EUROPÄISCHE UNION
Die Aussengrenzen dürfen nur bei Grenzdienststellen überschritten werden.

"Ausländer" können für drei Monate in das Gebiet der Vertragsstaaten einreisen, wenn sie über gültige Reisedokumente, ein Visum, falls es erforderlich ist, und über ausreichende Mittel für den eigenen Unterhalt verfügen. Ausserdem dürfen sie nicht als Personen ausgeschrieben sein, denen die Einreise zu versagen ist, oder als eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Vertragsstaaten angesehen werden.

Zur Eindämmung der illegalen Einwanderung haben die Schengen-Staaten nach einem
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BMI-Bericht eine Task Force gebildet, die besondere Kontrollmassnahmen an den Aussengrenzen durchführt und konzertierte Intensiveinsätze im Rahmen eines Pilotprojekts "Routen der illegalen Einwanderung" organisiert. Auch gibt es besondere Initiativen in den Grenzgebieten, die sich auf ständige Kontakte mit der örtlichen Bevölkerung und mit den Behörden der Nachbarstaaten stützen. Die Sicherheit der Aussengrenzen wurde durch Fachpersonal und verschiedene technische Ausrüstungen verstärkt.
Auf den Flughäfen, die Aussengrenzen sind, wurde die Ausbildung der Grenzbeamten und der Angestellten der Fluggesellschaften verstärkt, werden häufiger Spezialisten für die Detektion ge- und verfälschter Dokumente herangezogen, die Kontrolle auf dem Vorfeld intensiviert und die Verfahren zum Informationsaustausch verbessert.
In den neu hinzugekommenen Vertragsstaaten wurden die personellen und technischen Ressourcen zur Grenzsicherung aufgestockt.