EUROPÄISCHE UNION
Schengen sieht den Wegfall der Ausweiskontrollen an allen Binnengrenzen der Schengen-Staaten vor.

Prinzipiell gilt dies für alle Personen und zwar unabhängig von ihrer Nationalität. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gibt es aber Ausnahmen. So können weiterhin in Grenznähe, auf Flughäfen, an Grenzübergangsstellen und Bahnhöfen mit internationalem Verkehr Ausweiskontrollen vorgenommen werden. Der BGS ist in einem 30-km-tiefen "Binnengrenzhinterland" für Überwachungs- und Aufkklärungsaufgaben präsent.
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Als Ausgleichsmassnahmen für die innere Freizügigkeit sind die Stärkung und Harmonisierung des Kontrollstandards an der gemeinsamen Aussengrenze. eine gemeinsame Visumpolitik, die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit und der Informationsaustausch vorgesehen.