| EUROPÄISCHE UNION | ||
Während des fünfjährigen Übergangszeitraums
entscheidet der Rat nach Anhörung des Europäischen
Parlaments einstimmig.
In dieser Zeit haben sowohl die Kommission wie auch die Mitgliedstaaten
ein (Ko-)Initiativrecht. Die Einstimmigkeit und das Ko-Initiativrecht
der Mitgliedstaaten stellen eine besondere Schutzvorkehrung während
dieser fünf Jahre dauernden Erprobungsphase dar. Die Bundesrepublik,
die sich ursprünglich für Mehrheitsentscheidungen eingesetzt
hat, ist auf Druck einiger Bundesländer und deren Angst,
dass Mehrheitsent- scheidungen zu grösserer Einwanderung führen
könnten, auf das Einstimmigkeitsprinzip umgeschwenkt.
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Amsterdamer Vertrag (Auszüge) Folie 800x600 - Grafik:PRO ASYL
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Danach:Nach diesem Zeitraum hat die Kommission das alleinige Initiativrecht. Durch einen einstimmigen Ratsbeschluß kann der Übergang zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit und zur Mitentscheidung des Europäischen Parlaments vollzogen werden.Im Bereich der Visapolitik erfolgt der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen und Mitentscheidung des Europäischen Parlaments bei Bestimmungen, die bisher nicht mit Mehrheit entschieden werden, automatisch. | ||