- Das nationale Asylrecht in Übereinstimmung mit dem internationalen
Recht für Flüchtlinge und den Menschenrechten und dabei
auf dem höchsten international geltenden Niveau so zu harmonisieren,
dass die Dubliner Konvention für die ganze Region nicht nur
wirksames sondern auch einwandfreies Recht schafft.
- Sicherzustellen, dass der Austausch persönlicher Daten
unter der Aufsicht eines Kontrollgremiums erfolgt, und dass persönliche
Daten unter keinen Umständen an das Herkunftsland des Asylbewerbers
weitergegeben werden.
- Sicherzustellen, dass die Verlegung von Asylbewerbern in einer
Weise erfolgt, die deren Würde und körperliche Unversehrtheit
achtet.
- Entsprechende Schritte zu unternehmen, die sicherstellen,
dass die Konvention durch die Kontrolle einer übernationalen
richterlichen Instanz wie etwa dem Europäischen Gerichtshof
einheitlich angewendet und ausgelegt wird.
- Bei der Anwendung der Konvention Transparenz zu wahren und
die Asylbewerber über die Verfahrensschritte zu informieren.
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