderem die gesetzliche Aufgabe Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen, dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden, Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken, die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern, die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu achten, Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung eng zusammenzuarbeiten. So wird es in einem der entsprechenden Gesetze dargestellt.

Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihr sind die Unterlagen vorzulegen, die die Dienststelle zur Vorbereitung der von ihr beabsichtigten Maßnahmen beigezogen hat. Bei Einstellungen beschränkt sich die Vorlagepflicht auf die Bewerbungsunterlagen einschließlich der der Mitbewerberinnen und Mitbewerber.

Mitglieder der Personalvertretungen dürfen in ihrer Tätigkeit nicht behindert, benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung

Das Personalvertretungsrecht steht in der Spannung zwischen einer möglichst an das Betriebsverfassungsrecht angeglichenen Beteiligung der Personalräte am Betriebsgeschehen. Andererseits sind die Anforderungen des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsprinzips zu beachten. Die Letztverantwortlichkeit der Dienststelle muss deshalb noch gewährleistet werden.

Hessisches Personalvertretungsrecht
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/326-9-hpvg/hpvg.htm

Thüringen
http://www.fh-erfurt.de/personalrat/68.htm

Bundesgesetz

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bpersvg/BJNR006930974BJNG000400314.html

Sachen-Anhalt
http://www.oetv-sachsen-anhalt.de/bpersvg.pdf

Bayern
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_p005.htm

Der eigene Weg der Kirchen im sogenannten Dritten Weg

Der kirchliche Dienst wird von den Bischöfen unter dem Leitbild einer Dienstgemeinschaft gestellt. Alle in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen haben durch ihre Arbeit gemeinsam dazu beitragen, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann. Die Kirchen haben nach Artikel 140 des Grundgesetzes (in Verbindung mit Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung) die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts. Auf grundsätzliche Fragen wird zum Beispiel in der Präambel der Mitarbeitervertretungsordnung des Bistums Limburg hingewiesen:

„PRÄAMBEL

Grundlage und Ausgangspunkt für den kirchlichen Dienst ist die Sendung der Kirche. Diese Sendung umfaßt die Verkündigung des Evangeliums, den Gottesdienst und sakramentale Verbindung der Menschen mit Jesus Christus sowie den aus dem Glauben erwachsenen Dienst am Nächsten. Daraus ergibt sich als Eigenart des kirchlichen Dienstes seine religiöse Dimension.

Als Maßstab für ihre Tätigkeit ist sie Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgegeben, die als Dienstgemeinschaft den Auftrag der Einrichtung erfüllen und so an der Sendung der Kirche mitwirken.

Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter Beachtung der Verfaßtheit der Kirche, ihres Auftrages und der kirchlichen Dienstverfassung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Deshalb wird aufgrund des Rechtes der katholischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, unter Bezugnahme auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22. September 1993, die im Bistum Limburg am 01. Januar 1994 in Kraft getreten ist, die folgende Ordnung für Mitarbeitervertretungen erlassen.“

Die katholische Kirche setzt dies im Arbeitsvertragsrecht mit dem sogenannten dritten Weg um. Die Anerkennung einer Dienstgemeinschaft bedeutet nicht, dass es im kirchlichen Dienst keine Interessenkonflikte gibt. Sie verlangt aber, dass unterschiedliche Interessen bei Dienstgebern und Mitarbeitern unter Beachtung des Grundkonsenses aller über den kirchlichen Auftrag ausgeglichen werden. Die Entscheidungen erfolgen in paritätisch zusammengesetzten Kommissionen unter Anerkennung des Einspruchsrechtes der Bischöfe. Damit sollen der Streik (Streik widerspräche dem Wesen einer kirchlichen Dienstgemeinschaft wird argumentiert) und die Mitwirkung von Gewerkschaften ausgeschlossen werden. Im Grunde übernehmen die Kirchen dann im wesentlichen die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes, die dort ggf. erstreikt wurden. Dies wird von manchen auch tarifliche Trittbrettfahrerei genannt.

Dem Leitbild der Dienstgemeinschaft dient schließlich die Regelung der kirchlichen Betriebsverfassung durch das Mitarbeitervertretungsrecht. Hier ist zum Beispiel die Mitwirkung bei Personalfragen geregelt.

Eine Lösung wäre durchaus im tariflichen System möglich, zumal auch kirchliche MitarbeiterInnen Koalitionsfreiheit beanspruchen können. So sehen es durchaus auch renommierte Arbeitsrechtler und Sozialethiker. Wichtig wäre aber auf jeden Fall, dass die Ergebnisse nicht hinter denen des Personalvertretungsrechtes zurückbleiben.

Eine Resolution der Mitarbeitervertreter in der Bundesarbeitsgemeinschaft mag deutlich machen, wo diese einige Probleme derzeit sieht.

„Resolution der außerordentlichen Mitgliederversammlung der BAG-MAV beschlossen in Fulda am 16.04.2002: 

Die in Fulda versammelten Delegierten der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften begrüßen die Absicht des Verbandes der Diözesen Deutschlands, die MAVO zu novellieren. Sie begrüßen auch die Absicht, das Anhörungsverfahren transparenter und mehrstufig auszugestalten, um Betroffenen und Beteiligten mehrfach Gelegenheit zu geben, zum Stand des Gesetzesvorhabens Stellung zu nehmen. 

Die Delegierten stellen jedoch überrascht fest, dass die beabsichtigten Inhalte der Novellierung in keinster Weise mit den hohen Erwartungen, die durch das Gesetzgebungsverfahren geweckt wurden, korrespondieren. Vielmehr entsteht der Eindruck, als sollten nur die allernotwendigsten und unvermeidbaren Änderungen vorgenommen werden. Dagegen unterbleiben offenbar alle Entwicklungen, die geeignet wären, das Mitarbeitervertretungsrecht der katholischen Kirche zumindest gleichwertig in eine Reihe mit dem profanen Mitbestimmungsrecht zu stellen. Auch die für die Kirche verpflichtenden Vorgaben des Europarechts werden nur unzureichend umgesetzt (z.B. Betriebsübergang).

Dies enttäuscht umso mehr, da nicht in Abrede gestellt werden kann, dass Teile des caritativen Bereichs der Kirche immer mehr von Formen und Inhalten, wie sie in Wirtschaftsbetrieben üblich sind, dominiert werden. Diesen neuen Formen des Managements und der Betriebsführung ist die derzeitige MAVO nicht mehr gewachsen. Insbesondere fehlt der Bereich der wirtschaftlichen Mitbestimmung. Desgleichen entsprechen weder die Arbeitsmöglichkeiten der MAVen noch die der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften den gestiegenen und geplanten Anforderungen. 

Die gleichwertige soziale Verantwortung innerhalb der Dienstgemeinschaft muss schon aus der Katholischen Soziallehre heraus in der neuen MAVO endlich ihren Ausdruck finden.

Die Delegierten fordern den Verband der Diözesen Deutschlands auf, den Sachverständigen und die Projektgruppe anzuweisen, die Novellierung mutiger und kreativer anzupacken. Es muss endlich eine MAVO gestaltet werden, die den sich stetig ändernden Entwicklungen in zunehmend marktorientierten kirchlichen Einrichtungen entspricht. (Fulda, den 16.04.2002)“

3.1.3.4 Der kommunistische Kollektivismus

Der Überlegung, dass Privateigentum eine gerechte Gesellschaftsordnung unmöglich mache, hat viele Denker schon lange bewegt. In seiner Schrift "der Staat" hat Platon (um 428 bis ca. 347 v. Chr.) eine kommunistische Gesellschaftsutopie entwickelt. Ähnlich dachten der Christ (gestorben als Martyrer) und Staatsmann St. Thomas More in seinem Werk Utopia 1516 und Tommaso Campanelle in seinem Sonnenstaat von 1623. Aus der Apostelgeschichte "2:44 "Und alle, die gläubig geworden waren, bildeten eine Gemeinschaft und hatten alles gemeinsam. 45 Sie verkauften Hab und Gut und gaben davon allen, jedem so viel, wie er nötig hatte." wird gelegentlich ein früher Liebeskommunismus erschlossen. Später wird nochmals betont: "4:32 Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele. Keiner nannte etwas von dem, was er hatte, sein Eigentum, sondern sie hatten alles gemeinsam." Hieraus lässt sich ein Allgemeingebrauch des Eigentums erschließen. Ausleger verweisen darauf, dass der Verkauf freiwillig war. Es war auch ein Weg zur Vollkommenheit, wie er von Jesus dem reichen Jüngling nach Lukas 18:22 als Weg zur Vollkommenheit empfohlen wurde: "Als Jesus das hörte, sagte er: Eines fehlt dir noch: Verkauf alles, was du hast, verteil das Geld an die Armen, und du wirst einen bleibenden Schatz im Himmel haben; dann komm und folge mir nach!" Jedenfalls hat gerade die Apostelgeschichte in der Kirchengeschichte immer wieder zu Gemeinschaften des "vollkommen Lebens" den Orden geführt, die kein Privateigentum kennen. Sie verstanden Privateigentum schon als etwas, das in seinem Besitz egoistisch machte und der Vollkommenheit im Weg stünde. Als Gesellschaftsordnung wird dann ein Kommunismus im Jesuitenstaat in Paraguay versucht (1609-1769). Ausdrücklich als Gesellschaftsordnungen gegen bestehende Ordnungen werden solche Gesellschaftsmodelle im Zusammenhang mit der Französischen Revolution von sozialistischen Denkern entwickelt die den Weg über die wirtschaftliche Aufteilung des Staates in Genossenschaften gehen wollen wie Charles Fourier (1772-1837).

Der Kollektivismus ist der Ausdruck für ein Wirtschaftssystem, in welchem die Produktionsmittel und die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen von den Menschen als Gruppe kontrolliert werden. Diese Gruppe ist zumeist der Staat. Dieses System ist genau das Gegenteil vom Kapitalismus. Hier sind die Produktionsmittel im Besitz von Privatleuten, die Verteilung der Güter und Dienstleistungen erfolgt über den freien Markt.

Der Kollektivismus ist auch in etwa das Konzept des theoretischen Sozialismus. Der Kommunismus geht noch etwas weiter, indem er das Privateigentum überhaupt abschafft. (Zur Geschichte der sozialistischen und kommunistischen Ideen siehe 2. Einheit 1.2 besonders 1.2.3.1 Von Weitling bis Marx und Engels) Für Marx ist das Privateigentum der Sündenfall. Er hat zu Klassengesellschaften geführt und zur Ausbeutung der jeweils unterdrückten Klasse. Die Arbeiterklasse wird am Ende in der Weltrevolution das Privateigentum abschaffen und damit die klassenlose Gesellschaft herbeiführen. So schreibt er im kommunistischen Manifest:

"Sind im Laufe der Entwicklung die Klassenunterschiede verschwunden und ist alle Produktion in den Händen der assoziierten Individuen konzentriert, so verliert die öffentliche Gewalt den politischen Charakter. Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern. Wenn das Proletariat im Kampfe gegen die Bourgeoisie sich notwendig zur Klasse vereint, durch eine Revolution sich zur herrschenden Klasse macht und als herrschende Klasse gewaltsam die alten Produktionsverhältnisse aufhebt, so hebt es mit diesen Produktionsverhältnissen die Existenzbedingungen des Klassengegensatzes, der (80) Klassen überhaupt und damit seiner eigenen (81) Herrschaft als Klasse auf."

Lenin hat nach der Oktoberrevolution 1917 in Russland den Sozialismus in der Prägung von Marx eingeführt. Die Klasse der Kapitalisten wurde abgeschafft, an die Stelle trat fast im gleichen System der Staat. Die Arbeiterschaft fühlte sich nun vom Staat ausgebeutet. Vor allem auch das Umleiten vieler wirtschaftlicher Ressourcen in den Rüstungsbereich trug mit dazu bei, dass dieses System in den achtziger Jahre in die Krise kam und im Ostblock unterging.

Diese Form des Sozialismus wurde nach dem 2. Weltkrieg der "Real existierende Sozialismus" genannt. Es war die Bezeichnung für das im Ostblock herrschende politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche System, das es sich selbst beigelegt hatte. Der Untergang dieses Systems in diesem Bereich wird von vielen als Widerlegung der Richtigkeit dieser Thesen angesehen. Auf der anderen Seite darf ein sich krude (hart) gebärdender Kapitalismus nicht einfach als der selbstverständlichen Sieger angesehen werden.

In China herrscht wohl noch in weitem Umgang eine kommunistische Planwirtschaft, aber es zeigen sich auch Übergangssituationen. Laut Verfassung gibt es nur eine Partei und diese regiert faktisch allein, nicht so sehr das gewählte Parlament. Die Wirtschaft und das ganze Land sind aber im Umbruch begriffen, mit starker und gelegentlich brutaler Hand (2002) versucht die Leitung zu steuern, was aber bei 1,2 Milliarden Einwohner kein leichtes Unterfangen ist. Dabei ist der Regierung aber an einem guten Wirtschaftsverhältnis zu kapitalistischen Staaten gelegen.

3.1.4 Wo stehen wir heute?

3.1.4.1 Zur Verteilungsgerechtigkeit

Wenn wir die Wirtschaft betrachten, dann gibt es ein Fülle von Problemen, die das Wirtschaften wie bisher schwierig machen. Insgesamt gibt es in unserem Land eine Asymmetrie des Besitzes. Dazu einige Hinweise.

Schauen wir uns einmal die Einkommensverteilung in Deutschland an, Stand: 1995. Das Geld sammelt sich oben. Vom Nettoeinkommen haben 1/5 nahezu 40 Prozent, während das ärmste Fünf­tel noch nicht einmal auf 10 Prozent kommt. Das gibt aber noch andeutungsweise wieder, wie Reich­tum in Deutschland sich häuft. In den oberen Schichten wird Geld gesammelt. 1993 hatten 1,5 Millionen Haushalte 31,7 Prozent des gesamten Nettovermögens. In diesem Bereich trifft man nur noch Selbständige und solche, die es nicht mehr nötig haben zu arbeiten.

So hat der Staat sein gerütteltes Maß beigetragen. die „Die Steuerentwicklung von 1960 bis 1994“ zeigt. Hier wird deutlich, wie die Einkommenssteuer und die Lohnsteuer sich unterschiedlich entwickelt haben. 1983 bezahlten die Einkommensmillionäre noch 48,5 Prozent Steuern im Schnitt. 1986 waren es 46,6 Prozent und 1989 waren es nur noch 40 Prozent. Es dürften heute noch weniger sein. 1996 sah das so aus, dass letztlich noch 11,6 Milliarden Einkommenssteuern in die Steuerkassen flossen. Ein großer Teil davon floss in den Aufbau Ost. Ob das überwiegend sinnvoll wird, wird durchaus bezweifelt.

Dagegen steht das Ansteigen der Sozialhilfe. 10 Prozent der Einwohner unseres Landes leben unter der Armutsgrenze, die die Europäische Union definiert hat, nämlich unter 50 Prozent des pro Kopf Einkommens für den Kopf der Familie. Von 1973 ist die Zahl der Sozialhilfeempfän­ger (nur Hilfe zum Lebensunterhalt) bis heute um mehr als das Vierfache gestiegen. 1991 lag sie bei über 3 Millionen. Das sind die Menschen, die wenigstens einmal im Jahr Sozialhilfe zum Lebensunterhalt bekommen haben.

Im Sozial- und Wirtschaftswort der Kirchen wird dazu 1997 ausgeführt:

(68) In den letzten 20 Jahren ist mit dem Reichtum zugleich die Armut in Deutschland gewachsen. Die Armut in Deutschland unterscheidet sich grundlegend von der Armut in den Ländern der Dritten Welt. Dennoch ist die Armut in der Wohlstandsgesellschaft ein Stachel. Armut hat viele Gesichter und viele Ursachen. Sie ist mehr als nur Einkommensarmut. Häufig kommen bei bedürftigen Menschen mehrere Belastungen zusammen, wie etwa geringes Einkommen, ungesicherte und zudem schlechte Wohnverhältnisse, hohe Verschuldung, chronische Erkrankungen, psychische Probleme, langandauernde Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung und unzureichende Hilfen. Diese Armutssituationen treffen besonders diejenigen, die mehrere Jahre auf Sozialhilfe angewiesen sind. Eine der schlimmsten Auswirkungen von Armut ist der Verlust der eigenen Wohnung, davon sind in Deutschland immer mehr Menschen, darunter verstärkt Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Frauen und Jugendliche betroffen. Verläßliche bundesweite Daten über das gesamte Ausmaß akuter Wohnungsnotfälle, von Wohnungs- und Obdachlosigkeit liegen nicht vor, zumal es darüber keine einheitlichen Maßstäbe und Kriterien gibt. Allein die Zahl der Obdachlosen, die amtlich untergebracht („ordnungsrechtlich versorgt“) sind, wird auf 250.000 bis 300.000 geschätzt.

Als Fazit kann festgehalten werden: in unserer Gesellschaft findet eine massive Verschiebung zugunsten der Reichen statt.

Prof. Dr. Ernst Ulrich Huster, der Reichtumsforscher aus Bochum, hat dies genannt „Schonung der Reichen als Standortfaktor - Reichtum in Deutschland, die zunehmende Spaltung der Gesellschaft“. Von sozialer Gerechtigkeit als Zielvorstellung, als etwas, für das man sich mit all seinen Kräften einsetzen muss, etwas altmodisch, aber immer noch richtig – Tugend - genannt, kann doch in gesellschaftlichen und politischen Handelns kaum die Rede sein. Das ist auch ein Ergebnis unseres heutigen Wirtschaftssystems. Die Verteilungsgerechtigkeit ist nicht mehr geben, wenn sie es denn je war. Nur in Zeiten des Wachstum konnte dies durch Zuwächse ausgeglichen werden, jetzt wird es eng.

3.1.4.1 Zum Verhältnis von Arbeit und Kapital

3.1.4.1.1 Kapitalismus global

Der Kapitalismus ist nicht auf einzelne Länder beschränkt, sondern er agiert global. Die transnationalen Firmen haben die Welt als ihr Arbeitsfeld. Sie haben inzwischen Dimensionen angenommen, die vor einige Jahrzehnten noch unvorstellbar waren. Daraus erwachsen wirtschaftliche Wachstumsmöglichkeiten, aber auch viele Schräglagen und weltweite Armutsprobleme. Das Kapital wird immer mehr der allein entscheidende Faktor.

3.1.4.1.2 Kapitalismus früher

Vor allem in den Ländern der sogenannten Dritten Welt wird deutlich, dass das Drama der Industrialisierung im 19. Jahrhundert sich im weltweiten Maßstab wiederholt. Drei Komponente bestimmten damals die Entwicklung:

1. Massives Anwachsen des Kapitals und damit auch des Wohlstandes

2. Massives Anwachsen der Bevölkerung, dies schaffte neue Arbeitskräfte und Verbraucher

3. Zugleich massives Anwachsen der Armut und der Aufspaltung in arm und reich.

Die Ideologische Theorie war der Manchester-Kapitalismus. Wenn ihr dem freien Markt nicht in den Arm fallt, dann wird sich das zum Wohlstand für alle entfalten. Die Entwicklung zeigte das Gegenteil.

Es entstand die soziale Frage und mit ihr die Arbeiter-Bewegung in einer breiten Palette von ideologischen Grundlagen. Nach dem 2. Weltkrieg schloss sie sich zusammen und gewann damit an Kraft, ja wurde zur echten Gegenkraft. Unsere Soziale Marktwirtschaft entstand und wurde gestaltet. Der Staat setzt die notwenigen Rahmenbedingungen, starke Gewerkschaften sorgten für die notwendige Gegenmacht.

3.1.4.1.3 Heute haben wir "19. Jahrhundert" global

1. Der Reichtum wächst.

2. Die Bevölkerung auf der Welt wächst dramatisch

3. Die Aufspaltung zwischen arm und reich wächst in globalen Dimensionen.

Dazu einige Fakten.

1. Der Reichtum wächst

Die Industrieländer leben zuerst einmal mit der Globalisierung gut, im Welthandel ist Deutschland zweiter Weltmeister noch vor Japan. Es importiert mehr in die sogenannten Billiglohnländer, als diese zu ihm schaffen.

Die großen Firmen werden immer größer und immer transnationaler. Die vier größten Konzerne der Welt, darunter ein deutscher, haben mehr Bilanz als viele Länder Bruttoinlandsprodukte. Wer ist in der Lage sie zu kontrollieren? Sie agieren schon längst unabhängig von Nationalstaaten. Die arbeitenden Menschen werden gegeneinander ausgespielt, das erfahren wir doch auch immer wenn wir hören, dass die Löhne zu hoch und der Sozialstaat zu teuer sei, im Ausland ginge das billiger, dabei gehören wir wahrlich nicht zu den teuersten Produktionsstandorten.

Die Spekulation, da wird es schon kritischer, wenn abgeleitete Werte (Derivate) heute das Hauptgeschäft sind, also nicht die Ernte selbst, sondern die über die Höhe der zu erwarteten Ernte und die damit entstehende Gewinne oder Verluste wird spekuliert. Täglich gehen 1300 Milliarden Dollar (2002) spekulativ um die Welt, ein Bruchteil wird für alle Bezahlungen reichen. Das kann schon Kopfschmerzen verursachen.

Dabei kann man auch mit Korruption – einem weit verbreiten Übel im Verhältnis von Macht und Kapital, arbeiten. Auch da ist Deutschland nicht bei den Schlechtesten.

Die Bevölkerung wächst

Wir haben zur Zeit eine Weltbevölkerung von gut 6 Milliarden. Diese wird wachsen, außer in Westeuropa in 25 Jahren auf über 8 Milliarden. Entscheidender Grund ist wie damals der Fortschritt der Medizin. Behebung von Armut, Bildung, soziale Sicherung und Aufklärung könnten hier ähnlich wie damals bei uns abbremsend wirken. Bei uns werden wir zum wirtschaftlichen Überleben Zuwanderung brauchen.

Aufspaltung zwischen arm und reich wächst

Die Aufspaltung zwischen arm und reich wächst, zwischen den Ländern und in den Ländern, ja sogar in reichen Ländern. Sao Paulo ist eine Glitzerstadt mit 10 Millionen Einwohner aber riesigen Elendsvierteln an den Staaträndern. 1,5 Milliarden auf der Welt hungern, leben also unter einer absoluten Armutsgrenze. Auf Druck des IWF werden hochverschuldeten Ländern Bildungs- und Sozialeinrichtungen immer mehr zurückgefahren und damit die Zukunftschancen gemindert. Von 2,5 Milliarden Arbeitskräfte auf der Welt sind 30% arbeitslos, Tendenz steigend. Auch in unserem Land wächst die Zahl der Einkommensmillionäre und zugleich der Sozialhilfeempfänger. Die Bischöfe der USA sagten: 1996: "In den vergangenen, 15 Jahren ist die Kluft zwischen reich und Arm in Amerika immer größer geworden." Die Kirchen in Deutschland sagten 1997. "Tiefe Risse gehen durch unser Land: vor allem der von der Massenarbeitslosigkeit hervorgerufene Riß, aber auch der wachsende Riß zwischen Wohlstand und Armut" Über 4 Millionen Arbeitlose im April 2002 in Deutschland, das sagt alles.

Das Verhältnis von Arbeit und Kapital ist am besten durch dieses Phänomen der nahezu weltweiten Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Zur Zeit (2002) gibt es auf der Welt etwa 2,4 Milliarden Arbeitssuchende, etwa 30% davon haben keine Arbeit. Mindestens 1,7 Milliarden zusätzliche Arbeitsplätze müssen nach Schätzungen, bedingt noch das Bevölkerungswachstum, bis zum Jahr 2050 weltweit geschaffen werden - allein um das heutige Beschäftigungsniveau zu erhalten. In vielen Entwicklungsländern nimmt der Bedarf an Erwerbsarbeit aufgrund des rapiden Bevölkerungswachstums bereits heute erheblich schneller zu, als Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Bereits heute sind weltweit etwa eine 800.000 Millionen bis eine Milliarde Menschen - ein Drittel der gesamten Erwerbsbevölkerung - arbeitslos oder unterbeschäftigt, d. h. sie verdienen weniger, als sie zum Leben brauchen. In der überwiegenden Mehrzahl der Entwicklungsländern ist der größte Teil der arbeitenden Menschen in der Landwirtschaft beschäftigt. Es gibt jedoch eine massive Verschiebung zum industriellen und zum Dienstleistungssektor. Immer mehr Menschen ziehen in die Städte, weil sie die Landwirtschaft nicht mehr ernährt. Dies ist auch mitbedingt vom Übergang der Subsistenz- (Lebenserhaltenden) zur exportorientierten Landwirtschaft mit riesigen Monokulturen. Dieser Trend in die Stadt, in der man Arbeit erhofft, fördert aber dort noch die zum Teil bereits heute hohe Arbeitslosigkeit und die starke Armut in und am Rande vieler Städten. Ein großer Teil der arbeitenden Menschen ist im sogenannten informellen Sektor beschäftigt. Diese Arbeit ist zumeist vertraglich nicht abgesichert, gering entlohnt und es bestehen keine geregelten Arbeitsbedingungen. Der Anteil der im informellen Sektor beschäftigten Menschen macht allein in Mexiko 1996 über 60% aller Beschäftigten aus.

In Deutschland sind im Frühjahr 2002 über 4 Millionen Menschen arbeitslos. In den anderen Ländern Westeuropas sieht es ähnlich aus, erheblich schlechter noch in den östlichen Transformationsländern (Länder im Übergang von der kommunistischen Planwirtschaft zur Marktwirtschaft).

Es ist mehr als fraglich, ob diese Schräglage von Arbeit und Kapital mit herkömmlichen Mitteln überwunden werden kann. Die Gewerkschaften als Gegenmacht verlieren an Einfluss, allein in Deutschland haben sie vor allem auch durch die Arbeitslosigkeit erhebliche Mitgliederverluste (3.1.3.3.2 Die Tarifautonomie und ihre Partner).

3.1.5 Wo geht die Wirtschaft hin?

Wo geht die Wirtschaft hin? Diese Frage fordert in besonderer Weise die Wissenschaft heraus, vor allem die Zukunftsforscher und Soziologen. Zwei davon sollen zu Wort kommen.

Jeremy Rifkin: Wenn die Menschen in der Wirtschaft keinen Platz mehr finden. Die dritte technische Revolution, die Zukunft der Erwerbsarbeit und die Rolle des Staates. (1995) Frankfurt 1995 (Seite 25) Der folgende Buchauszug erschien in der Frankfurter Rundschau 30.11.1995 Nr. 279 S 25:

"Die High-Tech-Weltwirtschaft wird bald ohne massenhafte Erwerbsarbeit auskommen. Während Unternehmer, Manager, Techniker und andere hochqualifizierte Angehörige der neuen Elite die Wirtschaft am Laufen halten, werden weniger und weniger Mitarbeiter für die Erstellung von Gütern und Dienstleistungen gebraucht. Der Marktwert der menschlichen Arbeit sinkt und wird sinken. Jahrhundertelang wurde der Mensch nach seiner "Produktivität" bemessen, jetzt, da überall Maschinen die menschliche Arbeitskraft ersetzen, sieht sich die Arbeitnehmerschaft ihrer gesellschaftlichen Funktion und ihres Selbstverständnisses beraubt."

Es wird festgestellt, dass die klassische Erwerbsarbeit immer mehr abnimmt. Es geht auf einen Kapitalismus ohne Arbeit zu. Ulrich Beck, Kapitalismus ohne Arbeit, Über Mythen der Politik, globale Wirtschaft und die Zukunft der Demokratie (Der Spiegel 20/1996, Spiegelessay)

"Beispielsweise in dem gelobten Beschäftigungsland Großbritannien ist überhaupt nur noch ein Drittel der erwerbsfähigen Bevölkerung im klassischen Sinn vollbeschäftigt (in Deutschland sind es immerhin noch über 60 Prozent). Noch vor 20 Jahren waren es in beiden Ländern über 80 Prozent. Was als Heilmittel gilt - die  Flexibilisierung der Erwerbsarbeit -, hat die Krankheit Arbeitslosigkeit verdeckt und verschleppt, aber nicht geheilt. Im Gegenteil, alles wächst: die Arbeitslosigkeit und die neue Unübersichtlichkeit von Teilzeitarbeit, ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse und die noch stille Arbeitsreserve. Mit anderen Worten: Das Volumen der Erwerbsarbeit schwindet rapide. Wir laufen auf einen Kapitalismus ohne Arbeit zu - und zwar in allen nachindustriellen Ländern der Welt.

Wenn der globale Kapitalismus in den hochentwickelten Ländern den Wertekern der Arbeitsgesellschaft auflöst, zerbricht ein historisches Bündnis zwischen Kapitalismus, Sozialstaat und Demo­kratie. Die Demokratie ist in Europa und den USA als "Arbeitsdemokratie" auf die Welt gekommen - in dem Sinne, daß die Demokratie auf der Beteiligung an Erwerbsarbeit aufruht. Der Citizen mußte so oder so sein Geld verdienen, um die politischen Freiheitsrechte mit Leben zu füllen. Erwerbsarbeit hat stets nicht nur die private, sondern auch die politische Existenz begründet. Es geht also gar nicht "nur" um Millionen Arbeitslose. Es geht auch nicht nur um den Sozialstaat. Oder um die Verhinderung von Armut. Oder um die Ermöglichung von Gerechtigkeit. Es geht um uns alle. Es geht um die politische Freiheit und Demokratie in Europa."

Wenn der globale Kapitalismus die Arbeit in ihrer grundlegenden Bedeutung auflöst, dann geht es also nicht nur um Arbeitslosigkeit, sondern um die Auflösung des Sozialstaates und die Gefährdung der Demokratie. Bevor wir uns aber Lösungsmodellen zuwenden müssen wir uns der Frage der Wertungen wirtschaftlicher Prozesse stellen. Es ist die Frage, um was es letztlich geht? Gehen wir einem neuen Raubtierkapitalismus zu (Spiegel 8.7.02), dessen Größenwahn letztlich in der Pleite endet, oder haben humane Werte noch einen Platz in unserem Wirtschaften..

3.2 Die Wirtschaft ist für die Menschen da (Urteilen)

3.2.0 Hinführung

Stimmt es, wie es behauptet wird, dass ethische Fragen nichts mit Wirtschaft zu tun haben? Oder die Auffassung, dass man die "still waltende hand" nicht stören solle, dann würde alles schon zum Glück aller Menschen beitragen. Ist von daher gesehen das Ziel der Wirtschaft nur die Gewinnmaximierung wie in den Shareholder-Value-Vorstellung. Hier sollen Aussagen der Katholischen Soziallehre (Christlichen Gesellschaftslehre) herangezogen werden, um in dieser Fragestellung zu einem Urteil zu gelangen. Wirtschaft ist eine Unternehmung von Menschen und muss von der Menschenwürde ausgehen. Daraus ergibt sich, dass Arbeit eine Menschenwürde ist. Die Güter dieser Welt sind zuerst einmal für alle da, die erarbeiteten Güter zuerst für die, die sie erarbeitet haben. Es entsteht die Frage nach der Verteilungsgerechtigkeit. Wie wirkten die Menschen bei einem Unternehmen mit, genügt es in Weisungsgebende und Ausführende zu unterschieden. Gibt es Teilhabe am Geschehen eines Betriebes. Das Verhältnis von Arbeit und Kapital muss beschrieben werden. Manches wurde in vorherigen Einheiten schon abgehandelt, darauf wird an der entsprechenden Stelle verwiesen.

3.2.1 Von der Bedeutung der Wirtschaft

Die Wirtschaft ist eine der großen kulturellen Leistungen der Menschheit. Es geht in der Wirtschaft letztlich nicht um den Gewinn einzelner, sondern um die Selbstverwirklichung des Menschen. Daraus ergibt sich, dass wirtschaftliches Handeln menschliches Handeln ist und damit den ethischen Gesetzen des Handelns und den ökonomischen des Wirtschaftens untersteht. Schon in Quadragesimo anno wird auf die Beziehung von Sittengesetz und Wirtschaft hingewiesen. http://www.helmut-zenz.de/links53.htm

"42. In der Tat, wenngleich Wirtschaft und Sittlichkeit jede in ihrem Bereich eigenständig sind, so geht es doch fehl, die Bereiche des Wirtschaftlichen und des Sittlichen derart auseinanderzureißen, daß jener außer aller Abhängigkeit von diesem tritt. Die sogenannten Wirtschaftsgesetze, aus dem Wesen der Sachgüter wie aus dem Geist-Leib-Wesen des Menschen erfließend, besagen nur etwas über das Verhältnis von Mittel und Zweck und zeigen so, welche Zielsetzungen auf wirtschaftlichem Gebiet möglich, welche nicht möglich sind. Aus der gleichen Sachgüterwelt sowie der Individual- und Sozial-Natur des Menschen entnimmt sodann die menschliche Vernunft mit voller Bestimmtheit das von Gott, dem Schöpfer, der Wirtschaft als Ganzem vorgesteckte Ziel."

Nach Nell-Breuning ist die Wirtschaft ein "Mittelsystem zur Selbstverwirklichung des Menschen".(O. von Nell-Breuning, Gerechtigkeit und Freiheit, S 142)

Zur Daseinsgestaltung des Menschen gehören die unverzichtbaren Unterhaltmittel für die Erhaltung des Lebens aber auch alle kulturellen Belange. In diesen Daseinsbedingungen gestaltet der Mensch sich selbst, verwirklicht sich selbst. Zu den Mitteln gehören seine Fähigkeiten und die Schöpfung, Wirtschaft ist gewissermaßen die Klaviatur, mit der er diese Mittel einsetzt zum Zwecke der Selbstverwirklichung. System besagt, dass der Einsatz dieser Mittel einer gewissen Eigengesetzlichkeit gehorcht, er muss sie in dieser Eigengesetzlichkeit – also systematisch – bedienen. Er handelt aber immer auch als Mensch, das heißt verantwortlich.

Christen sind berufen, auch durch die Wirtschaft an der Suche nach dem Reiche Gottes beizutragen. So sieht es das Zweite Vatikanische Konzil in "Gaudium et spes":

"Wirtschaft und Reich Christi

72. Wer als Christ am heutigen sozialökonomischen Fortschritt mitwirkt und dabei für Gerechtigkeit und Liebe eintritt, der möge überzeugt sein, er könne viel beitragen zum Wohl der Menschheit und zum Frieden auf dieser Welt. Bei all diesem seinem Wirken möge er, gleichviel, ob er als Einzelner oder im Verbund mit anderen tätig wird, leuchtendes Beispiel geben. Hat er sich erst einmal die unerläßliche Sachkenntnis und Erfahrung angeeignet, dann möge er unter den irdischen Betätigungen die rechte Ordnung innehalten, in Treue gegen Christus und seine frohe Botschaft, dergestalt, daß sein ganzes persönliches und gesellschaftliches Auftreten geprägt sei vom Geist der Bergpredigt, insbesondere von der Seligpreisung der Armut. Wer immer im Gehorsam gegen Christus zuerst das Reich Gottes sucht, der stärkt und läutert dadurch seine Liebesgesinnung, um allen seinen Brüdern zu helfen und unter dem Antrieb der göttlichen Liebe das, was die Gerechtigkeit verlangt, zur vollen Verwirklichung zu führen."

In ihrem Hirtenbrief "Wirtschaftliche Gerechtigkeit für alle" schreiben die US-amerikanischen 1986 Bischöfe zum Ziel der Wirtschaft:

"Der Mensch ist das Ziel der Wirtschaft. Die Institutionen, welche die Wirtschaft ausmachen, sind deshalb Mittel, die allen Menschen zu dienen haben, und nicht für enger definierte Ziele missbraucht werden dürfen. Die menschliche Person muss mit religiöser Ehrerbietung geachtet werden. Im Umgang miteinander muss uns die Ehrfurcht bewegen, welche die Gegenwart von etwas Heiligem und Geheiligten umgibt. Denn die Menschen sind als "Abbild Gottes" geschaffen (Gen 1,17). Ebenso müssen alle wirtschaftlichen Institutionen das Band der Gemeinschaft und Solidarität unterstützen, das für persönliche Würde unerlässlich ist. Wo auch immer unsere wirtschaftlichen Verhältnisse der Menschenwürde nicht gerecht werden, müssen sie in Frage gestellt und verändert werden."

Wirtschaft ist die Form der Kultur, in der der Mensch und seine Möglichkeiten und die Schöpfung einsetzt werden zur Daseinssicherung und Gestaltung des menschlichen Lebens. Sie dient dem Menschen, wird vom Menschen gestaltet und untersteht der Verantwortung des Menschen.

3.2.2 Was ist ein Unternehmen?

Das Zweite Vatikanische Konzil betont in Gaudium et spes, die Bedeutung des Unternehmens als Verbund von Personen. "68. In den wirtschaftlichen Unternehmen stehen Personen miteinander in Verbund, d. h. freie, selbstverantwortliche, nach Gottes Bild geschaffene Menschen..." 

Johannes Paul II: Centesimus annus (1991)

"35. Hier tut sich ein großes und fruchtbares Feld des Einsatzes und des Kampfes im Namen der Gerechtigkeit für die Gewerkschaften und für die anderen Organisationen der Arbeiter auf, die ihre Rechte verteidigen und ihre Subjektivität schützen. Sie haben aber gleichzeitig eine wesentliche Aufgabe kultureller Art, indem sie dazu beitragen, daß die Arbeiter vollwertig und in Würde am Leben der Nation teilnehmen und auf dem Weg der Entwicklung fortschreiten.

In diesem Sinne kann man mit Recht von einem Kampf gegen ein Wirtschaftssystem sprechen, hier verstanden als Methode, die die absolute Vorherrschaft des Kapitals, des Besitzes der Produktionsmittel und des Bodens über die freie Subjektivität der Arbeit des Menschen festhalten will. Für diesen Kampf gegen ein solches System eignet sich als Alternativmodell nicht das sozialistische System, das tatsächlich nichts anderes als einen Staatskapitalismus darstellt. Es geht vielmehr um eine Gesellschaftsordnung der freien Arbeit, der Unternehmen und der Beteiligung. Sie stellt sich keineswegs gegen den Markt, sondern verlangt, daß er von den sozialen Kräften und vom Staat in angemessener Weise kontrolliert werde, um die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Gesellschaft zu gewährleisten.

Das Unternehmen darf nicht ausschließlich als Kapitalgesellschaft" angesehen werden; es ist zugleich eine Gemeinschaft von Menschen", zu der als Partner in je verschiedener Weise und mit spezifischen Verantwortlichkeiten sowohl jene beitragen, die das für das Unternehmen nötige Kapital einbringen, als auch jene, die mit ihrer Arbeit daran beteiligt sind."

Das Unternehmen ist demnach nicht zuerst ein Mittel-System zur Erzeugung von Gewinn, sondern es dient dem Menschen. Dafür bedarf es aber des systematischen und verantwortlichen Einsatzes der Arbeitkraft des Menschen (ArbeitgeberInnen wie ArbeitnehmerInnen), des Kapitals und des Bodens (Natur) um den Gewinn zu erzielen, der der Selbstverwirklichung des Menschen dient.

3.2.3 Der Wert der Arbeit

Darüber wurde in der 1. Einheit: Die Hoffnung auf Gerechtigkeit, 1 Erste Welt: Arbeitslosigkeit in Deutschland schon ausführlich gehandelt. Auf einige Ergebnisse sei nochmals hingewiesen.

Der Arbeitsbegriff in der Heiligen Schrift ist alles andere als ein segmentierter Begriff, der nur die körperliche Arbeit meint, sondern ein umfassender, kein entfremdeter, sofern es nicht um Sklavenarbeit geht. Die Schrift ist sich aber auch der Belastung und der Schuld, die auf der Arbeit durch die Sünde liegt, bewusst. Auch geistiges Handeln und Schaffen ist in diesem Arbeitsbegriff mit einbezogen. Der Mensch ist Mitarbeiter der Schöpfung.

Die entscheidende Würde hat Jesus der Arbeit verliehen, die eine der wichtigsten und umfassendsten Funktionen des Menschen sowohl für ihn als für seine Umwelt ist. So sieht es das Zweite Vatikanische Konzil in der pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" 1965:

"67 Durch seine Arbeit erhält der Mensch sein und der Seinigen Leben, tritt in tätigen Verbund mit seinen Brüdern und dient ihnen; so kann er praktische Nächstenliebe üben und seinen Beitrag zur Vollendung des Schöpfungswerkes Gottes erbringen. Ja wir halten fest: Durch seine Gott dargebrachte Arbeit verbindet der Mensch sich mit dem Erlösungswerk Jesu Christi selbst, der, indem er in Nazareth mit eigenen Händen arbeitete, der Arbeit eine einzigartige Würde verliehen hat"

1997 erschien das Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland mit dem Titel "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit."

"(152) Aus christlicher Sicht ist das Menschenrecht auf Arbeit unmittelbarer Ausdruck der Menschenwürde. Der Mensch ist für ein tätiges Leben geschaffen und erfährt dessen Sinnhaftigkeit im Austausch mit seinen Mitmenschen. Menschliche Arbeit ist nicht notwendigerweise Erwerbsarbeit. Unter dem Einfluß der Industrialisierung hat sich das Leitbild von Arbeit allerdings auf Erwerbsarbeit verengt. Je mehr jedoch die mit dem technischen Fortschritt einher­gehende Steigerung der Arbeitsproduktivität ein Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Verringerung der Arbeitsplätze ermöglicht, desto fragwürdiger wird die Verengung des Arbeitsbegriffs auf Erwerbsarbeit. Deshalb kann die Gesellschaft dadurch humaner und zukunftsfähiger werden, daß auch unabhängig von der Erwerbsarbeit die Chancen für einen gesicherten Lebensunterhalt, für soziale Kontakte und persönliche Entfaltung erhöht werden. Insbesondere muß das System der sozialen Sicherheit darauf eingestellt werden, daß der Anteil kontinuierlicher Erwerbsbiographien abnimmt und daß mit der Pluralisierung der Lebensstile immer mehr Menschen zwischen Phasen der ganztägigen Erwerbsarbeit, des Teilzeiterwerbs und der Haus- und Familienarbeit wechseln."

In ihrem Hirtenbrief "Wirtschaftliche Gerechtigkeit für alle" betonen die US-amerikanischen 1986 Bischöfe das Grundrecht auf Arbeit und dessen Sicherung durch die Gesellschaft.

„137 Arbeit ist ein Grundrecht; ein Recht, dass die Freiheit aller schützt, am wirtschaftlichen leben der Gesellschaft teilzunehmen. Es ist ein Recht, das den Grundsätzen der Gerechtigkeit entspringt, ... Diesem Recht entspricht auf Seiten der Gesellschaft die Pflicht, den Schutz dieses Rechtes zu sichern. Die Bedeutung dieses Rechtes geht aus der Tatsache hervor, dass Beschäftigung für die meisten Menschen entscheidend ist für ihre Selbstverwirklichung wie auch für die Erfüllung ihrer materiellen Bedürfnisse.

Die Enzyklika "Laborem exercens" von Papst Johannes Paul II. 1991 spricht bei der Einlösung des Rechtes auf Arbeit und bei der Gestaltung der Arbeitswelt vom unmittelbaren (direktem) und mittelbaren (indirektem) Arbeitgeber:

"16 (4) Die Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Arbeitgeber erscheint sehr wichtig im Hinblick auf die konkrete Organisation der Arbeit wie auch auf das mögliche Entstehen gerechter oder ungerechter Beziehungen im Arbeitsbereich.

Wenn direkter Arbeitgeber jene Person oder Institution ist, mit der ein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen direkt abschließt, so muß man als indirekten Arbeitgeber die zahlreichen, verschiedenartigen Faktoren »hinter« dem direkten Arbeitgeber verstehen, die sowohl auf die Fassung des Arbeitsvertrages als somit auch auf das Entstehen mehr oder weniger gerechter Beziehungen im Bereich der menschlichen Arbeit einwirken.

17. „Indirekter“ und „direkter“ Arbeitgeber

(1) Der Begriff des indirekten Arbeitgebers umfaßt Personen wie auch Institutionen verschiedener Art; er umfaßt auch kollektive Arbeitsverträge und Verhaltensprinzipien, die von diesen Personen und Institutionen festgelegt sind und das ganze sozio-ökonomische System bestimmen oder sich aus ihm ergeben. Der Begriff des indirekten Arbeitgebers bezieht sich somit auf viele verschiedene Elemente. Die Verantwortung des indirekten Arbeitgebers unterscheidet sich von der des direkten, wie schon das Wort besagt: die Verantwortung ist weniger direkt, bleibt jedoch eine echte Verantwortung; der indirekte Arbeitgeber bestimmt wesentlich den einen oder anderen Aspekt des Arbeitsverhältnisses und bedingt so das Verhalten des direkten Arbeitgebers, wenn dieser den Arbeitsvertrag und das Arbeitsverhältnis konkret festlegt. Eine solche Feststellung verfolgt nicht das Ziel, den direkten Arbeitgeber von der ihm eigenen Verantwortung zu entbinden, sondern möchte nur die Aufmerksamkeit auf das Geflecht von Bedingtheiten lenken, die sein Verhalten beeinflussen. Wenn es um die Fassung einer ethisch korrekten Arbeitspolitik geht, muß man all diese Bedingtheiten vor Augen haben. Und sie ist korrekt, wenn die objektiven Rechte des Arbeitnehmers vollauf gewahrt sind.

(2) Der Begriff des indirekten Arbeitgebers läßt sich auf jedes einzelne Land und vor allem auf den Staat anwenden. Gerade dem Staat obliegt ja eine gerechte Arbeitspolitik..."

Letztlich hat der indirekte Arbeitgeber, der als das gesamt sozio-ökonomische System zu verstehen ist, die letzte Verantwortung für die Einlösung des Rechtes auf Arbeit.

"18 (2) Um der Gefahr der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten und allen einen Arbeitsplatz zu sichern, müssen die hier als „indirekte Arbeitgeber“ bezeichneten Stellen für eine Gesamtplanung zugunsten jener differenzierten Werkstatt sorgen, in der sich nicht nur das wirtschaftliche, sondern auch das kulturelle Leben eines Landes formt; darüber hinaus müssen sie auf eine korrekte und rationelle Organisation der Arbeit in dieser Werkstatt achten. Diese Gesamtsorge obliegt letzten Endes dem Staat, darf jedoch nicht einer einseitigen Zentralisierung durch die öffentliche Hand gleichkommen . Es geht vielmehr um eine gerechte und überlegte Koordinierung, in deren Rahmen die freie Initiative der einzelnen Personen, der unabhängigen Gruppen, der örtlichen Betriebe und Unternehmen garantiert sein muß, unter Berücksichtigung dessen, was oben bereits über den subjekthaften Charakter der menschlichen Arbeit gesagt worden ist."

Arbeit ist eine Menschenwürde. Dies ist im Subjekt der Arbeit, dem arbeitenden Menschen selbst begründet und nicht erst in der Bedeutung der objektiven Arbeit, dessen was erarbeitet wird. Arbeit setzt den Menschen in die Lage, sich und seine Familie zu versorgen (Naturalfunktion), gestaltend tätig zu werden und seine eigenen Möglichkeiten zu entfalten (Personalfunktion), am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (Sozialfunktion) und am Reich Gottes mitzuwirken (Evangelisationsfunktion). Arbeit darf nicht nur auf bisherige Erwerbsarbeit eingegrenzt werden, auch Familienarbeit z.B. hat große gesellschaftliche Bedeutung. Es gibt ein Menschenrecht auf Arbeit, das vor allem vom mittelbaren (indirektem) Arbeitgeber einzulösen ist.

3.2.4 Vom Verhältnis von Arbeit und Kapital

Es gibt einen grundsätzlichen Vorrang der Arbeit vor dem Kapital. Das führt Johannes XXIII. in der Enzyklika Mater et magistra 1961 aus.

"106. Heute bemüht man sich vielfach mehr um die Erlernung eines Berufes als um den Eigentumserwerb. Man schätzt das Einkommen, das auf Arbeitsleistung oder auf einem davon abgeleiteten Rechtsanspruch beruht, höher als das Einkommen aus Kapitalbesitz oder daraus abgeleiteten Rechten.

107. Das entspricht vollkommen dem eigentlichen Wesen der Arbeit. Denn diese ist unmittelbarer Ausfluss der menschlichen Natur und deshalb wertvoller als Reichtum an äußeren Gütern, denen ihrer Natur nach nur der Wert eines Mittels zukommt. Diese Entwicklung ist deshalb ein echter Ausdruck menschlichen Fortschritts."

Das Zweite Vatikanische Konzil führt in der pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" 1965 aus, dass Arbeit sich unmittelbar aus der menschlichen Person ergibt und deshalb Vorrang vor allen anderen Faktoren hat. :

"67. Die in der Gütererzeugung, der Güterverteilung und in den Dienstleistungsgewerben geleistete menschliche Arbeit hat den Vorrang vor allen anderen Faktoren des wirtschaftlichen Lebens, denn diese sind nur werkzeuglicher Art. Die Arbeit nämlich, gleichviel, ob selbständig ausgeübt oder im Lohnarbeitsverhältnis stehend, ist unmittelbarer Ausfluss der Person, die den stofflichen Dingen ihren Stempel aufprägt und sie ihrem Willen dienstbar macht."

Ausführlich nimmt Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika "Laborem exercens" 1981 zum Verhältnis von Arbeit und Kapital Stellung.

"12. Der Vorrang der Arbeit

Angesichts der gegenwärtigen Wirklichkeit, in deren Struktur so viele vom Menschen verursachte Konflikte zutiefst eingefügt sind und in der die technischen Mittel - eine Frucht der menschlichen Arbeit - eine erstrangige Rolle ... muß man vor allem ein Prinzip in Erinnerung rufen, das die Kirche immer gelehrt hat: das Prinzip des Vorranges der Arbeit gegenüber dem Kapital. Dieses Prinzip betrifft direkt den Produktionsprozess, für den die Arbeit immer eine der hauptsächlichen Wirkursachen ist, während das Kapital, das ja in der Gesamtheit der Produktionsmittel besteht, bloß Instrument oder instrumentale Ursache ist. Dieses Prinzip ist eine offensichtliche Wahrheit, die sich aus der ganzen geschichtlichen Erfahrung des Menschen ergibt.

Wenn wir im ersten Kapitel der Bibel hören, daß der Mensch die Erde sich untertan machen soll, dann wissen wir, daß sich diese Worte auf alle Schätze beziehen, welche die sichtbare Welt zur Verfügung des Menschen in sich birgt. Dennoch können diese Reichtümer nur durch die Arbeit dem Menschen nutzbar gemacht werden. Mit der Arbeit ist von Anfang an auch das Problem des Eigentums verbunden. Tatsächlich verfügt der Mensch, will er die in der Natur verborgenen Schätze sich und den anderen nutzbar machen, nur über ein einziges Mittel, nämlich die Arbeit. Um aber diese Schätze durch seine Arbeit ausnützen zu können, eignet sich der Mensch kleine Teile der Naturschätze des Erdinnern, des Meeres, der Erde, des Weltraums an. Von all dem eignet er sich etwas an und macht daraus seine Werkstatt. Diese Aneignung geschieht durch Arbeit und für weitere Arbeit.

Das gleiche Prinzip läßt sich auf die nachfolgenden Phasen dieses Prozesses anwenden, dessen erste Phase stets die Beziehung des Menschen zu den Schätzen der Natur bleibt. All das Bemühen des Geistes um die Entdeckung dieser Schätze und ihrer verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten durch den Menschen und für den Menschen macht uns bewußt, daß alles, was bei der gesamten Wirtschaftsproduktion vom Menschen stammt - sowohl die Arbeit als auch die Gesamtheit der Produktionsmittel und die mit ihnen verbundene Technik, das heißt die Fähigkeit, diese Mittel bei der Arbeit einzusetzen -, die Schätze der sichtbaren Welt voraussetzt, die der Mensch vorfindet, nicht schafft. Er findet sie gewissermaßen schon fertig vor, bereit für die erkennende Entdeckung und für die richtige Verwendung im Produktionsprozeß. In jeder Phase seiner Arbeit steht der Mensch vor der Tatsache, daß er zuallererst von seiten der Natur und letzten Endes von seiten des Schöpfers beschenkt wird. Am Anfang der menschlichen Arbeit steht das Geheimnis der Schöpfung. Diese bereits als Ausgangspunkt angegebene Feststellung zieht sich wie ein roter Faden durch das vorliegende Dokument und wird in dessen letztem Teil noch weiter entfaltet werden.

Die folgenden Gedanken zu diesem Problem sollen uns bestärken in der Überzeugung vom Vorrang der menschlichen Arbeit gegenüber dem, was mit der Zeit allmählich als »Kapital« bezeichnet wurde. Wenn nämlich zum Bedeutungsbereich dieses Begriffes außer den uns zur Verfügung stehenden Naturschätzen auch das Gesamt all jener Mittel gehört, durch die der Mensch sie sich zu eigen macht und seinen Erfordernissen entsprechend umwandelt, wobei er sie so in gewissem Sinne »humanisiert«, dann muß man bereits hier feststellen, daß diese Gesamtheit der Mittel das geschichtlich gewachsene Erbe menschlicher Arbeit ist. Alle Produktionsmittel, von den primitivsten bis zu den ultramodernen, sind nach und nach vom Menschen erarbeitet worden, von seiner Erfahrung und seiner Intelligenz. Auf diese Weise entstanden nicht nur die einfacheren Werkzeuge, die zur Bebauung der Erde dienen, sondern - dank des entsprechenden Fortschritts der Wissenschaft und Technik - auch die moderneren und komplizierteren: Maschinen, Fabriken, Laboratorien und Computer. So ist alles, was zur Arbeit dient, alles, was beim heutigen Stand der Technik ihr immer vollkommeneres »Werkzeug« darstellt, eine Frucht der Arbeit.

Dieses gigantische und mächtige Werkzeug - die Gesamtheit der Produktionsmittel, die in gewissem Sinne mit dem »Kapital« gleichgesetzt werden - ist Frucht der menschlichen Arbeit und trägt deren Zeichen. Wenn der Mensch, das Subjekt der Arbeit, beim heutigen Ausmaß technischen Fortschritts, sich dieser Gesamtheit moderner Instrumente, der Produktionsmittel also, bedienen will, muß er sich zuerst die Frucht der Arbeit jener Menschen geistig aneignen, die diese Instrumente erfunden, geplant, konstruiert und vervollkommnet haben und dies noch weiterhin tun. Die Arbeitsfähigkeit, das heißt die Fähigkeit wirksamer Teilnahme am modernen Produktionsprozess, erfordert eine immer bessere Vorbereitung und vor allem eine entsprechende Ausbildung. Natürlich bleibt bestehen, daß jeder Mensch, der am Produktionsprozess teilnimmt - auch dann, wenn er nur eine solche Arbeit verrichtet, für die weder eine besondere Ausbildung noch spezielle Voraussetzungen erforderlich sind -, in diesem Prozess als echtes Subjekt wirksam ist, während sämtliche Instrumente, seien sie als solche auch noch so vollkommen, einzig und allein dem menschlichen Tun untergeordnete Werkzeuge sind.

Diese Wahrheit, die zum festen Bestand der kirchlichen Lehre gehört, muß im Zusammenhang mit der Frage der Arbeitsordnung und auch des gesamten sozio-ökonomischen Systems immer wieder betont werden. Man muß den Primat des Menschen im Produktionsprozess, den Primat des Menschen gegenüber den Dingen unterstreichen und herausstellen. Alles, was der Begriff »Kapital« - im engeren Sinn - umfasst, ist nur eine Summe von Dingen. Der Mensch als Subjekt der Arbeit und unabhängig von der Arbeit, die er verrichtet, der Mensch und er allein ist Person. Diese Wahrheit enthält wichtige und entscheidende Folgerungen."

Arbeit ist eine Menschenwürde. Alles Kapital wurde mit Arbeit geschaffen, es ist zwar inzwischen riesig geworden, aber es bleibt gegenüber der Arbeit als personale Würde eine Summe von Dingen und ein Instrument, es hat Werkzeug- und keinen Personcharakter. Das ist die "Magna charta" der Arbeit.

Arbeit und Kapital können nicht voneinander getrennt werden, es muss aber der Vorrang der Arbeit gewährleistet bleiben.

"LE 13 (1) Vor allem wird im Licht dieser Wahrheit ganz deutlich, daß man das Kapital nicht von der Arbeit trennen und man keineswegs die Arbeit und das Kapital in einen Gegensatz zueinander stellen kann, geschweige denn - wie später erläutert werden wird - die konkreten Menschen, die jeweils hinter diesen Begriffen stehen. Richtig, das heißt dem Wesen des Problems entsprechend, richtig, das heißt innerlich wahr und zugleich moralisch zulässig, kann eine Arbeitsordnung nur dann sein, wenn sie schon in ihren Grundlagen den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital überwindet und versucht, sich nach dem oben dargelegten Prinzip des wesenhaften und effektiven Vorranges der Arbeit aufzubauen, nach dem Prinzip des Menschen als des Subjektes der Arbeit und seiner wirksamen Teilnahme am ganzen Produktionsprozess, unabhängig von der Art der Leistungen, die der Arbeitende erbringt."

Das Eigentum wird zwar anerkannt, es ist aber nicht absolut, sondern der Bestimmung der Güter für alle untergeordnet:

"LE 14 (2)...Die christliche Tradition hat dieses Recht nie als absolut und unantastbar betrachtet. Ganz im Gegenteil, sie hat es immer im größeren Rahmen des gemeinsamen Rechtes aller auf die Nutzung der Güter der Schöpfung insgesamt gesehen: das Recht auf Privateigentum als dem gemeinsamen Recht auf Nutznießung untergeordnet, als untergeordnet der Bestimmung der Güter für alle."

Das Problem der Arbeitslosigkeit muss gelöst werden. (Libertas conscientiae (Freiheit des Gewissens), Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über christliche Freiheit und Befreiung, 1986) weist auf die Pflicht des Kapitals hin, vor Steigerung des Profits das Wohl der Arbeiter im Auge zu haben.

"87 Der Vorrang der Arbeit vor dem Kapital macht es für die Unternehmer zu einem Gebot der Gerechtigkeit, vor Steigerung des Profits das Wohl der Arbeiter zu beachten. Sie haben die sittliche Pflicht, kein unproduktives Kapital anzuhäufen und bei den Investitionen vor allem das Gemeinwohl vor Augen zu haben, dass verlangt, dass man vorrangig die Sicherung der bestehenden und die Schaffung von neuen Arbeitplätzen in der Produktion wirklicher Nutzgüter sucht."

Arbeit ist eine Menschenwürde. Alles Kapital ist ein Instrument, es hat Werkzeug- und keinen Personcharakter. Es gibt deshalb einen Vorrang der Arbeit vor dem Kapital. Eigentum ist nie absolut, da die Güter der Welt für alle da sind. Dem Recht der Nutznießung aller ist das Recht auf Eigentum untergeordnet. Deshalb hat das Eigentum auch Gemeinwohlpflichten. Hat das Kapital z.B. vor der Steigerung des eigenen Profits für das Wohl der Arbeiter zu sorgen so durch Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Arbeit und Kapital können nicht voneinander getrennt werden, es muss aber der Vorrang der Arbeit gewährleistet bleiben.

3.2.5 Mitbestimmung

Charles Borg-Manché (KAB München), hat Zitate aus der kirchlichen Soziallehre zum Thema Mitbestimmung zusammengestellt, auf diese Zusammenstellung wird verwiesen.

Papst Johannes XXIII. fordert in der Enzyklika "Mater et magistra"" (1961) die Mitsprache der Beschäftigten in den Unternehmen. Sie sind für ihn nicht "stumme" Befehlsempfänger.

"(82) In der menschlichen Natur selbst ist das Bedürfnis angelegt dass, wer produktive Arbeit tut, auch in der Lage sei, den Gang der Dinge mitzubestimmen und durch seine Arbeit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zu gelangen.

 (91) In jedem Fall sollten die Arbeiter an der Gestaltung der Angelegenheiten ihres Unternehmens aktiv beteiligt werden. Das gilt sowohl für private als auch für öffentliche Unternehmen. Das Ziel muss in jedem Fall sein, das Unternehmen zu einer echten menschlichen Gemeinschaft zu machen; diese muss den wechselseitigen Beziehungen der Beteiligten bei aller Verschiedenheit ihrer Aufgaben und Pflichten das Gepräge geben .....

(92) Bei der Erledigung der Angelegenheiten und beim Ausbau des Unternehmens sollte auch die Stimme des Arbeiters gehört und seine Mitverantwortung angesprochen werden...

Zweifellos muss ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, dass wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein, ohne das Recht, eigene Wünsche und Erfahrungen anzubringen; dass er bei Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe."

11. Das Zweite Vatikanisches Konzil: "Gaudium et spes (1965) fordert die aktive Beteiligung aller an der Unternehmensgestaltung auch auf höherer Ebene.

"68 In den wirtschaftlichen Unternehmen stehen Personen miteinander in Verbund, d. h. freie, selbstverantwortliche, nach Gottes Bild geschaffene Menschen. Darum sollte man unter Bedachtnahme auf die besonderen Funktionen der einzelnen, sei es der Eigentümer, der Arbeitgeber, der leitenden oder der ausführenden Kräfte, und unbeschadet der erforderlichen einheitlichen Werksleitung die aktive Beteiligung aller an der Unternehmensgestaltung voranbringen; die geeignete Art und Weise der Verwirklichung wäre näher zu bestimmen. In großem Umfang werden Entscheidungen über wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, die für das künftige Los der Arbeiter und ihrer Nachkommenschaft von Bedeutung sind, nicht so sehr in den einzelnen Unternehmen als vielmehr an höheren Stellen getroffen; darum sollten die Arbeiter auch daran beteiligt sein, sei es unmittelbar, sei es durch frei gewählte Abgesandte."

Paul VI. weist in einer Ansprache an die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) 1996 darauf hin, dass es an der Zeit sei, allen Arbeitern eine organische Beteiligung an wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu sichern.

"21...Quer durch alle Konflikte, die unsere Zeit zerreißen, macht sich stärker als der Anspruch auf Mehr-Haben in steigendem Maß ein berechtigtes Verlangen geltend nach Mehr‑Sein. Seit fünfzig Jahren haben Sie ein immer dichteres Netz rechtlicher Regelungen geschaffen, durch das die Arbeit der Männer, der Frauen und der Jugendlichen geschützt und ihnen eine angemessene Entlohnung gesichert wird. Nunmehr ist es Ihre Aufgabe, durch entsprechende Maßnahmen allen Arbeitern eine organische Beteiligung zu sichern nicht nur an den Früchten ihrer Arbeit, sondern auch an den Entscheidungen über wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, die für deren eigenes Los und für dasjenige ihrer Nachkommenschaft von Bedeutung sind."

Ausführlich setzte sich die Würzburger Synode im Beschluss "Kirche und Arbeiterschaft" (1975) auseinander. Dabei wurde aber eher das zusammengefasst, was schon in päpstlichen Äußerungen dargelegt war.

"2.3.2 Die Gestaltung der Arbeitssituation, die "Humanisierung der Arbeitswelt“ - nicht nur der Arbeiter allein, sondern aller Beteiligten muss auf die Förderung der Initiative und Eigenverantwortung bedacht sein, so dass alle sich ergebenden Aufgaben nicht für, sondern mit den Belegschaften zu lösen sind. Der entscheidende Impuls zur menschlich sozial befriedigenden Gestaltung der Arbeit muss, wie Papst Paul VI. betont hat, aus dem Umdenken "vom Mehrhaben zum Mehrsein" hervorgehen. Gerade darin erweist sich das "Mehrsein"' als der Menschenwürde entsprechende Forderung, dass die Arbeiter als unmittelbar Betroffene in dem ihnen am Arbeitsplatz überschaubaren Bereich zunehmend mehr mitbestimmen und Verantwortung übernehmen.

Der Mensch wächst mit dem Maß seiner Verantwortung. Mehr Mensch ist man nicht durch mehr Besitz oder Einkommen, sondern durch mehr Verantwortung; verantworten kann der Mensch aber nur das, was in seiner Macht liegt, worüber er entweder allein oder gemeinsam mit anderen zu bestimmen hat.

Die Mitverantwortung für die eigene und für die Arbeitssituation aller Beschäftigten lässt sich ohne die Einrichtung und die Mitarbeit in den Betriebsräten ( und Personalvertretungen ) nicht verwirklichen. Ihre Tätigkeit, angelegt auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller im Betrieb, bedarf der Unterstützung durch die Belegschaft. Wer als Mitglied des Betriebsrates "Verantwortung auf sich nimmt kann viel dafür tun, dass der Arbeitnehmer ... als Mitarbeiter mit eigenen Rechten anerkannt informiert und gehört wird". Deshalb sollten katholische Arbeitnehmer sich für diese ebenso wichtige wie verdienstvolle Aufgabe zur Verfügung stellen und sich "nicht aus Bequemlichkeit oder falsch verstandener Bescheidenheit zurückhalten“.

Über den Betrieb hinaus soll die Mitverantwortung aller durch ihre Arbeit Beteiligten sich auf das Unternehmen erstrecken. Ziel muss sein, "eine organische Mitbeteiligung aller Arbeiter nicht nur an den Früchten ihrer Arbeit, sondern auch an der wirtschaftlichen und sozialen Verantwortung zu gewährleisten, von der ihre Zukunft und die ihrer Kinder abhängt. Gewiss ist die Frage der Mitbestimmung, besonders in wirtschaftlichen Angelegenheiten, eine Frage der gesellschaftlichen Machtverteilung und damit heiß umstritten. Für uns sollte sie aber wesentlich eine Frage sein, die auf das Mehr-Mensch-Sein abstellt. Dahin zielt auch die Ansprache Pauls VI. an die Internationale Arbeitsorganisation. (Mit-) Verantwortung und (Mit-) Entscheidung sind Wechselbegriffe; ein solches Maß an Mitverantwortung, wie Paul VI. es verwirklicht sehen will, setzt ein ebenso hohes Maß an Mitentscheidung voraus.

Alle Formen der Mitbestimmung in den Unternehmen bzw. in deren Aufsichtsorganen müssen gründen auf der aktiven Beteiligung der Belegschaften, auf der Freiheit und Verantwortung der beteiligten Arbeitnehmer selbst. Dem wird keine Konstruktion gerecht, die lediglich eine von außen kommende Machtteilung oder einen Machtaustausch anzielt und Mitbestimmung zum größeren Teil an der Legitimation und dem Willen der in den Unternehmen Beschäftigten vorbei praktiziert."

Mitbestimmung muss bei der Mitbestimmung am Arbeitsplatz beginnen, so sieht es Johannes Paul II. in "Laborem exercens"1981

"15 In gewisser Hinsicht lässt sich die Arbeit überhaupt nicht vom Kapital trennen, auf keinen Fall aber erträgt sie jene Widersprüchlichkeit, die sie von Produktionsmitteln trennen und in Gegensatz zu ihnen stellen will. Das aber ist es doch, was als Folge ökonomistischer Denkweise das Leben der Menschen der letzten Jahrzehnte belastet hat. Wenn der Mensch arbeitet und sich dabei aller verfügbaren Produktionsmittel bedient, so möchte er zugleich, dass die Früchte dieser Arbeit ihm und den anderen zugute kommen und dass er bei diesem Arbeitsprozess Mitverantwortlicher und Mitgestalter an dem Arbeitsplatz sein darf, an dem er tätig ist..."

Die Aussage der Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre: "Libertatis conscientia" (1986) zielt Mitbeteiligung an den unternehmerischen Entscheidungen an.

86 Es ist die Würde der Person, die das Kriterium zur Beurteilung der Arbeit bildet, und nicht umgekehrt. Wie immer die Arbeit geartet ist, der Arbeiter muss sie als Ausdruck seiner Persönlichkeit leben können. Von daher ergibt sich die Forderung nach einer Mitbeteiligung, die weit über eine Teilnahme an den Früchten der Arbeit hinaus ‑ auf der Ebene der Planung, der Initiativen und der Verantwortlichkeiten eine wirklich gemeinschaftliche Dimension einbringen sollte...

Die Kirchen mit ihren Werken der Caritas und Diakonie haben sich auch diesen Forderungen zu stellen. Ihre Institutionen der Mitsprache dürfen keinesfalls schlechter sein als z.B. im öffentlichen Bereich. Eigentlich sollten sie sogar besser sein, das möchte der folgende Text aber ausschließen. Kann Kirche das, wenn sie beispielhaft sein will? Das Gemeinsame Kirchenwort: für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit' (1997) sagt dazu:

"245 Die Kirchen sind mit ihrer Diakonie und Caritas große Arbeitgeber. In dieser Rolle sind sie - nicht weniger und nicht mehr als andere Arbeitgeber - gefordert, Arbeitsverhältnisse familiengerecht zu gestalten (z.B. flexible Arbeitszeiten), für einen fairen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzutreten, den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten und für eine konsequente Umsetzung der Ordnungen für die Vertretung und Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Mitsprache - und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu sorgen."

Mitbestimmung kann nicht nur auf Besitz begründet werden, sondern hat seine entscheidende Begründung in der Arbeit. Festgemacht in der Würde des Menschen und seiner Arbeit und dem Verständnis des Unternehmens als Gemeinschaft von Menschen wird ein umfassendes Mitspracherecht vom Arbeitsplatz bis zum Betrieb und Unternehmen gefordert. Auch das Personalvertretungsrecht bedarf der Gestaltung nach diesem Grundprinzip des Unternehmens als einer Gemeinschaft von Menschen vor allen anderen Definitionen. Das gilt auch für die Kirchen und ihre Einrichtungen selbst.

Neuere Untersuchungen zeigen, dass die notwendige Einheitlichkeit der Leitung durch Formen der Mitverantwortung eher gestärkt werden, Entscheidungsprozesse dauern zwar länger, aber die Motivation der Beteiligten ist größer.

3.2.6 Verteilungsgerechtigkeit

Ausführlich wurde die Frage der Gerechtigkeit vor allem unter Rücksicht der sozialen Gerechtigkeit in der 1. Einheit "3.2.5. Die Entfaltung des Gerechtigkeitsbegriffes in der katholischen Soziallehre bis hin zur sozialen Gerechtigkeit" dargestellt. Die Verteilungsgerechtigkeit ist eine Ausdrucksform der sozialen Gerechtigkeit. So steht in Gaudium et spes:

„66. (Abbau übergroßer sozialökonomischer Unterschiede) Um den Erfordernissen von Gerechtigkeit und Billigkeit Genüge zu tun, müssen ernsthafte Anstrengungen unternommen werden, um - unbeschadet der Rechte der menschlichen Person und der besonderen Veranlagung jedes einzelnen Volkes - die übergroßen und noch weiter zunehmenden Ungleichheiten der wirtschaftlichen Lage und die damit Hand in Hand gehende persönliche und soziale Diskriminierung möglichst rasch abzubauen."

Das Konzil lehrt damit, dass die Güter der Welt für alle da sind. Dieses Recht ist dem Eigentumsrecht übergeordnet, dies ist der Maßstab für jede Eigentumsordnung. Bei der Verteilung hat die Gerechtigkeit die Führung.

"Die Widmung der irdischen Güter an alle Menschen

69. Gott hat die Erde mit allem, was sie enthält, zum Nutzen aller Menschen und Völker bestimmt; darum müssen diese geschaffenen Güter in einem billigen Verhältnis allen zustatten kommen; dabei hat die Gerechtigkeit die Führung, Hand in Hand geht mit ihr die Liebe. Wie immer das Eigentum und seine nähere Ausgestaltung entsprechend den verschiedenartigen und wandelbaren Umständen in die rechtlichen Institutionen der Völker eingebaut sein mag, immer gilt es, acht zuhaben auf diese allgemeine Bestimmung der Güter. Darum soll der Mensch, der sich dieser Güter bedient, die äußeren Dinge, die er rechtmäßig besitzt, nicht nur als ihm persönlich zu eigen, sondern muss er sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn, dass sie nicht ihm allein, sondern auch anderen von Nutzen sein können..."

In der Enzyklika Mater et magistra hat Johannes XXIII. 1961 auf die notwendigen Ausgleichmaßnahmen durch den Staat hingewiesen.

"Ausgleichs- und Förderungsmaßnahmen innerhalb eines Staates

150. Manchmal haben die Bewohner ein und desselben Landes am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung in sehr ungleicher Weise teil; vor allem deswegen, weil der Raum, in dem sie wohnen und arbeiten, wirtschaftlich weiter oder weniger weit entwickelt ist als andere. In solchen Fällen gebieten Gerechtigkeit und Billigkeit der staatlichen Führung, dafür zu sorgen, daß solche Ungleichheiten behoben oder doch gemildert werden. Zu diesem Zweck muß man sich angelegen sein lassen, die wirtschaftlich zurückgebliebenen Gebiete mit jenen öffentlichen Diensten auszustatten, die den zeitlichen und örtlichen Bedürfnissen entsprechen und, soweit möglich, hinter dem allgemein herrschenden Lebensstand Schritt halten. Des weiteren bedarf es wohlüberlegter Maßnahmen, die sich vor allem zu befassen haben mit Arbeitsbeschaffung, mit Lenkung des Wanderungsstroms, mit Lohnbildung, mit Steuer- und Kreditwesen, mit der Finanzierung von Investitionen in denjenigen Gewerbezweigen, die geeignet sind, wieder andere Zweige zu befruchten. Alles das wird dazu beitragen, nicht nur die Arbeiter produktiv zu beschäftigen und die unternehmerische Initiative anzuregen, sondern auch dazu, die örtlichen Hilfsquellen zu erschließen."

Der Staat muss ausgleichend wirken. So sieht es auch das Sozial- und Wirtschaftswort der Kirchen:

„(22) Der soziale Ausgleich ist ein integraler Bestandteil des Kon­zepts der Sozia­len Marktwirt­schaft. Wer das Prinzip einer begrenzten Korrek­tur der Einkom­mensverteilung in Frage stellt, stellt den Sozialstaat in Frage. Nur ein finanziell leistungsfähiger Staat kann als Sozial­staat funk­tionie­ren. Er braucht die Mittel, um der Verpflichtung zum sozialen Ausgleich nachkommen zu können. Bei den sinnvollen Schritten zur „Verschlan­kung“ des Staates darf er nicht „ausgehungert“ werden und am Ende so sehr „abmagern“, daß er seine Auf­gabe als So­zialstaat nur noch unzureichend er­füllen kann.“

Es geht also um eine gerechte Verteilung der Güter dieser Welt. Das Eigentumsrecht muss darum immer wieder befragt werden. Wenn der Markt diese Verteilungsgerechtigkeit nicht Gerechtigkeit hergibt, dann hat der Staat für sozialen Ausgleich Sorge zu tragen.

3.2.7 Globale Gerechtigkeit

Zu diesem Thema wurde schon in der 1. Einheit 3 Dritte Welt: Zum Beispiel die Verschuldung der armen Länder und in der 3. Einheit 3.3 Schritte auf dem Weg zu einer gottesreichverträglichen Weltkultur (Handeln) ausführlich gehandelt. Die soziale Gerechtigkeit macht nicht an den Grenzen von Nationalstaaten und Regionen halt, sondern ist prinzipiell weltweit zu verstehen.

Frieden auf der Welt wird es ohne internationale Gerechtigkeit nicht geben. Dazu bedarf es der Solidarität unter den Völkern wie es in der Enzyklika Sollicitudo rei socialis von Papst Johannes Paul II. steht:

"39. ...Die Übung von Solidarität im Innern einer jeden Gesellschaft hat ihren Wert, wenn sich ihre verschiedenen Mitglieder gegenseitig als Personen anerkennen. Diejenigen, die am meisten Einfluß haben weil sie über eine (größere Anzahl von Gütern und Dienstleistungen verfügen sollen sich verantwortlich für die Schwächsten fühlen und bereit sein, Anteil an ihrem Besitz zu geben. Auf derselben Linie von Solidarität sollten die Schwächsten ihrerseits keine rein passive oder gesellschaftsfeindliche Haltung einnehmen, sondern selbst tun, was ihnen zukommt wobei sie durchaus auch ihre legitimen Rechte einfordern. Die Gruppen der Mittelschicht ihrerseits sollten nicht in egoistischer Weise auf ihrem Eigenvorteil bestehen, sondern auch die Interessen der anderen beachten...

Indem die stärkeren und reicheren Nationen jeglichen Imperialismus und alle Absichten, die eigene Hegemonie zu bewahren, überwinden, müssen sie sich für die anderen moralisch verantwortlich fühlen, bis ein wirklich internationales System geschaffen ist, das sich auf die Grundlage der Gleichheit aller Völker und auf die notwendige Achtung ihrer legitimen Unterschiede stützt. Die wirtschaftlich schwächeren Länder oder jene, deren Menschen gerade noch überleben können, müssen mit Hilfe der anderen Völker und der internationalen Gemeinschaft in den Stand versetzt werden, mit ihren Schätzen an Menschlichkeit und Kultur; die sonst für immer verloren gehen würden, auch selbst einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.

Die Solidarität hilft uns, den "anderen" - Person, Volk oder Nation - nicht als irgendein Mittel zu sehen, dessen Arbeitsfähigkeit und Körperkraft man zu niedrigen Kosten ausbeutet und den man, wenn er nicht mehr dient, zurücklässt, sondern als ein uns "gleiches" Wesen, eine "Hilfe" für uns (vgl. Gen 2,18.20), als einen Mitmenschen also, der genauso wie wir am Festmahl des Lebens teilnehmen soll, zu dem alle Menschen von Gott in gleicher Weise eingeladen sind. Hieraus folgt, wie wichtig es ist, das religiöse Gewissen der Menschen und Völker zu wecken."

Die Globalisierung, die zur Zeit läuft, ist letztlich ethisch nur dann zu verantworten, wenn sie die Menschen nicht in Gewinner und Verlierer einteilt. Bei einer ethisch verantwortbaren Entwicklung einer Globalökonomie ist auch der Umweltschutz zu berücksichtigen.

Die vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung - Eine Studie der Sachverständigengruppe “Weltwirtschaft und Sozialethik” und der kirchlichen Werke Adveniat, Caritas international, Misereor, missio Aachen, missio München und Renovabis, Bonn 1999,  http://dbk.de/schriften/DBK7.WissArbeitsgruppe/ sagt dazu:

"5.2     Ethisch verantwortbare Gestaltung der Globalisierung

Der Globalisierungsprozess bewirkt zwar einen weltweiten Wohlstandszuwachs, führt aber tendenziell zu erheblichen Verteilungsverschiebungen zu Lasten gering qualifizierter Arbeitskräfte in den Industrieländern und ärmerer Bevölkerungs­schichten in den Entwicklungs- und Transformationsländern. Außerdem beruhen die Wachstumseffekte teilweise auf einer unzureichenden Einbeziehung der ökologischen Kosten und schaffen damit ein intergenerationelles Verteilungsproblem. Aus der Perspektive der genannten sozialethischen Kriterien sind derartige Auswirkungen der Globalisierung sehr bedenklich und auf Dauer nicht hinnehmbar. Sollte sich bestätigen, dass ganze Regionen und Bevölkerungsgruppen weiterhin und in wachsendem Maß von den Wohlfahrtsgewinnen der Globalisierung ausgeschlossen bleiben und die Lebensgrundlagen künftiger Generationen gefährdet werden, dann könnten auch die mit der Globalisierung einhergehenden Vorteile solche Fehlentwicklungen nicht aufwiegen.

Wenn die Überwindung der Ausgrenzung vorrangiger ethischer Maßstab universaler Verantwortung ist, dann muß es primäres Ziel politischer Steuerung sein, durch ordnungspolitische Rahmenbedingungen soweit wie möglich zu verhindern, daß der Globalisierungsprozeß die Menschen und Generationen in Gewinner und Verlierer spaltet. So wie es im Zeitalter der Nationalökonomien Aufgabe des Staates war (und bleibt), durch Rahmenbedingungen den Markt mit seinen unbestreitbaren Stärken so zu steuern, daß er zum Nutzen aller wirksam werden kann, so bedarf es heute weltweiter Abkommen und Institutionen, um dieses Leitbild der sozialen Marktwirtschaft in eine Globalökonomie einzubringen. Es geht also darum, von vornherein möglichst faire und gerechte Ausgangsbedingungen zu schaffen. Wo es dennoch zu Ungerechtigkeiten kommt, was vermutlich nie restlos zu verhindern sein wird, sind diese durch nach­trägliche und sachgerechte Interventionen ­zu korrigieren. Dies muß vermutlich auch weiterhin hauptsächlich auf nationalstaatlicher Ebene erfolgen.

Die Globalisierung in ihrer gegenwärtigen Form bedarf grundlegender Strukturreformen, wenn sie dem Leit­bild einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen soll. Das Wirtschaftswachstum muß mehr als bisher mit sozialer und ökologischer Entwicklung verbunden werden. Ökonomische Leistungsfähigkeit ist und bleibt eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für soziale Gerechtigkeit, Schutz der Umwelt und kulturelle Vielfalt. Strategien zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigeninitiative und Wettbewerbsfähigkeit einerseits und zur Bekämpfung von Armut und Umweltzerstörung andererseits sind kein Widerspruch an sich, sondern können sich gegenseitig ergänzen. Die vorhandenen Spielräume zu einer sozial- und umweltverträglichen Gestaltung der Wirtschaftspolitik sind gezielt zu nutzen, etwa indem man Human- und Sozialkapital als wichtigen Faktor zur Stärkung von Wirtschaftsstandorten bewusst fördert.

Wirtschaftspolitik einerseits und Sozial- und Umweltpolitik andererseits bewegen sich aber auch in einem Spannungsfeld, das manchmal und in bestimmten Bereichen nur durch gezielte politische Eingriffe abgebaut werden kann. Dies gilt auch für das Verhältnis von sozialer und ökologischer Entwicklung. Darum müssen die Bemühungen zum Schutz der Umwelt, bei denen es letztlich um die Menschen der kommenden Generationen geht, ebenso integraler Bestandteil einer Weltordnungspolitik sein wie die ökonomische und soziale Entwicklung. Die Globalisierung kommt langfristig nur dann allen Menschen und gesellschaftlichen Gruppen zugute, wenn Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik sich wechselseitig unterstützen."

Es geht um weltweite Verwirklichung der Menschenrechte und ein friedliches Zusammenleben der Völker, dazu sagt das gemeinsame Wort der Kirchen Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit 1997:

"(165) Zum Grundkonsens einer zukunftsfähigen Gesellschaft gehört auch ein Leitbild für die Wahrnehmung internationaler Verantwortung. Deutschland hat infolge der Vereinigung in jüngster Zeit zweifellos an internationalem Einfluss gewonnen. Damit wächst die Verantwortung, in der praktischen Politik zu den notwendigen Fortschritten bei der Förderung der Rechte und Entwicklungsmöglichkeiten armer Länder, der Beseitigung der Massenarmut, der Bewältigung der Migrationsproblematik, der Verbesserung des internationalen Umweltschutzes, der Annäherung sozialpolitischer Standards und der verantwortlichen Gestaltung der internationalen Finanzmärkte beizutragen. Dies sind Anliegen, ohne die eine weltweite Verwirklichung der Menschenrechte und ein friedliches Zusammenleben der Völker nicht zu erwarten sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund ihrer sozial- und umweltpolitischen Erfahrungen, ihrer im Grundgesetz verankerten politischen Überzeugungen und der eingegangenen europäischen Bindungen in besonderer Weise verpflichtet, alles, was in ihrer Macht steht, zu tun, um diesen Grundsätzen auch international zum Durchbruch zu verhelfen."

Frieden auf der Welt ist nicht ohne soziale Gerechtigkeit zu haben. Das hängt heute wesentlich vom Globalisierungsprozess ab. Er darf die Menschheit nicht in Verlierer und Gewinner teilen. Soziale Gerechtigkeit ist für alle, weil die Güter dieser Welt für alle da sind. Solidarität zwischen den armen und reichen Ländern ist angesagt. Letztlich ist dies eine Frage der weltweiten Verwirklichung der Menschenrechte. Daraus erwächst eine Verantwortung zur Verbesserung der Lebensverhältnisse auf der Welt beizutragen. Dies geht vom Kampf gegen die Massenarmut, die Verbesserung des internationalen Umweltschutzes bis zur Annäherung der sozialpolitischen Standards. Auch eine verantwortliche Gestaltung der internationalen Finanzmärkte gehört dazu. Das Leitbild der sozialen Marktwirtschaft ist durch internationale Abkommen und Institutionen in die Globalökonomie einzubringen.

3.2.8 Zusammenfassung

Wirtschaft hat als Ziel die Daseinssicherung und Lebensgestaltung aller Menschen zu gewährleisten. Dazu bedarf es der Möglichkeit, vor aller durch Arbeit seinen dafür notwendigen Lebensunterhalt  zu erwerben. Arbeit ist eine Menschenwürde und ein Menschenrecht. Es hat immer Vorrang vor dem Kapital. Kapital ist ein Werkzeug und letztlich die Summe aller Arbeitsergebnisse. Die arbeitenden Menschen haben das Recht, an der Gestaltung ihrer Unternehmen mitzuwirken. Dafür müssen auch Formen der paritätischen nationalen transnationalen Mitbestimmung entwickelt werden. Soziale Gerechtigkeit ist das entscheidende Kriterium in der Verteilung der Ergebnisse des wirtschaftlichen Prozesses. Das gilt auch weltweit und vor allem im Zeitalter der Globalisierung. Um eine Weltwirtschaft menschenwürdig zu gestalten, bedarf es der Solidarität, damit die Menschheit nicht in arm und reich gespalten wird. Dabei ist auch auf die Zukunftsfähigkeit einer solchen Wirtschaft zu achten. Das Leitbild einer Globalökonomie bei aller Pluralität der Verhältnisse ist nicht ein neuer harter Kapitalismus, sondern die soziale Marktwirtschaft, die durch internationale Abkommen und Institutionen global eingeführt werden und gesichert werden muss.

3.3 Schritte zu einer humanen Wirtschaft (Handeln)

3.3.0 Eingrenzung

Es kann hier nur an einigen Stellen aufgezeigt werden, welche Schritte gegangen werden müssen, um zu einer nationalen und globalen Wirtschaft zu kommen, die wirklich den Menschen dient. Die sollen das Problem des Abbaus von Arbeitslosigkeit und die Zukunftsfähigkeit der Arbeit sein, die Frage der Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess durch Mitbestimmung, die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit auch in ihren globalen Dimension vor allem in der Verteilungsgerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftens.

3.3.1 Die Zukunft der Arbeit

3.3.1.1 Die Zukunftsfähigkeit der Arbeit

Ausführlich wurde dieses Thema abgehandelt in der 1. Einheit 1 Erste Welt: Arbeitslosigkeit in Deutschland. Dort wurden auch kurz-, mittel- und langfristige Maßnamen zur Überweindung der Arbeitslosigkeit aufgezeigt. Dies braucht hier nicht wiederholt www.kath-soziallehre.de  zu werden.

Ende März 2002 ist der Stand der Arbeitslosigkeit in Deutschland 4.156.016. Hier soll vor allem darauf hingewiesen werden, dass endlich ein gesellschaftliches Gespräch beginnen muss, wie denn der Bereich der bisherigen Erwerbsarbeit erweitert werden kann. Vier Modelle wurden in der 1. Einheit unter "1.3.1.2 Mittel- und langfristige Maßnahmen" dargestellt.

1.      Ausweitung der Arbeit auf bisher nicht oder kaum in der Einnahme gerechnete Bereiche z.B. über Honorare für Erziehung und gesellschaftliches Engagement.

2.      Diskussion einer allgemeinen Grundsicherung, die durch eigene Erwerbsarbeit aufgestockt werden kann, Club of Rome

3.      Schauen was andere Länder getan haben am Beispiel Niederlande z.B. durch Umverteilung des Arbeitsvolumens und eine erwerbstätigkeitsunabhängige Alterssicherung

4.      Triade der Arbeit (KAB) Zielsetzung aller Maßnahmen in diese Richtung muss es sein, über die Erwerbsarbeit hinauszudenken und eine Teilnahme aller Frauen und Männer an der Erwerbsarbeit, der Privatarbeit und der gemeinwesenbezogenen Arbeit zu sichern.

Das gemeinsame Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland (1997) führt dazu aus:

"(176) Bei der Lösung der Beschäftigungskrise kommt es schließlich darauf an, die „Dominanz der Erwerbsarbeit“ zu überwinden und die verschiedenen Formen von Arbeit gesellschaftlich anzuerkennen und zu unterstützen. Arbeit wird nicht nur im Erwerbsbereich geleistet, sondern auch in der Familie und in sog. ehrenamtlichen Tätigkeiten. Gerade im Raum der Kirchen und im öffentlichen Leben spielen diese Arbeitsformen eine bedeutende Rolle. An dieser Stelle ist besonders auf die Zwischenformen zwischen der arbeitsvertraglich geregelten Erwerbsarbeit und Familienarbeit und ehrenamtlichen Tätigkeiten hinzuweisen. Sie erhalten auf dem Hintergrund längerer Freizeit, erschwerter Zugänge zum Arbeitsmarkt, besserer Bildung und Ausbildung und eines steigenden Bedarfs an gesellschaftlich notwendiger Arbeit eine immer größere Bedeutung."

3.3.1.2 Ansätze in der Dritten Welt

Die vielen Gesichter der Globalisierung -  Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung - Eine Studie der Sachverständigengruppe “Weltwirtschaft und Sozialethik” und der kirchlichen Werke Adveniat, Caritas international, Misereor, missio Aachen, missio München und Renovabis - Bonn 1999 http://katholische-kirche.de/Service/download.htm  Diese Studie weist auf die Notwenigkeit einer qualifizierten Ausbildung hin, denn es bestehe weltweit ein Zusammenhang zwischen Pro-Kopfeinkommen und Unterschieden in der Dauer der Schulausbildung.

„ 6.1.2 ...Eine zentrale Rolle spielen die Investitionen in Menschen (Nahrung, Gesundheit, Bildung), also die Bildung von Humankapital. Empirische Untersuchungen zeigen eine deutlich positive Korrelation zum Wirtschafts­wachstum. So weist etwa das weltweite Gefälle der Pro-Kopf-Ein­kommen einen klaren Zusammenhang mit den Unterschieden in der Dauer der Schulausbildung auf. Die Investitionen in Humankapital sind in einer Welt, in der einfache Tätigkeiten immer mehr durch Maschinen übernommen werden und modernste Kommunikations‑ und Informationstechnologien den Arbeitsprozeß durchdringen, mindestens ebenso wichtig wie Investitionen in Sachkapital. Länder, welche diese Aufgabe vernachlässigen, sind als Verlierer der Globalisierung gewissermaßen programmiert.

Wirtschafts- und Sozialpolitik stehen in einem wechselseitigen Zusammenhang. So sind die bereits genannten wirtschaftspolitischen Maßnahmen und eine zukunftsorientierte, breiten­wirk­same und der jeweiligen Situation angepaßte Technologiepolitik geeignete Instrumente zum Abbau von Armut. Umgekehrt ist eine Sozialpolitik, die durch soziale Sicherung die berufliche Flexibilität erhöht und das Human­kapital fördert, die Grundlage für wirtschaftliche Leistungs‑ und Wettbe­werbsfähigkeit und damit für eine erfolgreiche Teilnahme an den Globalisierungs­prozessen. Die Spielräume für eine soziale Gestaltung der Wirtschaftspolitik einerseits und zur Förderung der Wettbe­werbsfähigkeit durch soziales Kapital andererseits gilt es darum systematisch zu analysieren und möglichst für eine erfolgreiche Teilnahme an der Weltwirtschaft zu nutzen. All diese Maßnahmen würden zugleich eine von außen (Internationaler Währungsfonds) auferlegte Strukturanpassungspolitik mit ihren problematischen sozialen Folgen weitgehend überflüssig machen."

Wie die Industrienationen brauchen die Entwicklungsländer qualifiziert ausgebildete Fachkräfte, wenn sie auf dem Weltmarkt bestehen wollen. In manchen Ländern wie in Indien wurde in den letzten Jahren verstärkt in die Ausbildung von Facharbeitern investiert. Es fehlt jedoch häufig an Kapazitäten für Berufsausbildung. Zur gleichen Zeit sind viele Entwicklungsländer nicht in der Lage, gut ausgebildete Arbeitskräfte einzusetzen, weil die jeweiligen Branchen nicht ausreichend entwickelt sind. In vielen Ländern wandern insbesondere hoch qualifizierte Arbeitskräfte in andere Länder ab, die ihnen günstigere Arbeitsbedingungen bieten. Immer mehr junge Menschen brauchen Arbeit, Ursache für den rapide ansteigenden Bedarf. Deshalb müssen z.B. Entschuldungsprogramme eingesetzt werden, um in Gegenwertfonds (der Wert der Entschuldung wird in Landeswährung von den betroffenen Regierungen in ihren Ländern vor allem in gemeinnützigen Einrichtungen investiert) Projekte aufzubauen, die Arbeitsplätze bieten.

Eine Finanzierung von arbeitsplatzfördernder Entwicklungshilfeprogrammen könnte durch die Einführung einer Devisenumsatzsteuer (Tobinsteuer)in Höhe von 1 % erreicht werden. Die Einführung dieser Devisenumsatzsteuer ist zu einer grundlegenden Forderung der von Nicht-Regierungs-Organisationen wie z.B. großen Gewerkschaften in Deutschland, den USA und Japan geworden. Die Steuer richtet sich vor allem gegen Devisenumsätze, die oft nach Tagen oder nur Stunden durch Umsätze in der Gegenrichtung kompensiert werden. Attac – eine Organisation die sich gegen die weltweite Spekulation einsetzt - schreibt: „Die Tobin-Steuer würde nicht nur die Finanzmärkte stabilisieren helfen, sondern sie könnte auch zu einer zentralen Quelle für die globale Armutsbekämpfung werden: Bei einem Steuersatz von 0,25% wären - selbst wenn das Volumen der Devisentransaktionen um die Hälfte zurückginge - Einnahmen in der Höhe von 250 Milliarden Dollar zu erwarten.“ http://www.attac-austria.org/presse/furche_20010726.php

Entscheidend sind auch basisnahe Eigeninitiativen. Da ist z.B. die Fraueninitiative SEWA (Self Employed Woman Association – Organisation von Frauen, die sich selbst beschäftigen <http://www.sewa.org/ > (Ausführlich siehe 2.1.5.1 Eine Internationale Bewegung). Im Staat Gujarat/Indien haben Frauen unter dem Namen SEWA (Self Employed Woman Association-Verband sich selbst beschäftigender Frauen) ein neuartiges Modell einer Gewerkschaft entwickelt. 1998 zählt sie in ganz Indien 217.000 Mitglieder. Das Ziel von SEWA ist der Zusammenschluss der selbständigen Arbeiterinnen, der bedürftigen Frauen aus verschiedenen Berufen, Frauen, die tageweise und ohne festen Arbeitgeber auf der Strasse, zu Hause oder auf den Feldern arbeiten. Die Frauen gehören verschiedenen Religionen und Kasten an. Auf der Grundlage einer Kooperative haben sie eine eigene Bank gegründet und befassen sich auch mit Fragen der Gesundheit und Ausbildung. Stark und Voller Erfindungsgeist sind sie aus dem Schatten getreten. Die indische Frauengewerkschaft SEWA organisiert Frauen sowohl am Land als auch in der Stadt und betreut zahlreiche Handarbeitskooperativen, sowie ein Ausbildungszentrum mit wirtschaftlichen und technischen Kursen, aber auch der Umgang mit Medien und neuen Kommunikationsmitteln werden gelehrt. http://www.exposure-nsd.de/Unsere_Methode.htm

Auf der Grundlage einer Kooperative haben sie eine eigene Bank gegründet. Die SEWA Bank wurde in 1974 mit 4.000 Mitgliedern eingeführt, mit einem Aktienkapital für jeden von Rs.10. Heute gibt es 93.000 aktive Aktionäre. 1999 feierte SEWA Bank 25 Jahre finanzielle Dienste an arme und, selbständige Frauen anzubieten. Anfangs wurde der Kredit gewährt, um sie von den Fängen von Geldverleihern zu befreien, um Handel zu betreiben, um ihre Geschäfte zu verbessern, Vermögenswerte in ihrem eigenen Namen zu bilden, für die Bildung der Kinder, für Notfälle einschließlich Krankheit.

In seiner Arbeit über die Bekämpfung der Armut in Nigeria (The problem of Poverty in Nigeria and the Role of the Church – Manuskript) stellt Geoffrey Aguikwo ein umfassendes Programm vor. Dabei werden umfassende Maßnahmen auch von staatlichen Stellen gefordert, so z.B. die Rückgabe des Ölgeldes, das auf ausländische Banken geschafft wurde, Aufbau eines effizienten und gerechten Steuersystems und die Schaffung von einer Infrastruktur für das Land, wie Ausbau von Schulen, Straßen, Wasserleitungen, Stromversorgung... Die Kirche soll aber vor allem Kleinkooperative der verschiedensten Art unterstützen. Notwendig ist zum Aufbau dieser Kooperative sicher Hilfe von außen, diese muss aber Hilfe zur Selbsthilfe sein. Entscheidend ist es, zuerst das Selbstbewusstsein der Armen zu stärken, ihren Mut herauszufordern. Dann können mit ihnen Projekte der Kooperative in der Landwirtschaft, Grass-route-Projekte (basisnahe Kleinprojekte), Kleinfarmen, Verarbeitungseinrichtungen von landwirtschaftlichen Produkten, Produktion von einfachen Baumaterialien, Bäckereien, Herstellung von kirchlichem Bedarf, Entwicklung von Kleinbanken, um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Dieses Projekt soll Ende 2002 beginnen in einem Landbezirk, dann im Bistum Enugu und darüber hinaus. Dazu bedarf es natürlich auch der entsprechenden Anschubfinanzierung. Dies ist aber auf Dauer ein Weg zur Verselbstständigung.

Einige Schritte zum Arbeitpatzaufbau in armen Ländern

·        Erster Mittelzufluss aus heimischen Ressourcen, die leider oft ins Ausland verbracht werden

·        Arbeitsplatzfördernde Investitionen

·        Entwicklungshilfegelder durch Staaten, durch die Entschuldung und Gegenwertfonds und die Tobinsteuer

·        Qualifizierte schulische und berufliche Ausbildung für alle

·        Aufbau basisnaher Initiativen in Hilfe zur Selbsthilfe

·        Menschennahe Banken zur Förderung von Kleinkrediten für wirtschaftliche Maßnahmen

·        Insgesamt Förderung einer Zivilgesellschaft, die Trägerin der unterschiedlichsten Maßnahmen ist wie bei uns z.B. das Handwerk

Gerade bei den Basisinitiativen können Gruppen aus reicheren Ländern Hilfestellung leisten.

3.3.2 Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess durch Mitbestimmung

3.3.2.1 Weiterer Ausbau der Mitbestimmung bei uns

Im KAB‑Grundsatzprogramm (1996): Nr. 61 wird vor allem eine paritätische Mitbestimmung in allen Unternehmen  gefordert:

"Ziel der KAB ist es, die Beschäftigten und ihre Organisationen stärker an den unternehmerischen und betrieblichen Entscheidungen teilnehmen zu lassen. Zur Verwirklichung ihrer Ziele hält die KAB vor allem folgende Schritte für notwendig:

·        Eine paritätische Mitbestimmung muss in allen Unternehmen realisiert werden

·        Im Bereich der Personalvertretung muss Mitbestimmung in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten stattfinden, wobei das Initiativrecht des Personalrats auszuweiten ist.

·        ...Die gleichberechtigte Mitbestimmung vor allem bei Planungen im Unternehmen und wirtschaftlichen Bereich ist zu sichern.

·        Das Betriebsverfassungsgesetz ist dahingehend zu reformieren, dass sich für den Betriebsrat eine gleichberechtigte Mitbestimmung aus dem BetrVG heraus bereits im Vorfeld von Firmenverschmelzungen, Firmenaufspaltungen, Produktionsverlagerungen und der Übernahme von Unternehmen im In‑ und Ausland gesetzlich abgesichert ergibt. Eine Anwendung dieser Bestimmungen auf internationaler Ebene ist politisch einzufordern.

·        Im Bereich der Kirchen ist das Mitarbeitervertretungsrecht auszubauen. Die Mitbestimmung der Mitarbeitervertretungen in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten muss ausgeweitet werden. Insbesondere muss der Rechtsschutz gegen Verstöße des Dienstgebers gewährleistet sein.

·        Gefordert wird eine Unternehmensverfassung, in der das Unternehmen als Verbund von Personen begriffen wird und nach der sich die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Mitgliedschaft im Unternehmen ergeben.

·        Durch die bundesweite Einrichtung von Arbeitskammern kann die öffentlich-rechtliche Gleichstellung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hergestellt werden..."

Die Kommission des Wissenschaftlichen Beirates "Unternehmensrecht" der KAB "Unternehmensumwandlungen und Beteiligung der Arbeitnehmer" hat das KAB-Modell "Partnerschaft durch Parität" Unternehmensumwandlungen und Beteiligung der Arbeitnehmer" entwickelt.  http://www.kab.de/index.html

Sieh auch: Norbert Kluge Mitbestimmung durch neue Unternehmenskonzepte
http://www.unternehmenskultur.org/mitbest/Schartau.pdf  

3.3.2.2 Weltweiter Demokratisierungsprozess der Wirtschaft

Es gibt Überlegungen, auch die Bevölkerung in die Unternehmensprozesse nicht nur als Konsumenten einzubinden. Damit soll erreicht werden, dass Demokratie und Wirtschaft besser verzahnt werden. Dies kann nicht, wie leider in den letzten Jahren auch zunehmend in Deutschland erfahrbar, durch Korruption von Parteien erfolgen. Dazu muss aber erst eine inhaltliche Diskussion erfolgen. Keinesfalls darf dies zu einer stärkeren unmittelbaren Einflussnahme der Staates selbst führen. Auf jeden Fall muss der Demokratisierungsprozess in der Wirtschaft verstärkt werden. Die Verbindung von Markt und Demokratie, zwei gelungen Modellen einmal des Wirtschaftens und zum anderen des Regierens (Leitens), müssen noch deutlicher miteinander in Beziehung gesetzt werden. Das ist eine Frage der Menschenwürde. Der Ausbau der Mitbestimmung ist dazu der richtige Weg. Das gilt auch für das individuelle Arbeitsrecht, dass allerorten nach den Kriterien der Menschenwürde gestaltet werden muss. Wir brauchen einen weltweiten Demokratisierungsprozess der Wirtschaft.

Eine entscheidende Herausforderung für die Mitbestimmung besteht in der Internationalisierung der Unternehmen. Mitbestimmung muss sich auch international als ein möglicher und wirtschaftlich sinnvoller Weg behaupten können. Es kann nicht alles nach dem Shareholder-value-Prinzip gehen. Neue Wege müssen international gefunden werden. Kooperative Unternehmensführung schafft motivierte MitarbeiterInnen und kann langfristig damit den Erfolg eines Unternehmens sichern.

Es gibt da auch schon regionale Erfahrungen. Etwa in einem Drittel aller Unternehmen, in denen ein Europa-Betriebsrat errichtet werden müsste, gibt es diesen schon (2001). Es muss dafür gekämpft werden, dass er in den verbleibenden Zweidrittel auch noch eingeführt wird. Solche regionale Prozesse müssen auch in anderen Wirtschaftsregionen eingeleitet werden. Es gibt auch schon Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmensleitungen und europäischen Gewerkschaften über die Beteiligung bei Standortentscheidungen. Hier werden Erfahrungen für eine weltweit einzuführende Mitbestimmung gesammelt.

In verbindlichen Absprachen zwischen international agierenden Unternehmensleitungen und entsprechenden Gewerkschaften und in einer internationalen Weltordnung zu Wirtschaft muss Mitbestimmung festgelegt werden. Ziel ist eine flächendeckende und paritätische Mitbestimmung.

3.3.2.3 Demokratische Strukturen durch handlungsfähige Partner

Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen mit ihren vielfältigen Aktivgruppen müssen ein weltweites Netzwerk für soziale Gerechtigkeit bilden, damit wird global eine soziale Gegenmacht geschaffen. Gerade die Gewerkschaften gilt es weltweit in dieser Frage zu unterstützen. Ohne sie wird eine weitere Demokratisierung bei uns, in Europa und weltweit nicht zu schaffen sein. Es bedarf aber auch der verhandlungsbereiten und -fähigen Unternehmerverbände, die gemeinsam mit den Gewerkschaften daran interessiert sind, eine gerechte Weltwirtschaftsordnung aufzubauen. Begleitet und unterstützt werden muss dieser Prozess durch einen generellen Prozess der Stärkung von Demokratie und demokratischen Regierungen, die global denken können. Nur so ist eine umfassender Prozess der Demokratisierung der Wirtschaft zu schaffen, der notwendig ist, um den arbeitenden Menschen die aktive und paritätische Teilhabe an den Leitungsentscheidungen und der Gestaltung der Unternehmen bis hin zum Arbeitsplatz, zu gewährleisten.

Hier kann jeder z.B. durch die Mitgliedschaft in Gewerkschaften, sozial aktiven Verbänden, internationalen Hilfsgruppen aktiv werden. Alle müssen mitwirken eine umfassende Kultur der Demokratie bis hin zur Wirtschaft aufzubauen.

3.3.3 Die Stärkung der Verteilungsgerechtigkeit

3.3.3.1 Soziale Gerechtigkeit, Grundlage der Verteilungsgerechtigkeit

1,2 Milliarden Menschen leben in absoluter Armut, das heißt sie haben weniger als einen Dollar pro Tag zum Leben, das reicht nicht zum Überleben. In siebzig Länder sind in den letzten 25 Jahren die Konsumausgaben gesunken. Das Vermögen der 15 reichsten Leute der Welt ist heute höher als das Bruttoinlandprodukt von ganz Schwarzafrika. 225 der reichsten Leute besitzen soviel wie der Hälfte der Menschheit. Die Entwicklungshilfe Deutschlands hat sich von 1990 bis heute fast halbiert. Die Weltorganisation z.B. für Handel (WTO) gefährdet eher die Menschenrechte als dass es sie fördert. Die Ausgrenzung der Armen schreitet voran.

Hier ist Umverteilung angesagt. Auch in unserem Land gibt es eine Schräglage von reich nach arm. Umverteilung nach den Kriterien der sozialen Gerechtigkeit ist angesagt. Die Güter der Welt sind grundsätzlich für alle da. Deshalb sind allzu große Unterschiede nicht zulässig. Zum Abbau dieser müssen ernsthafte Anstrengungen unternommen werden. Es geht darum, einen Prozess der Verteilungsgerechtigkeit in die Wege zu leiten. Das fängt bei uns an und muss sich international umsetzen.

Es geht aber auch um die soziale Sicherung der Menschen, auch hier gibt es sogar in den Industriestaaten einen Negativprozess. Auch dieser Prozess macht in den armen Ländern keine Fortschritte, sondern wird durch Auflagen zur Hauhaltskontrolle internationale Organisationen ehr behindert und rückwärts gefahren. Das mindert erheblich die Chancengerechtigkeit dieser Menschen. Auch dies ist eine Frage, die mit Verteilungsgerechtigkeit zu tun hat, die Lebenschancen müssen auch hier gerecht verteilt sein.

3.3.3.2 Chancengerechtigkeit zwischen Männern und Frauen

Zur Verteilungsgerechtigkeit gehört nach dem gemeinsamen Wort der Kirchen die Chancengerechtigkeit zwischen Frauen und Männer zu verwirklichen. Das gilt von unserem Land, in armen Ländern ist die Situation ausgesprochen menschenunwürdig.

" (200) Ein zentrales Anliegen vieler Eingaben des Konsultationsprozesses war es, die grundlegenden Veränderungen der Stellung der Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft stärker zu berücksichtigen. Zugleich wurde eine Vielzahl konkreter Belastungen und Benachteiligungen angeführt, die bisher immer noch in Politik, Gesellschaft, Beruf und Familie der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Chancengerechtigkeit zwischen ihnen entgegenstehen.

(201) Die in Familie, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dominierende Arbeits­teilung zwischen den Geschlechtern ist ursächlich für die weithin noch fehlende Chancengerechtigkeit für Frauen, auch wo diese über ein den Männern ver­gleichbares Bildungs- und Qualifikationsniveau verfü­gen. Frauen wollen ihre Fähigkeiten und Anliegen in Familie und Beruf, im privaten und im öffentlichen Leben verwirklichen. Sie wollen dabei bezahlte und die überwiegend von ihnen geleistete unbezahlte Arbeit mit Männern teilen und in allen Bereichen partner­schaftlich mit ihnen zu­sammenarbeiten. Dies setzt nicht nur einen Wandel in den Beziehungen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen voraus. Erforder­lich sind ebenso strukturelle Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Männern und Frauen, von Vätern und Müttern gerecht werden.

(202) Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bisher einseitig zu Lasten der Frauen ging, muß für Frauen und Männer gleichermaßen möglich sein. Das schließt die vermehrte Beteiligung der Männer an der Haus- und Familienarbeit ein, verlangt aber auch besondere Bemühun­gen, die Familienarbeit in verstärk­tem Maße als gleichrangig neben der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Die Chancen bei der Aufnahme von Er­werbsarbeit, der beruflichen Aus- und Fortbildung und vor allem bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Anschluß an die Kin­dererziehungsphase sind zu verbessern. Aufstiegschancen dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Die eigenständige soziale Sicherung der Frauen ist schrittweise zu verwirklichen. Nur so ist eine tatsächliche Wahlfreiheit der Le­bensgestaltung für Frauen und Männer möglich."

(203) Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig sind, sollten in finan­zieller und gesellschaftlicher Hinsicht aufgewertet werden. Gezielte Aus- und Weiterbil­dung sollte verstärkt werden, um Frauen ein breiteres Be­rufsspektrum zu öffnen und somit die geschlechtsspezifische Spaltung insbesondere auf dem Arbeits­markt zu überwinden. Dadurch kann auch einer rascheren Entlassung von Frauen in die Arbeitslosigkeit entgegen­gewirkt werden, die sich durch die fort­schreitende Modernisierung im Produktions- und Dienstleistungsbereich ergibt. Insbesondere sind Maß­nahmen zu unterstützen, die den Anteil der Frauen in Entscheidungspo­sitionen im Bildungswesen und in den Medien, in Wirtschaft, Gesell­schaft und Politik sowie in der Kirche erhöhen. In allen diesen Bereichen sollten personelle und organisatorische Möglichkeiten geschaffen wer­den, durch die Frauen stärker an den Gestaltungsaufgaben und Entschei­dungen in Wirt­schaft, Gesellschaft und Politik beteiligt werden.

3.3.3.2 Umverteilung der Vermögen

Bei dem Zustand der Vermögensverteilung in unserem Land ist es durchaus angebracht, eine gerechtere Verteilung anzugehen und zu schaffen (Gemeinsames Wort). Das gilt insbesondere auch vom Produktivvermögen. Steuer dient nicht nur der Finanzierung staatlich notwendiger Maßnahmen, sondern auch dem Einkommensausgleich. Dieses Instrument muss gezielter und deutlicher eingesetzt werden.

"(215) Privateigentum und damit Privatvermögen sind konstitutive Ele­mente der Wirt­schafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und dienen der eigenen Daseinsvorsorge ebenso wie der ge­samtwirtschaftlichen Kapitalbildung. Die Vermögenserträge ergänzen die Ein­kom­men aus Arbeit. Vermögen und Vermögenserträge ermöglichen zu­gleich eine ergänzende Al­ters­vorsorge und Vorsorge für Notfälle.

(216) Die Kirchen setzen sich deshalb seit langem für eine gerechtere und gleichmäßigere Ver­teilung des Eigentums und nicht zuletzt für eine ver­stärkte Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Pro­duktivvermögen ein. Das Ziel einer sozial ausgewogeneren und gerechte­ren Vermögensvertei­lung in Deutschland ist bei weitem nicht erreicht. Auch wenn es in bestimmten Bereichen der Vermögensbildung (z. B. Bildung von Geldvermögen und Wohn­eigentum) unbestreitbar Fort­schritte gegeben hat, nimmt die Kon­zentration der Vermögen auf die einkommens- und vermögensstarken Schichten zu, der Ab­stand zwischen den reichen Haushalten auf der einen Seite und den Haushalten, die über ein bescheidenes oder gar kein Vermögen verfügen, auf der anderen Seite wird größer.

(217) Noch einmal verschärft gegenüber der Situation in den alten Bun­deslän­dern stellt sich die Vermögensverteilung in den neuen Bundeslän­dern dar. Nicht nur, daß der Anteil der privaten Haushalte in den neuen Bundesländern am Pro­duktiv­vermögen verständlicherweise aufgrund der bisheri­gen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ex­trem gering ist. Auch ihre Geldvermögens- und Wohn­eigentumsbildung ist aus den glei­chen Gründen nied­riger als in den alten Bun­desländern. Es hat sowohl beim Immobilien- wie vor allem beim Pro­duktivver­mögen eine Verschie­bung in westdeutsche Hände auf breiter Basis gegeben. Etwa 80 % der Privatisierungen durch die Treuhand-Anstalt gingen an west­deut­sche Unternehmen. Es ist versäumt wor­den, den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern und die In­vesti­tionsför­derung sowie die An­gleichung der Löhne und Gehälter mit dem Ziel einer breiten Be­teiligung der Arbeitnehmer am Produktiv­vermögen zu verbinden und auch so zu einer ge­rech­teren Vermögens­verteilung beizu­tragen.

(218) Um insbesondere Fortschritte im Sinne einer breiteren Streuung des Pro­duktiv­ka­pitals zu erreichen, ist eine sachgerechte Fortentwick­lung und Ausge­staltung der ver­mögenspolitischen Rahmenbedingungen dringlich. Dies gilt heute um so mehr, als sich das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit auch im Blick auf die Einkommen mehr und mehr zu Lasten der Arbeit verschiebt. Die Kirchen und kirchlichen Verbände und Organisationen haben eine Vielzahl von Initiativen und Modellen ent­wickelt, wie die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen verstärkt und damit zugleich dazu beigetragen werden kann, Investitio­nen zu erleichtern, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und so auch die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu festigen. Sie ha­ben gleichzeitig Grundsätze und Kompromißli­nien aufgezeigt, wie sich beste­hende Hindernisse insbesondere bei tarifvertraglicher Vermögens­bildung aus dem Weg räumen lassen. Es ist primär die Aufgabe der Ta­rif­vertragsparteien, sich zu sol­chen Vereinba­rungen be­reitzufinden und damit einen Durchbruch bei der Kapi­talbil­dung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu er­rei­chen. Aber auch der Staat muß dabei seine Verantwortung wahrnehmen."

Die Verteilungsgerechtigkeit kann nicht nur auf unser Land begrenzt werden, sondern muss auf Europa und die ganze Welt übergreifen. Die Verschlechterung der Situation der armen Länder und das gleichzeitige Rückfahren der Entwicklungshilfe bei uns machen die dramatische Situation deutlich (Gemeinsame Synode). Dabei muss die bisherige Arbeit der internationalen Institutionen durchaus kritisch gesehen werden.

"(237) Mehr und mehr haben die Menschen erkannt, wie notwendig ein solidari­sches und verantwortliches Miteinander der Staaten der Völker­gemeinschaft ist. Dies hat zu zahlreichen inter- und supranationalen Vereinbarungen geführt. Auch die weniger entwickelten Länder, die nur wenig weltpolitische Gestal­tungskraft besitzen, werden mehr und mehr in die Gesamtverantwortung einge­bunden, denn das Weltgemein­wohl kann nicht allein durch jene besonders wirt­schaftsstarken Nationen ge­währleistet werden, die sich zur sog. G7-Gruppe zu­sammengeschlossen haben. Insbesondere versuchen die großen UN-Weltkonfe­renzen, das Bewußtsein für die Gesamtverant­wortung aller Staaten zu wecken und den Kampf gegen Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung zur ge­meinsamen Aufgabe zu machen. Nationale Wege, so wichtig sie im einzelnen auch sein mögen, reichen in einem System internationaler Ar­beitsteilung nicht mehr aus.

(242) Verantwortung für die Eine Welt wahrnehmen bedeutet,

   daß alle nationalen Entscheidungen auch aus der Sicht dieser Einen Welt zu treffen sind: Das gelingt nur, wenn die Entwicklungspolitik endlich Quer­schnittsthema der Gesamtpolitik wird und nicht nur Auf­gabe eines einzelnen Ressorts bleibt;

   daß die Entwicklungspolitik im europäischen Kontext besser koordi­niert wird: Das ist durch das Kohärenzgebot und die Koordinierungs­verpflichtung im Maastrichter Vertrag bereits vereinbart und sollte zügig realisiert werden;

   daß die Gruppe der armen Länder in internationalen Gremien ein grö­ßeres Mitspracherecht erhält, so daß es ihnen leichter fällt, sich in Aufgaben für das Weltgemeinwohl einbinden zu lassen;

   daß im Blick auf die mit den internationalen Finanzmärkten verbunde­nen Ri­siken verbesserte Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten über die auf diesen Märkten international Tätigen entwickelt werden. Neue internationale Ab­sprachen über eine wirksamere Bankenaufsicht sind ansatzweise bereits ein­geleitet. Eine verbesserte Aufsicht muß vor al­lem auch den Wertpapierhandel sowie die Fonds- und Versicherungs­branche einschließen;

   daß im Rahmen einer international abgestimmten, kohärenten Flücht­lings- und Migrationspolitik die Ursachen und negativen Auswirkun­gen von Vertrei­bung, Flucht und Migration vermieden und entschärft werden. Jede Maß­nahme, die unmittelbar auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern selbst, auf die Besei­tigung der Armut, bessere Bildungs­chancen und eine lebenswerte Umwelt gerichtet ist, dient zugleich auch der Verminderung von Flucht- und Migrationursachen.

3.3.3.2 Perspektiven

Soziale Gerechtigkeit verlangt, dass die Unterschiede unter den Menschen hinsichtlich ihres Einkommens nicht zu groß sind. Sie ist immer nur annähernd zu erreichen. Trotzdem muss mit ihr immer wieder die Verteilung der Güter dieser Welt befragt werden. Dann stellt man fest, dass sie nicht gerecht verteilt sind. Es muss sowohl bei uns als auch weltweit ein Umverteilungsprozess im Sinne von mehr Verteilungsgerechtigkeit in die Wege geleitet werden. Das betrifft sowohl die einzelnen Menschen, als Männer und Frauen, unser Land als die internationale Situation. Einbezogen sind sowohl Einkommen als Besitz an Produktionsvermögen. Eigentum ist nie absolut, sondern sozialpflichtig, die Güter dieser Welt sind für alle da.

3.3.4 Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftens

In der 1. Einheit "4.3.4 Für eine nachhaltige Entwicklung unseres Umgehens mit der Natur" wird ausführlich auf nachhaltiges Handeln hingewiesen. Hier soll nur noch einmal der wichtige wirtschaftliche Aspekt herausgestellt werden. Ressourcenverbrauch und Emissionen in der derzeitigen Form gefährden die Menschheit heute in erheblichem Maße und mindern die Chancen kommender Generationen. Weltmeister ist wie in vielen Bereichen die USA, aber auch Deutschland hat seinen Anteil. Die Energie wird national vergeudet und die Emissionen international verteilt.

Die armen Länder werden ausgeplündert, verwiesen sei hier nur auf den Raubbau am Regenwald, dies führt zu fortschreitender Verarmung und Zerstörung der Lebensgrundlagen. Tropenhölzer spielten und spielen dabei eine große Rolle.

Die Menschen in Deutschland verbrauchen das Siebenfache an Energie wie die Menschen in einem Entwicklungsland. Analog sieht die Umweltbelastung durch Emissionen aus. Bei den Treibhausgasen ist es das Zehnfache und bei den Ozonschichtkillern das Achtzehnfache.

Die Ozonkiller, hauptsächlich Treibgase (FCKW = Fluorkohlenwasserstoff) aber gemeinsam damit die Stickstoffe, reißen die Ozonschicht, die die Erde in großer Höhe umgibt, auf. Die Ozonschicht filtert für die Haut des Menschen und die Biosphäre schädliche Lichtanteile (UV = Ultraviolett Filter) heraus.

Hingewiesen sei nur noch auf die Belastung der Weltmeere als Müllkippe (verklappen) vor allem durch die Industrienationen. Die Fischbestände nehmen ab, die Verschmutzung vor allem des Mittelmeeres, der Nord- und Ostsee nimmt zu.

Weltweit geht der Ressourcenverbrauch überwiegend auf die reichen Länder zurück. Einige Beispiele sollen dies aufzeigen. Deutschland verbraucht gegenüber in Entwicklungsländern pro 1000 Personen das Vierzehnfache an Aluminium, hat die dafür 443 Pkws statt 6 und verbraucht 655 Tonnen Stahl gegenüber 5. Das gilt ähnlich oder noch intensiver von anderen Industrienationen.

Fazit ist: Die reichen Industrieländer verbrauchen die Ressourcen und belasten die Meere und vor allem die Atmosphäre.

Internationale Vereinbarungen zur Schadstoffemissionsreduzierung werden nur zögerlich oder überhaupt nicht durchgeführt.

Es gibt Gott sei Dank in vielen Ländern ein Umdenken bei den Menschen. Das Wort Umweltschutz war vor 1970 noch nicht bekannt und jetzt spielt es in unserem Alltag eine große Rolle. NGO's (Nichtregierungsorganisationen) spielen eine zunehmende Rolle. Der hauptsächlichen Ressourcenverbraucher und Verschmutzer der Atmosphäre, auch pro Kopf gerechnet, sind immer wieder die USA, dort verhindert die Lobby der Wirtschaft durch Wahlkampfgelder immer wieder ernsthafte Maßnahmen. Das lässt dann auch andere Länder wieder zögern. Erforderlich ist eine ökologische Umgestaltung der Marktwirtschaft. Das Gemeinsame Wort sagt dazu:

"(148) Schließlich machen die wachsenden Umweltbelastungen eine ökologische Umgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft erforderlich. Jenseits der tagespolitischen Auseinandersetzung um Tempo und Wege einer solchen ökologischen Erneuerung besteht über deren Notwendigkeit überwiegend Einigkeit. Die deutsche Gesellschaft kann nur dann den Erfordernissen nachhaltiger Entwicklung gerecht werden, wenn es ihr gelingt, sich in ihrem natürlichen Handlungsrahmen so einzurichten, dass die berechtigten Interessen der kommenden Generationen und der Menschen auf anderen Kontinenten nicht verletzt werden. So wie die histori­sche Erfahrung gezeigt hat, dass sich eine gerechte soziale Verteilung nicht von alleine aus der Dynamik des Marktes ergibt, dieser vielmehr durch eine soziale Rahmenordnung ergänzt werden muss, so ist auch die Bewältigung der ökologischen Problemfelder nicht aus der inhärenten Dynamik der Sozialen Marktwirtschaft zu leisten. Ging es in der „sozialen Frage“ letztlich um ein Verteilungsproblem, so weist die „ökologische Frage“ auf den Gesamtrahmen des zu Verteilenden hin. Die bisherigen Ziele der Marktwirtschaft müssen sich in Zukunft vor allem daran messen lassen, ob sie auch den nächsten Generationen eine lebenswerte Zukunft ermöglichen. Dies erfordert, daß Umweltqualitätsziele, also die ökologische Komponente, als ein eigenständiger Zielfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung beachtet werden. Mit einer ökologischen Nachbesserung des Modells der Sozialen Marktwirtschaft ist es nicht getan. Notwendig ist vielmehr eine Strukturreform zu einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft insgesamt.

Es geht darum, unsere soziale Marktwirtschaft ökologisch umzubauen und uns auch global dafür einzusetzen, dass durch internationale Abkommen eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft entsteht.

3.4 Der Markt bedarf der sozialen Kontrolle

Der Markt allein wird die weltweite Globalisierung nicht menschenwürdig gestalten können, zumal in den Industrienationen in dieser Beziehung noch erheblicher Nachholbedarf ist. Es bedarf der Demokratisierung der Wirtschaft und ihrer sozialen Kontrolle und Durchdringung. Dazu sagt das Dokument "Die vielen Gesichter der Globalisierung":

"6.1 Die Ökonomie und die das wirtschaftliche Handeln bestimmenden Werte und Regeln haben sich als die treibenden Kräfte der Globalisierung erwiesen und große, in ihren Folgen noch kaum abschätzbare Umwälzungen ausgelöst. Dabei wird immer offensichtlicher, daß die verschiedenen Globalisierungsprozesse mit ihren ambivalenten Folgewirkungen die Handlungsmöglichkeiten klassischer nationalstaatlicher Politik überfordern. Das heute vorherrschende Steuerungsprinzip des freien Marktes allein erweist sich als unfähig, wirtschaftliche Effizienz, soziale Gerechtigkeit und ökologische Zukunftsfähigkeit auf verträgliche Weise miteinander zu verbinden. Noch weniger ist es imstande, dauerhaften Frieden, demokratische Partizipation und kulturelle Vielfalt zu schaffen bzw. zu sichern, wenn es nicht von einem Konsens in grundlegenden Wertfragen getragen ist. Dazu bedarf es einerseits ordnungspolitischer Maßnahmen, die den marktwirtschaftlichen Wettbewerb in die gewünschte Richtung zu lenken vermögen, andererseits ausgleichender Interventionen, um die Bedürfnis- und Chancengerechtigkeit aller Menschen zu gewährleisten."

Gelöst werden müssen unter anderem die weltweiten Fragen der Arbeitslosigkeit, die Demokratisierung der Wirtschaft, eine gerechte Verteilung der Güter dieser Welt, soziale Belang der arbeitenden Menschen und die Umweltverträglichkeit des Wirtschaftens. Hier müssen sich alle auf den Weg machen, jede Initiative ist wichtig, damit national, regional und international Bewegung entsteht. Flankierend dazu bedarf es der Abbremsung der rasanten Bevölkerungsentwicklung vor allem in armen Ländern.


3.5 Fragen zu Kapitel 3. Die Wirtschaft, nicht nur eine Frage des Geldes

3.5.1 Fragen zu 3.1 Was ist Wirtschaft und welchen Gesetzen gehorcht sie?

1. Nennen Sie einige Daten aus der Entwicklung der Wirtschaft?

 

 

 

2. Was sind wichtige Grundelemente der Ökonomie?

 

 

 

3. Sagen Sie etwas zur liberalistischen Wirtschaftsauffassung!

 

 

 

4. Wie ist soziale Marktwirtschaft zu verstehen?

 

 

 

5. Sagen Sie etwas zum Verhältnis von Arbeit und Kapital!

 

 

 

6. Welche Entwicklungstendenzen liegen Ihrer Meinung nach in der heutigen Wirtschaft vor?


3.5.2 Fragen zu 3.2 Die Wirtschaft ist für die Menschen da (Urteilen)

1. Wem hat die Wirtschaft zu dienen?

 

 

 

 

 

2. Was ist nach Auffassung der kath. Soziallehre ein Unternehmen?

 

 

 

 

 

 

3. Wie ist das Verhältnis von Arbeit und Kapital?

 

 

 

 

 

4. Nennen Sie eine kirchliche Aussage zur Mitbestimmung!

 

 

 

 

 

5. Wo müsste Ihrer Meinung nach soziale Gerechtigkeit heute ansetzen?

 


 

3.5.3 Fragen zu 3.3 Schritte zu einer humanen Wirtschaft (Handeln)

1. Wie kann neue Arbeit organisiert werden?

 

 

 

 

 

2. Was könnte die Tobinsteuer für Arbeitsplätze in der Dritten Welt bewirken?

 

 

 

 

 

3. Wie müsste Mitbestimmung weiter entwickelt werden?

 

 

 

 

 

4. Was bedeutet ein Demokratisierungsprozess für die weltweite Wirtschaft?

 

 

 

 

 

5. Wo sehen Sie Ansätze zu einer Humanisierung der Wirtschaft?

 


4. Der Staat

4.0 Hinführung und Literatur

4.0.1 Frage zum Überlegen

Wie würden Sie kurz beschreiben was ein Staat ist?


4.0.2 Hinführung

Was ist der Staat? Als Begriff taucht er erst in der Neuzeit auf, der Sache nach hat es ihn aber schon länger gegeben. Es ist die Form, in der das Zusammenleben der Menschen gesichert wird, auch  wenn es immer wieder Staaten gegeben hat, die dies nicht gewährleistet haben. Der Staat hat eine reiche Geschichte und begleitend eine Fülle von Staatsideen. Heute sehen wir vor allem den demokratischen Staat und seinen unterschiedlichen Ausprägungen. Er steht aber in einer Entwicklung zu größeren Einheiten und auch die Weltebene kommt immer mehr in den Blick, wie wir schon zuvor gesehen haben. Eigentlich müsste auch die Entwicklung in Amerika, z.B. der Inkastaat oder in Asien, so in China gezeigt werden, aus Platzgründen müssen wir uns hier auf die Entwicklung im Mittelmeerraum beschränken, die für unser Verständnis von Herrschaft die Grundlage geworden ist. Hier soll eine Darstellung des Prozesses von der ersten Vergemeinschaftung bis in unsere Zeit gegeben werden. Dabei wird ein besonderer Akzent auf die demokratische Staatsverfassung gelegt.

4.0.3 Literatur und Internet

4.0.3.1 Literatur

Bundeszentrale für politische Bildung, Föderalismus in Deutschland, Augsburg 1999 CD

Bundeszentrale für politische Bildung, Grundwissen Politik, Bonn 1993

Bundeszentrale für politische Bildung, Parteiendemokratie in Deutschland, Bonn 2001

Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Ergänzungsband 1977

Göttner‑Abendroth,  H. Das Matriarchat I u. II, Stuttgart 2 1989 und 1991

Haywood, J. Völker, Staaten und Kulturen, ein universalhistorischer Atlas, Stuttgart 1997

Höffner, J., Christliche Gesellschaftslehre, Neuauflage² Kevelaer 2000

Leuninger, E., Wir sind das Volk Gottes, Demokratisierung der Kirche, Frankfurt 1992

Leuninger, E, Studieneinheit Sozialkunde im Fernkurs Erziehen, Mainz 1998

Mickel, W. Hg., Handwörterbuch zur Politikwissenschaft, Bonn 1986

Ploetz (Verlag), Deutsche Geschichte, Freiburg 1988

Pötsch, H., Die deutsche Demokratie, Bonn ² 2002

Propyläen Weltgeschichte, Rom, Die römische Welt Bd. 4 , Berlin 1991

Propyläen Weltgeschichte, Islam, Entstehung Europas, Bd. 5 Berlin 1991

Was ist Demokratie, Bd. 103, Nürnberg 1997

Zippelius, R., Geschichte der Staatsideen, München 9 1994

4.0.3.2 Internet

Informationen über unseren Staat

http://www.dino-online.de/dino/Gesellschaft_&_Soziales/Staat_&_Politik/

Der Weg der Griechen zur Demokratie

http://www.trentu.ca/ahc/schachde.htm

Staatsformen

http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/pvz-planung/i3v/00022200/04160022.htm

Römische Staatsformen

http://www.roehri.ch/~sr/rom/romnode6.html

Entwicklung der Menschenrechte

http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR2/grundk_2.htm

Wesen der Demokratie

http://www.dadalos.org/deutsch/Demokratie/Demokratie/Grundkurs5/mehrheitsprinzip.htm

4.1 Geschichte und Formen der staatlichen Organisation

4.1.1 Vorstaatliche Gesellschaften

Die Epoche der vorstaatlichen Organisation reicht weit zurück. Sie macht auf jeden Fall aber den längeren Zeitraum der Menschheit aus. Sie umgreift die Organisation in Familien und Familienverbänden (Sippen) und ist vor allem geprägt vom Zeitalter der Jäger und Sammler, der ältesten Form menschlichen Lebensunterhaltes. Sie lebten in Familien, Familienverbänden und umherstreifenden Horden. Männer sind meist mit der Jagd, Frauen mit Sammeln von Fürchten beschäftigt, wobei im Sommer das Sammeln, wenn nicht überhaupt, der größere Beitrag zum Lebensunterhalt war. Der Übergang zu ersten Formen des Ackerbaus und der Domestikation (Entwicklung von Haustieren) von Tieren ist fließend.

In dieser Epoche war das Matriarchat (Mutterherrschaft) die entscheidende Form der Machtausübung in den Gruppen. Man muss sich über die Tatsache im klaren sein, dass das Patriarchat (Vaterherrschaft) gegenüber dem Matriarchat eine geschichtliche Episode ist. In unserem Kulturraum dürfte es das Patriarchat als Herrschaftsform seit knapp 4.000 Jahren geben. Das Matriarchat hat über weite Zeiträume davor vermutlich bis zu den Anfangen des Homo sapiens (des heutigen Menschen) die entscheidende Organisationsstruktur der Menschen ausgemacht. Betrachten wir einmal die Entwicklung in Europa.

Das „Innen und Außen“ ist ein Grundschema gesellschaftlicher Organisation. Das "Innen" in diesem Schema ist geprägt von der Mutter-Kind‑Beziehung, dass "Außen" durch die Aktivitäten des Mannes. Die ältere Organisationsform ist eindeutig das "Innen". Sie hat ihre Grundlage in natürlichen Vorgängen. Das Kind bedarf der Ernährung und Pflege. Diese wurde und wird auch heute noch fast ausschließlich von Frauen gewährleistet. Ursprünglich hatten in diesem Prozess die Männer wenn überhaupt, nachgeordnete Funktion. Sie lebten am Rande der Sippen. Sie mussten für sich selbst sorgen und waren zum Teil auch die ersten Ziele der Angriffe gegen die Sippe. Hierdurch hätten sich die Stärkeren im Verlaufe der Geschichte durchgesetzt, die nicht einfach nur Futter für Angreifer wurden, sondern zur Verteidigung und zum Angriff übergingen.

Gegessen wurde wohl vorwiegend pflanzliche Kost, die von den Frauen gesammelt wurde. Sie legten auch die ersten Gärten an, die heute noch in den Hausgärten alter Bauernhöfe ihre Nachfolger haben. Von dieser Konstellation ergab sich eindeutig die Dominanz des Binnenbereiches und damit die gesellschaftliche Machtverteilung zugunsten der Frauen. Aus dem Gegenangriff gegen Tiere entwickelte sich bei den Männern die Fleischversorgung und damit die Jagd. Nur hatte die Fleischversorgung bei der Jagd für die Lebensmittelbeschaffung die Bedeutung von höchstens 20%. Aus ihr konnte keine Machtposition abgeleitet werden. Die menschliche Sprache hat auch in ihren Urformen matriarchalische Züge. Darauf wird von Forschern der Ursprachen hingewiesen.

Wie aber ist der Machtwechsel eingetreten? Dies kann hier nicht im einzelnen dargestellt werden, sondern es soll auf eine Verschiebung der Gewichte von „Innen“ nach „Außen“ hingewiesen werden. Die Frauen haben ihre Position nicht aufgegeben. Gerade in sehr patriarchalisch strukturierten Gesellschaften wird deutlich, wie bedeutsam die Rolle der Frau im Hausbereich ist. Das gilt für das antike Griechenland ebenso wie für das antike Rom mit Auswirkungen bis ins heutige Italien, aber nicht nur dort, ganz besonders aber für alle Völker im Bereich des Islam. Die Rolle der Frau im Haus ist anerkannt. Ihr Einfluss im öffentlichen Bereich tendiert aber meist gegen null.

Nun gewann aber das Außen an Bedeutung. Über die Jagd zur Fleischbeschaffung entwickelte sich die Viehzucht. Der Ackerbau wurde erweitert und in Gebieten betrieben, die nicht in unmittelbarer Hausnähe lagen. Die wachsende Bevölkerungsdichte machte Friedensordnungen unter den Sippen notwendig. Gemeinsamer Schutz wurde aufgebaut. Sippenübergreifende Gemeinwesen entstanden. Dies stärkte die Position der Männer. Aus Jägern wurden Hirten und Ackerbauern. Ihre Arbeit gewann stetig an Bedeutung für das Ganze.

Die Frauen haben ihren Standort nicht aufgegeben, auch nicht die Männer, nur die Machtgewichte haben sich von „Innen“ nach „Außen“ verlagert. Damit gewannen die Männer mehr und mehr an Macht und die Frauen verloren in gleichem Maße an Gestaltungseinfluss auf das Ganze. Ihre gesellschaftliche Macht ging nahezu unter. Ein typisches Beispiel ist noch eine streng islamische Gesellschaft. Im Haus hat die Frau das Sagen, außer Haus tendiert ihre Rolle gegen Null, die Verhüllung macht deutlich, dass sie hier eigentlich eine Nichtperson ist. Aber auch in unserer Kultur hat sich dieses Grundmuster des „Innen und Außen“ noch erhalten.

Die Übergänge waren nun keine kontinuierlich und gleichmäßig ablaufenden Prozesse. Sie waren mit vielen räumlichen Gleichzeitigkeiten versehen. Hier ist dieser Prozess nur idealtypisch dargestellt. Dies hatte Auswirkungen in alle Lebensbereiche hinein, so auch selbstverständlich in die Sprache. Männliche Formen dominierten. In ihnen wurden die weiblichen Formen einfach als mit ausgesagt betrachtet.

Im Mittelmeerraum ist bis zum Einbruch der Dorer (um 1100 v.C.)  nach Auffassung von Forschern das Matriarchat dominierend gewesen. Der Kampf der Amazonen sei eine letzte Erinnerung an das Matriarchat. Durch den Einbruch der Indogermanen wurde diese Form der gesellschaftlichen Herrschaft vermutlich mit Gewalt aufgelöst und durch das Patriarchat ersetzt. Die Tötung der weiblichen Schlange durch Apollo ist das Symbol für die Überwindung der Muttergottheit durch die männliche Gottheit. Es wird die Auffassung vertreten, dass der Omphalos (Nabeldarstellung in Stein) in Delphi noch ein muttergöttliches Symbol sei. Dieser Umbruch geschah etwa im 2. Jahrtausend vor Christus.

Das gilt also auch für die Religion. Die Muttergottheiten wurden durch männliche Gottheiten verdrängt. Diese Verdrängung war nicht immer total, meist bekamen die weiblichen Gottheiten einen niederen Rang in der Hierarchie der Götter. Das Priesteramt ging überwiegende auf Männer über, wobei in Erinnerung an frühere Zeiten noch Priesterinnen wirkten, so beim Orakel in Delphi. Deren Aussagen mussten aber von Männern interpretiert werden.

In der Religion Israels setze sich als einziger Gott der Gott Jahve durch, weibliche Gottheiten wurden bekämpft und unterlagen. Denken wir aber auch an den Kampf gegen wahrsagende Frauen, die vermutlich eher als Priesterinnen vorjahvistischer Kulte zu betrachten sind. Die Frauen hatten im Kult nur mehr mindere, wenn überhaupt Bedeutung. Auch das zeichnet patriarchalische Gesellschaften aus.

Die Patriarchalischen Gesellschaften wurden aber zu den eigentlich staatenbildenden.

4.1.2 Staatenbildung im Mittelmeerraum

Aus den Großgesellschaften in den Flussniederungen bildeten sich ausgehend von der Landwirtschaft und den Städten der ersten Reiche und Kulturen heraus. Das war auch in Asien und China so. 3400 v. Chr. entstand das Reich der Sumer im Iran. Es bildeten sich großreiche, die aber wegen ihrer Instabilität immer wieder in kleinere Reiche zerfielen. Auch Mesopotamien muss genannt werden. Um 3.000 v. Chr. entstand in Ägypten ein Territorialreich mit einem Priesterkönigtum, das ganze Niltal bis Nubien hin einte. Kurz vor 2.000 bauten das babylonische und assyrische Reich auf dem sumerischen Reich auf. Ihrer Rivalität währte bis in die Mitte des 1. Jahrtausends. Das Reich der Hethiter hatte wohl deshalb einen solchen Erfolg, weil es mit Eisen umgehen konnte. Der Rechtskodex des ihres Königs Hamurapi war eine bedeutende Leistung. Die mykenische Kultur siedelte in vielen Bereichen auch nach Eroberungen. Wanderungsbewegungen um 1200 einsetzend zerstörten viele Reiche und brachten neue Konstellationen. Das assyrische und babylonische Reich erholten sich um 1.000 wieder, es entstanden aber auch viele Kleinkönigtümer.

Von der griechischen Antike ist in Europa das Schema der sechs Staatsformen Monarchie, Aristokratie, Politie; Tyrannis, Oligarchie und Demokratie überliefert. Vor allem der Philosoph Aristoteles (384-322 v. Chr.) hat sie in seinem Werk „Politik“ beschrieben. Diese Grundformen sollen kurz dargestellt werden. Abschnitt all dieser Herrschaftsformen war es, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität, die Sicherheit und möglichst auch das Wohlergehen der Untertanen oder Bürger zu sichern. Er nennt drei Herrschaftstypen:

·        die Herrschaft eines einzelnen

·        die Herrschaft einiger

·        die Herrschaft aller

Diese gibt es dann jeweils in einer guten und einer schlechten Variante

            Monarchie                                           Tyrannis

            Aristokratie                                         Oligarchie

Politie                                                  Demokratie

In der Monarchie (Herrschaft des Einen) ist der Träger der Staatsgewalt ist ausschließlich der Monarch oder die Monarchin. Die Macht des Monarchen kann absolut oder durch Gesetze beschränkt sein. Sehr  alte Monarchien haben wir in Ägypten mit den Pharaonen und im Zweistromland in Babylonien und Assur zum Beispiel. Auch die Hethiter müssen hier genannt werden. Dabei gibt es viele Übergänge. Das Volk Israel war in der vorstaatlichen Zeit ein Zwölfstämmeverband geeint mit einer religiös begründeten Bundessatzung, die bei einem wandernden Volk in einer eigenen Lade mitgetragen wurde. Bedeutsam wurde der Verband meistens als Schutz- und Trutzbündnis bei Angriffen. Bei David kommt dann das Königtum. Es wird immer wieder beschrieben, welche Freiheiten das Volk bei der Schaffung einer solchen Institution verliert, aber anderseits war die herkömmliche Verfassung nicht mehr in der Lage den Herausforderungen der modernen Machtkonstellationen Widerstand zu leisten. Deutlich wird bei allen Monarchien die religiöse Begründung, ja teilweise die Vergöttlichung der Monarchen.

Die Tyrannis gab es in verschiedenen Formen. Sie ist im Grunde eine spezielle Form von Diktatur. Ein solches System zeichnet sich dadurch aus, dass in ihnen die Macht ungeteilt von einer Person ausgeübt wird, es ist durch Machtkonzentration gekennzeichnet.

Von Aristokratie (Herrschaft der Besten) spricht man, wenn die Macht in der Hand auserwählter Männer liegt, die nach ihrem Gutdünken die Bürgerschaft lenken. Auch wenn in einer Aristokratie die Regierungsmacht nur von einigen wenigen ausgeübt wird, wird theoretisch zum Wohle aller regiert. Aristokratien waren Athen vor den Perserkriegen im 5. Jahrhunderts v. Chr. und Sparta fast während der ganzen Zeit seiner Existenz. Auch Rom war in der republikanischen Zeit vom 6. bis zum 1. Jahrhundert v.Chr. eher eine Aristokratie.

Die Tyrannis (Herrscher) gab es in verschiedenen Formen. Sie war im Grunde eine Diktatur. Solche Systeme zeichneten sich dadurch aus, dass in ihnen die Macht ungeteilt von einer Person ausgeübt wird. Ein solches System ist daher durch Machtkonzentration gekennzeichnet. Es gab vor allem als Übergangssysteme in den antiken Stadtstaaten immer wieder Tyrannen. Oft wurde sie von den ärmeren Schichten gegen verkommene Oligarchien durchgesetzt. Bekannt geworden ist z.B. Drakon (drakonische Strafen) durch seine Gesetzessammlung, die positiv die Blutrache abgeschafft hat.

Im Prinzip handelte eine Aristokratie immer zum Wohle des Volkes. Wenn aber das Wohl des Volkes den Interessen und der Eigensucht der Herrschenden untergeordnet wird, wird die Aristokratie Oligarchie (Herrschaft der Wenigen - Cliquenherrschaft) bezeichnet. Sie stellt meistens eine Verfallsform der Herrschaft dar. Es gab sie in Athen nach dem Ende des Peloponesischen Krieges 411 v. Chr. Die Oligarchie ist die schlechte Variante der Aristokratie.

Die Politie (Herrschaft der Vielen) stellt für Aristoteles die beste Verfassungsform dar: Während die Demokratie bei ihm die fehlerhafte Herrschaftsform der Vielen zum Nutzen des Pöbels ist, steht die Politie für die richtige Herrschaftsform der Vielen zugunsten des Gemeinwohls: „Im Gegensatz zur Politie ist die Demokratie eine „Herrschaft zum Nutzen der Armen, der Freien (keine Vollbürger!) und Unbemittelten. Die Sklaven, die oft die Hälfte der Bevölkerung ausmachten wirkten politisch nicht mit, auch nicht in der Demokratie.

Die Demokratie (Herrschaft des Volkes) war in der Begrifflichkeit von Aristoteles die Negativform der Politie und wurde als Herrschaft des Pöbels bezeichnet. Mitglieder der Volksversammlung konnten demnach alle volljährigen, männlichen Vollbürger werden. Es gab einen Rat (z.B. 500 Personen), der Vorberatungen durchführte, die dann der Vollversammlung zur Abstimmung vorgelegt wurde. Dies war schon eine Basisdemokratie, in der nur eine kleiner Teil der Bevölkerung Rechte hatte, Frauen, Gastarbeiter und Sklaven hatten dabei nicht zu melden.

Wir müssen uns klar darüber sein, dass solche Systeme nicht eine Erfindung des Aristoteles waren, sondern der Philosoph analysiert die erfahrenen politischen Systeme und versucht sie ihrem Wesen nach zu deuten. Wir spüren aber, das die antiken Stadtstaaten experimentierfreudig waren. Sie dachten nicht nur von der Herrschaft her, sondern vom Bürger, der Anteil der wenigstens Nutzen von der Herrschaft haben sollte. Diese Analyse kann in mancher Beziehung als Frühwarnsystem für unsere Demokratie und zur Deutung von vielen Formen der Herrschaft auf der Welt noch von Bedeutung sein.

4.1.3 Die großen Flächenstaaten bis in unsere moderne Zeit

4.1.3.0 Eine schwerpunkthafte Darstellung der Flächenstaaten

Die Aufgabe verlang eine Konzentration einmal auf die Kürze der Darstellung, zum anderen auf die ausgewählten Staaten. Es wäre interessant auf viele andere Staaten wie z.B. Karthago einzugehen, aber dies ist hier nicht möglich.

4.1.3.1 Alexander der Große

Alexander der Große (356-323 v. Chr.), war Sohn des Königs Philipp II.  von Makedonien. Sein Lehrer war Aristoteles. Er übernahm die Herrschaft durch Ausschaltung der Konkurrenten, als sein Vater 336 ermordet wurde. Er sicherte die Grenzen nach Außen und unterwarf die Aufständischen im eigenen Land. Als Oberbefehlshaber der Streitkräfte der griechischen Stadtstaaten gewannen einen großen Einfluss auf ganz Griechenland. Er eroberte erneut Theben als Kontrahenten. Danach brachte er die griechischen Städte Kleinasiens unter seine Herrschaft. Ägypten brachte er kampflos unter seine Herrschaft, die sich bis vor die Tore Karthagos erstreckte. Im Rachefeldzug der Griechen gegen die Perser schlug er den überlegner  Macht angetretenen Darius II. 333 bei Issos und nach einem erneuten Sieg nahm er Persien ein. Er wollte die Gebiete verbinden und ließ 30.000 junge Perser in griechischer Sprache und Kultur ausbilden. Nach der Ermordung von Darius betrachtet er sich als Nachfolger und eroberte das restliche persische Reich. 323 starb er in Babylon an einer Fieberinfektion.

Alexander war ein großer Feldherr, aber sein politisches Denken war nicht sehr ausgeprägt. Er schuf zwar 70 neue Städte an den Militärrouten, die oft Alexandria heißen. Nach seinem Tod zerfiel das Reich in Diadochenkämpfen (Nachfolgerkämpfen). Er hatte aber im Mittelmeerraum deutlich gezeigt, was militärische Macht für die Eroberung großer Gebiete bedeutete. Er wollte noch mehr. Es fehlte das politische Konzept. Die Zeit der griechischen Stadtstaaten war aber offensichtlich vorbei.

4.1.3.2 Das römische Reich

Nach der Legende wurde Rom 753 v. Chr. von Romulus und Remus gegründet. Die Gegend war zuvor von Latinern und Sabinern, später von Etruskern besiedelt worden. Romulus soll Remus getötet haben und wurde so zum Alleinherrscher. Frauen raubten sie zum Heiraten bei den Sabinern, der Streit endete aber vor einem Krieg durch Einfluss dieser geraubten Frauen mit der Verleihung des römischen Bürgerrechts an die Sabiner. Bis ins 6. Jahrhundert herrschten etruskische Könige. 510 wurde der König gestürzt und eine Republik eingerichtet. Es kam immer wieder zu Auseinandersetzungen (Ständekämpfen) zwischen den adeligen Patriziern und den rechtlosen Plebejern. Es wurden Eroberungen vorgenommen und die Stadt durch eine Mauer gesichert.

In der Republik hatten die direkte Regierung zwei Konsuln, sie hatten die meisten Vollmachten des bisherigen Königs. Um den Missbrauch der Macht vorzubeugen wurden sie nur auf ein Jahr gewählt und die Macht auf zwei Personen aufgeteilt. Das Wahlgremium waren der Senat, er wählte vor allem die Konsule und diskutierte die Politik, eine ausübende Macht hatte er nicht aber große Autorität und war damit das wichtigste Organ. Es bestand aus führenden Adeligen und bisherigen Amtsträgern. Die vorgesehene Volksversammlung hatte wenig Rechte, das änderte sich aber in den Ständekämpfen. Es kam zu einer ausgewogeneren Machtverteilung. Hier kann man lernen, welche Bedeutung gegen Machtmissbrauch die Machtverteilung hat. Die religiösen Handlungen spielten in den Machtgremien der Politik eine große Rolle z.B. in der Befragung (man schlachtete z.B. Tiere und schloss aus bestimmten Zeichen auf göttliche Ratschläge) des Willens der Götter. Daneben gab es noch eine Reihe anderer Ämter und für Notfälle konnte ein Diktator gewählt werden. Rom weitete sich auf ganze Italien und weit darüber hinaus aus. Straßen und Wasserversorgungssysteme wurden gebaut.

Die Wandlung in ein Kaiserreich geschah im Übergang. Die Schlüsselfigur ist Gaius Julius Caesar (100 – 44) vor Christus. Er stammte aus einer Adelsfamilie, er wurde Priester und wurde vom Diktator Sulla bekämpft. Nach verschiedenen Militärmissionen kehrte er 78 v.Chr. nach dem Rücktritt Sullas nach Rom zurück. Er konnte aber kein Staatsamt erhalten, verließ Rom und kehrte nach einem Rhetorikstudium zurück und wurde Mitglied eines einflussreichen Priesterkollegiums. Auf den Einfluss des Triumvirates (Dreimännerkollegiums) wurde er 59 zum Konsul gewählt und wurde durch ein Sondergesetz für fünf Jahre Prokonsul in Teilen Galliens, dort baute er seine Macht aus. In den gallischen Kriegen eroberte er ganz Gallien, zog über den Rhein und nach Britannien. Er wurde erneut für fünf Jahre Prokonsul. Für den Senat in Rom war Caesar zu stark geworden und er forderte ihn auf, sein Heer zu entlassen, er weigerte sich, eroberte Gebiete in Spanien und binnen drei Monaten hatte er die Macht über ganz Italien. Kurz war er Diktator, wurde aber 48 zum Konsul gewählt. Nach verschiedenen Kämpfen schaltete er seine Gegner aus und war 45 als Diktator unumschränkter Alleinherrscher. Er wurde 10 Jahre Konsul und sammelte weitere wichtige Funktionen. 44 wurde er von Cassius und Brutus ermordet. Er hatte die Republik in einer Schwächephase in eine Art von Monarchie überführt, war dabei aber möglichst den Weg der Gesetze gegangen.

Sein Nachfolger wurde Octavian (63 - 14 n. Chr.). Nachdem alle seine Konkurrenten ausgeschaltet waren 29 v. Chr. kehrte er als Alleinherrscher nach Rom zurück und wurde in einem dreitägigen Triumph gefeiert. Ihm wurde der Titel Augustus (der Erhabene) verliehen. Als Adoptivsohn Caesars hatte er Caesar im Namen. Er gab seine Funktionen an den Senat zurück und wurde Feldherr in Teilen des Reiches. 23 verzichtete er auf das Amt des Konsuls und wurde Volkstribun. Außerdem erhielt er die religiöse Aufgabe des Pontifex Maximus (oberster Brückenbauer). Er wollte nicht die Republik abschaffen, seine Funktion wurde inoffiziell Prinzipat genannt. In seiner Regierungszeit wuchs der Einfluss des Reiches nach Außen und der Wohlstand mehrte sich. Es herrschte eine Zeit des Friedens. Er wollte alte römische Traditionen und Tugenden wieder beleben und erließ strenge Ehe- und Luxusgesetze.

Die Nachfolger hatten den Titel „Augustus imperator“ (erhabener Herrscher) und nannten sich im Namen Caesar. Sie wurden immer mehr zu Monarchen. Mit Konstantin (etwa 274 - 337), wurde das Reich christlich und das christliche neue Rom Konstantinopel gegründet. Das Ostreich gewann an Bedeutung, das Westreich zerfiel bis zu Beginn des 5 Jahrhunderts Rom von den Germanen geplündert und zerstört wurde. Das Ostreich ging erst 1453 mit der Eroberung durch die Osmanen unter.

Das römische Recht mit seiner Rechtssetzung im Zivilrecht vor allem auch durch die Rechtswissenschaft war eine humane Erscheinung. Die Verwaltung war bestens organisiert. die Bauwerke, die kunstvollen und zahlreichen Wasserleitungen und Straßen sind nur einige der großen Werke der Kaiserzeit, auf einem Stand, wie sie auch viele Jahrhunderte danach nicht erreicht wurden. Die Pax romana (römische Frieden) erreichte im Reich einen inneren Frieden. Die Armee war mit etwa 300.000 Soldaten klein, für ein solches Riesenreich das den gesamten Mittelraum umfasste, vom Schwarzen Meer bis Spanien, von Nordafrika bis nach Germanien hinein und außer Frankreich auch noch weite Teile von Britannien. Das Reich war innerlich befriedet, die Soldaten waren nur zur Grenzsicherung da. Besiegte Völker wurden gleichberechtigte Teile im Reich. Sie behielten einen Teil ihrer Selbständigkeit bei. Man konnte wählen, zwischen der geburtsmäßigen oder der römischen Staatbürgerschaft. Sie war ein anstrebenswertes Gut. Die Wirtschaft funktionierte, nur die Landwirtschaft zur Ernährung der Menschen war ein Schwachpunkt. Die Menschen konnten friedlich im ganzen Reich herumreisen. Bei allen Problemen war dies höchste Staatskunst. Sie brach unter dem übermächtigen Außendruck der Völkerwanderung zusammen. Als erstes wurden in der Regel die Wasserleitungen zerstört, damit brach die Stadtkultur zusammen. Die mittelalterlichen Städte waren zusammengewürfelte Dörfer gegenüber den römischen Städten mit ihrer Größe und klaren Struktur. Die römische Herrschaft wurde wegweisend für das Reich im Mittelalter, konnte aber dort nie mehr diese Höhe erreichen.

4.1.3.3 Das Reich im Mittelalter

Als Karl der Große (747-814), König der Franken 768, 800 in Rom vom Papst Leo III. zum Kaiser gekrönt wurde, herrschte er über ein Reich, das fast ganz Frankreich und Deutschland und weite Teile von Italien umfasste. Es war aber im Kern ein Frankenreich. Ob er selbst die Krönung anstrebte, ist diskutiert. Mit dieser Krönung sollte die Tradition der römischen Kaiser weitergeführt werden. Damit schuf sich Karl aber Gegner ist Ostrom, in Byzanz. Das Wort Reich kommt von regnum und meinte eigentlich das Imperium (Herrschaft), wie das römische Reich genannt wurde. Dieses neue Reich verstand sich als ein Imperium Sacrum Romanum, ein heiliges römisches Reich. Karl hatte mehrere Residenzen, er bevorzugte aber Aachen. Diese baute er zu einem politischen und kulturellen Zentrum aus, die bedeutendsten damaligen Wissenschaftler zog er dorthin. Die oberste Verwaltung war die Hofkapelle, die königlichen Verwalter im Reich waren die Grafen. Karl erließ viele Kapitulare mit Erlassen für alle wichtigen Bereiche von der Verwaltung bis zur Kirche. Er griff auf antikes Erbe zurück und verband es mit dem Christentum. Damit wirkte er nachhaltig auf die spätere Gestaltung Europas.

Die eigentliche Gründung des Deutschen Reiches (ab dem 12. Jahrhundert „Heiliges Römisches Reich“, der Titel „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation“ wurde erst im 15. Jahrhundert üblich) geschieht mit  Otto I.  936 (912-973). Die Herzöge kämpften gegen seine Vormachtstellung, ihm gelang es aber Herzöge seiner Richtung durchzusetzen. 962 wurde er in Rom zum Kaiser gekrönt. Er zog in seine Regierungsbelange mehr und mehr die Bischöfe mit ein, die er auch ernannte, sie wurden dadurch im Verlaufe der Zeit zu wichtigen Reichsfürsten. Dies führte dann später zum Investiturstreit (wer darf Bischöfe einsetzen) mit der Klärung im Wormser Konkordat aus dem Jahr 1122 zwischen Papst Calixtus II. und Kaiser Heinrich V. Die Wahl in die Einsetzung in die geistliche Gewalt erfolgte durch die Kirche und in die Einsetzung in die weltliche Gewalt durch den Kaiser, der bei der Wahl anwesend war. Unter den Nachfolgern Ottos wurde die Reichskirche ein wichtiges Instrument der kaiserlichen Politik. Der schon früher bestehende Dualismus zwischen kaiserlicher Zentralgewalt und fürstliche Macht zeigte sich auch bei Otto und begleitete das ganze Reich.

Ursprünglich hatten alle Freien das Recht an der Königswahl teilzunehmen. Das beschränkte sich später auf den Adel. Der Papst legte Wert darauf, dass die Bischöfe von Köln, Mainz und Trier daran beteiligt waren. Dazu kamen der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. In der Goldenen Bulle von 1356 wurde die Wahl durch die sieben Kurfürsten endgültig festgelegt. Die Könige ließen sich vom Papst zum Kaiser krönen. Später geschah die Kaiserwahl in Frankfurt, die Krönung in Aachen.

Die Kaiser vergaben oft Krongut an Fürsten, um sie gewogen zu machen. Dadurch waren sie gegen Ende des Mittelalters fast ohne Krongut und verloren an Einfluss. Sie begannen damit, ihre Hausmacht zu sichern.

Der Reichstag war die Vertretung der Reichstände gegenüber dem Kaiser. Er geht auf die formlosen fränkischen Hoftage zurück. Er gliederte sich ab 1489 in drei Beschlussgremien, die Kurfürsten, der Reichsfürstenrat (einschließlich der Grafen) und den Reichsstädten. Zuständig war der Reichstag für die Reichsgesetzgebung, Änderungen der Reichsverfassung, Errichtung von Reichsfürstentümern, Kriege des Reiches, Vertragsabschlüsse des Reiches und die Erhebung von Steuern. Bei wichtigen Beschlüssen musste die Zustimmung aller drei Gremien gegeben sein.

Unter dem Eindruck entstehender Nationalstaaten verlor das Reich immer mehr an Bedeutung. Es brach in den napoleonischen Wirren 1806 zusammen. Es hatte damit aber als Verfassung fast 1000 Jahre geherrscht. 1815 erfolgte die Gründung des Deutschen Bundes durch 37 Fürstenstaaten und vier freie Städte mit Sitz in Frankfurt. Er wurde in den Folgen der Märzrevolution 1848 aufgelöst.

4.1.4 Die Entwicklung der modernen Staatsidee

Niccolò Machiavelli, (1469-1527) hat die Idee des modernen Staates entwickelt. Staat kommt von „status“ (Zustand, Verfassung). Er führt jede Organisation von Herrschaft auf Macht zurück. Er gebraucht den Begriff Staat von der Herrschaftsorganisation einer Stadt oder einer Landschaft. Staat meint heute in der Politologie das institutionell verfasste politische Gehmeinwesen, welches innerhalb der Grenzen seines Territoriums über die höchste Macht verfügt. Es wird für den Staat eine Drei-Elemente-Lehre entwickelt. Diese drei Elemente sind Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Das wichtigste Merkmal des modernen Staates ist seine Souveränität, seine Grundlage bildet das Recht.

Das entscheidende Element aller gesellschaftsvertraglichen Staatsmodelle, ist die Abwehr der Gefahr, die Sicherung des Lebens. Es geht um die Friedenssicherung als wesentliche Aufgabe. Die Erfüllung dieser Aufgaben entscheidet über die Legitimität (Rechtfertigung des Staates durch die Erfüllung der Normen staatlichen Handelns) und die Legalität (staatliches Handeln innerhalb des geltenden Rechts).

Im Verfassungsstaat heute ist die staatliche Macht in vielfacher Weise umschrieben. Wichtiges Kennzeichen des Rechts- und Verfassungsstaates bildet das Prinzip der Gewaltenteilung. Es muss eine Trennung der gesetzgebenden, der ausführenden und der richterlichen Gewalt gesichert sein.

4.1.5 Unterschiedliche Staatsmodelle

Schon im Altertum war zu sehen (z.B. 4.1.2), dass es die unterschiedlichsten Staatsmodelle gab. Es gibt sie auch heute noch in den verschiedensten Ausprägungen. Die Monarchie kommt in drei Grundformen vor: In der absoluten Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht durch Gesetze beschränkt. In der konstitutionellen Monarchie steht der Monarch an der Spitze des Staates, seine Rechte sind aber durch Verfassung eingeschränkt. In der parlamentarischen Monarchie ist der Monarch nur Repräsentant, die Staatsgeschäfte führen Parlament und Regierung.

Aristokratien gibt es vor allem in den kleineren Golfstaaten, Oligarchien in manchen Ländern der Dritten Welt, Diktaturen (Tyrannis) gab es extrem in Deutschland im Nationalsozialismus, gab und gibt es im Kommunismus und vor allem in neueren Militärdiktaturen.

Eine eigene Form der Regierung war der kommunistische Kollektivismus. Er stellte letztlich die Diktatur einer Partei dar, in der der Vorsitzende, der zumeist auch den Staat leitete, nochmals eine besondere Rolle spielte. Parlamente waren und sind dann zumeist Beifallsgremien. China und Kuba wären hier zu nennen.

Seit den 90er Jahren geht der Trend weltweit wieder mehr zur Demokratie hin.

4.1.6 Zur Geschichte der Demokratie

4.1.6 1 Demokratie entwickelt sich

Wer über Demokratie spricht, wird zuerst auf das klassische Athen und den Philosophen Aristoteles (384‑322 v. Chr.) (4.1.2) hingewiesen. Zum Glück des Menschen gehört es, in einer „polis“ (Stadt) zu leben. Die Praxis, die eine gute Ordnung der Polis anstrebt, ist die Politik. Die klassische Demokratie schloss nahezu 50 Prozent der Bevölkerung aus, weil sie als Sklaven im damaligen Verständnis keine Rechtspersönlichkeiten waren. Eher konnte man die Politie nach Aristoteles als die geeignete Form des Regierens betrachten, die Herrschaftsform der Vielen zugunsten des Gemeinwohls

Die immer wieder vertretene Auffassung von der möglichst unmittelbaren Volksregierung ist in das Gedankengut der Französischen Revolution eingegangen. Hier sollte das Volk unmittelbar und stetig bestimmen, wie es regiert werden wollte. Bei den Jakobinern galt es als eine Anzweiflung der philosophischen Prämissen der Demokratie, neben der Gewalt des Volkes noch eine Gewalt der Regierung zu installieren. So sagte Robespierre: „Jede Institution, die nicht davon ausgeht, dass das Volk gut und die Behörden verderbt sind, ist schädlich.“ Die Nation war „eins und unteilbar“. jeder Versuch in Richtung pluralistischer Gesellschaft war ein Anschlag auf den Bestand einer solchen Demokratie, wie sie 1793 deklariert wurde. Das ist die eine Richtung der modernen Demokratie, die nahezu von der Absolutheit des Volkswillens für ein Gemeinwesen ausgeht. Aufgabe des Parlamentes war es, den Gemeinwillen festzustellen und nach diesem zu handeln. Hier ist der Begriff Demokratie im vollen Sinne angebracht: „Alle Gewalt geht vom Volk aus“, und dies nahezu unmittelbar.

In dieser Form der Demokratie gibt es eine Identität von Regierten und Regierenden. In einer spezifischen Art ist dieser Ansatz in den Rätedemokratien versucht worden. Sie mussten und müssen sich bei allem Bemühen um Identität aber vorwerfen lassen, dass sie im Bewusstsein der so Regierten nicht als besonders freiheitsliebend erfahren wurden.

Der andere Ansatz kommt von England. Dort wird mehr die repräsentative Richtung vertreten. In deren eigentlicher Form ist der Abgeordnete nicht Delegierter seiner Wähler, sondern dem Gemeinwohl verpflichtet. Das imperative (weisungsabhängige) Mandat wird abgelehnt. Der Abgeordnete ist durch den kategorischen Imperativ (vor seinem Gewissen) gebunden, der Gerechtigkeit zu dienen und das Gemeinwohl zu fördern. Es muss aber die Gefahr gesehen werden, dass durch ein solches Verständnis der Abgeordnete sich zu weit von seinen Wählern und dem Volk entfernt. Das Parlament muss deshalb in seinem Handeln vom Volke unabhängig sein, aber in seinem Denken mit dem Volke verbunden. Nur so kann das Parlament seine Funktion als souveräner Repräsentant des Volkes erfüllen. Die Abgeordneten sind die „Treuhänder“ (trustees) des Volkes. Das Volk kann nur Zugang zur Erkenntnis des Gemeinwohls haben, wenn es repräsentiert wird. Obwohl unter der Form der Monarchie entstanden, liegt hier der Ursprung republikanischen Denkens, das, was dann die repräsentative Demokratie genannt wird.

In einer späteren Phase entwickelten sich schließlich die Parteien. In einer solchen Verfassung geht alle Gewalt nur mittelbar vom Volke aus.

Die nordamerikanische Demokratie hat beide Wege aufgegriffen. In Kämpfen und Auseinandersetzungen wehrten sich viele gegen die Übernahme des repräsentativen Systems, weil es aus England kam. Der Repräsentant des Volkes sollte keinesfalls der Monarch werden. Das Volk sollte höchste Instanz sein. Gerade in Amerika hatten die Menschenrechtsüberlegungen auf die Gestaltung der Verfassung einen großen Einfluss, die dort mehr als in Europa von christlichem Gedankengut getragen waren. Durch die Deklaration der Menschenrechte sollte der Allmacht des Staates eine deutliche Schranke gesetzt werden. Dies kam in besonderer Weise hinzu. So konnte sich in den einzelnen Bundesstaaten mehr die plebiszitäre Form der Demokratie durchsetzen. Auf Bundesebene wurde in den Vereinigten Staaten davon Abstand genommen. Hier wurde eine repräsentative Demokratie eingeführt, die ihre deutliche Spitze in dem Amt des Präsidenten hat.

4.1.6 1 Die Geschichte der deutschen Demokratie

4.1.6.1.1 Die näheren geschichtlichen Vorbedingungen der Demokratie

Der Versuch von 1949, Deutschland eine demokratische Verfassung zu geben, war ja nicht der erste. Zuvor waren zwei Versuche gescheitert. Auf diese soll kurz eingegangen werden.

Die Schweiz hatte schon in langen Jahrhunderten demokratische Formen entwickelt, ähnlich England innerhalb einer Monarchie. Moderne Demokratien entstanden durch die Unabhängigkeitserklärung (4.7.1776) in Nordamerika (USA) und durch die Revolution (14.7.1789) in Frankreich.

Erst 1848 kam es zu einer Revolution in Deutschland, ein Land, das eigentlich keinen gemeinsamen Staatsverband mehr hatte und aus einer Fülle von kleineren und größeren eigenständigen Ländern bestand. Die Revolution von 1848 hatte zwei Zielrichtungen: Sie wollte ein einiges Deutschland schaffen und diesem Land demokratische Grundstrukturen geben. Die verfassunggebende Versammlung fand in die Paulskirche in Frankfurt statt. Letztlich hatte dieser Anlauf aber keinen Erfolg, die herkömmlichen Mächte siegten.

Bismarck besiegte Österreich und betrieb die Gründung der Einigung Deutschlands unter Preußen. Das geschah nach dem gewonnenen Krieg gegen Frankreich 1871. Dieser Staat blieb trotz Parlamentes letztlich ein Obrigkeitsstaat. Er stürzte in der Revolution nach dem verlorenen ersten Weltkrieg 1918 und mit ihm die Monarchien in Deutschland, im Reich und in den Ländern.  Die Länderstruktur blieb aber grundsätzlich auch in allen weiteren Staatsüberlegungen erhalten.

Eine neue Nationalversammlung wurde nach Weimar berufen, weil es in Berlin politisch zu unruhig war. Sie verabschiedete am 31. Juli 1919 die „Verfassung des Deutschen Reiches“, die erste demokratische Verfassung, die auch in Kraft trat. Diese Verfassung mit ihrer demokratischen Ausrichtung wurde aber von weiten Kreisen der deutschen Bevölkerung nicht angenommen. Diese waren vor allem im rechten, deutschnationalen und linksextremen Lager zu suchen. So hatte auch der Weimarer Staat immer mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen. Durchgängig wurde er nur von den Sozialdemokraten und dem Zentrum (Partei überwiegend von Katholiken) getragen.

Die Reparationen (Gelder und Sachwerte, die den Siegermächten gezahlt werden mussten) schwächten die deutsche Wirtschaft. Es kam zur Inflation mit ihrem enormen Werteverlust. Eine Billion Mark wurde für eine neue Rentenmark gerechnet. Die weltweite Wirtschaftskrise 1929-1933 tat ihr übriges. Die Zahl der Arbeitslosen wuchs. Dies alles führten zu großen innenpolitischen Unruhen und zur Stärkung von extremen Parteien, besonders der Rechten. Es kam zu Straßenkämpfen und Saalschlachten. Die Parlamente wurden nahezu handlungsunfähig. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei unter Adolf Hitler nahm ihren Aufschwung. Am 30. Januar 1933 berief der Reichspräsident Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Damit endete der zweite Versuch in Deutschland eine Demokratie einzurichten.

4.1.6.1.2 Das Dritte Reich

Drittes Reich, so nannten die neuen Machthaber ihre Herrschaft. 1.000 Jahre sollte es dauern. Dies war eine Heilsvision. Dieses neue Reich sollte den deutschen Herrenmenschen die Weltherrschaft und großen Reichtum bringen. Es dauerte nur 12 Jahre und brachte unendliches Leid über die ganze Welt und unvorstellbares Chaos in Deutschland. Einige Elemente der Naziherrschaft sollen dargestellt werden.

Das Parlament schaltete sich praktisch durch das Ermächtigungsgesetz aus, Gesetze konnten auf vier Jahre ohne das Parlament allein durch die Reichsregierung in Kraft gesetzt werden. Von da war es kein weiter Weg, bis alle Parteien, außer der NSDAP unter Druck der neuen Machthaber sich selbst auflösten. Partei und Staat waren nahezu eins, die Diktatur war da. Diese wurde dann Schritt für Schritt in nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche übertragen, indem das Führerprinzip (es gibt einen Führer, der alles verantwortet und keine gewählten Organe) eingeführt wurde. Verbände, die sich dem nicht unterwarfen, verfielen der Verfolgung und Auflösung. Politische und sonstige Gegner kamen in sogenannte KZ (Konzentrationslager). Sie dienten der Internierung unter menschenverachtenden Bedingungen und wurden mehr und mehr zu Vernichtungslagern.

Konsequent wurden die Kriegsvorbereitungen begonnen durch systematische Aufrüstung. Die Partei wollte die konsequente Ausdehnung des Lebensraumes für die Deutschen. Erst sollten aber alle Deutschen „heim ins Reich“ geholt werden. Österreich wurde angeschlossen, ebenso der Sudetengau.

Die arische Rasse wurde als die Herrenrasse betrachtet, die ihren natürlichen Gegner in den Semiten (vor allem Juden) hatte. Dieser musste bekämpft und letztlich ausgerottet werden. Rassismus (Rassentheorien, die eine Über- und Unterordnung in unterschiedlichen Rassen begründet sahen, der auch politisch durchzusetzen war) verbanden sich mit Antisemitismus (judenfeindlichen Ideologien). In den Nürnberger Rassengesetzen (1935) wurde diese Ideologie zum Gesetz. Die Diskriminierung der Juden und ihre Entfernung aus dem öffentlichen Leben beginnt. Geschlechtsverkehr von Ariern mit Juden wurde als Rassenschande betrachtet. In der sogenannten „Reichskristallnacht“ wurden fast alle Synagogen und über 7.000 jüdische Geschäfte im Reich zerstört. Die Verfolgung der Juden endete letztlich mit der Tötung (meist in Gaskammern) von 5 - 6 Millionen Juden in Deutschland und vor allem den besetzten Ostgebieten.

Es gab einen inneren Widerstand in Deutschland, der am 20. Juli 1944 ein Attentat auf Hitler versuchte, das fehlschlug. Die meisten Widerstandskämpfer mussten dafür mit dem Leben bezahlen.

Der Zweite Weltkrieg begann am 1. September 1939 mit dem Überfall der Deutschen auf Polen. Er endete für Deutschland am 7. Mai 1945 mit der totalen Kapitulation Deutschlands. Deutschland wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt und von den großen Siegermächten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und den Vereinigten Staaten von Nordamerika regiert.

Weltweit kostete der Krieg ungefähr 25 Millionen Soldaten und 27 Millionen Zivilisten das Leben. Hinzu kamen unzählig viele Verwundete. Von den unmittelbaren Kriegskosten und Zerstörungen gar nicht zu reden.

4.1.6.1.3 Die Nachkriegssituation

Deutschland hatte 3,5 Millionen Soldaten und 3,8 Millionen Zivilisten als Kriegstote zu beklagen. Das Land war vor allem in den Städten weithin zerstört. Die Wirtschaft zerbombt, vieles, was übrig geblieben war, wurde von Siegermächten für ihr Land als Reparation (Kriegsentschädigung) abgebaut. Hinzu kam der Verlust der Gebiete östlich von Oder-Neiße und die Vertreibung von etwa von 13,6 Millionen Menschen aus diesen Gebieten, dem Sudetenland und anderen Ländern wie z.B. Ungarn.

Die Ernährung war nicht gesichert, viele Menschen mussten hungern, hatten nur unzureichende Wohnungen, kaum Hausbrand und schlechte Kleidung und Schuhe. Es funktionierte nahezu nur noch wenig, der Strom war ausgefallen, die Schulen waren geschlossen, das Land lag völlig am Boden.

Hinzu kam die moralische Niederlage. Das Ansehen im Ausland war dadurch gekennzeichnet, dass man die Deutschen „Hunnen“ nannte. Die Schuld für die Morde und soviel Elend auf der Welt lastete zusätzlich auf dem Land. Die schrecklichen Untaten des Dritten Reiches mussten gesühnt und verarbeitet werden. Es war nicht nur eine Stunde „Null“, sondern eine Stunde mit einer Fülle von niederdrückenden Vorgaben, die wie eine schwere Hypothek an einem Beginn standen. Weite Kräfte der Siegermächte trauten den Deutschen auch gar nicht zu, einen positiven neuen Anfang zu machen. Sie hatten Angst, dass sich alles noch einmal wiederholen könnte. Es gab Pläne, Deutschland zu einem reinen Agrarstaat zu machen.

Das Geld hatte nahezu keinen Wert mehr. Es zählte der Tauschhandel, der schwarze Markt entstand. Zigaretten gegen Butter, Tafelsilber gegen Kartoffel, Mehl gegen Schuhe, es gab nahezu nichts, was nicht auf dem verbotenen Schwarzmarkt gehandelt wurde. Die sogenannten Schieber konnten große Geschäfte machen, die meisten anderen kamen zu kurz. Es lohnte sich auch nicht, zu arbeiten, wenn denn überhaupt ein Arbeitsplatz da war. Bis zu einem Drittel der Menschen waren arbeitslos. Viele waren wegen Unterernährung auch gar nicht in der Lage zu arbeiten. Zahlreiche Männer waren noch in Gefangenschaft. Fast eine ganze Generation von Männern war gefallen. Die Frauen traten, wie schon im Krieg, an deren Stelle. In den Städten mussten vor allem die Frauen Trümmer wegräumen, deshalb wird diese Generation der Frauen oft auch „Trümmerfrauen“ genannt.

Die Zerstörung der Wirtschaft und der Zerschlagung eines Wirtschaftsraumes in vier Besatzungszonen führte zu zusätzlichen Schwierigkeiten. Schon während des Krieges geschah die Grundversorgung der Bevölkerung mit Hilfe von Lebensmittelkarten. Gerade die deutschen Ostgebiete waren vor dem Krieg die Hauptnahrungsmittellieferanten für die Städte des Westens gewesen. Diese Gebiete fielen für die Versorgung aus. Die verbliebene Landwirtschaft war nicht in der Lage, die Bevölkerung zu versorgen. Der Winter 1946/47 war ein ausgesprochener Hungerwinter, den Menschen standen im Schnitt nur 750 Kalorien täglich zur Verfügung. Große Hilfe leisteten die Lebensmittelsendungen vor allem aus den USA; hier machte sich die amerikanische Care-Organisation besonders verdient. Auch in weiteren Ländern Europas herrschte eine Unterversorgung mit Lebensmitteln.

4.1.6.1.4 Der Aufbau der staatlichen Organisation in Westdeutschland durch und mit Hilfe der Besatzungsmächte und die weitere Entwicklung bis 1989

a Die Militärregierung

Der dritte Anlauf zur Gründung einer Demokratie geschah durch die Besatzungsmächte. Sie hatten Deutschland von einer Diktatur befreit.

Die Stunde Null, die Zeit zwischen dem Abzug der deutschen Truppen und dem Kommen der Siegerarmee währte in der Regel nicht lange. Sie übernahmen sofort die Macht in den Dörfern und Städten, die sie eroberten. Bei den Amerikanern war es üblich, dass sie sofort Deutsche als kommissarische Bürgermeister einsetzten. In vielen Fällen hatten sie die Namen schon parat und es waren auch oft entsprechende Politiker von vor 1933. Diese erhielten ihre Befehle vom jeweiligen Ortskommandanten. Auf diese Art und Weise wurde eine Verwaltung in den Gemeinden und Städten aufgebaut, die bald bis auf die Ebene der Landkreise ging. Mit diesen wurden dann die ersten Schritte zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung und der notdürftigen Versorgung der Bevölkerung unternommen.

Am 5. Juni 1945 wurde Deutschland offiziell von den vier Siegermächten in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Dort übte der jeweilige Militärgouverneur die oberste Gewalt aus. In einer Erklärung wurde deutlich gemacht, dass man das deutsche Volk nicht vernichten oder versklaven, sondern auf dem Weg zur Demokratie begleiten wolle (Potsdamer Konferenz 17. Juli 1945). Dazu gehörte auch die Einrichtung eines Kontrollrates, in dem die vier Militärgouverneure gemeinsam die oberste Gewalt ausübten. Deutschland sollte zwar ein einheitlicher Wirtschaftsraum bleiben, aber die Wirtschaft sollte dezentralisiert werden. Vor allem die Landwirtschaft sollte gefördert werden.

Deutschland sollte entmilitarisiert und entnazifiziert werden. Die Entmilitarisierung war durch den Sieg der Alliierten schon geschehen, die Entnazifizierung begann mit den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg; dabei wurden 12 Angeklagte zum Tode verurteilt. 25 ausgesprochen nationalsozialistische Gesetze wurden außer Kraft gesetzt und ein Verfahren mit Spruchkammern zur allgemeinen Entnazifizierung eingerichtet. Vor allem in der amerikanischen Zone wurde dies intensiv betrieben, alle Erwachsenen mussten Fragebögen mit etwa 100 Fragen ausfüllen, danach wurden sie dann eingestuft als Hauptschuldige über Belastete, Mitläufer bis zu Unbelasteten. Dieses umfassende System scheiterte im Grunde. Hinzu gesellte sich ein umfassendes Umerziehungsprogramm vom Kindergarten bis zur Universität. Alle diese Dinge wurden schließlich eingestellt, als die Kommunisten der neue Hauptgegner der Westmächte wurden. Eine innere Reflexion der Vergangenheit fand unter diesen Prämissen nicht intensiv genug statt.

Die Grenzen zwischen den Zonen konnten nicht ohne besondere Berechtigung überschritten werden. Auf der Basis der bisherigen Länderentwicklung in Deutschland, bei Zerschlagung des Landes Preußen, wurden in den einzelnen Besatzungszonen Länder gebildet. So entstanden Hessen in der Amerikanischen Zone und Rheinland-Pfalz in der Französischen Zone. Auf der Ebene der Länder und Zonen bildeten sich Parteien, so die SPD aber auch als neue Partei die CDU, die bewusst über die Katholiken hinausging und evangelischen Christen mit einschloss. Die Errichtung von Ländern begann schon im August 1945. Die Länder erhielten von den Besatzungsmächten eingesetzte und kontrollierte Ministerpräsidenten. Es wurden Verfassungen entwickelt und schon 1946 zur Volksabstimmung vorgelegt. Die ersten Landesparlamente entstanden. Das galt vor allem für Westdeutschland.

Die Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 beginnt mit dem Vorspruch:

„Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt zu fördern und ein neues demokratisches Deutschland als lebendiges Glied der Völkergemeinschaft zu formen, hat sich das Volk von Rheinland-Pfalz diese Verfassung gegeben:“

Über die weitere Entwicklung eines an sich von den Siegermächten gewollten einheitlichen deutschen Staates kam es zu keinem Einverständnis zwischen den Westmächten und der Sowjetunion. Mit dazu trug bei, dass Großbritannien und die USA sich weigerten, den hohen Anteil der Reparationen an Russland, der eigentlich den Westzonen zukam, zu zahlen. Großbritannien und die USA gründeten die Bizone, die ein einheitliches Wirtschaftsgebiet bewirken sollte. Wegen der gewachsenen Ost-West-Spannung wollte man die wirtschaftlichen Kapazitäten Deutschlands für den Aufbau Westeuropas. Die Bizone wurde in die „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa“ (OEEC) einbezogen. Nach dem Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz im Dezember 1947 wurde die Bizone und zugleich die Mitverantwortung der Deutschen durch einen Wirtschaftsrat gestärkt.

b Die Gründung der Bundesrepublik

Am 6. März 1948 wurde in London unter Ausschaltung der Sowjetunion ein föderativer westdeutscher Staat beschlossen. Daraufhin verließ die Sowjetunion den Kontrollrat, die begonnene Teilung Deutschlands fing an, deutlich zu werden. Unter dem Außenminister der USA wurde der Marshallplan beschlossen, ein umfassender Hilfsplan für die wirtschaftliche Entwicklung Europas. Deutschland sollte zu den Empfängerländern gehören. Die Franzosen schlossen sich der Bizone an. Das Geldwesen wurde neu geordnet und am 20. Juni 1948 kam die Währungsreform auf der Basis des Wechsels von 10 Rentenmarkt zu 1 Deutschen Mark.

Es kam zur Blockade Westberlins durch die Sowjetunion. Über 13 Monate wurde Westberlin durch die Westmächte über eine Luftbrücke versorgt.

Die deutschen Ministerpräsidenten wollten zwar die Einigung der Westzonen, aber keine Quasistaatsgebilde, weil dies die Einigung Deutschlands hindern könnte. Sie gaben schließlich dem Druck der Militärgouverneure nach, zumal auch der Berliner Ernst Reuter betonte, dass die Teilung faktisch vorhanden sei.

Die Länderkammern wählten einen parlamentarischen Rat, der ein Grundgesetz ausarbeitete, Konrad Adenauer wurde Vorsitzender. Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat den Entwurf des Grundgesetzes an. Die Landtage gaben, außer Bayern, ihre Zustimmung. Am 14. August 1949 wurde der erste Bundestag gewählt. Das Grundgesetz entsprach westlichen Demokratievorstellungen.

Am 21. September 1949  trat das neue Besatzungsstatut in Kraft, die Militärregierungen wurden aufgelöst, an die Stelle der Militärgouverneure traten Hohe Kommissare, die die demokratische Entwicklung des neuen Staates kontrollierten und garantierten. Dieser Staat war noch kein souveräner Staat im Vollsinn des Wortes, aber ein Anfang einer Entwicklung eines demokratischen Deutschlands. Dieser Staat wurde voll in den Westen integriert.

Die erste Regierung bildete Konrad Adenauer mit CDU/CSU, FDP und DP (Deutsche Partei). Von 1963 - 1965 leitete Ludwig Erhard (CDU) die Regierung um sie dann an Kurt Georg Kiesinger (CDU) für eine große Koalition mit der SPD abzugeben. Von 1969 - 1982 stellte die SPD mit den Kanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt die Bundeskanzler. Ab 1982 bis heute (1998) war Helmut Kohl Bundeskanzler. Die FDP war bis auf sieben Jahre in allen Regierungen vertreten. Gerhard Schröder wurde in einer Koalition von SPD und Grünen 1998 Bundeskanzler.

Theodor Heuß wurde der erste Bundespräsident von 1949-1959. Dann folgten Heinrich Lübke (1959-1969), Gustav Heinemann (1969-1974), Walter Scheel (1974-1979), Karl Carstens (1979-1984), Richard von Weizsäcker (1984-1994), Roman Herzog (1994-1999) und  Johannes Rau (seit 1999).

c Die ersten Jahre

In der ersten Phase der Bundesrepublik ging es vor allem um den Wiederaufbau. Die CDU wandte sich dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft zu. Vor allem Ludwig Erhard wurde als Wirtschaftsminister zum großen Förderer dieses Konzeptes. Es beruht auf Kapitalbildung und Prinzipien der Marktwirtschaft, soll aber durch entsprechende Gesetze auch dem Anspruch eines sozialen Staates genügen, der auch das wirtschaftliche Wohlergehen möglichst aller Bürgerinnen und Bürger im Blick hatte.

Zum wirtschaftlichen Aufschwung trug vor allem der oben schon genannte Marshallplan bei, welcher der Bundesrepublik wertvolles, international anerkanntes, Kapital zur Verfügung stellte. Dadurch wurden auch in Deutschland gehortete Waren und Materialien frei und der Markt wurde wieder beschickt. Es gab wieder ein Angebot an Waren. Die Arbeitslosigkeit nahm ab und der allgemeine Wohlstand zu.

Dazu trug auch die kooperative Haltung der Gewerkschaften bei. Im Gegensatz zur Zeit vor dem Dritten Reich waren an Stelle von Richtungsgewerkschaften (sozialistische, christliche...) Einheitsgewerkschaften gegründet worden, die eine große Stabilität in den Wirtschaftsprozess einbrachten. Unternehmerverbände und Gewerkschaften erhielten die alleinige Kompetenz für Lohnabschlüsse, die sogenannte Tarifautonomie (in Tariffragen darf der Staat nicht hineinreden). Die Renten wurden neu und für die ältere Generation wesentlich besser als bisher geregelt, für die Heimatvertriebenen wurde ein Lastenausgleich beschlossen.

Israel schloss mit der Bundesrepublik einen Wiedergutmachungsvertrag ab, der Israel wichtiges Kapital für den Aufbau des Landes zur Verfügung stellte. Es wurde eine intensive Aussöhnungspolitik mit Frankreich betrieben.

Die Bundesrepublik erhielt schrittweise fast völlige Souveränität. Die Demontagen (Abbau von Werken als Reparation für die Siegermächte) wurden eingestellt. Die Westmärkte wurden für Deutschland geöffnet. Deutschland durfte Konsular- und Handelsbeziehungen zu anderen Staaten aufnehmen. Das Saargebiet fiel nicht an Frankreich, sondern blieb bei Deutschland. Die Westintegration der Bundesrepublik wurde zielstrebig betrieben. Das führte zur Wiedereinführung des Militärs. Der Bundestag beschloss 1954 grundsätzlich die Wehrhoheit der Bundesrepublik. Die Armee darf nur der Verteidigung dienen und ist über die NATO (westliches Verteidigungsbündnis unter Führung der USA) in die westliche Verteidigungsalliance integriert. Dies ging nicht ohne massive innere Auseinandersetzungen. 1955 erhielt die Bundesrepublik die volle Souveränität, das bezog sich aber nicht auf Westberlin. Dabei behielten sich die Siegermächte eine Verantwortung für Berlin und Deutschland als ganzes vor; dies sollte in einem Friedensvertrag geregelt werden.

Die gute wirtschaftliche Situation der Bundesrepublik und die schwierigen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse der DDR führten zu einer nicht zu stoppenden Flucht aus der DDR. Die Regierung der DDR ließ deshalb 1961 die Mauer bauen, um den Menschen den Zugang in den Westen zu verwehren. Der immer deutlicher werdende weltweite Ost-West-Konflikt hatte seine sichtbare Grenze (mit Todesstreifen und Selbstschussanlagen) mitten in Deutschland. Er kennzeichnete aber auch einen massiven geistigen Konflikt zwischen Kommunismus und westlich-demokratischen Systemen. Dieser Konflikt hinterließ auch tiefe geistige Spuren in der Bundesrepublik. Die Bundesrepublik bestand auf dem Anspruch, Deutschland außenpolitisch allein zu vertreten.

d Das Ende der Adenauerära

Wirtschaftliche Abschwünge ab Mitte der 60er Jahre verunsicherten das politische System. Hinzu kamen Studentenunruhen in vielen westlichen Ländern, verbunden mit Anfragen an das herrschende politische System. Es bildete sich eine außerparlamentarische Opposition (APO). Gleichzeitig entstanden nach der Adenauerära Flügelkämpfe in der CDU/CSU, die letztlich über eine große Koalition mit der SPD zum Verlust der Macht an die SPD-FDP führten. Insgesamt kam es geistig zu einer politischen Verschiebung nach links und zu deutlicher Betonung von Freiheit mit traditionskritischen Tendenzen, die auch in weite Kreise der Bevölkerung eindrangen. Die Nachkriegsära des Aufbaus war vorbei. Das politische System musste um neue Begründung ringen. Die Aufarbeitung der Vergangenheit des Dritten Reiches wurde noch einmal massiv angefordert. Zugleich wirkten politische Gestalten, wie der Führer der chinesischen Kommunisten Mao mit seiner Mao-Bibel, intensiv auf die jüngere Generation 1968 wurde nach heftiger Debatte in Gesellschaft und Bundestag die Notstandsverfassung verabschiedet, durch die bei besonderen Krisensituationen bestimmte Artikel des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden können.

e Der Wandel der Ostpolitik

Die Ostpolitik lockerte sich auf. Es kam zu den Ostverträgen vor allem mit der Sowjetunion und Polen. Damit wurde der Gebietsverlust im Osten (Oder-Neiße-Linie) faktisch anerkannt. Die Beziehungen mit Polen normalisierten sich. 1971 wurde ein Viermächteabkommen über Berlin verabschiedet, das den freien Zugang von Westdeutschland nach Westberlin und umgekehrt gewährleistete. Mit der DDR wurde ein Grundlagenvertrag abgeschlossen, der die Beziehungen zwischen beiden Ländern regeln sollte, das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes wurde dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Die Bundesrepublik und die DDR wurden Mitglied der UNO. Durch diesen Wandel in der Ostpolitik sollte die Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten erreicht werden.

Der Ölpreisschock, ausgelöst durch das Preisdiktat der ölexportierenden Länder, machte erstmals deutlich, welche Abhängigkeit unsere Wirtschaft von der Energie hat. Das galt auch für die Rohstoffe. Auch hier musste nahezu das meiste importiert werden. Es entwickelte sich eine ökologische Bewegung, die sich auch in der Partei der Grünen niederschlug. Der Supergau (Explosion eines Kernkraftwerkes) in Tschernobyl, förderte nochmals die tiefe Skepsis gegen diese Technologie. Terroranschläge vor allem der RAF erschütterten Deutschland.

Der NATO-Doppelbeschluss wurde 1979 gefasst, er zielte auf die Stationierung neuer Raketensysteme im Westen, sollte diese aber gleichzeitig verhindern, wenn die Sowjetunion zu Zugeständnissen in der Rüstungskontrolle bereit wäre. Dies führte zu intensiven Auseinandersetzungen auch innerhalb der SPD. 1982 zerbrach die sozial-liberale Koalition, es kam zur christlich-liberalen Koalition (CDU/CSU und FDP). Die Wirtschaft entwickelte sich nicht mehr eindeutig aufwärts, es kam zu Einschränkungen im sozialen Netz. Die neue Regierung führte die Ostpolitik der vorherigen Regierung fort.

f  Neue Herausforderungen

Ab Mitte der 80er Jahre rückte das weltweite Flüchtlingsproblem immer mehr in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung. Asylrecht war aus den Erfahrungen des Dritten Reiches in der Verfassung garantiert, nun sollte dies eingegrenzt werden. Rechtsradikale Entwicklungen schienen mehr und mehr linksradikalen Entwicklungen zu überrollen, obwohl es noch zu mehreren Morden der RAF (Rote Armee Fraktion = terroristische linke Gruppe) kam.

1987 besuchte der Staatsratsvorsitzende der DDR erstmals die Bundesrepublik. Es kam zu Abkommen über Umweltschutz, Strahlenschutz und zur Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik.

Gesellschaftlich vollzog sich eher wieder ein Wandel nach konservativ. Dies brachte auch Spannungen in der Einkommensentwicklung mit sich. Die Vermögenssituation verschob sich zu Ungunsten der Schichten von mittleren und geringeren Einkommen. Bei allen wirtschaftlichen, sozialen und auch politischen Problemen nach der Gründungsphase, erwies sich die Bundesrepublik als stabiles System.

4.1.6.1.5 Der Aufbau der staatlichen Organisation in Ostdeutschland unter der Führung der Sowjetunion bis zur Wiedervereinigung 1989

a Unter der Militärverwaltung

Die entsprechenden Viermächteabkommen wurden von der Sowjetunion zu Beginn eingehalten. Verschiedene Parteien wurden genehmigt (CDU, LDPD = Liberal Demokratische Partei Deutschland). Die Parteien beschlossen die Errichtung einer Einheitsfront gegen die Faschisten. Sie gerieten immer mehr unter den Druck und die Vorherrschaft der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands).

Die Herrschaft hatte die SMAD (sowjetische Militäradministration Deutschlands) Die Kommunalverwaltungen wurden aufgebaut und Gemeindewahlen durchgeführt. Der Antifaschismus spielte eine große Rolle. Dabei wurden auch die KZ teilweise weitergeführt mit vielen, auch unschuldigen, Todesopfern. Damit sollte das gemeinsame Ziel der Entnazifizierung erreicht werden, letztlich ging es aber wohl eher um die Ausschaltung des sogenannten Klassenfeindes. Es galt, den Stalinismus (benannt nach dem Parteivorsitzenden der Kommunistischen Partei in der UdSSR Stalin, der durch seine brutalen innenpolitischen Methoden berüchtigt war) durchzuführen. Die neu eingerichteten Länder und Provinzen führten eine Bodenreform mit Enteignungen durch.

Es zeigte sich bald, dass eine Systemveränderung mit der KPD (Kommunistischen Partei Deutschland) allein nicht zu erreichen war. Sie war zu klein. Deshalb suchte sie den Zusammenschluss mit den Sozialdemokraten. Viele wollten eine gemeinsame Arbeiterpartei, es wuchs aber auch der Widerstand, zumal der Parteivorsitzende der SPD in Westdeutschland ein Gegner war. 1946 wird die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet. Sie war eine fusionierte Partei mit paritätischer Besetzung der Vorstände. Mehr und mehr wurde sie aber zu einer Partei nach stalinistischem Muster umgewandelt und die paritätisch besetzten Vorstände aufgegeben, sogenannte Abweichler wurden aus der Partei entfernt. Als Zentralorgan erschien die Tageszeitung „Neues Deutschland“.

1947 wurde die erste zentrale Zonenverwaltung für Industrie, Brennstoff, Energie und Handel in der Zone (DWK) gegründet. Sie war die erste zentrale Institution. Ihre Vollmachten wurden erweitert, die Spitzenfunktionen mit SED-Funktionären besetzt. Die zentrale Lenkung der Wirtschaft begann. Am 23. Juni führte die SMAD eine Währungsreform durch. Gesamtdeutschland sollte sich nicht als Brücke zwischen Ost und West verstehen, sondern eindeutig nach Osten gerichtet sein. Die Volksdemokratie wurde aufgebaut, kasernierte Volkspolizei (faktisch eine Art Militär) eingeführt.

Formal bestand die SED auf der Einheit Deutschlands. Es wurde auch das österreichische Modell ins Gespräch gebracht, bei der auch vier Besatzungszonen waren und das dann doch seine Einheit in Neutralität erhielt. Es ist bis jetzt umstritten, ob dies ein ernsthafter Weg für Deutschland gewesen wäre. Fachleute auch aus Österreich sind der Meinung, dass dieses Modell bei der Größe von Deutschland nicht auf dieses zu übertragen gewesen wäre; eine Neutralität Deutschlands zischen Ost und West hätte zu steten Auseinandersetzungen geführt.

b Die Gründung der DDR

Die SED wurde 1949 nach der KPdSU (kommunistische Partei der Sowjetunion) umgestaltet. Am 7. Oktober wurde die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet, der erste Präsident (Wilhelm Pieck früher SPD) wurde gewählt. Otto Grotewohl (früher KPD) wurde erster Ministerpräsident. Die DDR schloss sich dem östlichen Wirtschaftssystem und seinen Gremien an. 1952 wurden die Länder aufgelöst und eine zentrale Staatsverwaltung eingeführt. 1954 erklärte sich die DDR für souverän. 1956 wurde die nationale Volksarmee geschaffen. 1955 begannen die Jugendweihen als ideologisches Kampfprojekt gegen die Konfirmation und Firmung. Der Marxismus-Leninismus wurde über die SED zur Ideologie des Staates. Bei den Wahlen gab es nur Einheitslisten aller Parteien, natürlich unter Führung der SED.

Am 17. Juni 1953 kam es zu Massenstreiks und zu Aufständen in vielen großen Städten der DDR wegen der Erhöhung der Arbeitsnormen. Die sowjetische Militärverwaltung übernahm die Regierungsgewalt und schlug die Streiks mit ihren Truppen nieder. Die Norm wurde danach wieder gesenkt.

Die Landwirtschaft wurde kollektiviert, das heißt vergesellschaftet und es wurden Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) gebildet. Die Wirtschaft hatte insgesamt unter den erheblichen Reparationen an die UdSSR gelitten. Auch die Einbindung in das von der Sowjetunion dominierte und ausgenützte östliche Wirtschaftssystem bedrückte die wirtschaftliche Entwicklung. Das Geld konnte als DM-Ost gegenüber der DM-West keine Anerkennung finden. Die Industrie und auch das Handwerk (bis auf Kleinstbetriebe) wurden verstaatlicht und als Volkseigene Betreibe (VEB) weitergeführt. Diese unterlagen nicht betriebswirtschaftlichen Prinzipien, sondern planwirtschaftlichen Vorgaben. Dies wurde im Verlaufe der Zeit flexibler gestaltet und damit auch ein gewisser wirtschaftlicher Aufschwung erreicht, der im Standard über den meisten östlichen Ländern lag, aber in keinem Vergleich mit westlichen Ländern bestehen konnte.

1963 wurde Walter Ulbricht Staatsratsvorsitzender, 1971 Erich Honecker. Seit 1970 begannen intensivere Kontakte mit der Bundesrepublik. Es ging letztlich um die internationale Anerkennung. 1970 trafen sich der Ministerratsvorsitzende Wilhelm Stoph und Bundeskanzler Willy Brandt in Erfurt. 1972 begann die Verhandlung über den Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik. Die Staaten Frankreich, Großbritannien und die USA nahmen 1973/74 diplomatische Beziehungen mit der DDR auf. Fernseh- und Rundfunkjournalisten der Bundesrepublik wurden akkreditiert (durften offiziell wirken).

Innenpolitisch wurde die Gangart härter. Die Reisemöglichkeiten in den Westen und die Kontakte vom Westen zum Osten wurden 1968 noch mehr eingeschränkt. Ostdeutsche durften nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen in den Westen reisen. Westkontakte wurden bespitzelt. Das umfassende Spitzelsystem wurde durch den Staatssicherheitsdienst (Stasi) ausgebaut und durchzog wie ein unsichtbares Pilzgeflecht das ganze Land. Wissenschaftler und Regimekritiker wurden gemaßregelt. Es wurden SS 21 Kurzstreckenraketen durch die Sowjetunion in der DDR installiert. 1968 sandte Ulbricht deutsche Truppen zur Niederschlagung des Prager Frühlings (einer friedlichen Revolution gegen den Kommunismus) in die Tschechoslowakei.

Der Strom der Ausreisewilligen, der durch den Mauerbau 1961 gebremst werden sollte, nahm eher zu. Mitte der 80er Jahre begann so etwas wie eine innere Emigration. Es breitete sich eine „tiefe Resignation in Kirche und Gesellschaft aus“ (Bischof Forck, Berlin Brandenburg 1986). Die Führung verlor immer mehr an Akzeptanz in der Bevölkerung. Dazu trug auch das Westfernsehen bei, das seit der Konferenz von Helsinki 1975 über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in der DDR zugelassen war. Gewisse Schwierigkeiten bereitete dabei nur in andere Fernsehnorm (Secam statt Pal).

c Das Ende der DDR

Die Friedensbewegung, vor allem in der evangelischen Kirche formierte sich immer deutlicher. Seit dem konziliaren Prozess der Kirchen in Europa über Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in der zweiten Hälfte der 80er Jahre beteiligte sich auch die katholische Kirche, die ja überwiegend in einer starken Diasporasituation lebte,  intensiver. Auch die Verhaftung von 120 Mitgliedern der Friedensbewegung und der Ausbürgerung von 54 davon konnten die Probleme nicht lösen. Die Friedensgebete mit den anschließenden Demonstrationen hatten immer mehr Zulauf.

Am 11. 9. 1989 durften 7.000 in die deutsche Botschaft in Budapest geflohene Ostdeutsche in die Bundesrepublik ausreisen, weitere folgten aus Polen und der Tschechoslowakei. Damit war eine 20 Jahre alte Absprache zusammengebrochen, dass Oststaaten den Weg von Ostdeutschen in den Westen versperrten. Die Gründungsfeierlichkeiten zu 50 Jahre DDR geraten zum Anfang vom Ende. Erich Honecker trat zurück. Egon Krenz übernahm die Führung. Er vermied den Militäreinsatz. Am 9. November wurde von der Regierung der DDR die Berliner Mauer und dann die Grenze geöffnet. Im Dezember verlor Krenz seine Stellung. Es wurden freie Wahlen durchgeführt. Am 1. Juli 1990 wurde die westdeutsche D-Mark auch in der DDR eingeführt. Die früheren Länder wurden wieder gebildet.

4.1.6.1.6 Die Wiedervereinigung

Es kam ab dem 14.2.1990 zu den 2+4 Verhandlungen, (die Bundesrepublik, die DDR und die vier Siegermächte: Großbritannien, Frankreich, UDSSR und USA). Freie Wahlen zur Volkskammer der DDR fanden am 6. Mai 1990 statt. Am Abschluss aller Verhandlungen stand der 2+4 - Vertrag über die deutsche Einheit und das Aufhören der Sonderrechte der Besatzungsmächte. Zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurde ein Einigungsvertrag ausgearbeitet. Die Vereinigung fand am 3. Oktober 1990 statt. Deutschland erhielt die volle Souveränität. Die Einigung wurde nach Artikel 23 des GG vollzogen, der einen Anschluss der DDR an die Bundesrepublik möglich machte. Diesem Verfahren hatte die Volkskammer zugestimmt. Ein Zusammenschluss nach Artikel 146 wäre auch möglich gewesen, dieser hätte aber ein völlig neues Gemeinwesen mit einer neuen Verfassung usw. vorgesehen. Nach Wahlen im 2. Dezember 1990 in ganz Deutschland wurde Helmut Kohl am 17. Januar 1991 erster Bundeskanzler des wiedervereinigten Deutschlands.

Die Vereinigung nach über 40 Jahren Trennung stellte natürlich eine große Herausforderung dar. Einige der anstehenden Fragen sollen angesprochen werden.

Das östliche Wirtschaftssystem war zum Zeitpunkt des Endes der DDR am Zusammenbrechen. Das galt auch für die Wirtschaft in der DDR selbst. Sie hatte ihre Märkte vor allem im Ostblock, dort war insgesamt eine kritische Situation. Außerdem waren nach der Einführung des Westgeldes die Waren für die Länder im Osten unerschwinglich geworden. Im Westen waren viele Waren nicht absetzbar. Im ersten Jahr wurden diese Probleme durch einen lange zurückgedrängten Konsumbedarf überdeckt. Dann brach mehr und mehr die bisherige Wirtschaft zusammen. Neue Investitionen schufen zwar neue Industrien, aber mit viel weniger Arbeitskräften, so dass die Arbeitslosigkeit wuchs, die man bisher nicht gekannt hatte. Vor allem die Frauen, die bisher überwiegend arbeitstätig waren, wurden davon betroffen. Durch ABM-Maßnahmen sollte geholfen werden.

Da die Böden erhebliche Altlasten tragen, sind Investitionen oft mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen verbunden. Es geschieht im steuerlichen Bereich und in den Sozialversicherungen ein nicht unerheblicher Geldtransfer. Das wird auch wohl noch eine Weile so dauern. Gemeinsames Ziel muss es sein, gleiche und gute wirtschaftliche Voraussetzungen für alle zu schaffen. Die Menschen in den neuen Bundesländern haben einen moralischen Anspruch darauf, da sie die Last des verlorenen Krieges viel länger tragen mussten. Damit wird zugleich auch der Gedanke eines gerechten Ausgleichs im gesamten Land gefördert. Die soziale Gerechtigkeit muss auch weiterhin gewährleistet bleiben. Die Krise der Lohnarbeit darf nicht einfach auf Arbeitslose abgeschoben werden.

Weiterhin muss auch die geistige Einheit erreicht werden. Zwar war durch die Kommunikation vor allem durch das Fernsehen vieles gemeinsam, aber es gibt doch auch Unterschiede, die vor allem im Erziehungssystem begründet sind. Gewiss wird hier die Zeit manches zusammenwachsen lassen. Aber z.B. das infame Wirken der Stasi bedarf einer langfristigen Bewältigung. Die Benennung von Berlin zur Hauptstadt kann auch hier positive Entwicklungen in die Wege leiten. Deutschland erhält damit auch die Aufgabe einer Brückenfunktion zwischen Ost und West, zur versöhnenden Vermittlung und zur Mithilfe bei der Errichtung einer gerechten Friedensordnung im größeren Europa.

Durch die Einheit ist für die jeweiligen Systeme der „Feind“ weggefallen. Es muss darauf geachtet werden, dass kein neuer Nationalismus entsteht, der auf andere herunterblickt. Es dürfen keine neuen Feindbilder entstehen. Deutschland muss in Europa eingebunden sein, dieses für den Osten offen halten. Gerade Ausländerfeindlichkeit können wir uns nicht leisten, wir wohnen ja eng mit diesen zusammen und leben in unserer Wirtschaft im Export massiv von den Einkäufen des Auslandes. Letztlich müssen wir sehen, dass Menschsein die größere Bedeutung vor jeder Nationalität hat.

Uns wird mehr und mehr bewusst, dass wir eine Verantwortung für die Natur haben. Der Ressourcenverbrauch kann so nicht weitergehen. Auch kommende Generationen haben einen Anspruch auf die Natur.

Die Armut vor allem in den südlichen Ländern der Welt wächst. Das führt zur Unruhe und zu großen Auseinandersetzungen, die uns nicht unberührt lassen und lassen können. Hier muss noch viel mehr geschehen.

Die Wiedervereinigung ist eine einmalige Chance, die kaum jemand so schnell erwartet hätte. Deutschland muss dankbar sein dafür, aber auch die Verantwortung sehen, die daraus für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt entsteht.

Dem Frieden dienen, das steht auch in der erneuerten Präambel des Grundgesetzes, das ist Aufgabe des Staates über seine Grenzen hinaus.

„Präambel Grundgesetz

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

4.2 Die Ansätze der Demokratie

"Wir sind das Volk!" - so riefen die Demonstranten in Leipzig und Dresden und an anderen Orten der ehemaligen DDR 1989. Damit brachten sie eines der alten demokratischen Grundprinzipien zum Ausdruck, dass alle Gewalt unmittelbar vom Volk ausgeht. Wer kontrolliert die Mächtigen? Das könnte der Ansatzpunkt des englischen Parlamentarismus sein. »No taxation without representation« (keine Steuer ohne Repräsentation), das waren die Gründe der Siedler in Amerika, den Engländern die Steuer zu verweigern. »One man, one vote« (jeder Mensch eine Stimme), das war der Ruf nach Teilhabe an der Staatsgewalt der schwarzen Bevölkerung in Südafrika. Nicht zu vergessen bleibt die Forderung der Französischen Revolution nach Freiheit, Gleichheit und dann Brüderlichkeit.

Die Bundesrepublik Deutschland hat eine freiheitlich demokratische Grundordnung Zu dieser hat 1952 das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsurteil über eine politische Partei ausgeführt: „So lässt sich die freiheitlich demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrpartelenprinzip und eine Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ Es kann nun darauf hingewiesen werden, dass dieses Urteil schon lange zurückliegt und auch Begriffe beinhaltet, die sich weiterentwickelt haben. Vor allem ist die Sozialstaatlichkeit nicht erwähnt. Absicht dieses Zitates war es, die Komplexität des konkreten Demokratiebegriffes, dargestellt an einem Gemeinwesen, deutlich zu machen.

Die Weimarer Verfassung war mit vielen plebiszitären Momenten ausgestattet. Der Reichspräsident hatte Sondervollmachten, die Regierungsgeschäfte zu bestimmen. Der plebiszitäre Grundzug und die Sondervollmachten führten bei der mangelnden Akzeptanz des Weimarer Staates und den ungünstigen äußeren Bedingungen zu dessen Untergang.

Aus diesen Fehlern hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes gelernt. Diese Verfassung trägt bewusst repräsentativen Charakter. Vielleicht ist er sogar zu sehr ausgeprägt. Dies führt dann zu den vielen demoskopischen Untersuchungen, die eine eigene Auswirkung auf den Willen der Parlamentarier haben. In der Verfassung des Grundgesetzes spielen die Grundrechte der Menschen eine ganz wichtige Rolle. Hier schlagen sich die Erfahrungen des Dritten Reiches nieder. Das wird z. B. im Artikel 16, der das Asylrecht festschreibt, besonders deutlich. Nicht die Rechte des Staates, sondern die Rechte der Person werden in den ersten Kapiteln des Grundgesetzes abgehandelt. Das Grundgesetz will einen Bundesstaat. Dadurch soll nochmals eine Machtbalance erreicht werden. Erstmals wird in einer deutschen Verfassung den Parteien ein verfassungsrechtlicher Status gewährt. In den über vier Jahrzehnten seines Bestehens hat sich das Grundgesetz als stabile Verfassung bewährt, die auf andere Verfassungen wieder Einfluss gehabt hat.

4.2 Die Grundlagen des demokratischen Staates

4.2.1 Die Sicherung des Friedens als Aufgabe des Staates

Wenn es denn eine Lehre aus der Geschichte gibt, ist es die, dass der Krieg eine lebens­zerstörende Kraft ist. Was wir in den letzten Jahren nicht nur Afrika, sondern vor allem auch in Europa erfahren mussten, hatten viele nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges für unmöglich gehalten und doch ist Mord, Zerstörung und Vertreibung und vielfältiges anderes Unrecht in ungeheurem Ausmaß geschehen. Vor allem Frauen und Kinder waren die Opfer von brutaler Gewalt. Durch Landminen sind sie in vielen Ländern noch lange nach Kriegsende bedroht.

Es hat einmal in der Antike bei dem Philosophen Heraklit (ca. 544-484 vor Christus) den Satz gegeben: „Der Krieg ist der Vater aller Dinge, aller Dinge König“. Das ist über Jahrhunderte oft so geglaubt worden und hat viel Unheil angerichtet. Moltke (General und Militärwissenschaftler 1800-1891) verherrlichte den Krieg als ein „Element der von Gott eingesetzten Weltordnung“ und Hegel (Philosoph 1770 - 1831) sah im Frieden die Gefahr einer „Versumpfung“ des Menschengeschlechtes: Wir wissen, dass nichts mehr die Menschen zurückwirft, als der Krieg. Nicht nur die Zerstörung materieller Werte, Kultur geht verloren, Moral leidet Not, Menschenleben werden nicht mehr geachtet, ganze Völker geraten aus dem Lot. Krieg ist in jeder Beziehung Wahnsinn. Dieser eskaliert noch einmal mehr, wenn der mit den modernen Mitteln der Massenvernichtung wie Atombomben und Landminen vor sich geht.

Der große Kaiser Friedrich Barbarossa (*1122 +1190) hatte am Tor der Kaiserpfalz von Kaiserswerth in den Stein meißeln lassen: „Pax et justitia" (Friede und Gerechtigkeit). Das waren die Grundpfeiler seines politischen Handelns. Umfriedungen der Grundstücke und Dörfer zeigten an, dass hier ein Bereich des Friedens sein sollte, auf Friedhöfen bei Kirchen (die dann auch zu Begräbnisstätten wurden) konnte ein Verfolgter flüchten und hatte dann Schutz (Asyl) vor der Verfolgung. Kaiser Friedrich II. (*1194 +1250) führte gegen das „Faustrecht“ den „Landfrieden“ ein. 

Aber auch die Rüstung zur Abwendung von Krieg ist unheimlich lebenshinderlich. Welche Mittel fließen in Tötungsmaschinen, Kapital, das absolut nutzlos, ja schädlich ist, weil es ständig erneuert werden muss und nur Geld kostet. Welche Mittel werden in der Forschung gebunden, die für andere Aufgaben dringend notwendig wären, z.B. um Krankheit und Hunger auf der Welt zu bekämpfen. Krieg ist schon in seinem Vorfeld lebenszerstörend.

Viele dieser Kriege sind eigentlich nicht mehr im klassischen Sinne Kriege zwischen Staaten, sondern Bürgerkriege, Ausdruck des Aufbrechens ungelöster innerer Spannungen in einem Land. Manche Länder leiden schon seit Jahrzehnten unter solchen fast unlösbaren Bürgerkriegen. Nicht nur der äußere Frieden muss gesichert werden, vor allem auch der innere Frieden.

Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg. Frieden will Wohlergehen der Menschen, Gerechtigkeit, Freiheit, Unverletzlichkeit der Person, gerechte Zukunftsperspektiven. Dazu ist immer wieder der Interessenausgleich zwischen den Beteiligten notwendig. Dies geschieht in der Gesellschaft in vielfältigen Formen, beachten wir nur einmal in der Wirtschaft, wie dort die Tarifkonflikte geregelt werden. Eine friedliche Gesellschaft ist eine lebensförderliche Gesellschaft, in der immer wieder der Interessenausgleich erfolgt. In einer Situation des umfassenden Friedens hat der Einzelne die Möglichkeit in Solidarität mit anderen sich frei zu entfalten. Friede verhindert nicht alle Konflikte. Diese offenbaren Interessengegensätze. Im Frieden wird aber ein Interessenausgleich ohne Einsatz von Gewaltmitteln versucht. Das ist gegenüber Krieg immer die intelligentere Lösung. Alle Menschen werden in den Frieden einbezogen, auch die kommenden Generationen. Heute dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die ein friedloses Leben in Zukunft verhindern. (Satz bitte prüfen!) Das erwartet aber auch ein friedliches Umgehen mit der Natur und nicht ihre Ausplünderung und Zerstörung.

Frieden ist eine umfassende Wirklichkeit:

·      er ist die Abwesenheit von Krieg

·      gewährleistet innere und äußere Sicherheit

·      gibt die Voraussetzung zur freien Entfaltung jedes Menschen

·      in Solidarität mit allen anderen, kommenden Generationen und der Natur

·      sucht den gerechten Ausgleich unter den Menschen

·      und schafft damit eine Situation des Wohles für alle

Dieser Frieden muss immer mehr zu einer gesellschaftlichen Wirklichkeit werden. Gesellschaft ist das Zusammenwirken aller Menschen und Gruppen in einem Staat (oder auch darüber hinaus z.B. europäische und Weltgesellschaft).

Zur Gesellschaft gehört auch der Staat. Er garantiert die Friedensordnung in einer Gesellschaft. Er schafft dazu eine Rechtsordnung und sorgt dafür, dass diese auch durchgeführt wird. Dafür hat er das Machtmonopol (d.h. Es gibt keine Selbstjustiz, dafür ist allein der Staat zuständig!). Der Staat hat ein Territorium (Staatsgebiet), in diesem ist er souverän, das heißt unabhängig von anderen Regierungen. Er übt seine Herrschaft durch die Regierung aus. Die Einwohner in diesem Gebiet bilden das Staatsvolk. Zu unterschiedlichen Jahrhunderten, aber auch in verschiedenen Staaten gab und gibt es dann unterschiedliche Formen, wie Herrschaft zustande kam und ausgeübt wurde. Genannt seien hier die Monarchie (Herrschaft durch einen in der Regel König usw.), die Diktatur (Gewaltherrschaft durch einen oder eine Partei, meistens in der Kombination von beiden) und die Demokratie. Auf diese konzentriert sich die Einheit im folgenden, weil wir in einer Demokratie (übersetzt: Herrschaft durch das Volk) leben.

Weiterhin sorgt der Staat für die Sicherheit seiner Bürger. Dazu noch einige Thesen:

·      Der Garant für eine Kultur des Friedens in einer Gesellschaft ist der Staat. Er schafft dazu eine Rechtsordnung und setzt sie durch. Dieses Gesetzeswerk ist eine hohe kulturelle Leistung. Es darf aber nicht nur auf dem Papier stehen bleiben, sondern muss durchgesetzt werden im Interesse des inneren Friedens einer Gesellschaft.

·      Der Staat sorgt für die Sicherheit seiner Bürger. Gerade der nicht vorhandene innere Frieden war in der Geschichte immer wieder die große Belastung der Menschen. Besonders schlimm wird es dann, wenn der Staat sein Machtmonopol missbraucht und selbst den inneren Frieden untergräbt, wie es z.B. Im Dritten Reich (Nazidiktatur von 1933 - 1945) geschehen ist.

·      Wichtig ist auch die Frage nach der Gerechtigkeit. In einem demokratischen Staat ist jeder Bürgerin oder Bürger aufgrund der ihm unveräußerlich zukommenden Menschenrechte. In diesem Sinne sind deshalb auch alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz gleich. Es gibt gewissermaßen „kein Ansehen der Person“, wenn es um ein gerechtes Urteil bei Gericht geht. Deshalb hat oft auch die bei Gerichten dargestellte Göttin Justitia (Gerechtigkeit) verbundene Augen. Das sagt nicht, dass sie blind durch die Welt läuft, sondern dass sie vor dem Gesetz nicht auf Geschlecht oder Stand achtet (auch bei Nichtbürgern und Gästen in unserem Land), sondern alle gleich beurteilt. Dass bis dahin ein langer Weg war, das wissen wir z.B. aus dem Kampf der Frauen um Gleichberechtigung, die vor dem Gesetz gegeben, in der Gesellschaft noch lange nicht durchgesetzt ist.

·      In unserem Staatverständnis wird die Gerechtigkeit noch weiter gefasst. Es geht auch um die soziale Gerechtigkeit. Bei aller Schwierigkeit, diese herzustellen, soll doch unser Staat sich um soziale Gerechtigkeit mühen und diese nach Möglichkeit herstellen. Deshalb wird er auch Sozialstaat genannt. Hier kommt etwas von dem Gedanken der Gleichheit aller Menschen zum Ausdruck.

·      Damit die Macht in einem Staat kontrolliert werden kann, gibt es die Gewaltenteilung. Das Volk als der eigentliche Souverän wählt das Parlament als die gesetzgebende Institution. Die Regierung ist vor allem für die Durchführung der Gesetze zuständig, das Rechtswesen prüft nach, ob dies alle auf dem Boden der Verfassung geschieht (Verfassungsgericht) oder rechtens ist.

·      Im demokratischen Staat ist die Würde des einzelnen Menschen vom System her am besten zu gewährleisten. Hier kann er seine Freiheit leben. Freiheit bedeutet sowohl Selbstbestimmung als auch Mitbestimmung. In seiner Verantwortung als Mitglied des eigentlichen Souveräns seines Volkes nimmt er diese Mitbestimmung wahr. Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung und Mitbestimmung gehört zur Kultur eines demokratischen Staates und baut ganz wesentlich eine Kultur des Friedens mit auf, weil Regierung zu einer Dienstleistung am Volk wird, das über Wahlen diese mitbestimmt. Die Menschen werden in ihrer Würde ernst genommen und nicht zu unmündigen Untertanen mit einem hohen Maß an Unzufriedenheit degradiert. Auf der Zufriedenheit der Bürger baut letztlich eine Kultur des Friedens auf.

Der Staat hat in einer Gesellschaft die Friedensordnung zu gewährleisten. Dafür schafft er eine Rechtsordnung, deren Durchführung er kontrolliert. Er ist für die Sicherheit des Staatsvolkes zuständig. Achtung vor der Menschenwürde und Wahrung der Gerechtigkeit sind seine obersten Handlungsprinzipien. Der Staat ist einerseits Teil der Gesellschaft, in gewisser Weise steht er aber auch ihr gegenüber. Insofern er Teil der Gesellschaft ist, lebt er auch von der vorhandenen Friedenskultur in einer Gesellschaft, deren Grundlagen er selbst nicht schaffen kann, die er aber sichern, stützen und fördern muss. Die Friedenskultur selbst wird letztlich von den Menschen als freiem Bürger und eigentlichen Souverän selbst getragen. Für sie muss eine Kultur des Friedens ein unverzichtbarer Wert sein. Der Staat steht aber auch den Menschen gegenüber und muss die Einhaltung der Gesetze fordern, damit die Friedensordnung gewährleistet bleibt.

4.2.2 Unterschiedliche Demokratietheorien

Zur Demokratie gibt es unterschiedliche Positionen und Theorien. Einige davon sollen zum besseren Verständnis hier kurz dargestellt werden, auch deshalb, weil eine Reihe von Argumenten im nächsten Kapitel herangezogen werden. Die Diskussion bezieht sich hauptsächlich auf Deutschland.

4.2.2.1 Eher konservative Auffassungen

Die Demokratie ist eine Gefahr für den Staat. Carl Schmitt vertrat mit dieser These vor allem 1931 eine antidemokratische Staatsordnung. Auch der Pluralismus, der mit der Demokratie gegeben ist, ist zerstörerisch. Das Staatsvolk muss homogen sein und mit sich selbst identisch. Nur so kann es einen klaren Staatswillen entwickeln. Es bedarf dazu keiner Parlamente und Parteien, die sind geradezu störend. Der Volkswille kann von den Regierenden erkannt werden, das Volk kann dann zustimmen. Feinde der Homogenität sind auszuscheiden oder zu vernichten. Diese Theorie ist durch die folgende Diktatur gründlich ad absurdum geführt worden, sie lebt aber in einzelnen Elementen durchaus fort.

Einer der Hauptvertreter der technokratischen Demokratie ist Helmut Schelsky. Er sieht (1963) die Technik als das entscheidende Steuerungszentrum an. Sachzwänge und Sachverstand erfordern etwas anderes als eine Demokratie, die für Schelsky zu einer „leeren Hülse“ wird. Der Ruf nach »mehr Demokratie« muss für ihn bezahlt werden mit mehr Konflikten, weniger Rationalität, mehr Herrschaftsansprüchen und weniger Sachlichkeit (1977).

Anders sieht dies eine liberale Richtung. Sie bejaht grundsätzlich die Demokratie, weil sie eine Möglichkeit ist, die Staatsgewalt gegenüber der Gesellschaft einzugrenzen. Dies geschieht durch Gewaltenteilung im System des Staates und durch Repräsentation, die den Einfluss der Gesellschaft auf den Staat sicherstellt. Eine Demokratisierung der Gesellschaft ist abzuwehren, weil sie die Sachkompetenz in den einzelnen Bereichen nicht gewährleistet.

4.2.2.2 Identitätstheorien von Demokratie

Identitätstheorien von Demokratie gehen, wie oben schon erwähnt, von einer Identität der Regierten mit den Regierenden aus. Die Gesellschaft ist homogen strukturiert, es gibt einen einheitlichen Volkswillen, der a priori (von vorneherein) erkannt werden kann, der Konsens ist allumfassend und Teilinteressen sind illegitim. Die Grundlagen zu diesen Gedanken bot J.J. Rousseau. Darauf bauten Marx, Lenin und Carl Schmitt auf.

Für die neomarxistische Theorie sind Kapitalismus und Demokratie unvereinbar. In einem repräsentativ‑parlamentarischen System kann keine wahre Demokratie vorhanden sein. Diese Demokratie ist in erster Linie dazu da, den Kapitalismus zu stabilisieren. Sie ist Organ der Herrschaft und nicht der Bevölkerung. Im Grunde gibt es auch keine Parteienpluralität mehr, da diese sich immer mehr angleichen und aus ihnen eine herrschende Klasse erwächst. Demokratisierungsprozesse sind Verschleierungstaktiken und dienen ebenfalls der Stabilisierung des Kapitalismus.

Im »Stamokap« (Staatsmonopolkapitalismus) wird klar zwischen bürgerlicher und sozialistischer Demokratie unterschieden. Die bürgerliche Demokratie ist eine Demokratie für die Ausbeuterklasse. Das sozialistische Modell der Demokratie ist „der höchste Typ der Demokratie“ überhaupt. Dies sind Aussagen aus den 7oer und frühen 8oer Jahren. Diese Überlegungen haben heute weniger Relevanz in der Theoriediskussion, vor allem seit dem offenkundigen Scheitern des real existierenden Sozialismus in Osteuropa. In diese Theorie gehören auch alle faschistischen Ansätze, die heute aber eher als Diktaturen angesehen werden. Solche Ansätze werden auch in staatlichen und anderen Institutionen deutlich, wenn Amtsträger glauben, den Willen des Volkes besser zu kennen als dieses selbst. Bei diesem Denken werden in einem Gemeinwesen plurale Ansätze nicht zugelassen und in allem und jedem, auch mit Gewalt, Konsens verlangt und Andersdenkende vernichtet oder hinausgedrängt.

Solche Theorien sind abzulehnen.

4.2.2.3 Realistische Demokratie

Bei dieser „realistischen Sicht“ der Demokratie geht es vor allem um die theoretische Einordnung der Demokratie in der Bundesrepublik. Die Wirklichkeit einer modernen Massendemokratie ist in keines der herkömmlichen Demokratieverständnisse einzuordnen. Es trifft weder das klassische Konzept der Unmittelbarkeit des Volkswillens zu (wie soll sich ein Volk selbst regieren?) noch kann über die Phänomene von Massenparteien, Fraktionszwang und Gewaltenverschränkung zwischen Mehrheitsfraktion und Regierung hinweggesehen werden, wie in liberalen Ansätzen. Zur Aufarbeitung dieser Probleme seien drei Ansätze aufgeführt, die natürlich auch ihre kritischen Anfragen provoziert haben.

Die Theorie der Konkurrenzdemokratie (Schumpeter 1975) geht von einem Demokratieverständnis als Methode aus. In der Demokratie wird mit der Methode des Konkurrenzkampfes gearbeitet, bei der einzelne Entscheidungskompetenzen durch den Konkurrenzkampf um Wählerstimmen erhalten. Das Volk regiert sich nicht selbst, die Regierung ist „vom Volk gebilligt“. Das verlangt regelmäßige Wahlen. Regierungswechsel müssen möglich, die Spielregeln der Demokratie gewährleistet sein, wie z. B. die Opposition. Dieses Modell vergleicht den Staat faktisch mit einem Unternehmen, in dem Unternehmer (Politiker), aber auch Verbraucher (Wähler) ihren Nutzen maximieren wollen. Gelingt es einer Regierung nicht, den Wählerwillen der Mehrheit zufrieden zu stellen, dann wird sie abgewählt. So wird die Einheit zwischen dem Willen der Mehrheit und der Regierung am besten hergestellt.

Die Erfahrung der Apathie der Wähler führte zur Theorie der Elitenherrschaft. Nur so kann der Wert einer Demokratie gewährleistet werden. Sie ist so gut wie ihre Führung. Ohne eine solche ist sie sogar kaum denkbar. Wenn die Bürger dem politischen Geschehen apathisch folgen, dann sind sie im großen und ganzen zufrieden. Allzu große Anteilnahme gefährdet die Stabilität der Demokratie. Einfache Menschen müssen so organisiert werden, dass ihre Bedürfnisse nicht übergangen werden können (Schattschneider 1975). Das ist die Aufgabe der Elite, die vom Volk gewählt wird. Die Majorität entscheidet, welche Minderheit über sie herrscht.

Die wohl vorherrschende Theorie in Deutschland ist jedoch die pluralistische Demokratietheorie, die vor allem von Ernst Fraenkel vorgetragen wurde. Sie geht von der Ablehnung einer Identitätstheorie aus. Es kann im Volk keine Identität geben, noch eine solche zwischen Regierenden und Regierten. An die Stelle der Identitäts‑ setzt Fraenkel die Konsenstheorie. Diese geht davon aus, dass wir in einer pluralistischen Gesellschaft leben. Die Gesellschaft ist in unterschiedlichsten Gruppen mit unterschiedlichsten Interessen heterogen, nicht homogen strukturiert. Das Volk hat keine einheitliche Gestalt mit einem einheitlichen Volkswillen, es handelt sich weitgehend um Individuen, die in einem ständigen rationalen Diskurs versuchen, eine einheitliche Meinung in öffentlichen Angelegenheiten zu erreichen. Es ist ein Grundkonsens von Spielregeln notwendig, damit dieses System funktioniert. Dies sind unter anderem die Grundwerte in unserer Demokratie, die nach Fraenkel naturrechtlich (im Vorhinein) verankert sind. Das ist für ihn unverzichtbar, und zwar auch aus den persönlichen Erfahrungen des Dritten Reiches heraus. Die Feststellung des Gemeinwohls dagegen kann immer nur a posteriori (im Nachhinein) sein. Die Politiker sind „Treuhänder“ des Volkes. Das imperative Mandat (die Wähler oder die Partei bestimmen, was der Mandatsträger zu tun hat) muss abgelehnt werden.

4.2.3 Die Grundwerte der Demokratie und ihre grundlegenden Elemente

4.2.3.1 Die Grundwerte

Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." Dieser Satz von E.-W. Böckenförde ist inzwischen zu einem "geflügelten Wort“ geworden. Diese Voraussetzungen sind die Wertegrundlagen des Staates.

Für eine Demokratie ist die Anerkennung der Menschenwürde eines jeden Bürgers unverzichtbare Grundlage. Wenn diese nicht mehr unbedingt anerkannt wird, dann stellt sich eine Demokratie selbst in Frage. Diese personale Würde ist die entscheidende normative Basis des geordneten Zusammenlebens von Menschen, die Voraussetzung für Frieden im Land und Frieden in der Welt ist.

Der Kern der Menschenwürde ist die Freiheit der menschlichen Person. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung, soweit er nicht die Rechte anderer oder die staatliche Ordnung verletzt. Dieses Recht beinhaltet auch das Recht auf Mitbestimmung im staatlichen Bereich. Freiheit ist Selbstbestimmungs‑ und Mitbestimmungsrecht. Das Leben eines Menschen darf nicht angetastet werden. Vor dem Gesetz gilt auch die Gleichheit der Menschen. In den ersten Artikel unserer Verfassung sind diese Grundrechte festgeschrieben.

Vor dem Gesetz gilt auch die Gleichheit der Menschen. Es gibt da keine Unterschiede des Geschlechtes, der Sprache, der Herkunft, der politischen und religiösen Anschauung. Es ist diskutiert worden, inwieweit diese Gleichheit auch in den sozialen Bereich hineingeht. Das Grundgesetz hat diese Frage mit dem Begriff der Sozialstaatlichkeit aufgegriffen. Hier kommt der Ruf der Französischen Revolution nach Brüderlichkeit, nach Solidarität zum Ausdruck.

Die Freiheitsrechte in einer Demokratie sind dann in der Regel in den Grundrechtskatalogen gefasst und beinhalten u. a. so wichtige Elemente wie die Freiheit der Meinungsäußerung, die Religionsfreiheit, das Recht auf Zusammenschlüsse, auf Versammlung, den Schutz der Familie und die freie Berufswahl. Die Vereinten Nationen haben 1948 die Internationale Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, in der die Menschenrechte festgeschrieben sind. Die Menschenrechte sind damit auf dem Weg, zu Völkerrecht zu werden.

4.2.3.2 Grundelemente der Demokratie

a.       Alle Gewalt geht vom Volke aus

Der eigentliche Souverän in einer Demokratie ist das Volk. Von ihm geht alle Gewalt aus. Dies ist nahezu eine logische Konsequenz der anerkannten Menschenwürde, die eben nicht nur Selbstbestimmung beinhaltet, sondern auch Mitbestimmung in der Gestaltung des gesellschaftlichen und staatlichen Bereiches. Die Freiheit des Menschen lässt es nicht zu, dass er sich nur als Objekt politischen Handelns versteht oder als ein solches verstanden wird. In dieser Form des Denkens ist das höchste Maß an politischer Partizipation gefordert.

Die Frage ist nur, wie der Wille eines Staatsvolkes zu fassen ist. Kann dieser in einer Massendemokratie noch völlig auf dem plebiszitären Weg gefunden werden? Die geschichtliche Entwicklung und die unterschiedlichen Ansätze haben gezeigt, dass der Weg der Republik, der Weg der repräsentativen Demokratie, dies besser gewährleistet. Dabei ist der Abgeordnete kein Delegierter seiner Wähler, er hat kein imperatives Mandat, sondern er ist zuerst seinem Gewissen und dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Ausübung der Volkssouveränität geschieht durch regelmäßige, freie, gleiche und geheime Wahlen.

b. Gewaltenteilung

Die Staatsgewalt muss in ihren Vollzugsorganen gegenseitig ausbalanciert sein. Keine Gewalt darf dominant werden. Die gesetzgebende, die vollziehende und die richterliche Gewalt seien hier genannt: das Parlament, die Regierung und die Gerichtsbarkeit. Dies ist die klassische Form der Gewaltenteilung. Diese Teilung der Gewalt ist als Protest des politischen Liberalismus gegen den Monarchismus entstanden. Sie ist die beste institutionelle Sicherung des einzelnen gegen die Macht des Staates. In unserer Demokratie ist dies nicht mehr in der klassischen Form verwirklicht, sondern in einem System von gegenseitiger Einflussnahme und Kontrolle.

Die Gewalten sind in der Bundesrepublik zusätzlich noch einmal vertikal geteilt. Im Bundesrat sind die Länder der Bundesrepublik vertreten und üben so ihren Einfluss auf das Ganze aus. Der Bundesrat ‑ die Länderkammer ‑ wirkt bei der Gesetzgebung mit. Die vertikale Gewaltenteilung geht aber auch bis in die Gemeinden. Hier kommt das föderative Prinzip zur Geltung; zugleich aber auch das Prinzip der Subsidiarität, dass möglichst alles dort geklärt werden soll, wo es klärbar ist, d. h. nahe bei und von den Betroffenen.

Der Bundespräsident hat in diesem System der Gewaltenteilung im wesentlichen die integrative und repräsentative Funktion des Staatsoberhauptes, er ist nicht Mitträger der Regierungsgewalt. Der Reichspräsident in der Weimarer Republik war mit erheblich größeren Vollmachten ausgestattet.

Das Verhältnis von Regierung und Regierungsfraktion muss ständig neu gesichert werden. Würde in der Zentrifugalität der unterschiedlichen Meinungen dieser gesellschaftliche Grundkonsens zerbrechen, dann würde auch der Staat zugrundegehen. Für Fraenkel sind diese Grundlagen sogar „a priori“, der Existenz des Staates vorgegeben. Die gesellschaftlichen Gruppen müssen sich klar darüber sein, dass sie diesen Konsens hervorbringen und sichern.

Ringen muss der Staat auch immer wieder um die Erkenntnis dessen, was das Gemeinwohl in einer konkreten Situation ist. Hierher gehört die politische Auseinandersetzung, die sich in den Regeln eines demokratischen Staates abzuspielen hat. Das konkret festgestellte Gemeinwohl ist nach Fraenkel „a posteriori“, im nachhinein errungen. In diesen Auseinandersetzungen hat der Pluralismus seinen Platz. Hier wird der Weg für eine konkrete Gemeinsamkeit in den Fragen der Politik, sofern sie nicht zum Grundkonsens gehören, nach den Regeln des »fair play« im Kampf der Meinungen festgelegt; hier erfolgt der notwendige Konfliktausgleich. Der Unterlegene hat sich an die Entscheidung zu halten, aber auch das gute Recht, für eine Mehrheit zu kämpfen, die sie ändert.

Zu diesem Vorgang gehört der Dialog. Dies meint einmal den Diskurs über die Grundsatzfragen unseres Verfassungskonsenses. Der muss vor allem von den gesellschaftlichen Gruppen geführt werden, hier haben auch die Religionen ihren besonderen Platz.

Dieser Dialog, sei es im Interessenausgleich oder im Konflikt, ist zum anderen auch eine Frage des politischen Alltagsgeschäftes. Die Gewaltenteilung kann nicht funktionieren, wenn die Gewalten nicht im ständigen Dialog miteinander stehen. Die Formen dieses Dialoges sind ja in der Verfassung in ihren wesentlichen Elementen vorgegeben.

Über die Parteien findet eine Verzahnung dieses Dialoges mit der Gesellschaft statt. Artikel 21 des Grundgesetzes bildet die Grundlage für die Funktion der Parteien in der Gesellschaft. Sie wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Weil sie in einem demokratischen Gemeinwesen eine solche Bedeutung haben, müssen sie auch demokratisch geordnet sein. Ihre Mittelbeschaffung muss offengelegt werden.

Für die Parteien wird Öffentlichkeit gefordert. Dies entspricht dem Grundsatz der Öffentlichkeit in einem Rechtsstaat. „Res publica“ heißt die Republik, das heißt die Einrichtung, die sich der öffentlichen Dinge annimmt. Auch in dieser Form muss das Volk am Diskurs und politischen Dialog teilnehmen. je mehr Öffentlichkeit, um so mehr Demokratie. Demokratische Öffentlichkeit ist mehr als Repräsentations‑Öffentlichkeit, wie sie bei Hofe hergestellt wurde. Die Massenmedien haben die Aufgabe, diese Öffentlichkeit mit herzustellen. Dazu gehört aber auch das Arbeiten der Parteien in Versammlungen, die Durchführung von Anhörungen und Podiumsdiskussionen und die politische Bildung.

Öffentliche Meinung kann keinen Absolutheitsanspruch erheben, sie ist weder Glaubensinhalt noch philosophische Wahrheit. Sie gibt im Konsensfall den Gemeinwillen wieder und hat ihre eigentliche Auswirkung bei Wahlen, weniger im laufenden Geschäft der Politik. Die Politik stellt im vorgesehenen Verfahren das Gemeinwohl fest. Dabei handeln die dafür bestimmten Verfassungsorgane. Aber auch dabei ist Öffentlichkeit sicher nicht ohne Erfolg. In der Geschichte der Demokratie ist gerade die erstrittene Öffentlichkeit der Justiz, des Staatshaushaltes und des Parlamentes der Ausgangspunkt für die Kontrolle der staatlichen Gewalt.

4.2.4 Aussagen der Soziallehre

4.2.4.1 Die grundsätzliche Haltung der Kirche zur Demokratie

Zwei Ereignisse prägten wie kaum etwas anderes die Entwicklung der modernen Demokratie: Die erste amerikanische Menschenrechtserklärung von 1776 und die Französische Revolution von 1789. Gewiss hat es zuvor schon demokratische Modelle gegeben, so in der Schweiz und unter dem Mantel der Monarchie in England. Der eigentliche Durchbruch dieses Denkens kam aber mit der Aufklärung und diesen beiden Ereignissen. Gerade für die amerikanische Unabhängigkeitserklärung sind aber nicht nur Gedanken der Aufklärung bedeutsam gewesen, sondern auch christliche Traditionen der Religionsfreiheit. Es waren ja oft religiöse Gruppen, die sich dem Religionszwang im alten Europa nicht hatten beugen wollen und nach Amerika ausgewandert waren. Ihr Freiheitsbewusstsein hat wesentlich zur Entwicklung der Menschenrechte und der modernen Demokratie beigetragen.

Kirchliche Hierarchie erlebte die Französische Revolution nicht nur als Angriff auf alte Herrschaftsstrukturen, sondern auch als Angriff auf die Kirche. Die Kirche war im Mittelalter eine der tragenden Säulen der feudalistischen Gesellschaft gewesen. Dementsprechend ablehnend war auch ihre Reaktion. 1773 schrieb Pius VI.: „Diese von der Nationalversammlung so gepriesene Gleichheit und Freiheit führen also nur dazu, die katholische Kirche umzukehren, und deshalb hat sie sich geweigert, sie als die im Königreich dominierende zu erklären, obwohl ihr dieser Titel schon immer zukam. (Breve: Quod aliquantum)“

Diese Einstellung hält sich lange Zeit. Sie entspricht aber nicht mehr der Praxis vieler Katholiken und den Anforderungen an ein modernes Gemeinwesen. So ist es dann nicht erstaunlich, daß Leo XIII., der Begründer der offiziellen katholischen Soziallehre, schon 1888 demokratische Regierungsformen als „nicht verboten“ bezeichnet. Dabei muss aber die katholische Lehre über den „Ursprung und die Anwendung der staatlichen Macht gewahrt bleiben. Er führt aus: „. . . die Kirche lehnt keine der vielen verschiedenen Formen ab, die eine Regierung haben kann, sofern sie geeignet ist, das Wohl der Bürger zu sichern.(Enzyklika: Libertas praestantissimum)“

Dies bleibt dann die Lehre der Kirche bis zu den Erfahrungen mit der Diktatur des Dritten Reiches und der Faschisten. Unter dem Eindruck des durch diese Diktaturen entfesselten Unrechts sendet Pius XII. über den Rundfunk 1944 seine berühmte Weihnachtsbotschaft. Er bezieht sich dabei auf den obengenannten Text, den er aber weiterführt. Er sieht, dass die Menschen den Diktatoren misstrauen, die nicht zur Verantwortung zu ziehen sind. Die Menschen suchen eine Regierungsform, die mit der Würde und Freiheit der Bürger besser zu vereinen ist. Er ist sogar der Auflassung, dass die Welt  nicht in den vernichtenden Wirbel des Krieges gezogen worden wäre, wenn das Vorgehen der öffentlichen Macht besser zu kontrollieren und zu steuern gewesen wäre.

Am Weihnachtsfest wird für ihn im menschgewordenen Wort Gottes die Würde des Menschen gefeiert. Damit wird auch dieser Begriff deutlich in die Soziallehre eingeführt. Diese Würde, die er nicht nur individuell, sondern auch sozial nennt, sieht er in der derzeitigen Stunde in geeigneter Form in der Demokratie, sei es in der Monarchie oder der Republik, gewährleistet. Er entwirft ein Bild, wie Menschen, die in einer Demokratie leben, und Menschen, die in ihr Macht ausüben, auszusehen haben. Dazu gehören Meinungsfreiheit, Mitwirken bei den wichtigen Pflichten und Opfern, die den Bürgern auferlegt werden. Dabei unterscheidet er scharf zwischen der seelenlosen Masse als dem größten Feind der Demokratie, weil sie willenlos ist und bereitwillig jeder Fahne folgt, und dem Volk, das wie eine Persönlichkeit seiner Verantwortung bewusst ist.

Die Machtträger müssen Elite sein, die ihre Aufgabe über ihr persönliches Interesse stellen. Andernfalls besteht nur eine Scheindemokratie. In einer Demokratie besteht nach den Worten des Papstes auch eine Bindung der positiven Gesetze an die gottgewollte Ordnung, die in der Schöpfung aufgestellt und in der Offenbarung des Evangeliums in ein neues Licht gerückt worden ist. Für ihn besteht deshalb die Würde des Menschen in der Gottesebenbildlichkeit, die Würde des Staates in der sittlichen, von Gott gewollten Gemeinschaft, die Würde der politischen Autorität in der Teilnahme an der Autorität Gottes. Die Demokratie kann am wenigsten von allen Staatsformen diese „innige und unlösliche Verbindung“ missachten.

Dies sind nur Auszüge aus der ersten umfassenden positiven päpstlichen Auseinandersetzung mit der Demokratie. Gezeichnet wird eine Idealform. Die Ausführungen müssen verstanden werden aus der Erfahrung der Diktatur mit all ihren schrecklichen Folgen. Sie basieren auf einem naturrechtlichen Verständnis der grundlegenden Prinzipien, vor allem der Menschenwürde. Demokratie ist zwar nach dieser Lehre nicht die einzig mögliche richtige Regierungsform, es gibt aber eine deutliche Option des Papstes für die Demokratie als die Form, die zur Zeit am besten den Erfordernissen an eine Staatsverfassung entspricht.

Die Demokratie muss aber daran erinnert werden, dass sie für die Einheit des Menschengeschlechtes Sorge zu tragen hat. „Von der Anerkennung dieses Grundsatzes hängt die Zukunft des Friedens ab.“ Diese eine Völkerfamilie ist eine moralische Forderung und die Krönung der sozialen Entwicklung.

Schon Leo XIII. und Pius XII. haben darauf hingewiesen, dass jede Autorität aus Gott stammt. Diese Lehre bekräftigt Johannes XXIII. noch einmal 1963 in seiner Enzyklika „Pacem in terris“. Gott ist dann auch der letzte Maßstab für die innere Gültigkeit eines Gesetzes. Erkennen kann der Mensch dies mit der Vernunft, wie der Papst mit Worten des Thomas von Aquin sagt. Ein Gesetz, das von der Vernunft abweicht, ist ein ungerechtes Gesetz und muss eher als Gewalttätigkeit bezeichnet werden.

Der Papst führt dann aus:

„46. Die menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrechterhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist. Alle Autorität aber leitet sich von Gott her, wie der heilige Paulus lehrt: "Es gibt keine Gewalt, außer von Gott" (Röm. 13, 1-6). Diese Lehre des Apostels erklärt der heilige Johannes Chrysostomus folgendermaßen: "Was sagst du? Ist jeder einzelne Fürst von Gott eingesetzt? Das behaupte ich nicht; denn ich habe jetzt nicht von den einzelnen Fürsten zu reden, sondern über die Sache an sich. Daß es Fürstentümer gibt und daß die einen befehlen, die anderen gehorchen, und daß alles nicht zufällig und planlos verursacht ist, das ist Sache der göttlichen Weisheit, behaupte ich" (Kommentar zum Römerbrief 13). Gott hat aber die Menschen ihrer Natur nach als Gemeinschaftswesen geschaffen, und weil keine Gemeinschaft „bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls einen jeden zu dem gemeinsamen Ziele hinwendet, so ergibt sich für die politische Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert; wie die Gesellschaft selbst, hat auch sie in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung" (Leo XIII., Enz. Immortale Dei).

47. Dennoch darf man nicht glauben, die Autorität sei an keine Norm gebunden. Sie wurzelt vielmehr in der Fähigkeit, nach Maßgabe der Vernunft zu befehlen; daraus ergibt sich, daß sie die Gewalt, Verpflichtungen aufzuerlegen, aus der sittlichen Ordnung herleitet, die ihrerseits Gott als Ursprung und Ziel hat. Deshalb schreibt Unser Vorgänger Pius XII. seligen Andenkens: „Dieselbe unbedingt gültige Ordnung des Seins und der Zwecke, die den Menschen als autonome Persönlichkeit ausweist, das heißt als Träger von unverletzlichen Pflichten und Rechten - Ursprung und Ziel seines gesellschaftlichen Lebens -,diese Ordnung umfaßt auch den Staat als eine notwendige Gesellschaft, bekleidet mit der Autorität, ohne die er weder bestehen noch leben könnte... Da nun diese unbedingt gültige Ordnung im Lichte der gesunden Vernunft, besonders aber im Lichte des christlichen Glaubens keinen andern Ursprung haben kann als den persönlichen Gott, unsern Schöpfer, so ist klar, daß die Würde des Staates, die Würde der von Gott gewollten sittlichen Gemeinschaft, die Würde der öffentlichen Gewalt die Würde ihrer Teilnahme an der Autorität Gottes ist" (Weihnachtsbotschaft 1944, ).

48. Befehlsgewalt, die nur oder hauptsächlich auf Drohung und Furcht vor Strafen oder auf Versprechungen von Lohn beruht, treibt keineswegs wirksam dazu an, das gemeinsame Wohl aller zu verwirklichen; sollte es vielleicht doch der Fall sein, so wäre dies immerhin nicht in Übereinstimmung mit der Würde von Menschen, die der Freiheit und des Vernunftgebrauches fähig und teilhaft sind. Denn da die Autorität hauptsächlich in einer geistigen Gewalt besteht, müssen die Staatslenker an das Gewissen, d.h. an die Pflicht eines jeden appellieren, sich bereitwillig für das gemeinsame Wohl aller einzusetzen. Weil aber alle Menschen in der natürlichen Würde unter sich gleich sind, besitzt keiner von ihnen die Macht, einen anderen innerlich zu einem Tun zu bestimmen. Gott allein kann das tun, der ja als einziger die geheimen Ratschlüsse des Herzens durchforscht und richtet.

49. Die Träger staatlicher Gewalt dürfen die Menschen also nur dann im Gewissen verpflichten, wenn ihre Autorität mit Gottes Autorität in Einklang steht und an dieser teilhat (vgl. Leo XIII., Enz. Diuturnum illud).

50. Wo dieses Prinzip gilt, wird auch für die Würde der Bürger Sorge getragen. Indem sie nämlich den Regierungen gehorchen, gehorchen sie ihnen keineswegs als bloßen Menschen, sondern sie ehren tatsächlich Gott, den sorgenden Schöpfer aller Dinge, der gebot, dass die Beziehungen unter den Menschen nach der von ihm festgesetzten Ordnung gestaltet werden. Dadurch, dass wir Gott die schuldige Ehrfurcht erweisen, unterdrücken wir keineswegs unsere Überzeugung, vielmehr erheben und adeln wir sie; denn Gott dienen ist herrschen (vgl. ebd.; Leo XIII., Enz. Immortale Dei).

51. Da die staatliche Gewalt von der Ordnung der geistigen Wirklichkeit gefordert wird und von Gott ausgeht, können Gesetze oder Anordnungen die Staatsbürger innerlich nicht verpflichten, wenn die Staatslenker gegen diese Ordnung und deshalb gegen Gottes Willen Gesetze erlassen oder etwas vorschreiben; denn "man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apg. S, 29); in diesem Falle hört die Autorität ganz auf; an ihre Stelle tritt gräßliches Unrecht, wie der heilige Thomas von Aquin ehrt: "Zum Zweiten ist zu sagen, daß das menschliche Gesetz nur insoweit die Beschaffenheit eines Gesetzes hat, als es der rechten Vernunft gemäß ist. Demzufolge ist offenbar, dass es vom ewigen Gesetz abgeleitet wird. Insofern es aber von der Vernunft abweicht, wird es als ungerechtes Gesetz bezeichnet und hat nicht die Bewandtnis eines Gesetzes, sondern eher die einer Gewalttätigkeit" (Summa theol. I/II, q. 93, a. 3 ad 2; vgl. Pius XII., Weihnachtsbotschaft 1944, U-G 3467-3510).

52. Jedoch daraus, dass die Autorität aus Gott stammt, ist durchaus nicht zu folgern, daß die Menschen keine Möglichkeit härten, diejenigen zu wählen, die an der Spitze des Staates stehen sollen, die Staatsform zu bestimmen und den Umfang sowie die Art und Weise der Gewaltausübung abzugrenzen. Daher kann diese Lehre mit jeder demokratischen Regierungsform in Einklang gebracht werden, die diesen Namen wirklich verdient (vgl. Leo XIII., Enz. Diuturnum illud; Pius XII., Weihnachtsbotschaft 1944, U-G 3467-3510).

Die Sorge für das Gemeinwohl als Existenzgrund der staatlichen Gewalt

53. Daraus, dass die einzelnen Menschen wie alle Körperschaften gehalten sind, durch ihren Beitrag das Gemeinwohl zu fördern, folgt vor allem, dass sie die eigenen Interessen den Bedürfnissen der anderen anpassen müssen; dass sie ihren Beitrag in der Güterbeschaffung und in den Dienstleistungen erbringen müssen gemäß den Zielsetzungen, die die staatliche Obrigkeit, natürlich unter Wahrung der Gerechtigkeit, in entsprechender Form im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegeben hat. Wer nämlich die Staatsgewalt ausübt, muss solche Handlungen vorschreiben, die nicht nur rechtlich formell ordnungsgemäß sind, sondern auch entweder direkt das Gemeinwohl betreffen oder doch wenigstens dazu beitragen können.

54. Die Existenzberechtigung aller öffentlichen Gewalt ruht in der Verwirklichung des Gemeinwohls, die nur unter Berücksichtigung seines Wesens wie der gegebenen zeitlichen Verhältnisse zu erreichen ist (vgl. Pius XII., Weihnachtsbotschaft 1942, U-G 233; Leo XIII., Enz. Immortale Dei).“

Für den Papst besteht die Existenzberechtigung der öffentlichen Gewalt in der Verwirklichung des Gemeinwohls. Dies bedeutet vor allem die Wahrung der Rechte und der Pflichten der menschlichen Person. Die aktive Teilnahme der Bürger am öffentlichen Leben gehört zur Würde ihrer Person. Dadurch können die Bürger um so besser erfahren, was zum Gemeinwohl gehört.

Die Kirche hat nicht nur das Recht und die Pflicht, die Glaubens‑ und Sittenlehre zu schützen, sondern sie muss auch in konkreten Fällen ihre Autorität im Bereich diesseitiger Dinge einsetzen, wenn kirchliche Lehre ein Urteil notwendig macht. Könnte dies angesichts der Verbreitung von Diktaturen, seien es die von Personen oder Gruppen, in vielen Ländern der Welt nicht notwendig sein? Wie glaubwürdig wäre doch die Kirche, wenn sie selbst Demokratie in diesen Ländern beispielhaft vorleben würde!

Das Zweite Vatikanische Konzil stellt gegenüber diesen Auflassungen keinen eigentlichen Fortschritt dar. Es wiederholt nochmals das Recht der Staatsbürger, ihre Regierungsform selbst zu bestimmen. Die Kirche selbst ist an kein politisches System gebunden, sie ist aber Zeichen und Schutz für die Transzendenz der menschlichen Person. Die Option für die Selbstbestimmung der Bürger über ihre Regierungsform bleibt bestehen, Kirche muss aber auch in solchen Staaten tätig sein, die diesen Vorstellungen nicht entsprechen. Das ist die historische Realität. Hier hat sie dann aber für die Rechte und die Würde der Person einzutreten.

Johannes Paul II. spricht in seiner Enzyklika „Sollicitudo rei socialis“ 1987 deutliche Worte. Er verurteilt den Totalitarismus, mit dem eine gesellschaftliche Gruppe oder Partei das Führungsmonopol an sich reißt, „15... denn das führt zur Zerstörung des wahren Subjektcharakters der Gesellschaft und der Bürger als Personen ...“

 

Ebenso deutlich ruft er dazu auf, korrupte, diktatorische und autoritäre Regime durch »demokratische Ordnungen der Mitbeteiligung« zu ersetzen. Er will, dass dieser Prozess sich ausbreite und verstärke; „44   denn die Gesundheit einer politischen Gemeinschaft ‑ insofern sie sich ausdrückt in der freien und verantwortlichen Teilnahme aller Bürger am öffentlichen Leben, in der Rechtssicherheit sowie in der Achtung und Förderung der Menschenrechte  ist die notwendige Bedingung und sichere Garantie der Entwicklung jedes Menschen und aller Menschen“.

Bisher ist in keinem Dokument der Kirche die demokratische Ordnung als Garant der Menschenrechte und der Entwicklung des Menschen und der Menschheit so deutlich benannt worden wie in dieser Enzyklika. Sie ist es gegen alle totalitären, korrupten, diktatorischen und autoritären Systeme. Der Papst will, dass dies durch Mitbeteiligung und Subjektwerdung der Bürger erreicht wird.

Kardinal Ratzinger betont, dass die Demokratie ein Produkt aus der Verschmelzung von griechischem und christlichem Erbe ist. Demokratie kann für ihn nur in diesen Gründungszusammenhängen überleben.

Die Aussagen der Kirche zur Demokratie in den letzten 100 Jahren zeigen eine deutliche Entwicklung von der Tolerierung der Demokratie bis zu ihrer Propagierung als geeignetstem Weg zu einer gerechten Gesellschaft für jeden einzelnen und alle Menschen. Durch die Schaffung demokratischer Ordnungen wird am ehesten der Subjektcharakter des Bürgers und seine Teilhabe am öffentlichen Geschehen gewährleistet.

4.2.4.1 Zum Verhältnis von Kirche und Staat

Zu diesem Verhältnis schreibt das Papier einer Sachkommission der Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1975:

„Zum Verhältnis von Kirche und Staat nach dem Grundgesetz

1. Vor dem Hintergrund des heutigen Demokratie‑, Gesellschafts‑ und Freiheitsverständnisses erweist sich das Staat‑Kirche‑Verhältnis des Grundgesetzes als ein Ergebnis historisch‑praktischer Vernunft, das durchaus moderne Züge trägt. Es vermeidet aufgrund eines langen Ausgleichsprozesses extreme Lösungen. Es verbindet grundsätzliche Trennung von Staat und Kirche mit öffentlichrechtlicher Anerkennung und sachorientierter Zusammenarbeit. Es ist gekennzeichnet durch weltanschauliche Neutralität des Staates im Sinne der „Nicht Identifikation" mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft, ebenso aber auch durch staatliche Förderung der Religionsgemeinschaften auf verschiedenen Gebieten in Anerkennung ihres Dienstes an der Gesellschaft. Jede Überbetonung einer dieser zahlreichen Komponenten verzerrt das System und zerstört seine Ausgewogenheit.

2. Daß dieses Staat‑Kirche‑System des Grundgesetzes den Erfordernissen eines freiheitlichen und geordneten Zusammenlebens in einem demokratischen und sozialen Gemeinwesen weitgehend gerecht wird und insbesondere einem gelegentlich geforderten System der kompletten Trennung von Staat und Kirche vorzuziehen ist, zeigt sich auch an neueren Parallelentwicklungen in anderen Ländern der westlichen Welt...

Im Blick auf diese „Erosion der Extreme" kann man demnach feststellen, daß das System des Grundgesetzes als ein System der Mitte im wesentlichen vernünftig ist.“

3. Die Parallelentwicklungen des Staat‑Kirche‑Systems in anderen Ländern der          westlichen Welt sind nicht nur „atmosphärischer" Natur, sondern zeigen „ sich in Lösungen bestimmter Sachfragen, die den in der Bundesrepublik bestehenden vergleichbar sind...

a) In der Bundesrepublik ist die Freiheit kirchlichen Wirkens nicht nur durch die grundgesetzliche Garantie der Religionsfreiheit und der kirchlichen Selbstbestimmung gewährleistet, sondern auch durch eine Reihe konkreter verfasssungsrechtlicher, staatskirchenvertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen (z. B. institutionelle Garantie des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen; Qualifizierung der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts; Besteuerungsrecht; Zulassung der Seelsorge in Bundeswehr, Krankenhäusern, Strafanstalten und anderen öffentlichen Anstalten; Garantie der katholisch‑ theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten; Recht der Kirche, philosophische und theologische Hochschulen, Priesterseminare und Konvikte zu errichten; Repräsentanz der Kirchen in Rundfunk und Fernsehen).“

4.2.4.1 Der Auftrag an Christen und Kirche

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der Pastoralen Konstitution „Gaudium et spes“ zur Mitarbeit aller am öffentlichen Leben aufgerufen:

„Die Mitarbeit aller am öffentlichen Leben

75. In vollem Einklang mit der menschlichen Natur steht die Entwicklung von rechtlichen und politischen Strukturen, die ohne jede Diskriminierung allen Staatsbürgern immer mehr die tatsächliche Möglichkeit gibt, frei und aktiv teilzuhaben an der rechtlichen Grundlegung ihrer politischen Gemeinschaft, an der Leitung des politischen Geschehens, an der Festlegung des Betätigungsbereichs und des Zwecks der verschiedenen Institutionen und an der Wahl der Regierenden. Alle Staatsbürger aber sollen daran denken, von Recht und Pflicht der freien Wahl Gebrauch zu machen zur Förderung des Gemeinwohls. Die Kirche ihrerseits zollt der Arbeit jener, die sich zum Dienst an den Menschen für das Wohl des Staates einsetzen und die Lasten eines solchen Amtes tragen, Anerkennung und Achtung. Soll die verantwortungsbewusste Mitarbeit der Bürger im täglichen Leben des Staates den gewünschten Erfolg haben, so muss eine Ordnung des positiven Rechtes vorhanden sein, in der eine sinnvolle Aufteilung der Ämter und Institutionen der öffentlichen Gewalt in Verbindung mit einem wirksamen und nach allen Seiten hin unabhängigen Schutz der Rechte gegeben ist. Die Rechte aller Personen, Familien und gesellschaftlichen Gruppen und deren Ausübung sollen anerkannt, geschützt und gefördert werden6 zusammen mit den Pflichten, die alle Staatsbürger binden. Unter diesen Pflichten muß ausdrücklich die Pflicht genannt werden, dem Staat jene materiellen und persönlichen Dienste zu leisten, die für das Gemeinwohl notwendig sind. Die Regierenden sollen sich davor hüten, den Familien, gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen, vorstaatlichen Körperschaften und Institutionen Hindernisse in den Weg zu legen oder ihnen den ihnen zustehenden freien Wirkungskreis zu nehmen; vielmehr sollen sie diese großzügig und geregelt fördern. Aber auch die Staatsbürger, einzeln oder in Gruppen, sollen der öffentlichen Autorität nicht eine zu umfangreiche Gewalt zugestehen noch von ihr ungebührlich große Zuwendungen und Begünstigungen fordern, so daß die Eigenverantwortung der Einzelnen, der Familien und gesellschaftlichen Gruppen gemindert wird. Die heutzutage stets verwickelter werdenden Verhältnisse zwingen die staatliche Autorität, häufiger in soziale, wirtschaftliche und kulturelle Angelegenheiten einzugreifen; sie will damit geeignetere Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Staatsbürger und gesellschaftlichen Gruppen wirksamer in Freiheit das Wohl des Menschen in jeder Hinsicht verwirklichen können. Je nach der Verschiedenheit der Länder und der Entwicklung der Völker können jedoch die Beziehungen zwischen der Sozialisation7 und der Autonomie sowie der Entfaltung der Person verschieden gedacht werden. Überall jedoch, wo die Ausübung von Rechten um des Gemeinwohls willen zeitweise beschränkt wird, muß die Freiheit, sobald die Voraussetzungen für diese Beschränkung wegfallen, unverzüglich wiederhergestellt werden. Unmenschlich ist es, wenn eine Regierung auf totalitäre oder diktatorische Formen verfällt, die die Rechte der Person und der gesellschaftlichen Gruppen verletzen. Die Staatsbürger sollen eine hochherzige und treue Vaterlandsliebe pflegen, freilich ohne geistige Enge, vielmehr so, daß sie dabei das Wohl der ganzen Menschheitsfamilie im Auge behalten, die ja durch die mannigfachen Bande zwischen den Rassen, Völkern und Nationen miteinander verbunden ist. Die Christen sollen in der politischen Gemeinschaft jene Berufung beachten, die ihnen ganz besonders eigen ist. Sie sollen beispielgebend dafür sein, insofern sie pflichtbewußt handeln und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Sie sollen durch ihre Tat zeigen, wie sich Autorität mit Freiheit, persönliche Initiative mit solidarischer Verbundenheit zum gemeinsamen Ganzen, gebotene Einheit mit fruchtbarer Vielfalt verbinden lassen. Berechtigte Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Ordnung irdischer Dinge sollen sie anerkennen, und die anderen, die als Einzelne oder kollektiv solche Meinungen anständig vertreten, sollen sie achten. Die politischer Parteien müssen das fördern, was ihres Erachtens nach vom Gemeinwohl gefordert wird; sie dürfen niemals ihre Sonderinteressen über dieses Gemeinwohl stellen. Die heute dem Volk und besonders der Jugend so notwendige staatsbürgerliche und politische Erziehung ist eifrig zu pflegen, so daß alle Bürger am Leben der politischen Gemeinschaft aktiv teilnehmen können. Wer dazu geeignet ist oder sich dazu ausbilden kann, soll sich darauf vorbereiten, den schweren, aber zugleich ehrenvollen  Beruf des Politikers auszuüben, und sich diesem Beruf unter Hintansetzung des eigenen Vorteils und materiellen Gewinns widmen. Sittlich integer und klug zugleich, soll er angehen gegen alles Unrecht und jede Unterdrückung, gegen Willkürherrschaft und Intoleranz eines Einzelnen oder einer politischen Partei. Redlich und gerecht, voll Liebe und politischen Muts soll er sich dem Wohl aller widmen.“

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht und die Pflicht sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Auch die politischen Parteien sind an ihrem Einsatz für das Gemeinwohl zu messen. Desgleichen die Politiker, die unter Hintansetzung des persönlichen Vorteils ihre ehrenvolle Aufgabe wahrzunehmen haben. Es kann auch unter Christen berechtigte Meinungsverschiedeneinheiten über die Ordnung dieser Welt geben. Diese sollen anerkannt werden.

4.2.5 Am Beispiel unserer Demokratie

4.2.5.1 Die Grundlagen der Bundesrepublik

Wir können immer wieder miterleben, wie Menschen in vielen Staaten der Welt rechtlos der Waffengewalt von Herrschern ausgesetzt sind. In Konflikten sterben Hunderttausende von unschuldigen Menschen. Ihr Leben scheint den Machthabern nichts Wert zu sein. Entscheidend ist ihr Herrschaftsanspruch, den sie um jeden Preis durchsetzen wollen. Auch wir in Deutschland haben damit unsere traurigen Erfahrungen aus den unsäglichen Massenmorden im Dritten reich.

Aus diesen Erfahrungen des Dritten Reiches haben den Vätern und Müttern des Grundgesetzes das Gewicht der Menschenwürde als Grundlage jeden friedlichen Zusammenlebens deutlich gemacht. Der Staat folgt dann, weil er diese Rechte zu schützen hat. Galt in der Nazizeit der Satz: „Der Einzelne ist nichts, das Volk ist alles“, so sollte das neue Gemeinwesen auf der Würde des einzelnen Menschen gegründet werden. Deshalb lautet der erste Artikel des Grundgesetzes wie folgt:

„Artikel 1 GG Schutz der Menschenwürde

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Auf der Menschenwürde beruht eine Kultur des Friedens, diese zu schützen und zu fördern ist Aufgabe des Staates. Die Würde des Menschen wird in den Grundrechten bindende Grundlage für die Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung.

Zu den Freiheitsrechte: gehören z.B. die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Recht auf die Unverletzlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Freiheit der Berufswahl und das Recht auf die Wahl des Arbeitsplatzes und die freie Wahl des Aufenthaltes. Es geht darum, dass der Mensch nicht nur grundsätzlich in seiner Würde anerkannt wird

4.2.5.2 Vom Aufbau unserer Demokratie

Die staatliche Wirklichkeit begegnet uns tagtäglich. Sie ist in unserem Leben unausweichlich. Wenn wir morgens den Wasserhahn andrehen, dann gibt es in der Regel ein kommunales Versorgungsunternehmen, das für den Fluss sorgt. Es gibt Richtlinien für Rundfunk und Fernsehen. Der Verkehr ist durch staatliche Gesetze geregelt, sonst würde das Chaos auf den Straßen ausbrechen. So geht es den ganzen Tag weiter. Die Ordnungsstruktur des Staates ist fast allgegenwärtig. Hinzu kommen noch eine Fülle von Dienstleistungen, die er uns zur Verfügung stellt. Zum Wesen des Staates wurde ja schon unter 2.2 einiges aufgeführt.

Hier geht es um den Staat, zu dem wir als Bürgerinnen und Bürger gehören. Dies ist konkret die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer spezifischen staatlichen Organisation. Dieser soll im weiteren nachgegangen werden. Sie stellt sich in verschiedenen Ebenen dar.

1.  Die kommunale Ebene

Die unmittelbarste Ebene der Begegnung ist die Gemeinde oder Stadt. Sie ist eine Form der bürgerlichen Selbstverwaltung mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine juristische Person. Die Gemeinden erledigen die Aufgaben der „örtlichen Gemeinschaft“. Sie sollen das Wohl der Bürger fördern. Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Parlamente der Selbstverwaltung. Zu ihren Aufgaben gehören Aufgaben, die sie in eigener Kompetenz wahrnehmen (Spielplätze, Schwimmbäder...) und Pflichtaufgaben, (Sozial- und Jugendhilfe...). Sie nehmen Aufgaben der Selbstverwaltung, aber auch solche im Auftrag des Staates wahr. Sie sind als Körperschaft eingegliedert in den Staat.

Zur kommunalen (gemeindlichen = gleich von der Gemeinschaft getragenen) Ebene gehören noch die Landkreise. In ihnen sind mehrere Gemeinden und Gemeindeverbände zusammengefasst. Sie übernehmen aber auch staatliche Aufgaben.

Bezirke und Regierungsbezirke sind zwischen den Kreisen und dem Land in einigen Bundesländern noch eingeschaltet, mit je unterschiedlicher Organisation und Aufgabenstellung bis hin zu Selbstverwaltungsanteilen. Je nachdem ist sie mehr der unteren oder der oberen Ebene zurechenbar.

Sinn der Selbstverwaltung ist

·        die Ortsnähe

·        die Problemnähe

·        die Möglichkeit zur unmittelbaren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

2. Die zweite Ebene ist die der Länder

Die Bundesrepublik ist nach dem Grundgesetz ein föderalistischer Staat. (Grundgesetz Artikel 20,1) Das Wort „Föderalismus“ meint „Bund“. Sie ist eine Zusammenfassung von 16 eigenständigen Ländern in einem Staat. Das flächenmäßig größte Land ist Bayern mit 70 554 km², die meisten Einwohner hat Nordrhein-Westfalen mit über 17 Millionen.

3   Die dritte Ebene ist die Bundesrepublik selbst

Die Bundesrepublik wurde nach dem Krieg gegründet. Sie beruht auf dem Grundgesetz, das am 25. Mai 1949 in Kraft getreten ist.

Im Grundgesetz Artikel 20,1 ist das Prinzip der Sozialstaatlichkeit zugrunde gelegt. Das verwirklicht sich in den verschiedensten Formen. Es muss gewissermaßen bei jedem Gesetz beachtet werden.

4.3 Für eine Kultur des Friedens

4.3.1 Frieden Aufgabe des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger

Sie kennen sicher das Sprichwort: „Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Das Sprichwort ist schnell daher gesagt, es wird oft übersehen, dass Unfrieden nicht immer nur eine einseitige Sache ist. Das „in Frieden leben“ ist aber offensichtliche ein Wunschtraum der meisten Menschen. Sie haben sicher schon einmal erfahren, dass der Haussegen ernsthaft schief hing. Unfrieden war in der Familie eingekehrt. Das kann zu einer enormen Belastung werden, an der Menschen nicht nur seelisch, sondern sogar körperlich leiden können. Unfrieden ist etwas, was nach unserer Auffassung überwunden werden muss, sonst sind wir krank.

Wir erfahren, dass es gestörte Beziehungen unter Menschen sind, die den Unfrieden in unseren Systemen auslösen; von den kleinen und großen Gruppen bis hin zu Staaten, die sich ja wieder aus Menschen zusammensetzen. Unfrieden weckt Betroffenheit und Aggression. Wie oft sind wir vielleicht schon einmal geistig dem einem oder einer anderen, mit dem sie eine Auseinandersetzung haben, an den Hals gesprungen. Eigentlich ist man dann bestürzt über die Gefühle und Gedanken, die man selbst haben kann, man verdrängt sie in der Regel schnell, weil man sich darüber schämt. Uns wird dabei aber deutlich, welch zerstörerische Kraft Unfrieden hervorrufen kann, durch die viele Menschen außer Kontrolle geraten können. Im Unfrieden steckt eine unheimliche gemeinschaftszerstörende Kraft, heute sogar die Kraft, die Menschheit auszurotten.

In den Beziehungen des Menschen, seinem sozialen Wesen, steckt also eine große gestaltende aber auch zerstörende Kraft. Sie ist in der Lage, hohe kulturelle Leistungen zu erbringen, Gesellschaft aufzubauen, Leben zu fördern, einen entscheidenden Beitrag zur Lebensqualität zu leisten. Sie ist aber auch in der Lage, Beziehungen zu vergiften, Menschen gegeneinander zu treiben, Leben zu zerstören und Tod zu bringen; das ist dann die Situation des Unfriedens.

Jeder muss zum Frieden in seiner Umgebung und in der Gesellschaft beitragen. In der menschlichen Gemeinschaft hat vor alle der Staat die Aufgabe, die friedvollen sozialen Beziehungen der Menschen zu gewährleisten. Die Aufgabe des Staates ist es, eine Friedensordnung mit aufbauen zu helfen, zu sichern und weiter zu entwickeln. Mit den Beziehungen der Menschen, seiner Sozialität, beschäftigt sich vor allem Sozialkunde. Dabei spielt der Staat eine besondere Rolle, weil es seine Aufgabe ist, die Friedensordnung zu gewährleisten. Grundlegend aber ist, dass sich die Menschen einer Kultur des Friedens verpflichtet fühlen, daß sie selbst immer wieder die geistigen Voraussetzungen für die friedensstiftende Kraft des Staates schaffen.

4.3.2 Der Mensch ist gemeinschaftsfähig, aber auch gemeinschaftsabhängig

Bisher kennen wir Menschen keine Möglichkeit, wie ein Mensch ohne Bezug zu einem anderen Menschen leben kann. Das schreckliche Experiment des Kaisers Friedrich des II. (1194-1250) hat belegt, dass ohne emotionale Zuwendung, Kinder keine Überlebenschance haben. Ammen sollten Säuglinge nur füttern und sauberhalten, sie durften aber nicht mit ihnen sprechen, lächeln oder sonstige Zeichen der Zuwendung zeigen. Die Kinder starben schon in sehr frühem Alter.

Der Mensch ist nicht völlig von seinen Instinkten geprägt, sondern er muss und kann lernen. Diese Fähigkeit und Notwenigkeit bleibt sein ganzes Leben lang. Was ihm die Natur gegeben hat, das allein reicht nicht aus zum Überleben, aber er braucht den anderen Menschen, um in die Kultur als dem ihm eigenen Lebensraum eingeführt zu werden. Das geschieht zuerst in der Regel in der Familie, dann in den unterschiedlichsten Instanzen der Inkulturation eines Menschen, vom Spielkreis, über Kindergärten und Schule und hört eigentlich nie auf. In der Inkulturation, vergleichbar mit der Sozialisation, wird der Mensch befähigt, mit der umgebenden Kultur zu leben, sie als seine eigene zu erfahren und auch zu gestalten.

Das Lernen beginnt in der Regel in der Erfahrung der Verlässlichkeit vor allem gegenüber der Mutter. Die regelmäßigen Mahlzeiten, die Pflege und die Nähe werden zu Grundlagen der Beziehung, zur Grundlagen von Sozialität. Hier wird Treue in den Beziehungen grundgelegt. Schon hier ist dieser Vorgang keineswegs ein passiver Prozess für das Kind, sondern ein Vorgang, in den es aktiv eingreift; ich verweise nur darauf, wie ein Kind das Leben der Eltern verändert.

Darauf baut alle weitere Sozialerfahrung auf. Es folgt die Zuwendung in den vielfältigen Formen, die es in den Eltern-Kind-Beziehungen gibt. Sie bestätigen die emotionale Geborgenheit und Sicherheit, die das Kind darin findet. Dies hat etwas mit der Erfahrung von Geborgenheit zu tun.

Wenn hier davon die Rede ist, dass kein Mensch ohne Beziehungen zu anderen Menschen leben kann, dann meint dies, dass der Mensch ein Sozialwesen sei. Das ist die grundlegende Bedeutung von sozial. Es kommt von dem lateinischen Wort „socius“ = Genosse, Mitgehender. Letztlich meint es dann die Gesellschaft. In diesem Wort wird dann aber auch die Abhängigkeit und Hilfebedürftigkeit des Menschen deutlich, das meint die weiter Bedeutung von sozial, als sich den Hilfsbedürftigen zuwendend. Jemand ist sozial eingestellt, oder Sozialstaat ist hier angesprochen. In unserem Zusammenhang wird zuerst die Beziehungsfähigkeit angesprochen und die Systeme, die sich daraus bilden, vor allem Gesellschaft und Staat. Aber auch dieser in seiner Sozialstaatlichkeit ist gemeint.

Der Mensch als soziales Wesen ist vielfältig auf andere angewiesen. Unser Wissen ist überwiegend Glaubenswissen. Dies ist nicht einfach im religiösen Sinne gemeint, sondern das meiste Wissen unseres Lebens beruht auf dem, was wir von andern Lernen. Wir akzeptieren es, weil wir und insoweit wir dem andern vertrauen. Ohne dieses Vertrauen in das Wort des anderen haben wir keine Überlebenschance. Ohne Vertrauen scheitert eine der wichtigsten Ausdrucksformen von Sozialität (Beziehungsfähigkeit), nämlich die Kommunikation. Es wird auch von der Sozialnatur des Menschen gesprochen. Der Mensch ist grundlegend auf andere Menschen angewiesen.

Dieser Aufbau einer Kultur des Friedens fängt in den Familien an und setzt sich in der Gesellschaft fort. Diese Kultur des Friedens ist immer wieder die Grundlage für das Funktionieren des demokratischen Staates. Es ist die im Leben begründete Basis der eines demokratischen Staates.

Dazu gehört auch die Erfahrung der Gewaltfreiheit im Umgang miteinander. Sie muss in unseren Gemeinschaften eine Selbstverständlichkeit werden. Nur so können Menschen lernen, dass Konflikte auch ohne Gewalt zu lösen sind.

Ebenso gehören in diesen Lernprozess die Erfahrungen von Freiheit und Gerechtigkeit und der Schutz des Schwachen, alles Wertegrundlagen unserer Verfassung und damit unseres Zusammenlebens.

Heute wissen wir, daß diese kulturschöpferische Kraft eine große Leistung der Familie ist, bei allem Wissen um die Grenzen und auch das Versagen dieser Institution. Die Familie stellt der Gesellschaft das Humanvermögen oder Humankapital (Summe des menschlichen Vermögens durch Menschen selbst und die sie umgebende Kultur) zur Verfügung, ohne das diese nicht leben kann. Kapital kommt ja zuerst von dem, was man im Kopf (latein. Caput) hat. Gesellschaftlich ist die Schöpfung dieses Vermögens wenig anerkannt, offensichtlich zählt mehr das Wirtschaftskapital. Aber ohne die Leistung der Familie wäre das Leben in Gesellschaft und Staat unmöglich. Die Familie begründet in schöpferischer Arbeit die Möglichkeit zu einer friedlichen, das heißt lebensförderlichen Kultur, in dem der Einzelne sich in Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit entfalten kann. Sie ermöglicht lebensförderliche Beziehungen der Menschen, sie arbeitet mit an einer Kultur des Friedens.

Diese Kultur des Friedens, die lebensförderliche Beziehungen ermöglicht und schützt, gibt es auf allen Ebenen menschlichen Zusammenlebens. Sie ist letztendlich für alle gesellschaftlichen Gruppen notwendig. Dieses sei kurz skizziert:

·      Mikroebene (kleine oder untere Ebene)

·      Familie

·      Verwandtschaft

·      Nachbarschaft

·      Vereine

·      ...

·      Mesoebene (mittlere Ebene)

·      Pfarrei

·      Betrieb

·      Verband

·      Gemeinde/Stadt/Kreis

·      ...

·      Makroebene (obere Ebene)

·      Bistum/Landeskirche

·      Gesellschaft/Staat

·      übernationale Gruppen

·      Weltgemeinschaft

·      Supranationale Organisationen

·      ...

Kultur kommt vom lateinischen Wort „colere“ = pflügen. Das wird auch in dem lateinischen Wort für Ackerbau = agricultura deutlich. In der englischen Sprache heißt das „agricultere“.

Mit dem Ackerbau begann der Mensch sich aus der Natur zu lösen, indem er sie bearbeitete. Er hatte aber auch schon für seinen Bereich Regeln des Zusammenlebens gefunden, die nicht instinktgebunden waren. Er fing an, seine Welt zu gestalten.  Zu dieser Kultur kam die Geisteskultur. Alles, was Natur verwandelt und worin der Mensch schöpferisch tätig wird, wodurch er sich in dieser Welt einrichtet, nennen wir im weiteren Sinne Kultur. Dies ist nie ein abgeschlossener Prozess, jeder Mensch und jede Generation übernehmen Kultur von ihren Vorfahren, müssen diese sich aneignen und den neuen Herausforderungen und Erkenntnissen gemäß umgestalten.

Wir haben vom Verständnis der Grundlagen unserer Verfassung her die Überzeugung, dass die Kultur sich daran messen lassen muss, ob sie zum Segen aller ist.

Zur Zeit erarbeiten Menschen wieder eine neue Schlüsseltechnologie (grundlegende technische Neuerung wie z.B. die Dampfmaschine) in der virtuellen (scheinbaren) Realität des Internet (internationales Netz der Kommunikation über Telefon zwischen Computern) mit Hilfe von Computer, die selbst eine Schlüsseltechnologie darstellen. Kultur bleibt nie stehen.

Wie aber kann gewährleistet werden, dass diese Kultur lebensförderlich ist und damit dem Frieden dient? Wir erwarten aus unserer Tradition, dass alle Menschen freien Zugang zu den kulturellen Schöpfungen haben. Sie sollen dem Menschen und der Zukunft der Menschheit dienen, z.B. dadurch, dass sie die nicht die Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Luft...) verbrauchen und nicht kurz- mittel oder langfristig zerstörerisch wirken. Für eine solche Kultur des Lebens sind alle für je ihren Anteil und nach ihren Möglichkeiten verantwortlich. Diese ermöglicht menschliches Leben in der großen Menschheitsfamilie, kommende Generationen mit eingeschlossen.

Auf all den oben genannten Ebenen muss eine Kultur des Friedens gepflegt werden. Sie ist die geistige Grundlage unseres Staates. Daran jeder nach seine  Möglichkeiten mitzuwirken ist die Aufgabe aller. Ohne diese gibt es kein gelungenes Zusammenleben der Menschen auch der kommenden Generationen.

Wir haben in Deutschland das Glück gehabt, dass wir die Wiedervereinigung in einer friedlichen Revolution erhalten haben. Der innere Frieden ist damit aber noch nicht voll erreicht, weil es zu viele ungelöste Probleme aus der Vergangenheit und neue aus der Gegenwart gibt. Manchmal hat man den Eindruck, dass auch unser Staat dabei an seine Grenzen kommt.

In vielen andern Ländern der Welt gibt es große innere Spannungen, ethnische, wirtschaftliche, religiöse ... die vom Staat nicht mehr ausgeglichen werden können oder die er auch gar nicht ausgleichen will. Manchmal ist sogar gar keine Staatsgewalt mehr vorhanden, der Staat ist zerfallen. Wer sorgt dann noch für Frieden, wenn jeder sich seine Armee selbst aufstellen kann? Auf der Strecke bleiben dann die, die schutzlos diesen Terrorkommandos und selbsternannten Heerführern und Rettern preisgegeben sind. Hier wird deutlich, welche Aufgabe ein Staat hat, damit die Menschen in Frieden und Freiheit leben können und nicht dauern um ihr Leben zu sorgen brauchen. Dafür müssen alle sich einsetzen.

Die Aufgabe eine Kultur des Friedens zu schaffen wird in unseren Tagen immer mehr eine Weltaufgabe. Weltkriege haben uns die Dramatik des Gegenteils gelehrt. Auch die Herausforderungen heute in vielen Ländern der Welt lassen uns nicht ruhen. Es muss eine bessere Kultur des Friedens auf der Welt geschaffen werden, damit die Menschen in Zukunft noch eine Chance haben. Dies verlangt auch übernationale staatliche Organisationsformen bis hin u einem Weltstaat, die dies gewährleisten.


4.4 Fragen zu 4. Der Staat

4.4.1 Fragen zu 4.1 Geschichte und Formen der staatlichen Organisation

1.      Wie war das mit der Demokratie in Athen?

 

 

 

 

 

2.      Welche Staatsformen kannte das Römische Reich?

 

 

 

 

3. 1000 Jahre 1. Kaiserreich, sagen sie etwas zu seiner Grundorganisation!

 

 

 

 

4. Welche drei konkreten Staaten stehen und womit am Anfang der modernen Demokratie?

 

 

 

 

5. Nennen sie die zwei deutschen Demokratieversuche die vor der Bundesrepublik stehen!

 

 

 

 

6. Wo sehen sie die Stärken unserer Demokratie?


4.4.2 Fragen zu 4.2 Die Grundlagen des demokratischen Staates

1. Was ist die Hauptaufgabe des Staates?

 

 

 

 

 

2. Nennen Sie Grundwerte der Demokratie!

 

 

 

 

 

3. Was sind die Grundelemente einer Demokratie?

 

 

 

 

 

4. Wie steht die Kirche heute zur Demokratie als Staatsform?

 

 

 

 

 

5. Wo ist die Mitarbeit der Christen in der Demokratie besonders gefragt?


4.4.3 Fragen zu 4.3 Für eine Kultur des Friedens

1. Was bedeutet Frieden und was ist seine besondere Gefährdung?

 

 

 

 

 

2. Wer muss alles zur Sicherung des Friedens beitragen?

 

 

 

 

 

3. Was kann unter einer Kultur des Friedens verstanden werden?

 

 

 

 

 

4. Welche Zukunftsaufgaben stellen sich vor allem?

 

 

 

 

 

5. Wo sehen sie ihre Möglichkeiten für eine Kultur des Friedens zu wirken?


5. Perspektiven

Unsere Gesellschaft ist nie ein abgeschlossenes Ereignis sondern ein ständiger Prozess. In einer Gesellschaft soll der einzelne in Frieden und Freiheit leben können. Dies betrifft heute nicht mehr nur die klassische Gesellschaft eines Landes, sondern die sich bildende Weltgesellschaft. Aber auch in ihr sind die Grundlagen nach wie vor an der Basis zu finden. Die Familie als die entscheidende Form der Schöpfung und Entfaltung neue Lebens. Dort werden die Grundlagen für Freiheit und Solidarität gelebt. Dort wird Gewaltfreiheit eingeübt. Sie ist die Grundlage der Gesellschaft. Diese hin wiederum ist gefordert sich in den unterschiedlichsten Bereichen zu organisieren, sie darf nicht alles der Familie oder dem Staat überlassen. Wir brauchen ein breites bürgerliches Engagement, das die Kultur einer Gesellschaft trägt. Dazu gehört auch die Wirtschaft, die immer mehr globale Maße annimmt. Auch hier gilt es eine Kultur des Friedens und des Ausgleiches zu schaffen, Mitspracheformen auch für die weltweite Entwicklung müssen gefunden werden. Der Staat hat den Frieden zu sichern. Ihm stellen sich heute neue Herausforderungen, die er aber nur tragen kann, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen werden. Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit sind letztlich nur noch global zu schaffen. Dies verlangt eine der Grundtugenden jeglichen Zusammenlebens, die Solidarität, auf diese Situation hin aufzuschließen und Grundwerte zu entwickeln. Freiheit und Solidarität sind Grundpfeiler auch einer Weltgesellschaft, aber auch schon jeder Familie.


6. Literaturliste

Baltes P.B. u.a. Hg., Zukunft des Alterns und gesellschaftliche Entwicklung, Berlin 1992

Beck, Risikogesellschaft, auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt (9) 1992

Beck, Ulrich, Kapitalismus ohne Arbeit. Über Mythen der Politik, globale Wirtschaft und die Zukunft der Demokratie, in: Der Spiegel, 4/1998, S. 21-30.

Borg-Manché, Charles, Zusammenstellung, herausgegeben von Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Diözesanverband München und Freising e.V., Zitate aus der katholischen Soziallehre zum Thema: Mitbestimmung, München 2002

Breit, G., Massing, P., Hg., Bürgergesellschaft – Zivilgesellschaft – Dritter Sektor, Schwalbach/Ts. 2000

Buballa, G., Das Mitarbeitervertretungsrecht im Bistum Limburg, Frankfurt 1993

Bundesministerium für Familie und Senioren, Fünfter Familienbericht, Bonn 1994

Cleven, M., Lebensräume – Familienträume, Manuskript Dez. Erwachsenenarbeit Bischöfl. Ordinariat Limburg 1999

DBK Beschäftigung erweitern, Arbeitslose integrieren, Zukunft sichern:
Neun Gebote für die Wirtschafts- und Sozialpolitik,  Memorandum einer Expertengruppe berufen durch die Kommission VI für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn

Deutsche Bischofskonferenz in "Ehe und Familie -in guter Gesellschaft", Die deutschen Bischöfe 61, Hrsg. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Bonn 1999

Deutsche Bischofskonferenz, Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der Evangelischen Kirche und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, DBK Gemeinsame Texte 9, Bonn 1997

Gronemeyer R., Ohne Seele, ohne Liebe, ohne Hass, Düsseldorf 1992

Guidici, Vittorio, Die Geschichte der Wirtschaft, München 2000

Habermas, Theorie kommunikativen Handelns, Bd.1 und 2, Frankfurt 1981

Hamm, Heinrich, Christliche Gesellschaftslehre im wirtschaftlichen Unternehmen, Trier 2000

Häußermann, H. Siebel, W., Neue Urbanität, Frankfurt 1987

Hengsbach, Friedhelm u.a., Reformen fallen nicht vom Himmel, Was kommt nach dem Sozialwort der Kirchen, Freiburg 1997

Höffner, Joseph, Christliche Gesellschaftslehre, Kevelaer 2000

Huster, Ernst-Ulrich, Neuer Reichtum und alte Armut, Düsseldorf 1993

Internationales Jahr der Familie, Familienreport 1994, Bonn 1994 (umfangreiche Literaturangaben)

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Jünemann, E., Ludwig, H., Hg., Vollbeschäftigung ist möglich! Makroökonomische Simulation der Wirkungen eines zusätzlichen Erziehungseinkommens mit einer Darstellung des Erziehungseinkommensmodells der Weidener Erklärung, Merzig 2002

Katholische Soziallehre und die amerikanische Wirtschaft, DBK Stimmen der Weltkirche 26, 1986

Kessler, Wolfgang, Wirtschaft für alle, Eine kritische Einführung in die wirtschaftlichen Probleme der Bundesrepublik Deutschland, Konstanz 1999

Kessler, Wolfgang, Wirtschaften im dritten Jahrtausend, Leitfaden für ein zukunftsfähiges Deutschland, Oberursel 1996

Luhmann, N. Die Gesellschaft der Gesellschaft, Bd. 1 und 2 Frankfurt 1998

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Nave-Herz R., Markefka M. Hg, Handbuch der Familien- und Jugendforschung, Bd.1, Neuwied 1989

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Rifkin, Jeremy, Wenn die Menschen in der Wirtschaft keinen Platz mehr finden. Die dritte technische Revolution, die Zukunft der Erwerbsarbeit und die Rolle des Staates. Frankfurt 1995

Schäfers, B., Gesellschaftlicher Wandel in Deutschland, Stuttgart (6) 1995

Schäfers, B., Grundbegriffe der Soziologie, Opladen (5) 1998

Schulze, G.  Die Erlebnisgesellschaft, Frankfurt ²1992

Segalen M., Die Familie, Frankfurt 1990

Treibel, A., Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart (5) Opladen 2000
Dieses Buch bietet eine gute Einführung in die verschiedenen theoretischen Ansätze der Soziologie

Wagener, Hans-Jürgen, Demokratisierung der Wirtschaft, Möglichkeiten und Grenzen im Kapitalismus, Frankfurt 1980

Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz, Die vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung - Eine Studie der Sachverständigengruppe “Weltwirtschaft und Sozialethik” und der kirchlichen Werke Adveniat, Caritas international, Misereor, Missio Aachen, Missio München und Renovabis, Bonn 1999
http://katholische-kirche.de/Service/download.htm

Woll, Artur, Allgemeine Volkswirtschaftslehre, München8 1984

 Copyright Ernst Leuninger

 




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