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____________________ E s hat nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes immerhin bis 1961 gedauert, daß das Bundessozialhilfegesetz geschaffen wurde.

Die Dynamik der wohlfahrtsstaatlichen Sicherung, wie sie sich seit dem 19. Jahrhundert in den westeuropäischen und nordamerikanischen Industriegesellschaften durchsetzte, war von der Inklusion gekennzeichnet, d.h. von dem Bemühen, durch Armut bedingte Ausgrenzung zu überwinden und die Gleich-heitsrechte aller Menschen materiell abzusichern. Dabei sollte das Individuum als Rechtssubjekt gegenüber einer bloßen Armutsverwaltung gestärkt werden.

Published by PRO ASYL 1998