EUROPÄISCHE UNION

ECRE
Forderungen (Fortsetzung)


  1. Trotz fehlender Regelung in der Konvention Asylbewerbern von Anfang an bis zur Entscheidung über den zuständigen Staat sozio-ökonomische Rechte einzuräumen.
  2. Allen Asylbewerbern ein Widerspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung gegen eine Entscheidung über die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates einzuräumen.
Grafik:PRO ASYL - Folie 800x600
  1. Das nationale Asylrecht in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht für Flüchtlinge und den Menschenrechten und dabei auf dem höchsten international geltenden Niveau so zu harmonisieren, dass die Dubliner Konvention für die ganze Region nicht nur wirksames sondern auch einwandfreies Recht schafft.
  2. Sicherzustellen, dass der Austausch persönlicher Daten unter der Aufsicht eines Kontrollgremiums erfolgt, und dass persönliche Daten unter keinen Umständen an das Herkunftsland des Asylbewerbers weitergegeben werden.
  3. Sicherzustellen, dass die Verlegung von Asylbewerbern in einer Weise erfolgt, die deren Würde und körperliche Unversehrtheit achtet.
  4. Entsprechende Schritte zu unternehmen, die sicherstellen, dass die Konvention durch die Kontrolle einer übernationalen richterlichen Instanz wie etwa dem Europäischen Gerichtshof einheitlich angewendet und ausgelegt wird.
  5. Bei der Anwendung der Konvention Transparenz zu wahren und die Asylbewerber über die Verfahrensschritte zu informieren.