EUROPÄISCHE UNION
Während des fünfjährigen Übergangszeitraums entscheidet der Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig. In dieser Zeit haben sowohl die Kommission wie auch die Mitgliedstaaten ein (Ko-)Initiativrecht. Die Einstimmigkeit und das Ko-Initiativrecht der Mitgliedstaaten stellen eine besondere Schutzvorkehrung während dieser fünf Jahre dauernden Erprobungsphase dar. Die Bundesrepublik, die sich ursprünglich für Mehrheitsentscheidungen eingesetzt hat, ist auf Druck einiger Bundesländer und deren Angst, dass Mehrheitsent- scheidungen zu grösserer Einwanderung führen könnten, auf das Einstimmigkeitsprinzip umgeschwenkt.
Amsterdamer Vertrag (Auszüge)   Folie 800x600 - Grafik:PRO ASYL

Danach:

Nach diesem Zeitraum hat die Kommission das alleinige Initiativrecht. Durch einen einstimmigen Ratsbeschluß kann der Übergang zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit und zur Mitentscheidung des Europäischen Parlaments vollzogen werden.
Im Bereich der Visapolitik erfolgt der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen und Mitentscheidung des Europäischen Parlaments bei Bestimmungen, die bisher nicht mit Mehrheit entschieden werden, automatisch.